AfD-Wahlveranstaltung des Kreisverbandes Nordsachsen
20.09.2021
Am Abend des 20. September 2021 war der Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg aus Radebeul als Gastredner bei der AfD-Wahlveranstaltung des Kreisverbandes Nordsachsen in Oschatz eingeladen. Gemeinsam mit dem AfD-Landesvorsitzendem und Landtagsabgeordneten Jörg Urban und dem Bundestagsdirektkandidaten für Zwickau, Matthias Moosdorf, erläuterte er die heikle politische gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage Deutschlands, die verheerenden Bestrebungen der anderen Parteien und die Positionen der AfD dazu. Es wurde auch auf Fragen der Gäste eingegangen.
Leider konnte der Direktkandidat für Nordsachsen zur Wahl des 20. Bundestages, René Bochmann, der auch Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Nordsachsen ist, nicht anwesend sein. Denn genau zeitgleich hatte die Leipziger Volkszeitung zum "Wahlforum" in Torgau eingeladen. Sich und seine Botschaften konnte er in Oschatz jedoch mittels eines eingespielten Wahlkampffilms zu seiner Kandidatur vorstellen.
Wir wünschen unseren Kandidaten in ihren Wahlreisen alles Gute und den bestmöglichen Erfolg für den kommenden Wahlsonntag, damit sie mit Tatkraft und Fleiß daran mitwirken können, um ein Weiter-so für Deutschland, in Richtung Abgrund, zu verhindern.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Die Bundesregierung erwartet keine Überlastung des Gesundheitssystems in dieser Wintersaison: Damit entfällt die Grundlage für alle Corona-Maßnahmen!
17.09.2021
Berlin, 17. September 2021. Auf die Anfrage der AfD-Fraktion zur schwindenden Anzahl der gemeldeten Intensivbetten, antwortet die Bundesregierung dass sie nicht beabsichtigt, dem laufenden Intensivbettenschwund entgegenzuwirken. Es gäbe ausreichende Reserven. Damit entfällt aber die Grundlage für die Infektionsschutzmaßnahmen, mit der die Bundesregierung die immer noch andauernden Grundrechtseinschränkungen begründet hat.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zur kontinuierlichen Abnahme der gemeldeten Intensivbetten (BT-Drs. 19/32116), antwortet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 09. September 2021 u.a. folgendes:
"Im Hinblick auf die bestehenden Reservekapazitäten im Rahmen der 7-Tage-Notfallreserve sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf, den Ausbau weiterer intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten zu fördern."
Mit dieser Antwort offenbart die Bundesregierung also, dass sie keine weiteren Maßnahmen zur entsprechenden Stützung des Gesundheitssystems vorsieht. Sie rechnet somit nicht mit einer Überlastung des Gesundheitssystems weder im Herbst, Winter oder Frühling. Bemerkenswert dabei, denn vor allem aber mit der Gefahr einer solchen Überlastung hatte diese Regierung die verordneten "Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie" gerechtfertigt.
Dieser Sachverhalt bestätigt die Meinung der Oppositionsparteien in ihrer Einschätzung vom 25.08.2021, wonach eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegt:
Wenn 252 Abgeordnete von den Fraktionen die LINKE, FDP, Die Grünen und der AfD, somit die gesamte Opposition, sowie Teile der Regierungsparteien im Bundestag gegen eine Fortsetzung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite stimmen, und die Regierung keine Überlastung des Gesundheitssystems befürchtet, existiert diese epidemische Lage von nationaler Tragweite nur noch als politische Konstruktion.
Trotzdem hält die Bundesregierung die Bürger mit den Corona-Maßnahmen in Geiselhaft.
Spangenberg: "Daher sind sämtliche Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz - wie schon in den Nachbarländern Dänemark und den Niederlanden - umgehend zurückzunehmen!"
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Schikane der Opposition: Regierungskoalition verbindet Flutopferhilfegesetz mit Änderung im Infektionsschutzgesetz
07.09.2021
Zum Tagesordnungspunkt vom heutigen Tage, Aufbauhilfegesetz mit seinen Änderungs- und Entschließungsanträgen und den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, erklärt Detlev Spangenberg, der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion:
„Wiederholt hat diese Bundesregierung beziehungsweise die Koalition völlig verschiedene Themenbereiche ohne Sachzusammenhang in einem Gesetzentwurf zusammengefasst. Im Gesetzentwurf zum Aufbauhilfegesetz, welches den Flutopfern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine rasche Hilfe zusichern soll, wurden Artikel hinzugefügt, die wiederum verschärfende Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfsG) vorsehen. Derartiges hatten wir schon im Juli mit dem „Gesetz zur Vereinfachung des Stiftungsrechts…“ und im Mai beim „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt…“. Damit werden die Oppositionsparteien gezielt in eine Zwangslage versetzt. Hinzu kommen von der Koalition ausgesprochen kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge und Sondersitzungen der Ausschüsse, ohne Vorbereitungszeit.
Nun soll im „Aufbauhilfegesetz“ zugunsten der Flutopfer mit den zugehörigen Änderungsanträgen Änderungen der Paragraphen 28a, 36 IfsG vorgenommen werden, die, wen wird es wundern, weitere Verschärfungen der „Corona-Schutzmaßnahmen“ bewirken. So kann dann nach Paragraph 28a Abs. 1 bei Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, zusätzlich zur Maskentragepflicht, die „Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises“ erfolgen, was nichts anderes als die Einführung der sogenannten 3G-Regel bedeutet.
Ferner wird für die Zeit nach der Feststellung der epidemischen Lage für die Bundesländer die Schwelle für die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen aus Paragraph 28a herabgesetzt. Änderung im Paragraphen 36 sehen vor, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen nun ihrem Arbeitgeber gegenüber auskunftspflichtig bezüglich Impf- oder Serostatus werden.
Dass außerdem die Abkehr von den Inzidenzwerten als alleiniger Maßstab vorgenommen werden soll, was für sich genommen zu begrüßen wäre, kann mit den vorgenannten Punkten nicht versöhnen.
Die AfD lehnt diese weiteren Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ab, welches inzwischen den Namen nicht mehr verdient, den es trägt.
Wie ein Hohn erscheint es, wenn es in der Begründung der Koalition heißt, die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bliebe unberührt, nachdem bislang schon auf viele Arbeitnehmer wie auch Bürger in anderen Zusammenhängen täglich Druck ausgeübt wird, sich impfen zu lassen.
Gerade am gestrigen Tage kam passend dazu ein Referentenentwurf der Bundesregierung für die neue „Corona-Test-Verordnung“ herein. Dieser erklärt in Paragraph 4a die Abschaffung der kostenlosen Bürgertest, ab Ende November auch für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Dies bedeutet eine verschärfende Ausgrenzung und Benachteiligung von Nicht-Geimpften und übt nun zunehmenden Druck zum Impfen auch auf die 12- bis 17-Jährigen aus. Es scheint inzwischen nicht mehr übertrieben, von einem totalitären Corona-Zwangsregime zu sprechen.“
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Lückenpresse: Die "Dresdner Neueste Nachrichten" (DNN)
30.08.2021
Am 25.08.21 wurde im Deutschen Bundestag in einer eintägigen Sondersitzung mit den Stimmen von CDU und SPD eine weitere Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.
Dies, obwohl die Voraussetzungen laut gesetzlicher Definition im Paragraphen 5 im Infektionsschutzgesetz nicht vorliegen. Die Koalitionsparteien haben sich in ihrem Antrag mit teils abwegigen Begründungen für die Verlängerung der Feststellung der epidemischen Lage ausgesprochen, so zum Beispiel mit dem Aufkommen von Mutationen.
Vor allem die Legaldefinition im Infektionsschutzgesetz wurde nicht beachtet, was von der AfD-Fraktion hervorgehoben wurde, namentlich von Detlev Spangenberg, dem gesundheitspolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag.
Nach kritischen Redebeiträgen im Plenarsaal lehnten alle Oppositionsparteien eine Verlängerung ab. Dies wird von der DNN kommentiert, sowohl mit der Meldung vom 25.08.21 wie auch vom 26.08.21, dies allerdings lückenhaft.
Bemerkenswerterweise werden die Ablehnungsgründe von FDP, Grünen und Linken ausführlich erläutert, nicht aber, dass die AfD-Fraktion als einzige nicht nur die Verlängerung dieser epidemischen Lage ohne Bedingungen ablehnte, sondern auch die sofortige Beendigung in einem eigenen Gegenantrag forderte wie auch zwei weitere Anträge "zu Corona" einbrachte. Gleich drei Redner der AfD sprachen am 25.08. zu diesen Themen und griffen verschiedene Aspekte auf.
Die DNN sah kein Grund, irgendetwas davon überhaupt zu erwähnen. Die AfD als größte Oppositionsfraktion existiert bei der Zeitung offenbar nicht.
Die DNN will ihren Lesern offenkundig wesentliche Informationen vorenthalten und so gezielt nur ein unvollständiges Bild über das politische Geschehen vermitteln. Damit handelt es sich nicht um "Berichterstattung", sondern um halbwahre Erzählungen.
Meine Aussage hierzu ist klar: So läuft brauchbarer Journalismus nicht. Die DNN ist allenfalls Lückenpresse, die den Anschein von Seriosität versprühen will.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
AfD-Fraktion fordert das Ende der Feststellung der epidemischen Lage
25.08.2021
Zur heutigen Sondersitzung des Bundestages steht die Abstimmung über die Fortführung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf der Tagesordnung. Die Koalition will die erneute Feststellung der epidemischen Lage; die Oppositionsfraktionen bringen verschiedene Anträge zu „Corona-Maßnahmen“ ein. Die AfD-Fraktion beantragt unter anderem die sofortige Beendigung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Dazu erklärt Detlev Spangenberg, der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag:
„Im Gegensatz zur Koalition sind unserer Ansicht nach die Bedingungen nach §5, Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht gegeben, um die Epidemische Lage festzustellen bzw. diese fortzuführen, mit allen daran gebundenen Möglichkeiten zur Einschränkung des täglichen Lebens.
Nach genauer Betrachtung stimmt die Definition im Gesetz nicht mit der tatsächlichen Lage überein: Laut IfSG §5 Abs.1 liegt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik besteht, weil die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik droht oder stattfindet.
Diese Bedingungen sind heute nicht gegeben: SARS-CoV-2 verbreitete sich ab Februar 2020 weltweit und wurde im Laufe des ersten Halbjahres 2020 in die Bundesrepublik eingeschleppt; dieser Vorgang ist lange schon abgeschlossen, und die WHO-Einstufung alleine ist laut Gesetz nicht maßgeblich.
Es besteht zudem keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit in Deutschland. Wegen COVID-19 ist weder das Gesundheitswesen überlastet noch steht der Öffentliche Gesundheitsdienst an der Überlastungsgrenze.
Wir leben in Deutschland mit dem Virus SARS-CoV2 seit weit über einem Jahr, und das wird auch künftig so bleiben. Es wird allenthalben von der vierten Welle geredet; es handelt sich damit um ein Auf-und-Ab einer vorhandenen Infektionskrankheit, nicht aber um die Neueinschleppung oder dynamische Verbreitung.
Bei der weltweiten Entstehung und Ausbreitung von Mutationen bzw. Varianten des Virus handelt es sich nicht um eine neue Krankheit oder deren Einschleppung, wie die Koalition es darstellt. Und das Virus wird künftig weitere Varianten und Mutationen hervorbringen, wie alle Viren es machen.
Zur letzten Sondersitzung des Gesundheitsausschusses, Anfang August, haben sich sowohl Minister Spahn wie auch der Ausschussvorsitzende Erwin Rüddel für ein Auslaufen der epidemischen Lage ausgesprochen, beide sind also offenbar selbst nicht von dem Fortbestehen der Bedingungen überzeugt.
Eine völlige Bekämpfung und Beseitigung des Virus war von Beginn an eine Illusion, an die womöglich einige Geglaubt haben, aber dies ist auch mit der Impfung oder noch strengen Verboten nicht im Entferntesten zu erreichen.
Die sogenannte CORONA-Lage wird sich mittelfristig im Wesentlichen nicht ändern. Damit stellt sich die Frage, wie lange noch nach Ansicht der Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine Feststellung der epidemischen Lage aufrechterhalten bleiben soll.“
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Zahl der Obduktionen nach Coronainfektion und Coronaimpfung erhöhen, Therapie und Vorbeugung damit verbessern
04.08.2021
Berlin, 04.08.2021: Der Chefpathologe der Uni Heidelberg, Peter Schirmacher
und der Bundesverband Deutscher Pathologen drängen darauf, mehr nach einer
Coronaimpfung Verstorbene zu obduzieren. Damit soll nicht nur die Frage
einer möglichen Dunkelziffer beleuchtet werden, sondern mit den gewonnenen
Erkenntnissen auch die individuelle Abwägung der medizinischen Gründe für
eine Impfung verbessert werden.
Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev
Spangenberg: "Das ist unbedingt zu unterstützen! Wichtig ist somit auch, daß
Fachmediziner eine schon lange von der AfD erhobene Forderung aufgreifen. Im
Zusammenhang mit einer Coronainfektion Verstorbenen häufiger zu obduzieren
ist auch eine Notwendigkeit, die schon 2020 der Pathologe Prof. Püschel aus
Hamburg forderte.
Ohne Obduktionen kann keine eindeutige Todesursache/Diagnose bestimmt
werden. Wer ist wirklich an der Corona-Infektion bzw. an einer Corona-Schutzimpfung
gestorben ist, muss eindeutig diagnostiziert werden können. Ohne
solide wissenschaftliche Basis können und dürfen keine einschneidenden
Maßnahmen gegen die Bevölkerung verfügt werden.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, hier Klarheit zu schaffen und
Obduktionen zur Feststellung der tatsächlichen Gefährdungslage
miteinzubeziehen."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
CORONA-Impfung: Laut Bundesregierung keine Impfpflicht geplant - Benachteiligung Ungeimpfter aber vorgesehen
29.07.2021
Zu den verschiedenen Äußerungen zu Impfzwängen oder der Impfpflicht erklärt der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg:
„Von CDU- und CSU-Politikern sind dieser Tage zahlreiche Meldungen zu vernehmen, wie man mit Ungeimpften verfahren will und wie man mit Druck und Repressalien möglichst viele Menschen zur Impfung drängen kann. Als kleine Beruhigungspille wurde die Meldung eingestreut, eine Impfpflicht sei nicht geplant. Wahrscheinlich ist man nun doch etwas aufgeschreckt durch die Meldungen aus Frankreich, wo es zu massiven Protesten von über 100.000 Menschen in bekannter französischer Manier kam, nachdem man dort die Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitsberufen beschlossen hatte. Im Übrigen sollte man sich darüber im Klaren sein, dass für eine nicht unbedeutende Anzahl von Menschen, die in Gesundheitsberufen arbeiten, eine Impfpflicht womöglich den Entschluss zum Ausstieg aus diesem Beruf bekräftigen könnte. Nach unserer Kenntnis stehen gerade im Gesundheitssektor viele Menschen der CORONA-Impfung skeptisch gegenüber.
Wenn ausgerechnet der Kanzleramtsminister Helge Braun vor wenigen Tagen mit Äußerungen aufwartet „Geimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte“ und dazu ergänzt, diejenigen, die auf eine Impfung verzichten, müssten sich darauf einstellen, dass sie mit „Beschränkungen“ konfrontiert werden könnten, muss man davon ausgehen, dass es sich dabei nicht um seine Einzelmeinung handelt. Im Gegenteil, diese Drohungen und Ankündigungen sind schon Vorzeichen dessen, was uns nach der Wahl, ab Ende September, erwartet. Auch der Versuch von Kanzlerkandidat Laschet, diese deutliche und für ihn im Wahlkampf unbequeme Aussage zu entkräften, wirkt eher halbherzig und wenig glaubhaft.
Eines steht fest: Der Impfzwang besteht für viele Menschen; die jetzt schon bestehende und zunehmende Ungleichbehandlung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften übt Druck aus und ist obendrein wissenschaftlich nicht begründbar.
Für freiheitliche Grundwerte, verfassungsgemäße Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien ist die CDU schon lange nicht mehr ein Garant. Käme dann noch eine schwarz-grüne Koalition im September 2021 zustande, wäre das der Katastrophenfall für die Freiheit in Deutschland.“
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Es regnete so stark wie seit 200 Jahren nicht , BILD Zeitung 16.07.21
20.07.2021
Die schreckliche Naturkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz bedeutet für die Betroffenen ein unendliches Leid.
Gerade deshalb ist es verwerflich, wenn Klimahysteriker wie Walter Steinmeier (SPD), Karin Göring-Eckardt (Grüne) und Horst Seehofer (CSU) dieses Unglück dazu benutzen, um ideologisch den Menschen zu drohen, dass dies die Folgen des von Menschen gemachten Klimawandels sei.
Vor 200 Jahren war es auch schon mal so dramatisch, schreibt die Bild Zeitung. Vor 200 Jahren? Wie war das damals anno 1821? Das klimaschädliche Auto war noch nicht erfunden (erst 1886 durch Carl Benz), das Motorflugzeug war noch nicht erfunden (erst 1903 durch Wilbur und Orville Wright).
Die Methan-Wolken der Viehherden gab es auch noch nicht, denn die Welt-Bevölkerung lag damals bei ca. 1,2 Milliarden Menschen (heute 7,5 Milliarden). Die weltweite Rodung der Wälder, beispielhaft im Amazons Becken, gab auch noch nicht und der Raubbau beim Abbau von Rohstoffen ebenfalls nicht!
Und trotzdem eine ähnliche Katastrophe wie heute? (Übrigens gab es 1649 in Hessen eine ähnliche Überschwemmung im Lahntal). Wie ist so etwas zu erklären, ist hier die Frage? Vielleicht denken die grünen Wähler über die Behauptung nach, daß die Menschen, die heute nicht einer grünen Ideologie folgen, schuld am Klimawandel seien. Wenn dem so wäre, müssten wir uns mächtig über unsere Vorfahren aufregen, denn diese waren in der Lage, ohne das sogenannte klimaschädliche Verhalten, derartige Katastrophen auszulösen. Es ist eine Überlegung wert.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Regierung will Reisewillige durch schikanöse und unübersichtliche Regelungen zur Impfung drängen
14.07.2021
Das Bundesgesundheitsministerium hat heute den Referentenentwurf der neuen "Coronavirus-Einreiseverordnung" vorgelegt, welche ab dem 28. Juli die derzeitige Einreiseverordnung ersetzen und bis zum 31. Dezember befristet sein soll. Diese Verordnung soll laut Bundesregierung "einerseits die Komplexität der Einreiseverordnung vermindern und für die Bürger verständlicher machen und andererseits ggf. die Impfbereitschaft erhöhen." Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg, stellt dazu fest:
"Die Regierung will in der Haupturlaubszeit Reisewillige durch geänderte, schikanöse und unübersichtliche Regelungen dazu drängen, sich impfen zu lassen. Die neue Verordnung ist vieles, aber alles andere als unkompliziert.
Es soll mit der neuen Verordnung zwischen ,Hochrisikogebieten' unterschieden werden, in welchen zwar hohe Inzidenzen beziehungsweise Fallzahlen festgestellt wurden, dafür aber Virenvarianten zirkulieren, gegen die die zugelassenen Impfstoffe eine angeblich hohe Schutzwirkung bieten und andererseits sogenannten ,Virusvariantengebieten' in welchen ,Virusvarianten mit besonders gefährlichen Eigenschaften vorliegen, insbesondere wenn Impfstoffe keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten.'
Allerdings sollte es solche Gebiete nicht geben, denn die Bundesregierung wird seit Wochen schließlich nicht müde, die vollständige Impfung zu preisen, die doch angeblich gegen die bekannten Virusvarianten schützen soll. Oder hat die Bundesregierung bereits Kenntnisse darüber, dass die Impfung bei einigen Varianten nicht die vielgepriesene Wirkung erzielt? Dann sollte sie den Menschen reinen Wein einschenken.
Ansonsten sollte sie alle Kraft nutzen, um auf wissenschaftlicher Basis seriöse Empfehlungen zu geben. Stattdessen stiftet sie mitten in der Hauptreisezeit mit immer neuen Regeln für geimpfte, nicht-geimpfte, getestete und nicht-getestete oder genesene Reisende, die abhängig davon, aus welchem Virusgebiet sie kommen, verschiedene Quarantäneauflagen zu erfüllen haben, Verunsicherung und Verwirrung.
Jeder Einreisende muss nach der neuen Verordnung auf Anforderung gegenüber der Bundespolizei einen entsprechenden Nachweis darüber präsentieren, ob geimpft, genesen oder getestet. In 14-tägige Quarantäne muss jeder, der aus einem Virusvariantengebiet kommt.
Mit dem Auftauchen neuer Mutationen, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Veränderung von Inzidenzen in bestimmten Gebieten ändern sich die Bedingungen grundlegend, und Reisende müssten sich ständig auf dem Laufenden halten. Wird die Reiseverordnung je nach Sachlage immer wieder geändert? Wie lange soll das noch so gehen? Das Virus wird nicht mehr verschwinden und es wird immer wieder Mutationen hervorbringen. Es ist offenbar kein Ende der Regelungen und tiefgreifenden Einschränkungen in Sicht."
Detlev Spangenberg, MdB
https://afdbundestag.de/spangenberg-regierung-will-reisewillige-durch-schikanoese-und-unuebersichtliche-regelungen-zur-impfung-draengen/
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Zoff bei den Grünen: Grüne Partei wird Opfer ihres eigenen Quoten-Dogmatismus
05.07.2021
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg äußert sich zu dem parteiinternen Streit der Bündnis-Grünen wegen ihrer am 20. Juni beim saarländischen Landesparteitag aufgestellten Landesliste:
Von Seiten der AfD werden Quotenregelungen abgelehnt, weil sie demokratische Grundsätze untergraben und durch die Bevorzugung bestimmter Gruppen unausweichlich andere benachteiligen.
Nun stehen die Bündnis-Grünen selbst vor dem Scherbenhaufen ihres „Frauenstatuts“, welches seit den achtziger Jahren schon in der Parteisatzung festgeschrieben ist. Danach dürfen bei Listenwahlen Männer nur auf gerade Listenplätze kandidieren, Frauen dagegen auf allen Plätzen. Bei der jüngsten Aufstellung der grünen Bundestagswahlliste im Saarland geschah nun das Unfassbare: Die Kandidatin für Platz eins erreichte in drei Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit. Darauf entschied der Parteitag auf einen Antrag hin, den Listenplatz eins für Männer zu öffnen, und es kandidierte ein Mann, Hubert Ulrich. Er konnte die Wahl auf diesen Platz gegen die Kandidatin Jeanne Dillschneider, die Vorsitzende der Grünen Jugend Saar, eindeutig für sich entscheiden. Die unterlegene Frau Dillschneider ist beleidigt, weil sie nicht gewählt wurde, obwohl sie doch eine Frau ist; Kreis- und Ortsgruppen wie auch ein parteiinternes Bündnis haben Einspruch gegen die Liste eingelegt. Die Spitzen-Grüne Annalena Baerbock tobt, die Bundesspitze ist wütend und auch verunsichert.
Der gewählte Hubert Ulrich sieht sich unter Druck gesetzt, den ersten Listenplatz aufzugeben und erklärt, von dem Grünen-Frauenstatut hielte er nichts. In kleinen Landesverbänden, in denen es nur einen aussichtsreichen Listenplatz gebe, führe die Regelung zur Verhinderung von Männern, „mit dieser Regelung werden Männer diskriminiert“. Außerdem erklärt er, Frauen hätten bei dem Parteitag demokratisch mitentschieden; sie haben der Öffnung des Listenplatzes eins für Männer zugestimmt und die Mehrheit, darunter auch Frauen, haben den Kandidaten gewählt. Es waren auch Frauen, die die vorherige Kandidatin nicht gewählt hatten. Das sind Entscheidungen, getroffen durch innerparteiliche Demokratie. Vielmehr muss man sich nun Gedanken über das Demokratieverständnis derjenigen machen, die diese demokratisch getroffene Wahl kippen wollen und dabei sogar riskieren, dass die Grünen im Saarland zur Bundestagswahl keine Landesliste stellen.
Soweit so richtig Herr Hubert. Allerdings wissen doch alle „grünen Männer“ ob dieser Diskriminierung oder ist die Borniertheit so groß, dass es erst im eigenen Erleben auffällt?
Die dogmatischen Grünen stolpern über ihr Frauenstatut, und es stellt sich die Frage, ob hinter vorgehaltener Hand inzwischen viele Grüne an der Sinnhaftigkeit und Gerechtigkeit solcher Regelungen zweifeln. Geht langjährigen männlichen Grünen-Mitgliedern jetzt langsam auf, dass sie jahrelang systematisch benachteiligt wurden?
Die Regelung hat zwangsläufig zur Folge, dass in den Parlamentsfraktionen der Grünen mehr Frauen vertreten sind als Männer. Was die Grünen mit dem Frauenstatut in ihrer Satzung festgeschrieben haben, könnte keine gesetzliche Regelung werden, da dies gegen das Grundgesetz verstieße, welches in Artikel 3 Bevorzugung oder Benachteiligung wegen des Geschlechts oder anderer persönlicher Merkmale verbietet. Man kann sogar so weit gehen und sagen: die Grüne Partei ist verfassungsfeindlich eingestellt, hat innerparteiliche Regelungen, die mit den Grundrechten des Grundgesetzes unvereinbar sind.
Wenn man dieses Possenspiel bei der grünen Feminismuspartei betrachtet, muss man sich fragen, wann der großen Mehrheit der Deutschen – insbesondere der männlichen - endlich deutlich wird, was für ein Unsinn die einseitige Bevorzugung von bestimmten Menschengruppen gegenüber anderen darstellt, sei es durch Quotenregelungen, Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragte bei Kommunen oder anderen Gebietskörperschaften oder in Unternehmen. Mit der Hervorhebung der geschlechtlichen Identität und Bewertung von Menschen nach dem Geschlechtsmerkmal ist nichts gewonnen, außer Diskriminierung, Spaltung und Lagerdenken. Wann kommt das bei denjenigen, die diesen grünen Ideologien folgen, endlich an? Es wird höchste Zeit.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Importkriminalität in Würzburg
28.06.2021
Wieder hat ein Asylbewerber brutal zugeschlagen, wieder hat ein Asylbewerber der Verachtung gegenüber seinen Mitmenschen, seinen Gastgebern, mit Mord und Terror Ausdruck verliehen. Nun werden sofort die Stimmen laut, die von psychischen Problemen bei diesem Täter sprechen.
Merkwürdig, bei Kapitalverbrechen wie in Hanau und Kassel, haben die Täter diesen „Freibrief“ nicht erhalten, sind die Ursachen schnell ausgemacht. Es ist der politische Gegner, der dafür verantwortlich gemacht wird, die AfD.
Das passt hier leider, so meint man, nicht. Denn echte Kriminelle können ja nur die sogenannten Rechten sein.
Offenbar interessieren sich die politisch Verantwortlichen im Vorfeld nicht, ob ein Asylbewerber als Täter eine Gefahr bedeuten kann. Denn trotz Auffälligkeiten konnte oder wollte man nicht den Schutz der Bevölkerung vor diesem Menschen in den Vordergrund stellen, diesen und andere auszuweisen bzw. nicht erst ins Land zu lassen. Alle, die die Ausweisung von kriminellem Ausländern fordern, werden sofort in die rechte Ecke gestellt. Man nimmt somit den Schaden an der eigenen Bevölkerung billigend in Kauf. D. h. weiter, die Teile der Bevölkerung, die diese Politik tolerieren, unterstützen oder auch nicht wahrhaben wollen, sind damit mittelbar mitverantwortlich für diese Straftaten.
Wir haben in Deutschland genug eigene Kriminelle, d.h. jeder Staat muss selbst mit diesen Problem- Bürgern umgehen. Der Schutz eines Nichtdeutschen vor eventuellen Problemen in seinem Herkunftslande darf nicht so weit gehen, dass dafür die eigene Bevölkerung zum Opfer wird.
Jeder, der seine Stimme Parteien gibt, die für diese Politik verantwortlich sind, ist auch mittelbar für diese Verbrechen wie hier in Würzburg mit verantwortlich. Da helfen auch keine Krokodilstränen.
Wer eine Gefahr für die eigene Bevölkerung darstellt, hat nicht das Recht, hier als Gast oder noch schlimmer, dann später als deutscher Staatsbürger hier leben zu können.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Die Bundesregierung hat sich am Langzeit-Lockdown festgebissen
15.06.2021
Zur heutigen Abstimmung des Bundestages, die Feststellung der Epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 30.06.2021 hinaus für weitere drei Monate zu verlängern, teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg, mit:
„Wie zu erwarten war, wurde mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit die Epidemische Lage verlängert. Wäre diese Feststellung der Epidemischen Lage nicht fortgeführt worden, hätte dies zur Folge gehabt, dass zahlreiche gesetzliche Regelungen aufgehoben gewesen wären, vor allem im Infektionsschutzgesetz. Gleiches gilt für die auf deren Grundlage erlassenen weitreichenden Verordnungen des Gesundheitsministeriums, die unsere Grundrechte stark einschränken und Gebote wie das Maskentragen regeln. Zum besonderen Ärgernis wurde hier der Paragraph 28a Infektionsschutzgesetz, der in Abhängigkeit von Inzidenzwerten harte Maßnahmen der Grundrechtseinschränkungen vorsieht.
In verschiedener Gesetzesinitiativen der Bundesregierung wurden zahlreiche unterschiedliche Regelungstatbestände mit der durch den Bundestag festzustellenden Epidemischen Lage verknüpft, auch in mehreren Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen. Obwohl absehbar ist, dass die Feststellung der Epidemischen Lage baldmöglich enden müsste, wurde dies gegen die Stimmen der AfD-Fraktion vom Bundestag mehrheitlich angenommen. Da die Voraussetzungen für die Feststellung der Epidemischen Lage nicht mehr gegeben sind, wie in Paragraph 5 des Infektionsschutzgesetzes beschrieben, hätte diese dringend beendet werden müssen.
Die Inzidenzwerte liegen bundesweit deutlich unter den gesetzlich genannten Grenzwerten, eine Auslastung oder Überlastung der Intensivstationen gibt es nicht und hat es in der von Regierungsseite erklärten Form nie gegeben. Der oft genannte R0-Wert, die Reproduktionszahl, liegt bundesweit bei etwa 0,8 und damit unter dem häufig als kritisch genannten Schwellenwert von 1. Auch ist das Gesundheitswesen weit davon entfernt, wegen COVID-19 zu kollabieren.
Aber die Regierungskoalition hat sich mit ihrem Lockdown-Fanatismus an der unverhältnismäßigen Gängelung der gesunden Masse der Bevölkerung festgebissen. Rechtfertigen kann man dies mit keinem sachlichen Argument. In ihrer schriftlichen Begründung führt die Regierungskoalition die Ausbreitung von Virusmutationen an. Damit könnte man jahrelange Sonderregelungen begründen, denn die Mutation von Viren ist üblich, und sie werden besonders durch breit angelegte Impfkampagnen zum Mutieren angeregt.
Die AfD-Fraktion im Bundestag stimmte schon gegen die sogenannten Bevölkerungsschutzgesetze und die Bundesnotbremse und lehnt auch die Fortführung der Epidemischen Lage ab."
Detlev Spangenberg, MdB
https://afdbundestag.de/spangenberg-die-bundesregierung-hat-sich-am-langzeit-lockdown-festgebissen/
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Unlautere Machenschaften beim Testen - Inkompetenz der Bundesregierung in Sachen Corona.
03.06.2021
Zum Frisör, in den Biergarten, aufs Oberdeck eines Ausflugsdampfers - alles nur mit aktuellem negativem Schnelltest erlaubt. Jeder, der keine Krankheitsanzeichen aufweist, muss sich zuvor in einer Teststelle einfinden. Das müsse sein für die Sicherheit, behauptet die Bundesregierung.
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion widerspricht: "Das Testen von symptomfreien Menschen bringt neben falsch positiven auch falsch negative Befunde. Unnötige Angst und Einschränkung für die einen und eine trügerische falsche Sicherheit für andere sind die Folge." Nach wie vor werden die positiven Tests nicht mit der Gesamtzahl in Relation gesetzt. Nach wie vor hängt der Inzidenzwert, an den alle Grundrechtseinschränkungen gekoppelt werden, somit von der Zahl der Tests ab, statt das wirkliche Infektionsgeschehen abzubilden.
Aber nicht nur das: Neben den medizinischen Problemen zeige sich nun ein ganz neues, nämlich Abrechnungsbetrug zu Lasten des Steuerzahlers. Dabei werde es den Testtätern sehr leicht gemacht. Die Teststellen, die überall aus dem Boden wachsen, müssten keineswegs unter Leitung medizinischen Fachpersonals stehen. Die Tests würden abgerechnet, ohne dass Daten über die Getesteten übermittelt werden. "Die zu übermittelnden Angaben dürfen keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen", heißt es dazu in § 7 der Testverordnung des Bundes. Laut Bundesregierung sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Abrechnungen überprüfen. Die sähen sich aber bei einem solchen Abrechnungsprozedere dazu außer Stande.
Somit war und ist das Testen ein Beitrag zur Verlängerung von Grundrechtseinschränkungen, kostspielig für den Steuerzahler und leichtes Spiel für kriminelle Machenschaften.
Detlev Spangenberg, MdB
https://afdbundestag.de/spangenberg-unlautere-machenschaften-beim-testen-inkompetenz-der-bundesregierung-in-sachen-corona/
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Plötzlich entdeckt man die Gefahr einer gefährlichen Migrationspolitik - hoffentlich nicht zu spät
21.05.2021
Im Zusammenhang mit den jüngsten kriegsähnlichen Zuständen in Israel und Palästina werden diese Auseinandersetzungen nun auch auf deutschen Straßen ausgetragen. Es handelt sich hierbei sowohl um pro-israelische Kundgebungen, vorwiegend aber um gegen Israel gerichtete Demonstrationen bis hin zu schweren Ausschreitungen mit Gewalt und Sachbeschädigung, sowie Angriffen auf Polizei und jüdische Einrichtungen.
Täter beziehungsweise Demonstranten gegen jüdische Einrichtungen sind mehrheitlich Moslems, mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Die hohe Kriminalitätsrate innerhalb der verfehlten Migrationspolitik aller Parteien außer der AfD hat viel Leid und viele Opfer gekostet. Die Gewalt durch sogenannte "Schutzsuchende" wurde in den vergangenen Jahren meist vonseiten der politischen Akteure kleingeredet oder in Medien marginalisiert. Nun haben wir eine erstaunliche Situation, die Empörungswelle richtet sich gegen diese Gewalttaten, die gegen jüdisches Leben in Deutschland gerichtet ist. Haben wir nun zweierlei Bürger in Deutschland ist die Frage? Deutsche mit jüdischen Wurzeln erheben richtigerweise die Forderung, daß ihre Gegner ihren Aufenthaltsstatus verlieren sollten. Wenn das Opfer nicht über das Privileg jüdischen Herkunft oder Glauben verfügt, wird solch eine Forderung als rassistisch, rechtsextrem und fremdenfeindlich erklärt. Bei Gewalt egal gegen wen auch immer, verursacht von Menschen, die das Gastrecht missbrauchen, kann es nur eins geben, die sofortige Ausweisung. Wir haben in Deutschland genug eigene Kriminelle, die wir nicht anderen Staaten aufs Auge drücken können und im Umkehrschluss wollen wir nicht das Sammelbecken für ausländische Kriminelle sein.
Seit gut einer Woche nun wird in Politikeräußerungen oder Medienberichten der Antisemitismus, die Gewalt gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland laut beklagt; teils kleinlaut wird erklärt, dass es sich um Proteste, Ausschreitungen und antijüdische oder israelfeindliche Taten handelt, die von Moslems in Deutschland ausgehen.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann soll sich in dem Zusammenhang dafür ausgesprochen haben, dass Menschen mit "fanatischer Intoleranz" nicht eingebürgert werden dürften oder ohne Daueraufenthaltsrecht Deutschland wieder verlassen sollen. Ähnlich hat sich auch der Fraktionsvorsitzende der CDU im Deutschen Bundestag Ralph Brinkhaus und der Verband Deutscher Kriminalbeamter geäußert. Eine Forderung, die für die AfD selbstverständlich ist, wird nun von Seiten der CDU/CSU erhoben, allerdings nur im Zusammenhang mit antijüdischen Ausschreitungen. Sven Schultze, CDU Sachsen-Anhalt und Mitglied im EU-Parlament, verlangt das Einschwören auf einen "Null-Toleranzkurs" für ein zu planendes Gipfeltreffen unter Einbeziehung von Ausländerbehörden, Polizei und Verfassungsschutz. Warum wird diese Forderung erst jetzt erhoben und nur deshalb, weil es sich um Juden in Deutschland handelt? Alle Menschen haben das Recht, vor militanten Ausländern geschützt zu werden unabhängig ihrer Herkunft, Religion oder Abstammung.
Der Gipfel der Tatsachenverdrehung kommt von CSU-Politiker Manfred Weber, Vorsitzender der EVP-Fraktion des EU-Parlamentes. Er unterstellt tatsächlich der AfD, am Antisemitismus eine Mitschuld zu tragen. Absurd hierbei, dass gerade Weber sich mit Hass und Hetze des Öfteren und auch in diesem Fall hervortut. Seit ihrer Gründung steht die AfD für konsequentes Handeln bei jeglicher Intoleranz und religiösem Extremismus. Diesen Personen haben das Recht verwirkt, jemals die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum der eigenen Bevölkerung hat immer Vorrang vor dem Schutz für Pseudounterdrückten, die in ihrem Gastland Straftaten verüben. Kriminelle und Extremisten auszuweisen oder möglichst nicht erst einreisen zu lassen und bei der Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit das Wohl der deutschen Bürger zu beachten, ist die Pflicht einer jeden Regierung.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
„Weltweiter Tag der genitalen Selbstbestimmung“ - Berliner Zeitung vom 7.05.2021
11.05.2021
Dazu kommentiert der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg:
„Anlässlich des wichtigen und vielgeachteten Urteils des Kölner Landgerichts, vom 7.Mai 2012, entwickelte sich der der 7. Mai zum „Weltweiten Tag der genitalen Selbstbestimmung“. International wurde er als "Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) zu einem Symbol für Selbstbestimmungsrechte von Kindern und Achtung deren Menschenrechte.
Im „Kölner Urteil“ stellte das Kölner Gericht 2012 fest, dass die Genitalbeschneidung eines Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet werden muss, wenn sie nicht medizinisch notwendig ist. Es stellte damit einen Meilenstein dar, was die Aufwertung von Grundrechten von Säuglingen und kleinen Jungen betrifft.
Allerdings hatte die damalige Bundesregierung nichts Eiligeres zu tun, als dem entgegenzuwirken und noch im selben Jahr einen Entwurf für ein Gesetz auf den Weg zu bringen, was die Genitalverstümmelung von Jungen ausdrücklich erlaubt, den § 1631d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Gesetzentwurf enthält zur Begründung einseitige Darstellungen und fragwürdige Auslegungen. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden weder kritische Stimmen berücksichtigt, noch Sachverständige gehört, die Begründungen gegen die Jungenbeschneidung hätten hervorbringen können. Dieser Paragraph trat noch im selben Jahr in Kraft.
Ärzte, Menschenrechtsvereinigungen, Juristen sowie Betroffene haben sich, seit dem Urteil des Landgerichts Köln von 2012, besonders seit der Einführung des § 1631d BGB, gegen die Einwilligungsmöglichkeit der Eltern in die medizinisch nicht erforderliche Beschneidung von Jungen ausgesprochen.
Die grundsätzlich zu begrüßende Einführung des § 226a Strafgesetzbuch (StGB), im darauf folgenden Jahr, verschärfte diese Diskriminierung männlicher Kinder indirekt weiter, indem lediglich die Unversehrtheit äußerer weiblicher Genitalien unter verschärften strafrechtlichen Schutz gestellt wurde.
Mit § 1631d BGB wird den Sorgeberechtigten, in der Regel den Eltern, eine ausdrückliche Möglichkeit zur Einwilligung in die Genitalverstümmelung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes erteilt. Weder beim weiblichen Kind noch beim männlichen Kind darf jedoch eine solche Möglichkeit für die Eltern bestehen.
Im Ergebnis ist die Misshandlung im Genitalbereich bei Mädchen zurecht durch das StGB verboten, bei Jungen unverständlicherweise wiederum im BGB ausdrücklich erlaubt. Damit ist diese Gesetzgebung mit dem Grundgesetz zumindest in zweierlei Hinsicht nicht vereinbar. Zum einen handelt es sich um eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts wie auch die Beeinträchtigung der durch Art. 2 Abs. 2 geschützten körperlichen Unversehrtheit des männlichen Kindes. Die anatomische Andersartigkeit des männlichen Genitals gegenüber dem weiblichen kann nicht als Begründung dazu dienen, dass männlichen Minderjährigen ein grundrechtlicher Schutz der körperlichen Unversehrtheit durch die Gesetzgebung versagt wird.
Des Weiteren sind erhebliche Widersprüche zur UN-Kinderrechtskonvention zu sehen, welche die Bundesrepublik unterzeichnete.
Eine Lösung kann nur dahin gehen, dass der Jungenbeschneidungsparagraph 1631d BGB ersatzlos gestrichen wird und der Paragraph 226a StGB so ausgestaltet wird, dass damit alle Kinder, unabhängig vom Geschlecht, gesetzlich geschützt werden.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Nicht lernfähig: Linke will das Patentrecht in Deutschland aushebeln
11.05.2021
Die Fraktion der LINKEN im Bundestag forderte in zwei Anträgen, den Pharmaunternehmen, welche Corona-Impfstoff in Deutschland patentiert haben, die Rechte an ihren Patenten zu nehmen, um damit eine angeblich schnellere Herstellung und preisgünstige Verteilung von Impfstoffen in armen Ländern zu erreichen. Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg äußerte sich im Plenum am 6. Mai dazu:
"Die Vertreter der gescheiterten Kommunismus-Ideologie im Bundestag treten mit Forderungen an, welche ein ewig gestriges Denken in schlichten Feinbildern offenbart.
Dass die Pharma-Unternehmen, deren Patente die Linke quasi enteignen will, diese Impfpräparate überhaupt erst entwickelt haben, scheint linken Vorstellungswelten völlig gleichgültig zu sein. Die Möglichkeit, solche aufwändigen Forschungen über Patente abzusichern, führt überhaupt erst zu pharmazeutischen Produkten. Die Entwicklung von Impfpräparaten beruht auf einer umfangreichen Forschungsleistung sowie großem persönlichen und finanziellen Einsatzes und unternehmerischen Risiko.
Müssten Unternehmen befürchten, ihre Patente seien nicht sicher, würden sie einen Teufel tun und in diesem Land wieder forschen und Patente anmelden: Sie würden in andere Länder gehen, dort wo man Eigentum schätzt, die Bedeutung für die Wirtschaft eines Landes erkennt und achtet.
Folgte man solchen Vorstellungen, auf Deutschland bezogen, wäre das eine Demontage des Forschungs- und Wissenschaftsstandortes Deutschland. Deutschland ist ein Land ohne Rohstoffe und ist auf Wissen, geistige Leistung und Forschung angewiesen; das ist der Grund für unsere starke Volkswirtschaft.
Die populistische Schlichtheit ihrer Forderungen wurde der Linken-Fraktion in der Öffentlichen Anhörung dazu, am 24. Februar, von den fachlich versierten Sachverständigen förmlich um die Ohren gehauen, was vorauszusehen war.
Die patentierbare Entwicklung von Verfahren und Produkten wird in der Regel durch Risikokapital und Kredite finanziert. Das diesem unternehmerischen Risiko und dem zeitlichen und personellen wie auch technischen Aufwand ein Schutz durch ein Patent entgegenstehen muss, damit sich dieser Entwicklungsaufwand künftig amortisieren kann, ist selbstverständlich.
Ohne sichere Patente gäbe es künftig keine Forschung durch Unternehmen mehr. Auch für die Kapitalgeber sind die Patente nicht zuletzt ein Schutz für ihr eingesetztes Kapital. Soweit denkt man bei der Linken allerdings nicht; Kapital ist böse und Gewinn ist schlecht, so lautet ihre schlichte Gleichung.
In Indien wird - im Serum-Institut in Pune der AstraZeneca-Impfstoff unter anderem Namen in großer Menge hergestellt. Das wirft die Frage auf, ob man da überhaupt auf die deutschen Patente angewiesen ist.
Was das Fehlen von Impfstoffen in ärmeren und weniger entwickelten Ländern betrifft, sind die Ursachen vielfältig; der Patentschutz ist dabei allenfalls nebensächlich.
Allerdings spricht sich der US-Präsident Biden in einer Rede für eine temporäre Aufhebung des Patentschutzes aus. Die USA käme bei solchen Vorstößen eine Schlüsselrolle zu, da die US-Regierung über das nationale Forschungsinstitut NIH die Rechte an einer Erfindung hält, die als Voraussetzung der modernen mRNA-Impfstoffe der Hersteller Moderna und BioNTech - Pfizer gilt.
Der plötzliche Sinneswechsel der US-Regierung wird allerdings nicht kurzfristig zu mehr weltweit verfügbaren Impfstoffen führen.
Falls die USA solch einen Schritt gehen sollten, können wir das wahrscheinlich von Deutschland aus nicht beeinflussen. Forcieren sollten wir es nicht.
Es ist anzunehmen, dass die USA sich von diesem Manöver einen geo-strategischen Vorteil erhoffen."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
„Weltweiter Tag der genitalen Selbstbestimmung“ - Berliner Zeitung vom 7.05.2021
11.05.2021
Dazu kommentiert der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg:
„Anlässlich des wichtigen und vielgeachteten Urteils des Kölner Landgerichts, vom 7.Mai 2012, entwickelte sich der der 7. Mai zum „Weltweiten Tag der genitalen Selbstbestimmung“. International wurde er als "Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) zu einem Symbol für Selbstbestimmungsrechte von Kindern und Achtung deren Menschenrechte.
Im „Kölner Urteil“ stellte das Kölner Gericht 2012 fest, dass die Genitalbeschneidung eines Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet werden muss, wenn sie nicht medizinisch notwendig ist. Es stellte damit einen Meilenstein dar, was die Aufwertung von Grundrechten von Säuglingen und kleinen Jungen betrifft.
Allerdings hatte die damalige Bundesregierung nichts Eiligeres zu tun, als dem entgegenzuwirken und noch im selben Jahr einen Entwurf für ein Gesetz auf den Weg zu bringen, was die Genitalverstümmelung von Jungen ausdrücklich erlaubt, den § 1631d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Gesetzentwurf enthält zur Begründung einseitige Darstellungen und fragwürdige Auslegungen. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden weder kritische Stimmen berücksichtigt, noch Sachverständige gehört, die Begründungen gegen die Jungenbeschneidung hätten hervorbringen können. Dieser Paragraph trat noch im selben Jahr in Kraft.
Ärzte, Menschenrechtsvereinigungen, Juristen sowie Betroffene haben sich, seit dem Urteil des Landgerichts Köln von 2012, besonders seit der Einführung des § 1631d BGB, gegen die Einwilligungsmöglichkeit der Eltern in die medizinisch nicht erforderliche Beschneidung von Jungen ausgesprochen.
Die grundsätzlich zu begrüßende Einführung des § 226a Strafgesetzbuch (StGB), im darauf folgenden Jahr, verschärfte diese Diskriminierung männlicher Kinder indirekt weiter, indem lediglich die Unversehrtheit äußerer weiblicher Genitalien unter verschärften strafrechtlichen Schutz gestellt wurde.
Mit § 1631d BGB wird den Sorgeberechtigten, in der Regel den Eltern, eine ausdrückliche Möglichkeit zur Einwilligung in die Genitalverstümmelung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes erteilt. Weder beim weiblichen Kind noch beim männlichen Kind darf jedoch eine solche Möglichkeit für die Eltern bestehen.
Im Ergebnis ist die Misshandlung im Genitalbereich bei Mädchen zurecht durch das StGB verboten, bei Jungen unverständlicherweise wiederum im BGB ausdrücklich erlaubt. Damit ist diese Gesetzgebung mit dem Grundgesetz zumindest in zweierlei Hinsicht nicht vereinbar. Zum einen handelt es sich um eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts wie auch die Beeinträchtigung der durch Art. 2 Abs. 2 geschützten körperlichen Unversehrtheit des männlichen Kindes. Die anatomische Andersartigkeit des männlichen Genitals gegenüber dem weiblichen kann nicht als Begründung dazu dienen, dass männlichen Minderjährigen ein grundrechtlicher Schutz der körperlichen Unversehrtheit durch die Gesetzgebung versagt wird.
Des Weiteren sind erhebliche Widersprüche zur UN-Kinderrechtskonvention zu sehen, welche die Bundesrepublik unterzeichnete.
Eine Lösung kann nur dahin gehen, dass der Jungenbeschneidungsparagraph 1631d BGB ersatzlos gestrichen wird und der Paragraph 226a StGB so ausgestaltet wird, dass damit alle Kinder, unabhängig vom Geschlecht, gesetzlich geschützt werden.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Öffentliche Anhörung im Bundestag zum stark umstrittenen Vierten Bevölkerungsschutzgesetz
17.04.2021
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen CORONA-Virus, SARS-CoV2, seit Beginn letzten Jahres, ist es nun das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz, welches von der Bundesregierung und der Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD in den Bundestag eingebracht wurde und nun rasch in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht und in der kommenden Woche schon verabschiedet werden soll. Zu dem jüngsten Gesetzentwurf, der eine erneute stark grundrechtseinschränkende Änderung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorsieht, fand am Freitag, 16.04.21, eine Öffentliche Anhörung im Bundestag statt, zu der zahlreiche Sachverständige eingeladen waren, um von den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses befragt zu werden. Dazu Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:
Der Gesetzentwurf stand gerade unter den Rechtsfachleuten unter deutlicher Kritik. Die Stützung von Grundrechtsbeschneidungen lediglich auf Inzidenzwerte in Landkreisen hält einer wissenschaftlichen Begründung nicht stand. Den Bundesländern die Befugnisse zu entziehen, nach eigenem Ermessen Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, hat durch die geplante Bundesgesetzgebung die Wirkung, dass den Oberverwaltungsgerichten die Zuständigkeit entzogen würde. Damit sei lediglich das Bundesverfassungsgericht zuständig, um über Verfassungsbeschwerden zu entscheiden. Andere Rechtswege und Abwehrmittel seien den Bürgern damit genommen, was die Bundesregierung offenbar beabsichtig, so die Erklärung eines Sachverständigen.
Wenn, so ein Sachverständiger es kein Problem wäre, derartige Rechtsstreitigkeiten beim BFG abzuladen, würde die Notwendigkeit von Verwaltungsgerichten grundsätzlich in Frage gestellt.
Außerdem sei das gesamte Gesetz zu befristen und die siebentägige Widerspruchsfrist des Bundestages nicht akzeptabel und fragwürdig. Abendliche und nächtliche Ausgehverbote wie auch andere erhebliche Grundrechtseinschränkungen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, seien damit bisher einzigartig in der Bundesrepublik und mit Verfassungsgrundsätzen so nicht vereinbar: es dürfe nur aufgrund eines Gesetzes in Grundrechte eingegriffen werden aber nicht durch ein Gesetz, wie hier vorgesehen. Ein Rechtssachverständiger spricht im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf von einem verfassungsmäßigen Risiko.
Auch die Praxistauglichkeit und Sinnhaftigkeit ist anzuzweifeln, indem Ausgangsverbote, die Menschen in ihre Wohnungen zwingt, statt sich an der frischen Luft aufhalten zu können.
Infektionen finden vorwiegend in Innenräumen statt, so auch die Gesellschaft für Aerosolforschung. Dazu muss bei einer Ausgangssperre die Polizei jeden Menschen, der sich in der fraglichen Zeit draußen aufhält, kontrollieren und prüfen, ob einer der Ausnahmetatbestände zutrifft.
Insgesamt sieht sich die AfD-Faktion durch die Ausführungen der Sachverständigen in ihrer Haltung bestätigt, was die Zweckmäßigkeit und die rechtlich fragwürdige Ausführung des Gesetzentwurfes betreffen.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Sachverständigen-Anhörung bestätigt AfD-Kritik am Infektionsschutzgesetz
17.04.2021
Berlin, 17. April 2021. Zu dem jüngsten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der weitere Grundrechtseinschränkungen vorsieht und bereits in der kommenden Woche verabschiedet werden soll, fand am Freitag, 16.04.21, eine Öffentliche Anhörung im Bundestag statt, zu der zahlreiche Sachverständige eingeladen waren, um von den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses befragt zu werden.
Dazu erklärt Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:
"Der Gesetzentwurf stand gerade unter den Rechtsfachleuten unter deutlicher Kritik. Die Stützung von Grundrechtsbeschneidungen lediglich auf Inzidenzwerte in Landkreisen hält einer wissenschaftlichen Begründung nicht stand. Den Bundesländern die Befugnisse zu entziehen, nach eigenem Ermessen Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, hat durch die geplante Bundesgesetzgebung die Wirkung, dass den Oberverwaltungsgerichten die Zuständigkeit entzogen würde.
Damit ist lediglich das Bundesverfassungsgericht zuständig, um über Verfassungsbeschwerden zu entscheiden. Andere Rechtswege und Abwehrmittel seien den Bürgern damit genommen, was die Bundesregierung offenbar beabsichtige, lautete die Erklärung eines Sachverständigen. Wenn es kein Problem wäre, derartige Rechtsstreitigkeiten beim Bundesverfassungsgericht abzuladen, erklärte ein Sachverständiger, würde die Notwendigkeit von Verwaltungsgerichten grundsätzlich in Frage gestellt.
Außerdem sei das gesamte Gesetz zu befristen und die siebentägige Widerspruchsfrist des Bundestages nicht akzeptabel und fragwürdig. Abendliche und nächtliche Ausgehverbote und andere erhebliche Grundrechtseinschränkungen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, seien bisher einzigartig in der Bundesrepublik und mit Verfassungsgrundsätzen so nicht vereinbar. Ein Rechtssachverständiger spricht im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf von einem verfassungsmäßigen Risiko.
Auch die Praxistauglichkeit und Sinnhaftigkeit ist anzuzweifeln, da Ausgangsverbote die Menschen in ihre Wohnungen zwingen, statt sich an der frischen Luft aufhalten zu können.
Infektionen finden aber vorwiegend in Innenräumen statt, bestätigt auch die Gesellschaft für Aerosolforschung. Zudem muss bei einer Ausgangssperre die Polizei jeden Menschen, der sich in der fraglichen Zeit draußen aufhält, kontrollieren und prüfen, ob einer der Ausnahmetatbestände zutrifft.
Insgesamt sieht sich die AfD-Faktion durch die Ausführungen der Sachverständigen in ihrer Haltung bestätigt, was die fehlende Zweckmäßigkeit und die rechtlich fragwürdige Ausführung des Gesetzentwurfes betrifft."
Detlev Spangenberg, MdB
https://afdbundestag.de/spangenberg-sachverstaendigen-anhoerung-bestaetigt-afd-kritik-am-infektionsschutzgesetz/
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Föderalismus ausgehebelt? Bundesregierung fordert alleinige Deutungshoheit über Anticorona-Maßnahmen
14.04.2021
Mit dem erneuten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) will die Bundesregierung nun nach der Verabschiedung des §28a, im November 2020, der grundrechtseinschränkende "Lockdown-Regelungen" nach Inzidenzwerten regelt, nun mit einem vorgesehenen Paragraph 28b noch weiter gehen. Dazu erklärt Detlev Spangenberg, gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:
„Mit dem nun geplanten neuen Paragraph 28b im IfSG sind weitere gravierende und nicht hinnehmbare Beschränkungen, oder deutlich gesagt Aberkennung von Grundrechten, durch bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen vorgesehen. Für Landkreise und Bundesländer heißt das, deren Befugnisse und Ermessensspielräume werden ihnen genommen durch einen weiteren Ermächtigungsparagraphen für die Bundesregierung.
Gerechtfertigt wird dies durch SARS-CoV2-Inzidenzwerte von über 100 in drei aufeinander folgenden Tagen. Die Durchführung ist schematisch vorgeschrieben und unabhängig von besonderen regionalen Gründen, für den Inzidenzwert in einem Landkreis einzuhalten. Vorgesehen sind abendliche und nächtliche Ausgangssperren sowie tiefgreifende Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Mit dem neuen Paragraph will die Bundesregierung die Kontrolle über private Treffen erhalten: „Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen und eine Höchstzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.“ Damit und mit Ausgangssperren „zwischen 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt“, würden totalitäre Verbote an niedrigen und willkürlich gesetzten Inzidenzwerten ausgerichtet, in ein Gesetz gegossen.
Außerdem vorgesehen sind Verbot der Öffnung von Gastronomie und Betriebskantinen, außer Mitnahme, Verbot touristischer Übernachtungsangebote, Untersagung von Geschäftstätigkeit und Berufsausübung für eine Vielzahl von Selbständigen beziehungsweise Unternehmen sowie Verbote von Freizeitbeschäftigungen, Sport, Kulturveranstaltungen und -angeboten. Bei Zuwiderhandlung drohen wegen Ordnungswidrigkeit Geldbußen bis 2500 Euro. Privater Sport soll nur noch allein oder mit einem anderen Mitglied des Haushalts ausgeübt werden dürfen. Für einige Landkreise bedeutet dies langfristige Entrechtung ihrer Bewohner, alles gerechtfertigt mit dem Infektionsschutz, einem Gesetz, das eigentlich Gesundheitsschutz regeln soll; das ist ein Hohn.
Und bei Inzidenzwerten ab 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen soll ab dem übernächsten Tag für Bildungseinrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt werden.
Kamen vonseiten der Bundesregierung bislang Erklärungen, es solle keine Ungleichbehandlung von Geimpften beziehungsweise Immunisierten und nicht geimpften Menschen kommen, so findet man nun in dem Gesetzentwurf etwas anderes: „Rechtsverordnungen können insbesondere … Erleichterungen und Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion … vorlegen können.“ Was soll man dieser Regierung noch glauben, was folgt als Nächstes?
Sinnhaftigkeit und Erfolg dieser Maßnahmen sind stark anzuzweifeln. Die reine Stützung auf die Inzidenzwerte zur Beurteilung der Ausbreitung ist nicht tauglich, um derartige Ge- und Verbote und Aberkennung von Grundrechten zu rechtfertigen.
Die Ermittlung dieses Wertes hängt stark von der Anzahl der Tests in einem bestimmten Landkreis ab wie auch von den Anlässen der Tests und deren Auswertung, welche noch immer nicht standardisiert ist. Es ist keine Vergleichbarkeit gegeben zwischen Kreisen mit einer hohen Anzahl von Testungen und anderen, in denen weniger im Verhältnis zur Bevölkerungszahl getestet wird. Dazu kommt, dass der Anlass der Testungen eine gewichtige Rolle spielt, also die Teststrategien der jeweiligen Landkreise. Testet man anlasslos – also zahlreiche Menschen ohne Symptome, dann hat man eine niedrigere Inzidenz, als in Kreisen, in welchen vorrangig Menschen mit verdächtigen Krankheitssymptomen getestet werden. Allerdings schlagen sich grundsätzlich immer die falsch-positiven Ergebnisse statistisch desto stärker nieder, je höher die Anzahl von Testungen ist, unabhängig von dem Testanlass.
Negative Testergebnisse – durch Schnelltests oder auch PCR-Test – werden nicht in Berechnungen beziehungsweise statistische Bewertungen einbezogen. Werden bei einer hohen Anzahl von Testungen selbstverständlich mehr Positivergebnisse gefunden, stellt man diesen aber nie das Zahlenverhältnis der negativen Ergebnisse gegenüber.
Mit den derzeitigen Ermittlungsverfahren für die offiziell bekannt gegebenen Inzidenzwerte, welche in vielen deutschen Landkreisen deutlich über 100 liegen, trotz wochenlanger „Lockdowns“ mit Ge- und Verboten, hätte man in Verbindung mit dem neuen § 28b die Voraussetzungen für „Dauer-Lockdowns“ in weiten Teilen Deutschlands geschaffen.
Es drängt sich der Eindruck auf, die Bundeskanzlerin will die leidigen Konferenzen mit den Ministerpräsidenten und ihre immer häufiger damit verbundenen Niederlagen endlich umgehen, indem der Bund einen gesetzlichen Rammbock gegen die Länderbefugnisse schafft.
Die AfD wird diesen weiteren Vorstoß gegen unsere Grund- und Freiheitsrechte entschieden ablehnen, wie auch schon die vorangegangenen Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes.“
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Streit um AstraZeneca hat Impfchaos verschärft
23.03.2021
Zu den heutigen Entscheidungen zum Impfstoff von AstraZeneca teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Detlev Spangenberg, mit:
"Die EMA beurteilt den Corona-Impfstoff von AstraZeneca als ein sicheres und wirksames Produkt, will aber einen Zusammenhang mit den sehr seltenen aber schwerwiegenden Thrombosen nicht ausschließen.
Unabhängig von der Entscheidung der EMA kann man feststellen, dass sich durch die Unsicherheiten mit den Corona-Impfstoff des Herstellers AstraZeneca das von der Bundesregierung angerichtete Impfchaos weiter verschlimmert hat. Es zeigt, dass die Strategie der Regierung, nur auf Impfungen zu setzen, um aus dem Lockdown zu kommen, falsch war. Stattdessen hätte man von vornherein auf alternative Maßnahmen zu Lockdown und Impfung setzen müssen, wie dies die AfD-Fraktion vorgeschlagen hat.
Wichtig ist nun, dass die Bürger in ihrer Entscheidung, ob und womit sie sich impfen lassen wollen, frei bleiben und sich angesichts möglicher Risiken, auch kein indirekter Impfzwang etabliert.
Grundsätzlich gilt: Zur Freiwilligkeit gehört Information und Eigenverantwortung. Impfwillige müssen über alle Risiken zum jeweiligen Präparat so umfassend wie möglich informiert werden und können dann anhand aller zur Verfügung stehenden Informationen als mündige Bürger abwägen und eigenverantwortlich ihre Entscheidung treffen."
Detlev Spangenberg, MdB
https://afdbundestag.de/spangenberg-streit-um-astrazeneca-hat-impfchaos-verschaerft/
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Nach AstraZeneca-Stopp wird noch deutlicher, dass die Bundesregierung mit ihrer Corona-Impfstrategie gescheitert ist.
17.03.2021
Das Bundesgesundheitsministerium hat am Montag mitgeteilt, dass die Corona-Impfungen mit dem Präparat von AstraZeneca vorerst ausgesetzt werden. Damit wird immer deutlicher, dass die Strategie der Regierung mit Impfungen schnell aus der Corona-Krise zu kommen gescheitert ist. Statt nur auf Impfungen, hätte man auch auf alternative Maßnahmen setzen müssen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg, sagt dazu:
"Das Impf-Desaster nimmt kein Ende. Das Aussetzen der Impfungen mit dem Präparat von AstraZeneca verdeutlicht erneut die massiven Unsicherheiten, die nicht nur organisatorisch mit den Impfungen verbunden sind.
Damit wird es auch immer unwahrscheinlicher, mit Hilfe der Impfungen schnell aus der Krise zu kommen und die Lockdown-Maßnahmen dadurch zu beenden. Man hätte mit dem Lockdown gar nicht erst beginnen dürfen, sondern stattdessen auf alternative Konzepte setzen sollen, so wie die AfD-Bundestagsfraktion dies immer wieder gefordert hat.
Auch um die Ausstattung der Gesundheitsämter und den Ausbau der Krankenhauskapazitäten hätte man sich längst viel mehr kümmern müssen. Stattdessen setzte und setzt die Regierung auf konzeptlose Einschränkungen und Impfungen mit den nun problematischen Folgen!
Der Lockdown ist keine Lösung, setzen wir auf vernünftige ausgewogene Strategien, wie Schutz der Risikogruppen, Entwicklung von Impfstoffen und Vertrauen in die Selbstverantwortung der Bürger."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
CDU-Wahl-Debakel - Die logische Quittung
16.03.2021
Die historische Niederlage in den Bundesländern BW und RP sind das Ergebnis und der Vorgeschmack, was für die Konservativen in der CDU noch kommen wird.
Die Flüchtlingspolitik mit Kriminalitäts- und Terrorimport, kriminellen Clans, Parallelgesellschaften und ein Schmusekurs mit einer totalitär gesinnten Partei, den Grünen, gekennzeichnet durch radikalfeministische Gender-Ideologie, Quotenregelung und Ausgrenzung von Meinungen und Weltanschauungen zeigte nun offenbar Wirkung. Dieser eingeschlagene Weg führt geradewegs in die dritte deutsche Diktatur, in die linksextreme Multi-Kulti-Klima-Diktatur.
Ein großer Teil der früheren Stammwähler hat sich von der CDU abgewandt, einige sind jetzt AfD-Wähler. Den Unionsparteien kommen zunehmend die Konservativen abhanden und sicherlich kommen diese auch nicht zurück. Die AfD trägt nun als einzige Partei konservative Werte, da hilft es auch nicht, die Alternative und ihre Wähler als Nazis, Rechtspopulisten und Rassisten zu bezeichnen oder den Verfassungsschutz auf illegitime Weise zu instrumentalisieren.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
CDU-Politiker Kiesewetter fordert AfD Mitglieder auf, ihre Partei zu verlassen
05.03.2021
Dass die CDU schon lange keine Partei mit demokratischen Grundsätzen mehr ist, dass sie sich in Richtung Multi-Kulti und auf die GRÜNEN zu bewegt hat, den staatsfeindlichen Linksterror hierzulande toleriert und sogar mit unterstützt, ist mittlerweile vielen bekannt.
Der Aufruf des Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter an die AfD-Mitglieder ihre Partei zu verlassen, mit der Begründung, der Verfassungsschutz habe die AfD im Visier, offenbart mit erschreckender Deutlichkeit, für welchen Zweck dieses Instrument, der sogenannte Verfassungsschutz, eingesetzt wird. Die Regierung nutzt den "Verfassungsschutz", um damit eine Oppositionspartei zu zersetzen; der angebliche Verfassungsschutz wird zum Regierungsschutz.
Man will im Wahljahr 2021 so die Aushöhlung und Schwächung einer unbequemen oppositionellen Rechtsstaatspartei zugunsten einer schwarz-links-grünen Meinungsdiktatur hier in Deutschland erreichen.
Die Aufforderung von CDU-Mitglied Kiesewetter muss Signal für uns sein, sich allen antidemokratischen Bestrebungen zu widersetzen, auf die Erhaltung der Grundrechte zu pochen und weiterhin eine nationale, konservative Politik für ein souveränes und rechtsstaatliches Deutschland zu vertreten.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Mit Schnelltests den „Lockdown“ beenden zu können ist ein Irrtum
25.02.2021
Am heutigen Donnerstag stand auf der Tagesordnung des Bundestages ein Antrag der FDP-Fraktion: „Mit Corona-Selbsttest zurück in die Normalität“. Dazu sprach der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg.
„Schnelltests oder Infektionsselbsttests gelten nicht als sicher aussagefähige Befunde. Ein positives Testergebnis muss immer durch einen PCR-Test überprüft werden. Ein Antikörper-Schnelltest kann negativ ausfallen, obwohl die getestete Person infektiös ist, oder ein Antikörper-Schnelltest kann durch eine frühere Infektion mit einem anderen CORONA-Virus positiv ausfallen; es ist noch unklar, ob diese Schnell- beziehungsweise Selbsttests hier trennschaff unterscheiden.
Die FDP will tägliche Selbsttestungen. Das wären bei täglichen Testungen im Monat deutschlandweit etwa 1,8 Milliarden Tests. Wo sollen diese herkommen, und wer soll die bezahlen? Dazu gibt die FDP in ihrem Antrag keine Erklärung ab.
Die Corona-Warn-App für das Smartphone hat sich nicht bewährt und wird von wenigen Menschen genutzt. Viele Menschen besitzen kein Smartphone oder sind nicht in der Lage, sich damit auseinanderzusetzen. Trotzdem will die FDP ihre Forderungen darauf aufbauen.
Je mehr getestet wird, umso mehr positive Ergebnisse erhält man, obwohl sich an der tatsächlichen Lage nichts ändert. Es bestünde hierbei die Gefahr, dass die zahlreichen, zusätzlichen positiven Ergebnisse, darunter auch falsch-positive, sich auf die Statistiken auswirken und zu falschen höheren Inzidenzwerten und damit zu einem "Dauerlockdown" führen können.
Spangenberg weiter: Die Pflicht zum Schnelltest kann mit einem indirekten Impfzwang verglichen werden. Dies wird von der AfD entschieden abgelehnt. Der Erhalt von Grund- und Freiheitsrechten darf nicht an eine Bedingung oder die Einhaltung immer neuer Verpflichtungen geknüpft werden.
Der WHO-Regionaldirektor für Europa, Hans Henri Kluge, erklärte, die Corona-Pandemie ginge trotz noch sehr geringer Impfquote ihrem Ende entgegen.
Und der unter anderem für die WHO tätige Epidemiologe Klaus Stöhr erklärte schon vor Wochen, eine dritte Welle und eine stark ansteigende Zahl von Mutationen bedeuten den Anfang vom Ende einer Pandemie und diese sei erfahrungsgemäß danach in der Ausbreitung stark rückläufig. Eine alleinige Ausrichtung an flächendeckenden Inzidenzwerten hält Stöhr für illusorisch.
Der "Lockdown" und vor allen Dingen die weitere Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite müssen beendet werden. Grundrechte, Freiheit und Eigenverantwortung sind nicht verhandelbar.“
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Unglaublich! Deutsche SPD-Abgeordnete mit Migrationshintergrund beleidigt sechs Millionen Wähler und Ihre Familien in Deutschland
24.02.2021
Das SPD-Vorstandsmitglied und Landtagsabgeordnete in Schleswig-Holstein, Serpil Midyatli, erdreistet sich, die AfD zu beschuldigen für die Morde in Hanau vor einem Jahr, verantwortlich zu sein. Damit trifft sie Millionen von Menschen, die als Mitglieder oder Wähler hinter unserer Partei stehen.
Diese Borniertheit ist unerträglich; sie oder ihre Familie kommt zu uns, genießt alle demokratischen Freiheiten, persönliches Fortkommen und Wohlstand in ihrem Leben in Deutschland. Diese Person nimmt es sich nun heraus, über deutsche Wähler, ihre Motive sowie über eine deutsche Partei zu urteilen und Menschen zu verurteilen. Das ist als bodenlose Unverschämtheit zu werten.
Viele der AfD-Parteimitglieder wie auch Wähler haben die entbehrungsreichen Nachkriegsjahrzehnte miterlebt, hier ihr Leben lang gearbeitet, dieses Land mit seinem Wohlstand und Möglichkeiten aufgebaut und mit gestaltet. Nicht wenige von Ihnen haben in der Sowjetisch Besetzten Zone, später in der DDR, in einem totalitären System leben und Repressionen ertragen müssen. Generationen von Deutschen haben dies geschaffen, worin sich diese Dame offensichtlich wohlfühlt.
Rechtlich gesehen kann sie sagen was sie will, aber moralisch spreche ich ihr dieses Recht ab. Es drängt sich die Frage auf, warum sie sich nicht in Ihrem Herkunftsland für eine demokratische Gesellschaftsform und Wohlstand einsetzt, statt hierher zu kommen und uns zu belehren und zu beschimpfen?
Wer mit einer Einwanderungsgeschichte die Deutschen oder bestimmte Gruppen der Bevölkerung hierzulande beschimpft, sollte sich überlegen, ob er nicht woanders eine Heimat finden will. Solche Menschen wie Frau Serpil Midyatli benötigen wir nicht in unserem Land.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Sorgen von Folgen durch Corona-Impfung ernst nehmen
17.02.2021
Berlin, 17.02.2021: Berichte über massenhaften Personalausfall wegen Arbeitsunfähigkeit und Todesfällen nach Coronaimpfungen, Rückgabe bestellter Impfstoffe durch andere Staaten usw. verunsichern derzeit die Menschen in Deutschland.
"Die Bundesregierung schweigt dazu. Das kann so nicht weiter gehen", sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg.
"Die Bundesregierung muss endlich Transparenz und Klarheit schaffen, muss aufklären und muss die Sorge der Menschen vor Zwischenfällen und gemeldeten Todesfällen nach der Impfung ernst nehmen.
Wieso soll der AstraZeneca-Impfstoff in Deutschland nur bei unter 65-Jährigen eingesetzt werden, während die WHO keine solche Altersgrenze sieht? Wieso wurden in die Zulassungsstudien zu diesem Impfstoff so wenig ältere Menschen eingeschlossen? Waren das Sicherheitsgründe? Wenn nicht, wann ist mit Ergebnissen für Ältere zu rechnen?
Darauf erwarten die Menschen zurecht eine Antwort.
Und erst recht erwarten Sie eine restlose Aufklärung der Zwischenfälle und vor allem der Todesfälle nach der Impfung.
Es reicht nicht, wenn sich die Bundesregierung hinter der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut und dessen ´Sicherheitsbericht - Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19` versteckt. Dort heißt es, nach der Impfung wären weniger Menschen gestorben, als statistisch ganz ohne Impfung zu erwarten gewesen wäre. Außerdem läge das Altersmedian der Toten bei 85 Jahren.
Wer bezüglich der angeblichen Corona Toten so argumentieren würde, wie die Bundesregierung jetzt zu den Toten nach der Impfung, würde als `Corona-Leugner" verunglimpft werden.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie jeden Todesfall nach einer Coronaimpfung wirklich aufklärt. Eine Obduktion jedes Toten gehört dazu.
Außerdem erwarten wir, dass vor jeder Impfung im Einzelfall erst geprüft wird, ob eine Impfung überhaupt erforderlich ist oder bereits Immunität besteht. Mit einem einfachen Antikörpertest wäre das möglich.
Das alles ist erforderlich, um das Vertrauen in die Impfung zu steigern.
Wenn die Bundesregierung nichts zu verbergen hätte, hätte sie diese einfachen Maßnahmen sicher längst ergriffen", so Spangenberg weiter.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
DNN 13./14.02.21 Behörden verhindern Terroranschlag - Syrer planten Anschläge
16.02.2021
Die lange verharmloste Gewalt durch den Islamismus läßt sich nicht mehr ignorieren. Gleich zweimal in diesem Monat ist es Thema in den Tageszeitungen. Die zweifelhafte Erfolgsmeldung aus dem Innenministerium „Behörden verhindern Terroranschlag“ und “Neue Pläne gegen den Islamismus“ bestätigen die Unterschätzung dieser Gefahr.
Gerade die Innenpolitiker der Union wollen nun mit einem Moschee-Register verhindern, für was sie selbst verantwortlich sind, nämlich die legale Ausbreitung des Islam in der Gesellschaft, die Festsetzung in kommunalen Vertretungen mit der Absicht, der politischen Einflussnahme in der Gesellschaft.
Diese seltsame Erkanntnis, daß der Islam sich ganz legal in die Gesellschaft integriert, mit seinen undemokratischen gefährlichen Strukturen, ruft ausgerichtet die auf den Plan, die dieser Entwicklung Vorschub leisten und fördern und die die Warner dieser Entwicklung, der Partei AfD, als rechte Gefahr verteufeln. Die Verantwortung für diese gefährliche Entwicklung in der Gesellschaft trägt allein die CDU, sie hätte diese Gefahr verhindern können und müssen. Aber die ideologischen grün/linken multi-kulti-Scheuklappen sind leider auch bei dieser ehemaligen Volkspartei die Maxime ihres politischen Handelns.
Am 26.09.2021 haben die Bürger die Chance, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
DNN 15.02.21 - Die Grünen kritisieren den Bau von Einfamilienhäusern
16.02.2021
Es ist immer wieder verblüffend, daß ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung die “Grünen“ wählt. Eine Partei, die als Schikane-Partei, Gängel-Partei und Verbots-Partei sich klar definiert.
Nun ein neuerlicher Vorstoß gegen die Zersiedelung der Landschaft. Einfamilienhäuser sollen nicht mehr gebaut/gefördert werden. Ja lieber grüne Wähler, die noch im Besitz eines Eigeheimes sind, vielleicht seht ihr euch bald in einer Plattenbausiedlung wieder. Was tut man nicht alles, um die Umwelt zu retten. Auch wenn Deutschland Schlußlicht beim Wohneigentum in Europa ist, und Sachsen dabei Schlußlicht in Deutschland: Grüne Verhaltensregeln sind immer eine Erbauung.
Die Grünen schreiben uns vor, was wir essen sollen, ob und wie wir reisen sollen, was wir sagen dürfen oder sollen und eigentlich auch, was wir denken sollen.
Liebe grüne Wähler, in der Kindheit gab es für besonders geschätzte Zeitgenossen eine Abkürzung mit folgenden Buchstaben D b d d h k P. Vielleicht erinnern Sie sich?
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Vernünftiges Handeln statt bürokratischer Stufenpläne
11.02.2021
Am 10.02.21 wurde im Bundestag zu COVID-19 der Antrag der AfD-Fraktion "Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und anderen vulnerablen Gruppen durch Mund-Nasen-Bedeckung beenden" behandelt. Daneben wurde über Anträge der FDP und der Grünen debattiert, die komplizierte und langfristige Stufenpläne zur Regelung des Lockdowns fordern. Des Weiteren gab es noch einen Antrag der Linken, welcher gesetzliche Regelungen statt Verordnungen forderte.
Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg:
"Nicht das Virus oder die Krankheit COVID-19 haben verheerende Wirkung auf unsere Freiheitsrechte, die Wirtschaft, die Gesundheit und die Bildung - auf die Gesellschaft im Ganzen, sondern die unverhältnismäßigen politischen Maßnahmen, die man deswegen ergriffen hat.
Mit unserem Antrag wollen wir eine Erleichterung für Kranke und Behinderte erreichen, die eine ärztliche Bescheinigung dafür haben, aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen zu müssen. Dies soll leicht erkennbar gemacht werden und bei Kontrollen Missverständnisse und Diskriminierung verhindern.
Die Grünen behaupten in ihrem Antrag, populistische Kräfte hätten die Pandemie zur Spaltung benutzt. Schon wegen solch schlichter und infamer Behauptungen kann man deren Antrag nicht zustimmen.
Die AfD-Fraktion steht grundsätzlich für ein rasches Ende der Corona-Maßnahmen. Wenn ein großer Teil der Bürger sich nicht damit abfinden will, dass man ihnen die Grund- und Freiheitsrechte über Monate hinweg nimmt und sie durch Arbeitsverbote ruiniert, dann sind das keine Populisten oder gar Extremisten, sondern es handelt sich um die Wahrnehmung eines demokratischen Rechts.
Die Vorschläge der FDP und Grünen in ihren Anträgen können wir nicht mittragen. Diese wollen zwar nachvollziehbare, bundesweite Regelungen in Stufenplänen, jedoch sind diese so detailliert und kompliziert, dass die Bürokratie, die Gesinnungsschnüffelei und Bevormundung vorprogrammiert scheinen.
Dies alles steht in keinem Verhältnis zur Gefährlichkeit der Krankheit COVID-19. Untersuchungen zeigen auch, dass der besondere Schutz von Älteren und gefährdeten Kranken immer noch nicht ausreichend ist. Diesen Schutz der Risikogruppen fordert die AfD-Fraktion schon seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020.
Bei Schülern breiten sich inzwischen durch Isolation und reine Beschulung zu Hause über das Internet psychischen Belastungen, Angststörungen, Konzentrations- oder Schlafstörungen aus, eine Folge der verschärften Corona-Maßnahmen. Kinderärzte berichten von einer Verzögerung in der Entwicklung. Dies bestätigte auch Bundesministerin Franziska Giffey.
Das Bekenntnis der Kanzlerin zur Wissenschaft ist eine Farce. Wird Linientreue für Wissenschaftler und Mediziner zur Maßgabe, um einer Ausgrenzung zu entgehen oder ihre Laufbahn nicht in Gefahr zu bringen, wird Wissenschaftlichkeit per se infrage gestellt."
Detlev Spangenberg, MdB
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-vernuenftiges-handeln-statt-buerokratischer-stufenplaene/
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Regierungserklärung 11.02.2021 - Stellungnahme der Parteien – AfD Positionen bestätigt
11.02.2021
In den heutigen Stellungahmen der Parteien zu den Folgen der Corona-Problematik wurde ungewollt der weitsichtige und voraussehende Kurs der AfD-Gesundheitspolitik bestätigt.
Dies betrifft insbesondere die kritische Fehleinschätzung bezüglich der gefährdeten Personen in den Altenheimen.
Allein die AfD hat in ihrem 6-Punkte-Plan von 12.02.2020 (Drs.-Nr. 19/17128) früh auf die Gefahren hingewiesen und Schutzmaßnahmen gefordert. Wenn, wie festgestellt, auch der Tod von Alten und kranken Menschen die Folge war, dann ist es der unerträglichen Arroganz der „Altparteien geschuldet, die ideologisch verblendet mit Hass auf die AfD diese Menschen aus dem Blick verloren hatten.“
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Lockdown beenden statt Impfstoffe verschwenden
08.02.2021
Aus Brandenburg und Berlin wird berichtet: Impfdosen des raren Impfstoffs werden in den Coronaimpfzentren vernichtet, weil gerade keine gemäß der Regierungskategorisierung passenden Impfwilligen vorhanden sind. Von chaotische Zuständen ist die Rede. Verantwortliche vor Ort stellen fest, die Lage könne sich erst bessern, wenn auch die Hausärzte an der Organisation der Impfungen beteiligt werden.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg, sagt dazu:
"Es steht zu befürchten, dass Brandenburg und Berlin da keine Ausnahme sind, sondern typisch für ganz Deutschland. Das ist ein Skandal. Obwohl selbst der Vizekanzler Olaf Scholz den Impfstoff als einzigen Ausweg aus der Coronakrise sieht, weil sich nur durch die Impfungen das Corona-Infektionsgeschehen in den Griff bekommen ließe und nicht etwa durch Lockdown, reiht die Bundesregierung einen Lockdown an den anderen und versagt gleichzeitig derart katastrophal bei der Organisation der Impfung. Wenn die Impfung als das alleinige Mittel von Seiten der Regierung gesehen wird, ist dieses Verhalten geradezu als fahrlässig zu beurteilen.
Jetzt müssten unmittelbar folgende Maßnahmen greifen:
1. Impfstoff darf nicht weiter vernichtet werden, sondern muss stattdessen genutzt werden, um Impfwillige, die derzeit gemäß Kategorisierung noch keinen Anspruch auf Impfung hätten, schon zu impfen.
2. Es muss jedermann angeboten werden, sich für eine Impfung in den dafür eingerichteten Impfzentren einfinden zu können, um gegebenenfalls geimpft zu werden, wenn Impfstoff noch vorrätig ist.
3. Für geimpfte Personen muss verbindlich und termingerecht eine Zweitimpfung sichergestellt werden.
4. Hausarztpraxen müssen schnellstens zu Außenstellen von Impfzentren gemacht werden - wie es in Mecklenburg-Vorpommern schon geschehen ist - um sie schon jetzt in die Impfungen einzubeziehen.
Bei Impfstoffknappheit ist es wirtschaftlich und medizinisch sinnvoller, von Kategorisierungen abzuweichen, statt Impfstoffdosen zu vernichten. Schnelle Einbeziehung der Hausarztpraxen verkürzt Wege, vereinfacht die Organisation und kann auch dazu beitragen, Schwellenängste bezüglich der Impfung bei Patienten abzubauen.
Statt den Lockdown zu verlängern, der auch aus Sicht der Bundesregierung keinen Ausweg aus der Coronakrise bieten kann, muss das Impfgeschehen beschleunigt werden. Wir fordern nochmals Aufhebung des Lockdown - diese Maßnahmen schaden mehr als sie nützen."
Detlev Spangenberg, MdB
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-lockdown-beenden-statt-impfstoffe-verschwenden/
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Die Demokratiegegner gehen in die Offensive - AfD jetzt Verdachtsfall - DNN vom 02.02.2021
02.02.2021
Versteckt auf Seite 8 der Dresdner Neuesten Nachrichten erfahren wir, daß die AfD für das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) jetzt ein Verdachtsfall ist - sprich, eine Gefahr für die Demokratie. Die größte Oppositionspartei in Sachsen ist natürlich eine Gefahr für Multi-Kulti, für Schwarz-Grün, für die Etablierung einer 3. Diktatur in Deutschland nach einer schwarzen, einer roten und nun einer angestrebten Links-Multi-Kulti-Diktatur.
Paradox dabei, das LfV darf diesen Verdachtsfall noch nicht bestätigen, aber indem man diesen wahrscheinlichen Verdachtsfall in den Medien so formuliert, hat man es den Bürgern, auch ohne Verstoß gegen geltendes Recht, doch übermittelt, was man bezweckt: die Ausgrenzung der AfD.
Und dieses Vorgehen ist nur möglich mit Hilfe der CDU, der Partei, deren ehemalige Werte gerade und jetzt allein von der AfD hochgehalten, vertreten werden.
Die CDU, mit nun links-grün ausgerichteter Hauptrichtung, muß diesen lästigen Konkurrenten, die AfD, mit allen Mitteln, selbst ihren eigenen Untergang riskierend, loswerden.
Ziel ist es, die Wähler der AfD zu verunsichern, diese zu warnen, wie z. B. „bist Du von öffentlichen Aufträgen abhängig, bist du Staatsbediensteter, willst du dich mit der grün-linken Bewegung anlegen?“ Dies alles soll dazu beitragen, daß die AfD nicht noch einmal stärkste Partei in Sachsen wird. Noch können die Bürger frei ihre Stimme abgeben, also, wollen wir eine 3. Diktatur auf deutschem Boden?
Als Demokraten müssen und werden wir jede Entscheidung der Bürger akzeptieren. Die Verantwortung liegt hier allein beim Wähler.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Politische Extremisten riskieren Tod und Verletzung von Personen Anschlag auf Auto von AfD-Direktkandidat Nordsachsen
28.01.2021
Am Montag, 25.01., nachmittags, will der AfD-Direktkandidat für Nordsachsen, René Bochmann, mit seinem Auto zum AfD-Büro in Torgau fahren. Doch schon kurz nach Fahrtantritt vibriert und rumpelt der Wagen an der Vorderachse und ist schwierig zu steuern; nur mit Mühe kann Herr Bochmann einen Unfall verhindern. Wie sich herausstellte, wurden an einem Vorderrad drei von fünf Radmuttern entfernt und die übrigen beiden gelöst.
Dazu der Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg, der 2017 in Nordsachsen als Direktkandidat für die AfD antrat:
"Offenkundig haben politische Extremisten damit einen Anschlag auf Herrn Bochmann verübt. Es ist dem Reaktionsvermögen des Fahrers und dem glücklichen Zufall zu verdanken, dass niemand zu Schaden kam. Nicht nur das Ziel dieses feigen Anschlages, der AfD-Kandidat, sondern auch andere, unbeteiligte Menschen hätten zu Schaden kommen können, was die Täter offenbar mit derartigen kriminellen Handlungen billigend in Kauf nehmen.
Nach übereinstimmenden Berichten verschiedener Zeitungen ermittelt der Staatsschutz in dem Fall, weil es sich mutmaßlich um einen politisch motivierten Anschlag von Extremisten handelt.
Einen derartigen Sabotageakt auf Fahrzeuge hat es im März 2019 schon einmal gegeben. Nach einer Veranstaltung in Eilenburg wurden bei dem ehemaligen Stellvertretenden Vorsitzenden der AfD Nordsachsen und einer Besucherin der Veranstaltung zahlreiche Radmuttern gelöst. Da stellt sich die Frage, was wohl als nächstes kommen wird. Wie man als AfD-Mitglied nur zu gut weiß, schrecken die linken Terrortruppen vor kaum etwas zurück, auch nicht vor Prügelattacken, Zerstörung von Straßenständen, Brandanschlägen auf Autos oder Gebäude sowie schweren Beschädigungen von Büros, Bedrohungen und Angriffe verschiedener Art an Wohnhäusern.
So wie ich René Bochmann kenne, wird er sich nicht einschüchtern lassen, sondern gerade deshalb weiter seine Aufgaben für die AfD wahrnehmen und den Wahlkampf, der derzeit wegen der Coronavirus-Maßnahmen ohnehin eingeschränkt geführt werden kann, fortsetzen. Dies erklärte er mir auch persönlich.
Die Hoffnung, dass es zu Fahndungserfolgen oder gar Verurteilungen kommt, macht man sich bei der AfD in Sachsen nicht. Es wäre das erste Mal, dass linksterroristische "Kämpfer gegen Rechts" gefasst würden. Deren habhaft zu werden oder gar Verurteilungen auszusprechen, ist wahrscheinlich politisch nicht gewünscht, sind doch die Terrortruppen mit den meisten etablierten Parteien eng verbunden, vor allem mit deren Jugendorganisationen, aber auch mit Funktionsträgern und Abgeordneten.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Herr Lauterbach, der omnipräsente Gesundheitsexperte der SPD
08.01.2021
Eine schillernde Figur in der Beurteilung der derzeitigen Corona-Problematik ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach.
Seine skurrile These, wie jetzt, eine Inzidenz von höchsten 25 Infizierten pro 100.000 Einwohnern zu fordern, bedeutete einen quasi dauerhaften ‚Lockdown‘ für Deutschland festzulegen und hätte nur die eine Wirkung, Deutschland in einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kollaps zu stürzen, der dieser erfolgreichen Nation dauerhaft schwerwiegend schaden würde. Womöglich ist das der Wunsch des Herrn Lauterbach? Zur Virusbekämpfung trüge man hingegen wenig bei.
Was den meisten Bürgern wahrscheinlich nicht bewusst sein dürfte ist die Tatsache, dass dieser vielzitierte sogenannte Gesundheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion bei keiner Sitzung der verantwortlichen für Gesundheitspolitik des Bundestages, dem Ausschuss für Gesundheit, anwesend ist. Der Herr Experte Lauterbach ist weder Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, noch ist er hier gelegentlich Gast, auch ist er nicht gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion. Wenn die Abgeordneten Fragen zur Situation an das Ministerium für Gesundheit richten, beteiligt er sich ebenfalls nicht.
Es ist schon höchst erstaunlich, dass vonseiten fast aller Leitmedien dieser SPD-Abgeordnete mit seinen alarmistischen Thesen, sich überschlagenden Katastrophenmeldungen zum Virus und überzogenen ‚Lockdown‘- und Verbotsforderungen regelmäßig in den Vordergrund gerückt wird. Ob dies immer Anklang bei seinen Fraktionskollegen findet, kann man bezweifeln. Die tägliche, aufwändige parlamentarische Arbeit des Gesundheitsausschusses ist für Herrn Karl Lauterbach womöglich wenig reizvoll, aber durch die derzeitige Corona-Lage über spektakuläre Kommentare Verunsicherung zu schüren und so hohe mediale Aufmerksamkeit zu erlangen, ist offenbar für ihn wie geschaffen.
Also Herr Lauterbach, mein Vorschlag lautet: Lassen Sie sich in den Ausschuss für Gesundheit wählen, beteiligen Sie sich als der große Gesundheitsexperte der SPD an den Diskussionen unter den Ausschussmitgliedern und mit dem Minister. Auf Ihre fortwährenden schlauen Ratschläge von außen können wir allerdings gern verzichten.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2021 Pressemitteilung Bundestag
Öffentliche Petition fordert Einberufung einer "Expertenkommission zum Corona-Lockdown"
09.12.2020
Die Einberufung einer paritätisch mit Befürwortern und Kritikern besetzten Expertenkommission fordern mehr als 50000 Unterzeichner einer Petition an den Deutschen Bundestag. Der Petitionsausschuss diskutierte dazu am 7.12. in einer Öffentlichen Anhörung.
Dazu der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg und der Obmann im Petitionsausschuss Johannes Huber:
"Die AfD-Bundestagsfraktion hatte mit einem ähnlichen Antrag vom 17.9.20 bereits die Einrichtung einer ständigen Epidemie Kommission (STEPKO) gefordert, die politisch unabhängig ist - eine streng wissenschaftlich arbeitende Expertenkommission , denkbar als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Bundestag für eine Entscheidungsfindung zur Verfügung steht, berät. Dieser kann dann die Kriterien bestimmen, wenn und ob eine epidemische Lage vorliegt.
Die Petenten befürworteten diese Antrags-Idee der AfD. So sollte eine derartige beratende Körperschaft sachlich und fachlich gut verankert sein und verstetigt werden.
Bisher wurden aufgrund von mangelnder Einbeziehung breit gefächerter Wissenschaftler-Expertisen mehrfach Aussagen getroffen, die in der Wissenschaft bis heute höchst umstritten sind. Die Regierung habe sich zwar beraten lassen, aber fachlich einseitig, so die Petenten.
Der Vertreter der Bundesregierung verwies auf die beabsichtigte Einrichtung einer beim Robert-Koch-Institut angegliederten Körperschaft des öffentlichen Rechts und nicht wie von den Petenten gewünscht am Bundestag hin.
Gibt es nicht nur eine politische Pandemie, sondern auch eine wissenschaftliche fragen die Petenten? Sucht man in der Begründung der Pandemie nur einseitig nach Informationen, die zu einer Vormeinung passen? Fakt sei: Die Letalität bei Grippe ist doppelt so hoch wie bei Corona.
Die Bundesregierung entgegnete mit dem Argument, dass hier das Initiativrecht des Bundestages in Frage gestellt würde."
Dazu Spangenberg: "Ähnlich dem Sachverständigenrat der ´5 Wirtschafts-Weisen´, der Gutachten für die Bundesregierung erstellt, sollte die Einrichtung einer Epidemie-Kommission möglich sein, keiner würde hier eine Beschneidung des Initiativrecht des Bundestages sehen."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Zu Videoschalt-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 25.11.20: Corona: Exponentielles Wachstum zweifelhaft
30.11.2020
Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg:
Die auf dieser Konferenz beschlossenen Maßnahmen bekräftigen die Horrormeldungen der letzten Monate.
Die Feststellung, dass die Kontakte um 40 Prozent reduziert worden sind und damit das exponentielle Wachstum gebremst wurde, ist keine seriöse Aussage, denn ein exponentielles Wachstum kommt nur dann zustande, wenn der R0-Wert über 1 ist. Dieser lag aber in der letzten Zeit meist unter 1.
Der Flickenteppich der scheibchenweisen Verlängerung der Corona Maßnahmen zeigt deutlich die Konzeptlosigkeit der verantwortlichen Politiker. Mit dieser schrittweisen Verlängerung will man offenbar den Widerstand in der Bevölkerung niedrig halten.
Die weitergehende Anordnung, Gaststätten geschlossen zu halten und Hotelbesuche einzuschränken ist ein weiteres Indiz für die Unausgewogenheit dieser Anordnungen. Gerade in dieser Sparte haben viele Unternehmen viel Geld in Hygiene-Maßnahmen investiert, die sich nun als überflüssig erweisen. Verlässliche Politik, Vertrauen in eine Regierung, sieht anders aus. Abenteuerlich ist die Weisung, eine Person auf 10 qm in Verkaufs-Einrichtungen zuzulassen und dann weitere Einschränkungen je nach Verkaufsfläche. Allein an der Durchsetzung solcher Maßnahmen wird die Unsinnigkeit deutlich.
Geradezu schikanös sind die Anordnungen, private Zusammenkünfte auch mit Verwandten auf fünf Personen zu begrenzen. Dies wird der Blockwart- und Denunziations-Mentalität wieder Aufwind bescheren.
Eine Maske im Freien tragen zu müssen, ist der Gipfel der der Sinnlosigkeit, da ja gerade das Lüften als Lösung propagiert wird und es auf Parkplätzen kaum zur Nähe zu anderen Personen kommt. Die Möglichkeit der Verpflichtung in Grundschulen eine Maske tragen zu müssen, bedeutet eine große Belastung für die Kinder, was sich auch auf die Aufnahmefähigkeit und Bereitschaft im Unterricht auswirkt, mit noch nicht absehbaren Spätfolgen in Bezug auf die Qualität der notwenigen Vermittlung von Wissen. Als positiv kann gesagt werden, dass die Risikogruppen nun besonders geschützt werden sollen, übrigens eine Forderung der AfD lange vor der Einsicht aller anderen Parteien im Deutschen Bundestag.
Schon wieder wird davon geredet Operationen abzusetzen, um insbesondere Intensivbetten freizuhalten. Offenbar haben die Apelle vieler Fachleute, die auf die Gefahren von verschobenen Operationen hinwiesen, bisher keine Wirkung erzielt. Die Hinterlegung von persönlichen Daten ohne Anlass bedeutet eine massive Einschränkung der individuellen Freiheit, mit gefährlichen Auswirkungen in das persönliche Leben.
Alles zusammen ist die Gefahr einer diktatorischen Entwicklung in der Gesellschaft unter dem Vorwand einer unbestimmten Epidemischen Lage alarmierend.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Droht dem Beruf des Heilpraktikers das Aus?
26.11.2020
Die Bundesregierung will offenbar mit dem MTA-Reformgesetz den Berufsstand der Heilpraktiker als alternatives medizinisches Angebot abschaffen. Ihr Gesetzentwurf für ein MTA-Reformgesetz (MTA-RefGes) wurde am 25.11.20 in 1. Lesung im Bundestag behandelt. Der Titel: "Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze". Hierzu hat die AfD-Fraktion den Antrag "Heilpraktiker - Berufsbild schützen und weiterentwickeln" dazugestellt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg erklärt dazu:
"Auf den ersten Blick haben beide Themen nichts miteinander zu tun. Allerdings hat die Bundesregierung in ihrem Kabinettsentwurf zum Beruf der Medizinisch-Technischen Assistenten mit kleinen, unkommentierten Änderungen gegenüber der jetzigen Gesetzeslage wie auch dem Referentenentwurf vom Sommer beim Berufsstand der Heilpraktiker große Verunsicherung hervorgerufen.
Die AfD-Fraktion zielt mit ihrem Antrag darauf ab, den Beruf des Heilpraktikers durch eine verbesserte und einheitliche Ausbildung zu stärken. Wir wollen erreichen, dass Auszubildende zum Heilpraktiker eine vierjährige Berufsausbildung mit bestimmter Dauer von Präsenzunterricht und praktischem Unterricht durchlaufen sowie dass Schulen staatlich zugelassen werden müssen und ein bundeseinheitliches Curriculum erarbeitet wird. Nach Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung darf dann die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Heilpraktiker" geführt werden.
Daraus, dass es durch Heilpraktiker gelegentlich zu folgenreichen Diagnose- oder Behandlungsfehlern kommt, kann nicht der Schluss gezogen werden, dass vom Heilpraktikerberuf grundsätzlich eine Gefahr für Patienten ausgeht. Behandlungsfehler verschiedener Art, gelegentlich mit schwerwiegenden Folgen, kommen auch bei der Schulmedizin vor, trotz ihrer wissenschaftsbasierten Hochschulausbildung.
Täglich besuchen laut dem ,Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.' mehr als 120.000 Patienten eine Heilpraktiker-Praxis; dies sind über 40 Millionen Patientenkontakte jährlich. Es arbeiten rund 60.000 Menschen in deutschen Heilpraktiker-Praxen, davon etwa 47.000 Heilpraktiker.
Letztlich ist der Patient selbst dafür verantwortlich, von wem er sich behandeln lässt. Das schließt auch die Behandlung durch Heilpraktiker mit ein. Die Gründe, sich einem Heilpraktiker anzuvertrauen, können sehr unterschiedliche sein. Man sollte respektieren, wenn Menschen sich dafür entscheiden und die Entscheidungsfreiheit zwischen unterschiedlichen Diagnose- und Behandlungsmethoden muss bestehen bleiben.
Es deutet sich zunehmend an, dass die Bundesregierung den Beruf des Heilpraktikers abschaffen will. Womöglich ist es ein erster Schritt in diese Richtung, wenn nun der jetzt behandelte Gesetzentwurf den Heilpraktikern den Weg zur Labordiagnostik versperren will. Z. B. sind die biomedizinischen Analysen für diese ein wesentlicher Bestandteil der Berufsausübung.
Diese Bestrebungen wird die AfD-Fraktion nicht mittragen.
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-droht-dem-beruf-des-heilpraktikers-das-aus/
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
TV-Interview am 18.11.20 im Zusammenhang mit der Schlußberatung und Abstimmung zum 3. Bevölkerungsschutz-Gesetz
18.11.2020
Die Lage um die Corona-Maßnahmen in Deutschland spitzt sich zu. Während ein großer Teil der Bevölkerung die Politik der Bundesregierung weiterhin unterstützt, gehen auch immer mehr Menschen auf die Straße, um dagegen zu protestieren. Zuletzt gegen Änderungen im Infektionsschutzgesetz, die bestimmte Corona-Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene festigen sollen. Diese wurden am Mittwoch vom Bundestag mehrheitlich beschlossen. Eine Partei, die dagegen gestimmt hat, ist die AfD.
Margarita Bityutski traf sich mit Detlev Spangenberg, dem gesundheitspolitischen Sprecher der Alternative für Deutschland, um die Gründe hierfür zu besprechen.
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Bundestag stimmte zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz ab – trauriger Tag für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
18.11.2020
In einer aufgewühlten und hitzigen Debatte wurde am Mittwoch im Bundestag das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz in zweiter und dritter Lesung debattiert und beschlossen. Mit 659 Gesamtstimmen, 415 Ja-Stimmen, 236 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen. Dazu erklären der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg und der Stellvertretende Sprecher, Dr. Robby Schlund:
"„Das Grundgesetz wurde 1949 nach schmerzlicher Erfahrung geschichtlicher Ereignisse und als Resultat dessen verwirklicht. Nach Erfahrungen mit totalitären Systemen gingen sicherlich die meisten Deutschen davon aus, dass Abgeordnete in unseren Parlamenten besonders wachsam sind, wenn Freiheits- und Grundrechte zur Disposition stehen. Heute mussten wir das Gegenteil erleben.
Die AfD-Fraktion hatte noch versucht, durch einen Geschäftsordnungsantrag darüber abstimmen zu lassen, die Debatte mit der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz von der Tagesordnung zu nehmen und in die Ausschüsse zur neuerlichen Beratung zurück zu überweisen. Sie begründete dies mit den zahlreichen zu kurzfristig eingebrachten Änderungsanträgen und dem mangelhaft erstellten Gesetzentwurf; eine Prüfung und demokratische Meinungsbildung hierzu sei so nicht ausreichend möglich. Dafür musste sich die AfD-Fraktion durch Vertreter anderer Fraktionen als undemokratisch verunglimpfen lassen.
Der Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland erläuterte in seiner Debattenrede, welche Gefahren für die Freiheitsrechte diese Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bergen und warnte vor einer Zustimmung zum Gesetz. Dabei zeigte sich, daß die AfD-Fraktion als einzige ernstzunehmende Oppositionsfraktion am deutlichsten die Gefahr dieses Gesetzes-Paketes begründete.
Zeitgleich erlebte Berlin Massen-Kundgebungen gegen das Gesetzespaket. Mit massivem und oft unverhältnismäßig hartem Polizeieinsatz wurde gegen die Demonstranten vorgegangen. Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse mußte erfahren, daß er, auf dem Weg von seinem Büro zum Bundestag, keine Maske tragend, von mehreren Polizisten gewaltsam zu Boden gerissen und fixiert wurde.
Dieser harte Polizeieinsatz, mit Wasserwerfern gegen friedliche Demonstranten, die sich für ihre Grundrechte und Freiheit versammeln, war mehr als unverhältnismäßig.
Sind diese Maßnahmen vielleicht die Vorboten als Resultat dieser neuen Gesetzgebung? Jeder mag dies selbst beantworten."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-schlund-abstimmung-zum-3-bevoelkerungsschutzgesetz-ein-trauriger-tag-fuer-die-freiheitlich-demokratische-grundordnung/
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz beraubt sich der Bundestag seines Mitspracherechts in wesentlichen Fragen von Freiheitsrechten
18.11.2020
Am 18.11.2020 soll das 3. Bevölkerungsschutzgesetz im Bundestag verabschiedet werden. Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg erklärt dazu:
"Die AfD-Fraktion möchte mit ihrem Antrag (Drucksache 19/22547) vom 16. September erreichen, dass eine dauerhaft tätige und parlamentarisch bestätigte ,Ständige Epidemiekommission (STEPKO)' zur Erarbeitung klarer wissenschaftlich fundierter Kriterien bezüglich der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ins Leben gerufen wird.
Die Regierungskoalition sieht allerdings mit eilends hervorgebrachten Änderungsanträgen zu ihrem Gesetzentwurf 19/23944 vor, sich hierfür an der WHO auszurichten. Dies lehnen wir entschieden ab, denn die Bewertung durch eine supranationale politische Organisation kann für uns keinesfalls maßgeblich sein, und die WHO hat bezüglich dem neuen CORONA-Virus durch widersprüchliche Aussagen als Hilfe versagt. Nur ein politisch unabhängiges Gremium in Deutschland kann hier als Ratgeber dienen.
Die Bundesregierung will diese großenteils verfassungswidrigen ,Corona-Schutzmaßnahmen', die per Verordnung durchgesetzt wurden, durch weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ,heilen', indem sie diese auf gesetzlichen Boden stellt.
Die weitreichende Beschneidung von im Grundgesetz garantierten Grundrechten, allgemeine Persönlichkeitsrechte, körperliche Unversehrtheit, Versammlungsfreiheit, Freiheit der Berufsausübung, allgemeine Handlungsfreiheit, Reisefreiheit bzw. Freizügigkeit, erzürnt verständlicherweise in zunehmendem Maße viele Bürger, zieht schwerwiegende Schäden für die Wirtschaft nach sich und spaltet darüber hinaus das Land. Wer sich dagegen wehrt, sieht sich, wie auch zu anderen politischen Themenbereichen, Diffamierung und Verunglimpfung ausgesetzt, auch vonseiten politischer Funktionsträger.
Die geplanten Ergänzungen durch den neuen § 28 a im Infektionsschutzgesetz öffnen willkürlichem Entzug der Grundrechte Tür und Tor; Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit stehen auf dem Spiel. Betroffen sind zumindest die Grundrechtsartikel 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13 im Grundgesetz beziehungsweise die entsprechenden Artikel der Landesverfassungen; sogar die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Religionsausübung sollen ausgehebelt werden können.
Dabei sind die geplanten Hürden hierfür als sehr niedrig anzusehen: Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen und stark einschränkende Schutzmaßnahmen kommen bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Und schon ,vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechende Maßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht'.
Diese Werte, ermittelt durch die jetzt üblichen, nicht vereinheitlichten PCR-Tests mit ihren beträchtlichen Fehlerquoten, sind schnell erreicht und sagen nicht viel aus über die Gefährdung, die von einer Infektionskrankheit ausgeht.
Erweiterungen im § 36 IfSG stellen die Reisefreiheit in Europa infrage. Sie sehen einen Impfzwang für Reisende, Untersuchungszwang beziehungsweise indirekte Reisebeschränkungen vor und schreiben die Überwachung von Einreisenden vor. Außerdem sollen Unternehmen, die Personen befördern und Betreiber von Flugplätzen, Häfen, Bahnhöfen und Omnibusbahnhöfen zahlreiche kaum erfüllbare Dokumentations- und Kontrollpflichten auferlegt bekommen können.
Nach dem jetzigen Kenntnisstand ist der neue CORONA-Virus vom Krankheitsverlauf und der Letalität mit einer Influenza zu vergleichen, womit keine der schwerwiegenden Maßnahmen verhältnismäßig ist."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-mit-dem-3-bevoelkerungsschutzgesetz-beraubt-sich-der-bundestag-seines-mitspracherechts-in-wesentlichen-fragen-von-freiheitsrechten/
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Covid-19 rechtfertigt keine massiven Einschränkungen der Grundrechte
06.11.2020
Der Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", eingebracht von der CDU/SPD Fraktion, wurde heute in Erster Lesung im Bundestag beraten. Mit dem neuen Paragraphen 28 a Infektionsschutzgesetz sollen Grundrechtseinschränkungen im Rahmen der Coronakrise rechtssicher formuliert werden.
Die AfD-Fraktion stellte hierzu ihren Antrag "COVID 19 - Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge- Gesundheitliche und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden (Drs. 19/23950).
Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestags-Fraktion, Detlev Spangenberg:
"Es befassen sich zunehmend Gerichte mit der Beschneidung von im Grundgesetz garantierten Grundrechten, vor allem in Bezug auf Versammlungsfreiheit, Freiheit der Berufsausübung, Allgemeine Handlungsfreiheit, Reisefreiheit beziehungsweise Freizügigkeit im Rahmen der Corona-Virus-Schutzmaßnahmen. Grund dafür sind gravierende Grundrechtseinschränkungen, die oftmals nicht gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Darüber hinaus stehen nun im neuen Paragraph §28 a IfSG, für das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz, u.a. auch die Freiheit der Religionsausübung, die Unverletzlichkeit der Wohnung, bzw. die Freiheit der Berufswahl auf dem Spiel.
Der Antrag der AfD fordert, den Blick auf den Schutz der Personen zu richten, die wirklich gefährdet sind, diese sind umfassend zu betreuen unter Beachtung ihrer Persönlichkeitsrechte. Das bedeutet im Umkehrschluss, nicht ein ganzes Land in den Ruin zu treiben. Nicht nachvollziehbar ist es, daß z.B. Einrichtungen mit ausgeklügelten Hygienekonzepten per Verordnung, ohne logische Begründung, zum Schließen verurteilt sind, z. B. die Gastronomieeinrichtungen, die nicht einmal im Freien arbeiten dürfen.
Ergänzend dazu steht das gemeinsame Positionspapier von Wissenschaft und Ärzteschaft "EVIDENZ- UND ERFAHRUNGSGEWINN IM WEITEREN MANAGEMENT DER COVID-19-PANDEMIE BERÜCKSICHTIGEN vom 28.10.20, in dem die Situation fachlich verständlich dargestellt wird. Dahinter stehen mehr als 50 Unterzeichner wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), zahlreiche Fachverbände und Professoren. Dieses Papier wurde auf Grundlage objektiver Einschätzung der Lage formuliert.
In dieser Erklärung werden Maßnahmen, welche die Regierungen in Bund und Ländern den Bürgern als Allheilmittel verordnen, als nicht zielführend dargestellt. Die von COVID-19 ausgehende Gefahr ist offenkundig nicht größer als die vieler anderer verbreiteter Virenerkrankungen. Wegen einer Krankheit, deren Verlaufsschwere oder Mortalitätsrate nicht gefährlicher ist als die von häufig wiederkehrenden Influenzaausbrüchen, kann diese Entziehung von Grundrechten nicht gerechtfertigt sein. Die Verhältnismäßigkeit der bestehenden und der geplanten Maßnahmen zur COVID-19-Erkrankung ist nicht gegeben.
Gesetzesvorlagen, die erheblich in Grundrechte eingreifen, sind unabhängig von der Thematik und von der Möglichkeit, dass der Bundestag sie jederzeit aufheben kann, immer zu befristen.
Daraus folgt, dass der Bundestag sich spätestens mit Ablauf der Frist mit diesem Gesetz parlamentarisch beschäftigen muss.
Das heißt: Die Auswirkungen eines "Lockdown" stehen mit den dadurch verursachten Schäden bezüglich Rechtsstaatlichkeit, Gesundheitsversorgung und Wirtschaftsleben in keinem zu rechtfertigendem Verhältnis."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-covid-19-rechtfertigt-keine-massiven-einschraenkungen-der-grundrechte/
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Keine weiteren legalen Drogen - Cannabis nur als Medikament
29.10.2020
Zur abschließenden Beratung wurde am 29.10.2020 der Gesetzentwurf der Grünen zu einem Cannabiskontrollgesetz diskutiert, der die weitgehende Legalisierung von Cannabis als Rauschmittel für Erwachsene vorsieht. Die AfD-Fraktion stellte hierzu ihren Antrag "Medizinalcannabis auf eine wissenschaftliche Grundlage stellen . Drs. 19/8278 und 19/103370 hinzu.
Der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg erklärt hierzu:
"Cannabis können wir allenfalls zur kontrollierten medizinischen Anwendung vertreten. Nicht jeder Arzt verschreibt es, und für Apotheken ist die Bereitstellung für Patienten aufwändig, einige Krankenkassen erstatten die Kosten nicht.
Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass Medizinalcannabis nach dem Prüfverfahren des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes - AMNOG - bewertet wird.
Während der Entwicklung des Gehirns junger Menschen, häufig mit dem 20. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen, sind die Auswirkungen von Cannabiskonsum besonders tiefgreifend. Herabgesetzte kognitive Leistungen, Nachlassen von Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Minderung der Intelligenz sowie negative Wirkungen auf die Psyche und den Charakter können nach langanhaltendem Konsum als bleibende Schäden auftreten. Eine Altersgrenze, die an die Volljährigkeit von 18 Jahren gekoppelt würde, wie im Gesetzentwurf der GRÜNEN vorgesehen, ist demnach nicht ausreichend.
Wirkungsvoller Gesundheitsschutz ist nur über Ablehnung von jeglichem Drogengebrauch wirkungsvoll. Umfassende Aufklärungsarbeit und Warnung vor allen Rausch- und Suchtmitteln sind nötig, wie auch die konsequentere Bekämpfung des verbotenen Drogenmarktes. Weitere legale Drogen, wie es die GRÜNEN wollen, an deren Verkauf der Staat noch durch Steuereinnahmen profitiert, beseitigen keine Probleme.
Selbst die Cannabis-Legalisierung 2018 in Kanada, die dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zugrunde liegt, hat keine Veränderungen bei der Nachfrage bewirkt. Schwarzmarkt mit Preiswettbewerb gegen das legal verkaufte Cannabis und als illegaler Markt für Minderjährige existieren weiterhin parallel.
Die Legalisierung einer Droge, die in Unkenntnis schon von zu vielen genutzt wird, bringt die Erziehungsberechtigten in Schwierigkeiten, ein Verbot auszusprechen."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-keine-weiteren-legalen-drogen-cannabis-nur-als-medikament/
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Bundesregierung sollte gefährliches Lockdown-Gerede sofort beenden
26.10.2020
Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, warnt davor, dass die neuerlichen Panikreaktionen auf die steigende Anzahl an positiven Corona-Testergebnissen, Gesundheit, Wirtschaft und Sozialleben schwer schädigen und uns in eine gesellschaftliche Katastrophe treiben.
Spangenberg erklärt:
"Mit immer neuen Schreckensmeldungen schüren Regierung und Medien weiterhin die Corona Hysterie. Durch Angst und Panik sollen die Menschen offenbar dazu gebracht werden, immer neue Einschränkungen ihrer Freiheit klaglos zu akzeptieren - so willkürlich und unsinnig sie auch sein mögen.
Nun wird dem Irrsinn noch die Krone aufgesetzt und die Menschen sollen an der frischen Luft Maske tragen. Dabei gibt es keine Belege für deren Nutzen im Öffentlichen Raum. Schon gar nicht aber im Freien, auf Straßen und Plätzen.
Weiter geht`s über völlig willkürliche Sperrstundenzeiten. Der Gipfel ist aber die ständige Drohung mit einem nächsten Lockdown. Der würde unsere Wirtschaft schwer schädigen - und genau das darf nicht passieren: Die Wirtschaft ist es, die unser Gesundheitssystem trägt, das nicht nur in der Lage ist, mit alten und neuen Infektionskrankheiten wie Covid-19 umzugehen, sondern wesentlichen Anteil daran hat, dass die Lebenserwartung in Deutschland ständig gestiegen ist. Ohne funktionierende Wirtschaft gibt es kein funktionierendes Gesundheitssystem. Dann hätten wir wirklich ein Schreckensszenario nicht nur in Sachen Corona. Das sollte die Bundesregierung endlich erkennen und das gefährliche Lockdown-Gerede sofort beenden."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-bundesregierung-sollte-gefaehrliches-lockdown-gerede-sofort-beenden/
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Mord in Dresden - Folgen einer unkontrollierten unverantwortlichen Asylpolitik
21.10.2020
Wieder hat ein Mensch, durch diese unverantwortliche Asyl - Politik der etablierten Parteien, sein Leben gelassen. Ein Syrer konnte hier einreisen, dann vielfach vorbestraft durfte er aber zu seinem angelblichen Schutz nicht nach Syrien abgeschoben werden.
Aber er konnte hier Straftaten begehen und ein Mensch musste seine Leben lassen. Das ist die Politik der Gutmenschen, die aus dümmlichen ideellen und ideologischen Gründen den Tod Anderer billigend in Kauf nehmen. Die Frage bleibt, wer hat diesen Kräften in unserem Land dafür das Mandat enteilt? Darüber sollten alle nachdenken, wenn sie an ihr letztes Wahlverhalten denken.
Aber vielleicht sind doch wieder die bösen Rechten daran schuld, so wie 2015 bei dem Fall Khaled, wo gleich die ganze Stadt Dresden als rechts eingestuft wurde und dann war es aber ein armer bedauernswerter Flüchtling der seinen Landsmann das Leben nahm.
Es wird spannend, wie auch in diesem Fall eine Multi-Kulti Verklärung versucht wird.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Corona Krise - FDP kämpft ums Überleben
21.10.2020
Wort- und schriftgewaltig fordert die FDP auf einmal die parlamentarische Kontrolle der Regierung, fordert das Mitspracherecht der gewählten Volksvertreter.
Hierzu kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg:
"Goethe würde sagen - die Worte höre ich wohl, allein es fehlt der Glaube. Denn all die Forderungen wurden schon seit Monaten von der AfD-Fraktion aufgestellt und im Parlament klar und deutlich vertreten.
Konkret am 28.02.2020 "Schutz vor Corona aber keine Massenpanik", am 23.04.2020 "Keine Einschränkungen der Grundrechte", am 4.05.2020 "AfD kritisiert die fehlende Definition einer epidemischen Lage".
Trotz, insbesondere des letztgenannten Antrags der AfD, wurde die Verordnungsmacht der Regierung erweitert - das Parlament kaltgestellt.
Am 7.05.2020 forderte die AfD in ihrem Antrag, die Epidemische Lage aufzuheben - vor allem wegen der Gefahr eines wirtschaftlichen Kollapses der gesamten Wirtschaft und nicht bewiesener Wirksamkeit der einschränkenden Maßnahmen.
Weitere Forderungen der AfD waren und sind: Deutschland besser auf solche Situationen vorbereiten, Corona Maßnahmen wissenschaftlich auswerten.
Am 15.05.2020 stellte die AfD im Plenum einen Bericht aus dem Innenministerium vor, in dem Wissenschaftler zu den Corona-Maßnahmen Stellung nehmen. Auch hier Ablehnung durch die FDP-Fraktion, in einer auch für ein Parlament ungebührlichen Art und Weise.
Am 17.09.2020 behauptete die FDP, sie wäre die einzige Partei, die die Aufhebung der epidemischen Lage fordert. Dies hatte aber schon lange zuvor die AfD, vor der FDP, im Parlament gefordert. Die Forderung der AfD, die Verordnungs-Ermächtigungen der Bundesregierung aufzuheben, war grundsätzlich immer Bestandteil ihrer Forderungen zur Corona-Problematik.
Die Richtigkeit der Einschätzung der AfD zur Corona Situation wird bestätigt mit der Kritik an denen, die jetzt AfD-Forderungen aufgreifen und somit nun AfD-Politik machen würden.
Dies betrifft auch die andere zur Bedeutungslosigkeit tendierende Partei, die SPD. Auch diese übernimmt nun Forderungen der AfD.
Fazit: Die AfD ist die einzige Partei, die mit Augenmaß und der Forderung nach wissenschaftlicher unparteiischer Definition, die Corona Krise und den umfassenden Schutz der Wirtschaft insbesondere des Mittelstandes im Blickfeld hat. Auch die übertriebenen und unangemessenen Maßnahmen in Schulen und im Kindergarten-Bereich hat die AfD ebenfalls frühzeitig angemahnt. Bleibt festzustellen, die FDP braucht niemand, auch wenn sie verzweifelt versucht, oppositionsähnliche Politik zu formulieren."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Realitätsverweigerung und Ignoranz der Kanzlerin in der Corona-Krise
21.10.2020
Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, warnt die Bundesregierung davor, zunehmend entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse zu handeln. Spangenberg fordert die Bundesregierung auf, in der Corona-Politik endlich umzusteuern:
"Während sich mit drei weltweit führenden Epidemiologen in der ,Great Barrington'-Erklärung die wissenschaftliche Stimme der Vernunft zu Wort meldet, fordert die Kanzlerin die Bürger auf, wann immer möglich, zu Hause zu bleiben.
Die Bundesregierung warnt vor dem ,Beginn einer wirklich großen zweiten Welle' und schürt weiter Panik, dagegen fordern ausgewiesene Experten, wie zum Beispiel führende Epidemiologen der Universitäten Oxford, Stanford und Harvard in der ,Great Barrington Erklärung dazu auf, zu einem normalen Leben zurückzukehren und die sogenannten Lockdown-Maßnahmen zu beenden.
Auch eine Gruppe von Wissenschaftlern, Kassenmanagern und Medizinern um den renommierten Gesundheitsökonomen Gerd Glaeske hat Bund und Ländern vorgeworfen, mit falschen Konzepten auf die steigende Zahl von Corona-Infizierten zu reagieren.
Und sogar der Leiter des bayerischen Gesundheitsamts rebelliert inzwischen. Die Bundesregierung und die Landesregierungen verschlimmern die Kollateralschäden immer weiter. Akut betroffen sind jetzt vor allem erneut die Gastronomie und die Reisebranche. Letztlich trifft es aber die gesamte Wirtschaft und damit auch das deutsche Gesundheitssystem.
Die Bundesregierung muss in der Coronapolitik endlich umsteuern und alle Lockdown-Maßnahmen sofort beenden, um weiteren Schaden von unserem Land abzuwenden."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-realitaetsverweigerung-und-ignoranz-der-kanzlerin-in-der-corona-krise/
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Coronagipfel fordert und bringt Gängelung, Einschränkung und Bevormundung
15.10.2020
"Die Ergebnisse des gestrigen Coronagipfels mit den 16 Länderregierungschefs sind, wie von der Bundeskanzlerin gewohnt, einer Regierungschefin unwürdig", äußert der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg.
Die AfD fordert weiterhin die Umsetzung der Einrichtung einer Epidemiekommission (STEPKO - BT-Drs. 19/22547).
Sie weist noch einmal darauf hin, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger eingreifen, dass die Bundeskanzlerin Einschränkungen fordert, die bis in die Wohn- und Schlafzimmer der Menschen hineinreichen. Es muss endlich auf die Forderung der AfD eingegangen werden, auf unabhängige breite und wissenschaftliche Erkenntnisse zu bauen, statt nur auf den Rat von ein bis zwei Experten. Statt solch eindimensionaler Beratung brauchen wir multiprofessionalen Sachverstand.
Völlig vergessen ist, dass ursprünglich, als Grund für alle Einschränkungen, die drohende Überlastung des Gesundheitssystems ins Feld geführt wurde. Zu einer solchen Überlastung kam es jedoch nie. Sie droht auch aktuell nicht. Trotzdem werden ständig neue Einschnitte für die Menschen verkündet.
Bis heute schafft man es nicht, die Zahl festgestellter Infektionen von der Zahl der Erkrankten zu unterscheiden. Ebenso wenig, die Zahl der Tests mit denen der positiven Befunde ins Verhältnis zu bringen. Würde man das tun, könnte man die Zahlen von heute mit denen aus dem Frühjahr, als sehr viel weniger getestet wurde, nicht einfach gleichsetzen.
Nichts ist bisher erwiesen, weder die Wirksamkeit der Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken, dennoch soll diese erweitert werden. Hotelübernachtungen werden verboten, aber auch dafür kein Hinweis, dass Hotelübernachtungen Infektionstreiber sind. Obwohl die Zahl festgestellter Infektionen regional stark unterschiedlich ist und es Sache der Länder ist, auf Basis des Infektionsschutzgesetzes Einschränkungen zu erlassen, wollte die Kanzlerin absolutistisch von oben herab durchregieren.
Das ist nicht faktenbasierte Politik, sondern Aktionismus, Gängelung, Einschränkung und Bevormundung der Bürger."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Bundesgesundheitsminister will auf Rücklagen der Gesetzlichen Krankenversicherung zugreifen
02.10.2020
Zum Einzelplan Gesundheit des Bundeshaushaltsplans für 2021 erklärt Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, in seiner Plenarrede:
Deutschland geht einer exorbitanten Neuverschuldung entgegen; Pleiten, Arbeitslosigkeit und hohe Steuerausfälle wurden nicht durch das neue CORONA-Virus selbst, sondern durch überzogene Maßnahmen und mangelnde Abschätzung der Bundesregierung verursacht. Steuerausfälle und geringere Sozialbeiträge wirken sich auch negativ auf das Gesundheitssystem aus.
Bis über 2040 hinaus ist die zusätzliche hohe Neuverschuldung abzutragen, dies allein durch das schlechte Regierungshandeln in nur einem Jahr.
Bei dem Schaden für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt werden Stabilisierungsmaßnahmen, wie die Sonderzahlung von 5 Milliarden Euro in den Gesundheitsfond wegen des aufgetretenen Finanzloches sicherlich wiederholt nötig sein.
Es wird durch die Regierung beabsichtigt, 2 Milliarden Euro für die Mobilfunktechnologie 5G/6G bis 2024 aufzuwenden. Diese Technik ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend auf ihre gesundheitsschädliche Wirkung hin überprüft worden. Die zahlreichen Bürgervorbehalte gegenüber dieser Einführung von 5G sollten schon die gebührende Beachtung finden.
Der Gesundheitsminister Jens Spahn will auf die Rücklagen der Krankenkassen zugreifen, um die Finanzlöcher zu stopfen. Dabei sollen hohe Milliarden-Beträge der Krankenkassen zwangsweise in den Gesundheitsfond eingezahlt werden, um zu starke Anhebungen der Zusatzbeiträge im Wahljahr zu verhindern.
Lächerlich gering sind nach wie vor die Unterstützungsleistungen des Staates für die freiwillige private Pflegeversicherung. Mit 60 Euro Zuschuss pro Jahr ist dies ist eine Missachtung der lebenslangen Arbeitsleistung der älteren Generation.
Detlev Spangenberg, MdB
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-bundesgesundheitsminister-will-auf-ruecklagen-der-gesetzlichen-krankenversicherung-zugreifen/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Verordnungsermächtigungen aufheben und Ständige Epidemiekommission (STEPKO) einrichten
19.09.2020
Am 17.9.2020 wurden im Bundestag in einer verbundenen Beratung über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion "Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz" und die Beschlussempfehlung zum Antrag "Epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden ." und die Anträge der AfD-Fraktion "Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle" und "Ständige Epidemiekommission" debattiert.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg erklärte in seiner Rede:
"Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine interdisziplinäre und unabhängig arbeitende und dauerhaft eingerichtete Epidemiekommission, die beim RKI angeschlossen arbeiten soll.
In diese Kommission, kurz STEPKO genannt, sollen Wissenschaftler aus verschiedenen Fachdisziplinen berufen werden. Eine solche wird künftig durch die Globalisierung eine zunehmende Bedeutung erhalten. Es lebten noch nie so viele Menschen auf der Erde, in immer größer werdenden Ballungsräumen, und allen mit der Globalisierung verbundenen Problemen. Die STEPKO hat die Aufgabe, dem Bundestag aus objektiver Sicht frei von ideologischen Zwängen Handlungsempfehlungen vorzuschlagen.
In einem weiteren Antrag fordern wir die sofortige Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die Beendigung aller Ermächtigungen des Bundesministeriums für Gesundheit nach dem Infektionsschutzgesetz sowie auch der Grundrechtseinschränkungen.
Außerdem wollen wir, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem anhand von wissenschaftlich begründeten Kriterien festgelegt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, unter welchen von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen ist. Damit soll eine Maßgabe für mögliche künftige Abstimmungen des Bundestages geschaffen werden.
Das Ende des Ausnahmezustandes durch die Feststellung der Epidemischen Lage forderte die AfD-Fraktion bereits in ihrem Antrag vom 06.05.2020. Die FDP hat in ihrem heute eingebrachten Antrag wesentliche Teile des AfD-Antrags übernommen. Die Behauptung gegenüber der Presse, sie, die FDP wäre die einzige Partei, die die Aufhebung der epidemischen Lage fordert, wurde als unwahre Behauptung von der Presse richtig gestellt.
"Welt"-Herausgeber Stefan Aust stellte unter dem Titel "Denn sie wissen nicht, was sie tun" vom 08.09.2020 eine eigene aufwändige Analyse von deutschen und internationalen Sterbedaten aus Statistiken vor. Eine auffallend hohe Sterberate in den Monaten des laufenden Jahres 2020, gab es während der sogenannten Corona-Epidemie nicht.
Es ist nicht nachweisbar, dass geringe Sterbezahlen in Deutschland den langandauernden und strikten Maßnahmen hierzulande zu verdanken sind. In Schweden gab es keine deutlich höhere Sterblichkeit, auch ohne Lockdown; Schweden versinkt nicht im Virus-Chaos. Unausweichlich ist die eigene Immunisierung.
Aust erklärt, die Maskenpflicht diene der ,Disziplinierung', als Symbol für Gehorsam den Maßnahmen der Regierenden gegenüber und dazu, dass man ständig an eine Gefahr erinnert würde.
Damit ist Stefan Aust nun vielleicht auch ein Corona-Leugner oder rechter Corona-Verschwörungstheoretiker?
Diese und andere Stimmen bestätigen die Haltung der AfD-Fraktion: Ende von Übertreibungen und Panikmache - Ende der Sondermaßnahmen und Einschränkungen von Bürgerrechten."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Massentests geben keine Ergebnisse, auf deren Basis man Entscheidungen fällen kann
11.09.2020
Zum Antrag der FDP-Fraktion „Praxistaugliche und intelligente COVID-19 Teststrategie“ stellt der
gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg, in seiner Rede fest:
„Die derzeit angewandten PCR-Tests geben kein klares Bild über die tatsächlichen Infektionen von an Covid-19-
Infizierten.
Laut Expertenmeinungen ist die Gefahr falsch-positiver Ergebnisse nicht zu unterschätzen und gibt ein
verzerrtes Bild des tatsächlichen Infektionsgeschehens wieder.
Das führt zu falschen politischen Entscheidungen, die ihrerseits dann Angst und Hysterie auslösen.
Es ist laut EUROMOMO keine Übersterblichkeit, also eine Abweichung der Sterblichkeit im Vergleich zu
anderen Zeiträumen, zu erkennen. Auch die Gefährlichkeit von SARS-CoV-2 kann nicht der Sterbestatistik
entnommen werden.
Fazit: Keine Massentests, diese verbreiten nur Angst und Unsicherheit und geben keine Ergebnisse, auf deren
Basis man Entscheidungen fällen kann.“
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-massentests-geben-keine-ergebnisse-auf-deren-basis-man-entscheidungen-faellen-kann/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Aufklären statt Drogen verharmlosen
09.09.2020
Im Lagebild zur Drogenkriminalität 2019 erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, dass der Konsum illegaler Drogen weiter steigt. So nahm die Zahl der erfassten Kokain-Straftaten um 12,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr laut Bundeskriminalamt zu.
Hierzu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg:
"Ich entnehme diesem Bericht, dass die Ächtung aller Suchtmittel grundsätzlich notwendig ist und eine Verharmlosung gefährliches Potential beinhaltet.
Es bestätigt auch meine vielen Warnungen in jüngerer Vergangenheit, in denen ich mich gegen die von den Grünen favorisierte Legalisierung von Cannabis ausgesprochen habe und dass prophylaktisch gegen die Sucht angegangen werden muss, damit diese kriminellen und gesundheitlichen Probleme gar nicht erst entstehen können."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-aufklaeren-statt-drogen-verharmlosen/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Heimat und Geschichte, Handwerker- und Dreschtag in Schleinitz - jedes Jahr ein Besuchermagnet
07.09.2020
Traditionsgemäß lädt jeweils am ersten Sonntag im September der Förderverein Schloß Schleinitz e.V. zum Handwerker- und Dreschtag bei Schloß Schleinitz ein.
Auch am vergangenen Sonntag, 6. September, war der Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg wieder dort zu Gast und wurde begrüßt vom Vorsitzenden des Fördervereins Gerhard Doleschahl . Spangenberg bedankte sich für dieses langjährige Engagement des Vereins und betonte, dass die Kenntnis über Tradition und Bräuche der alten Handwerkskünste ein wertvoller Beitrag zur kulturellen Identität in unserem Land sind.
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Artikel in der WELT „Fordert endlich die Rückkehr zur Normalität des Grundgesetzes!“
02.09.2020
Hierzu Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:
Die Reporterin Susanne Gasche wurde offensichtlich von Seiten der FDP-Fraktion inkorrekt informiert.
Nicht die FDP hat als einzige Fraktion die Rückkehr zur Normalität gefordert, sondern die AfD bereits mit ihrem Antrag vom 6.05.2020 (Drs.-Nr. 19/18999), vorgetragen im Plenum am 14.05.2020 unter dem Titel „Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit einschränken – Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben“.
Zu jenem Zeitpunkt kam keinerlei Zustimmung von den anderen Fraktionen im Parlament, auch nicht von Seiten der FDP zu diesem Antrag der AfD.
Peinlich für die FDP Fraktion, dass sie es offensichtlich aus Profilierungssucht für notwendig hält, die Reporterin mit einer Falschinformation zu versorgen.
Im Tierreich nennt man so etwas Chamäleon, wenn man je nach Bedarf die Farben (hier die Meinung) wechselt.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Freie Apothekerschaft und AfD-Fraktion kämpfen gemeinsam für den Erhalt der Vor-Ort-Apotheken in Deutschland
28.08.2020
Die Freie Apothekerschaft ist enttäuscht, dass sich die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung mit der endgültigen Absage eines Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen die Apotheken vor Ort stellen.
Damit würde das Apothekensterben in Deutschland an Fahrt zunehmen. "Während die deutschen Apotheken mit immer mehr Verordnungen und Bürokratie geradezu zugemüllt werden, lachen sich die ausländischen Versender ins Fäustchen, da sie sich an keine deutschen Gesetze halten müssen", stellt die Freie Apothekerschaft fest (https://wir-sind-die-apotheke.de/bundesregierung-gefaehrdet-arzneimittelversorgung-der-bevoelkerung/).
Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg:
"Diese skandalöse Inländerbenachteiligung in Deutschland haben wir stets angeprangert. Beim Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln besteht eine Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Anbietern in Deutschland und denen im Ausland. Schon allein unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Arzneimittel von 19 Prozent in Deutschland und zum Beispiel nur 6 Prozent in den Niederlanden führen dazu.
Genau deshalb hat die AfD-Bundestagsfraktion bereits einen Antrag zum Versandhandelsverbot eingebracht (BT-Drucks. 19/8277). Ein solches hatte im Übrigen auch der Bundesrat gefordert.
Wir werden dabei nicht locker lassen. Das sind wir den Menschen insbesondere in den deutschen Kleinstädten schuldig, die gerade dort, wo oft auch Ärzte fehlen, die Apotheke als Ansprechpartner vor Ort dringend brauchen.
Und wir werden auch die Frage der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel thematisieren."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Bundesdatenschutzbeauftragter und Freie Ärzteschaft stellen sich an die Seite der AfD-Fraktion
20.08.2020
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber hat am 19.08.2020 angekündigt, "aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen in meiner Zuständigkeit" zu ergreifen, "wenn das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in seiner derzeitigen Fassung umgesetzt werden sollte."
Den völlig unzureichenden Patientendatenschutz hatte der gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Detlev Spangenberg, schon am 03.07.2020 in seiner Rede in der Debatte zum PDSG angeprangert (BT-Drucks. 19/171, https://www.afdbundestag.de/spangenberg-patientendaten-schutz-gesetz-enthaelt-zu-viele-offene-fragen-und-offensichtliche-unzulaenglichkeiten/ )
Neben dem Bundesdatenschutzbeauftragten stellt sich jetzt auch die Freie Ärzteschaft an die Seite der AfD-Fraktion. Deren stellvertretende Vorsitzende, Silke Lüder, wandte sich heute im Deutschlandfunk unter anderem gegen die vorgesehene zentrale Datenspeicherung.
"Die AfD lehnt die Schaffung einer solchen zentralen Datenbank zur Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ab", heißt es dazu schon im Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2017.
Spangenberg erklärt dazu: "Dabei kann es aber nicht bleiben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat völlig recht, wenn er jetzt feststellt, Digitalisierung könne niemals Selbstzweck sein. Der Schutz der Versicherten und ihrer Gesundheitsdaten müsse immer im Vordergrund stehen. Das gilt dann aber nicht nur zum PDSG, sondern in allen Bereichen. Deshalb hat die AfD-Bundestagsfraktion zum Beispiel einen Antrag in den Bundestag eingebracht, den Grundrechten wieder Geltung zu verschaffen und eine Datensammlung durch eine Corona-App auszuschließen (BT-Drucks. 19/18976)."
Detlev Spangenberg, MdB
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-bundesdatenschutzbeauftragter-und-freie-aerzteschaft-stellen-sich-an-die-seite-der-afd-fraktion/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Corona-Gefahr im Freien vernachlässigbar – Bevölkerung aufklären statt Panik schüren
18.08.2020
Eine neue Studie aus China belegt, dass die meisten Corona-Ansteckungen in geschlossenen Räumen stattfinden. 320 Ereignisse wurden auf Corona-Neuinfektionen untersucht. Nur in einem einzigen Fall geschah die Ansteckung im Freien.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg, sagt dazu:
„Statt Panik zu schüren, muss das den Menschen in Deutschland klar kommuniziert werden. Das heißt, eine unnötige Beschränkung von Freiplätzen im Gastronomiebereich und bei Großveranstaltungen im Sportbereich könnte aufgrund dieses Untersuchungsergebnisses neu bewertet werden. So könnten die Menschen ein Stück Freiheit zurückgewinnen.
Das heißt weiter: Die Bundesregierung sollte diese Untersuchungsergebnisse ebenfalls in ihre Handlungsempfehlungen mit einbeziehen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse – wie diese aktuellen aus China – müssen die Basis für politisches Handeln sein und keine Symbolpolitik, mit der die Menschen nur in Alarmstimmung gehalten werden.“
Detlev Spangenberg, MdB
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-corona-gefahr-im-freien-vernachlaessigbar-bevoelkerung-aufklaeren-statt-panik-schueren/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Hajo Funke „Obduktion einer Radikalisierung“ - Ein Politikwissenschaftler oder primitiver Hetzer? DNN vom 31.07.2020
07.08.2020
Linksradikale Äußerungen dieses angeblichen Politikwissenschaftlers sind nichts Neues. Neu ist allerdings, dass er nun die Politik von Lucke und Petry relativiert, sprich - diese waren ja nun doch nicht gegen den demokratischen Rechtsstaat, diese waren ja nur gegen den Euro. In seinem Buch ist er sich auch nicht zu schade, die undemokratische Wahlhandlung in Thüringen auch noch als Sieg der Demokraten zu verkaufen. Selbst der Mord in Chemnitz durch Zuwanderer wird von ihm rechts motiviert, weil dort Gruppen mit protestierten, die nicht in sein Weltbild passen, obwohl er weiß, dass sich immer wieder Menschen an Demonstrationen beteiligen, die nicht von den Veranstaltern als solche dabei gewünscht werden.
Dass bei den Linken-Demonstrationen gern gesehene Gewalttäter offiziell mit marschieren dürfen, dass demokratiefeindliche Parolen sogar von linken Bundestagsabgeordneten verbreitet werden, stört diesen Vertreter einer linken Gewalt-Politik nicht.
Eines der widerlichen Presseorgane im dritten Reich war der „Stürmer“. Nun sterben Menschen, die solche Pamphlete verbreiten, nicht aus, und man kann sagen, dass sich ein H. Funke im Eiltempo in diese Richtung des Hasses und der Hetze gegen die Wähler der AfD bewegt. Wehret den Anfängen kann man hier nicht sagen, denn wir sind schon mitten drin in der Verunglimpfung einer demokratischen Partei, der AfD. Herr Funke sieht auch eine Verbindung zum Mord an dem Regierungspräsidenten Lübcke durch die AfD, ohne das es auch nur den geringsten Zusammenhang dabei gibt, auch nicht geben kann. Allenfalls sollte man einmal bei linken Gewalttätern recherchieren, die unverhohlen mit Mord und Zwangsarbeit gegen Andersdenkende, hier die sogenannten Reichen, vorgehen - wie auf einer Parteiversammlung der SPD geäußert. Man stelle sich vor, Vertreter der AfD hätten zu Mord oder Zwangsarbeit gegen Andersdenkende aufgerufen. Herr Hanjo Funke schweigt dazu!
Da er nun keine Verbindung zum Lübcke Mord herstellen kann, was ja nicht möglich ist, denn die AfD vertritt im Gegensatz zu Herrn Funke eine rechtsstaatliche Gesinnung, konstruiert er eine Verbindung zum langjährigen CDU-Mitglied Erika Steinbach, und der Erasmus Stiftung. Was dieses nun mit dem Mord an Lübcke zu tun hat? Hier kann man dann nur noch seine abstoßende Fantasie bewundern. Allen Ernstes wird hier sogar über einen Bürgerkrieg fantasiert in Beziehung und Ursache der Existenz der AfD. Wer derartige Szenarien entwickelt, offenbart sich als gefährlicher Brandstifter in der demokratischen Gesellschaft. Bedauerlich ist nur, dass in den öffentlich-rechtlichen Medien derartigen geistlosen Ergüssen wie denen von einem Hajo Funke Raum eingeräumt wird.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG)
04.07.2020
Am 04.07.2020 wurde über das Patientendaten-Schutz-Gesetz der Regierungskoalition debattiert. Dieses Gesetz umfasst die weitreichende Digitalisierung im Gesundheitswesen insbesondere die Einführung der e-PA (Elektronische Patientenakte).
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Detlev Spangenberg dazu in seiner Rede:
"Die Digitalisierung muss immer als eine Hilfswissenschaft gesehen werden, sie darf niemals den Bürger beherrschen dürfen.
Viele offene Fragen wurden leider von der Regierung nicht aufgegriffen, Fragen die in Anhörungen, in Fachgremien und in Petitionsverfahren von Fachleuten erläutert wurden bzw. was an dem Gesetz kritisiert wurde.
Beispielhaft wurde kritisiert, dass es Strafvorschriften für die Leistungserbringer gibt, wenn nicht rechtzeitig die notwendige Technik installiert ist, ohne Prüfung, ob dies immer so auch möglich ist. Des Weiteren die Frage was die Menschen machen sollen, die nicht über die notwendige Technik verfügen, diese nicht nutzen wollen oder können."
Spangenberg weiter: "Die unzureichende Sicherheitslage bei der Aufbewahrung und Speicherung der Patienten-Daten wurde vom Chaos Computer Club in vielen Beiträgen bemängelt."
Ärzte sehen sich in die Verantwortung gedrängt, für die Sicherheit der bei ihnen gespeicherten Daten verantwortlich zu sein, gab Spangenberg als Kritikpunkt in seiner Rede weiter.
Fazit: "Bei so vielen Einsprüchen, offensichtlichen Unzulänglichkeiten insbesondere im Sicherheitsbereich, und vielen offenen Fragen sollte doch dieses Gesetz noch einmal überarbeitet werden."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-patientendaten-schutz-gesetz-enthaelt-zu-viele-offene-fragen-und-offensichtliche-unzulaenglichkeiten/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Sterben der Schwimmbäder stoppen
02.07.2020
Eine Petition der Deutschen-Lebensrettungs-Gesellschaft von 2019 mit fast 56000 Mitzeichnern fordert von Bund, Ländern und Kommunen, einen Masterplan zur Rettung der Schwimmbäder aufzulegen. So soll eine Gesellschaft gegründet werden, die die Sanierung der Bäder koordiniert. Der Bund soll den Ländern finanzielle Unterstützung anbieten. In der Plenarsitzung am 2. Juli wurde über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses beraten. Dieser entsprechend wird die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - zur Erwägung überwiesen und den Landesvertretungen zugeleitet.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg, Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages, erklärt dazu:
"Zirka 60 Prozent der Kinder können nicht oder nur unzureichend schwimmen. Fast 500 tödliche Badeunfälle pro Jahr und fehlende körperliche Ertüchtigung sind die Folgen. Schwimmunterricht ist eine Pflichtaufgabe im Bereich des Bildungsauftrages. Daran darf nicht gerüttelt werden.
Alle im Bundestag vertretenen Fraktionen haben im Petitionsausschuss einstimmig dafür gestimmt und dieses Votum auch bei der Abstimmung im Bundestag umgesetzt, dass die Bundesregierung sich dieser Petition und damit dieses Problems annimmt und Abhilfe schafft."
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Spangenberg: „Blutige Verlegungen“ sofort beenden – Frührehabilitation flächendeckend ausbauen
22.06.2020
Vor zwanzig Jahren verankerte der Gesetzgeber die Frührehabilitation im fünften Sozialgesetzbuch. Bis heute fehlt ein flächendeckendes Angebot an Frührehabilitationsplätzen, um eine nahtlose Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Gründe sind der hohe personelle Aufwand bei gleichzeitig schlechter Vergütung in der Frührehabilitation. Ein Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag will diesen Missstand beenden.
Dazu äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg:
„Seit Jahren entlassen Akutkrankenhäuser ihre Patienten häufig zu früh. Verantwortlich für diese frühzeitigen Entlassungen ist das System der Fallpauschalen (DRG), das falsche Anreize setzt. Die Frührehabilitation kann dieses Problem entschärfen und den Patienten in seinem Genesungsprozess optimal unterstützen.
Leider haben die Regierungen der letzten Legislaturperioden darin versagt, flächendeckend die fachübergreifende Frührehabilitation auszubauen. Dieses Problem müssen nun die Reha-Kliniken bewältigen, die mit den sogenannten ‚blutigen Verlegungen‘ zu kämpfen haben: Statt Rückenschule und Ergotherapie werden in Reha-Kliniken bettlägerige Patienten aufgepäppelt, mit multiresistenten Keimen infizierte Wunden versorgt und Herzbeutelergüsse punktiert. Leidtragende sind Patienten, die nicht nur ‚blutig entlassen‘, sondern auch um wichtige Wochen der Rehabilitation gebracht werden. Das entspricht auch nicht in Ansätzen einer ordnungsgemäßen Behandlung dieser Patienten.
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sofort diesen Missstand zu beenden. Deutschlandweit müssen qualitativ hochwertige und auskömmlich finanzierte Plätze für Frührehabilitation geschaffen werden. Auf dem Rücken der Patienten darf nicht weiter an der falschen Stelle gespart werden.“
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-blutige-verlegungen-sofort-beenden-fruehrehabilitation-flaechendeckend-ausbauen/
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Spangenberg: Deutsche EU-Ratspräsidentschaft offenbar keine Chance für deutsche Apotheken und ihre Kunden
19.06.2020
Deutschland übernimmt ab 1. Juli 2020 für 6 Monate die EU-Ratspräsidentschaft.
Der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg sagt dazu:
"Der Blick auf die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn genannten Ziele der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zeigt: der Erhalt der deutschen Apotheken in der Fläche und damit die Interessen ihrer Kunden, den Menschen in unserem Land, scheint für die Bundesregierung keine besondere Bedeutung zu haben."
Gerade in der Coronazeit habe sich gezeigt, wie wichtig flächendeckend ständig ansprechbare Apotheken vor Ort für die von Regierung und ihren Medien in Panik versetzten Menschen waren.
Wenn Themen, die für den Erhalt der flächendeckenden Präsenz der Apotheken entscheidend sind, selbst dann, wenn Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft innehat, auf europäischer Ebene keine wichtige Rolle spielen, dann muss jetzt auf nationaler Ebene gehandelt werden.
Die Bundesregierung muss endlich der AfD-Forderung (BT-Drucksache 19/8277) nachkommen und den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten.
21 von 27 EU-Staaten haben genau das schließlich bereits getan."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-deutsche-eu-ratspraesidentschaft-offenbar-keine-chance-fuer-deutsche-apotheken-und-ihre-kunden/
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Spangenberg: Die Rechte von Intensivpflegepatienten nicht beschränken
18.06.2020
Am 17. Juni fand im Deutschen Bundestag die Öffentliche Anhörung zum umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung "Gesetz zur Stärkung intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-IPReG) statt.
Dazu erklärt der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg:
"Mit Transparenten und dem nötigen Corona-Sicherheitsabstand protestierten Betroffene und ihre Verbände vor dem Deutschen Bundestag. Verständlich, denn ihre Bedürfnisse werden bei dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend berücksichtigt.
Fehlanreize im System, Abrechnungsbetrügereien, Qualitätsmängel bei der Pflege - es steht außer Frage, dass die außerklinische Intensivpflege neu geregelt werden muss. Aber mit diesem Gesetzentwurf schüttet die Bundesregierung das Kind mit dem Bade aus.
So mahnten die Experten in der Anhörung einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention an: Ob die Krankenkasse die häusliche Intensivversorgung zahlt oder nicht, soll nach dem Willen der Bundesregierung faktisch von der jährlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abhängen.
Auch ignoriert dieses Gesetz den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen und bürdet ihn unverschämterweise den Betroffenen auf. Zudem drohen vielen Intensivpflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, höhere Zuzahlungen.
In dieser Fassung lehnt die AfD-Fraktion den Gesetzentwurf ab. Dieses Gesetz ist eine Zumutung für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Offenbar will die Regierung, dass sich Intensivpflegebedürftige aus Kostengründen für die stationäre Intensivpflege entscheiden müssen."
Spangenberg: "Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf IPReG umfassend zu überarbeiten."
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Spangenberg: Rehakliniken und Kurbetrieb in den Regelbetrieb zurückkehren lassen
17.06.2020
Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus führte dazu, dass deutsche Rehakliniken dazu angehalten wurden, Betten für Corona-Patienten freizuhalten. Die befürchtete Überlastung des deutschen Gesundheitssystems traf jedoch nie ein, trotzdem werden immer noch Betten freigehalten. Die freigehaltenen Betten werden durch den Rettungsschirm des Bundes finanziert.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg, sagt dazu:
"Gerade in Deutschland hat die Kur eine besondere Tradition. Sie sollte wieder aufleben, indem die deutschen Kurorte zu medizinischen Präventionszentren ausgebaut, statt beeinträchtigt werden. Die Kurorte in Deutschland sind ein wichtiger Teil der Gesundheitswirtschaft und häufig wirtschaftliche Leuchttürme in ansonsten strukturschwachen Gegenden. Die 350 staatlich anerkannten Heilbäder und Kurorte in Deutschland sind ein systemrelevanter und unverzichtbarer Teil des deutschen Gesundheitswesens und der Gesundheitswirtschaft. Allein in Niederbayern sind 20.000 Jobs vom Bäderbetrieb abhängig.
Die Verlagerung des Kurwesens ins Ausland muss verhindert werden. Im Interesse der Patienten und zur Förderung der Genesung sollte eine Kur in vertrauter und heimatnaher Umgebung erfolgen.
Heilbäder, Kurorte und Rehabilitationskliniken stellen eine wichtige Ressource des Gesundheitsversorgungssystems in Deutschland dar, welche nun droht langfristigen Schaden zu nehmen.
Ich fordere die Bundesregierung auf, alles dafür Erforderliche zu unternehmen, um die Kurorte samt allen Kureinrichtungen und Rehakliniken wieder in den Regelbetrieb über zu führen. (Antrag der AfD-Fraktion ,Rehakliniken und Kurbetrieb in den Regelbetrieb zurückkehren lassen'). Finanzielle Fehlanreize, die das unnötige Freihalten von Betten begünstigen, müssen beseitigt werden. Wegen den bereits entstandenen Mindereinnahmen muss den Kurorten und Heilbädern eine Pauschalförderung in Höhe der durch die Pandemie ausgelösten Mindereinnahmen zukommen."
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Die gesundheitlichen Kollateralschäden der “Lock-Down”-Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie werden täglich deutlicher. Das Ausmaß dieser Schäden und die Verantwortung dafür müssen dringend aufgeklärt werden.
16.06.2020
Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, warnt schon seit vielen Wochen davor, die überzogenen Maßnahmen gegen Covid-19 weiterzuführen. Spätestens seit der Analyse des Corona-Krisenmanagements aus dem Innenministerium waren die Gefahren für jeden unübersehbar: Es müssen nun dringend die gesundheitlichen Kollateralschäden der Anti-Corona-Maßnahmen analysiert werden, damit angemessen reagiert werden kann, um weitere Schäden zu verhindern.
„Verschobene Operationen, vermiedene Arztbesuche und psychische Traumatisierung: Die “Lock-Down”-Maßnahmen in der Corona-Krise haben zu weitreichenden gesundheitlichen Schäden in der Bevölkerung geführt. Das wird zunehmend anhand von Stellungnahmen aus dem Gesundheitssystem deutlich, die in letzter Zeit auch vermehrt Eingang in die öffentliche Diskussion finden. Durch diese Nachrichten und die gleichzeitig noch weiter aufrecht gehaltenen Einschränkungen stellt sich immer dringlicher die Frage, ob die `Lock-Down`-Maßnahmen mehr Leben gekostet als gerettet haben könnten. Vor allem stellt sich aber akut die Frage, wie es nach den bisherigen Erfahrungen jetzt überhaupt noch zu rechtfertigen ist, Corona-Sonderregelungen aufrecht zu erhalten.“
Spangenberg: „Wir fordern dringend aufzuklären, in welchem Maße gesundheitliche Schäden oder gar Todesfälle durch die erst überstürzt verhängten und die bis heute stur aufrechterhaltenen Corona-Maßnahmen in der Bevölkerung angerichtet wurden und noch werden. Es muss überhaupt auch geklärt werden, inwieweit, bei der Planung des `Lock-Down`, eine Risikoabschätzung der möglichen Kollateralschäden stattgefunden hat und inwieweit hier möglicherweise fahrlässig gehandelt wurde.“
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: West-Nil-Virus in Deutschland
15.06.2020
Der Sommer steht vor der Tür und wer von heimischen Mücken gestochen wird, riskiert zunehmend eine Ansteckung mit gefährlichen Krankheiten. Im Jahr 2019 wurden in Ostdeutschland erstmals durch heimische Mücken übertragene Fälle von West-Nil-Fieber bekannt.
Seit dem vergangenen Jahr ist klar, dass nicht nur eingewanderte exotische Mückenarten Erreger wie Zika-, Dengue- oder das Chikungunya-Virus übertragen. Auch heimische Stechmücken sind als Überträger des West-Nil-Virus identifiziert worden. Sie saugen Blut sowohl bei Vögeln als auch bei anderen Wirbeltieren und dem Menschen. So können sie das Virus von einer Spezies auf die andere übertragen.
Der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Detlev Spangenberg erklärt dazu:
"Spätestens seit der Zika-Epidemie in Süd- und Nordamerika, wegen dem die Weltgesundheitsorganisation den globalen Gesundheitsnotstand ausgerufen hat, sind exotische Stechmücken wieder in den Fokus der Gesundheitspolitik geraten.
Besonders hart hat es Kinder getroffen, die mit massiven durch das Zika-Virus bedingten Fehlbildungen zur Welt gekommen sind. Auch andere Tropenkrankheiten wie Malaria, oder das Dengue-Fieber töten jährlich weltweit hunderttausende Menschen.
Forscher wie der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin äußern sich besorgt über potenzielle Ausbrüche in deutschen Ballungszentren, die zu Epidemien führen könnten.
Seitens der zuständigen Forschungsbehörden und der Regierung gibt es diesbezüglich kein Konzept und auch keinen Notfallplan. Das muss sich ändern. Zum Beispiel durch konsequente Stechmückenüberwachung. Wenn heute nicht schon die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden besteht die Gefahr, eines kopf- und sinnlosen Agierens, wie wir es heute bei Corona erleben.
Die Coronavirus Pandemie hat unser Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialsystem stark belastet. Das Letzte was Deutschland jetzt braucht ist eine weitere Epidemie."
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Den Sumpf in der WHO trockenlegen
12.06.2020
Die Kritik an der WHO wird immer lauter. Intransparenz der Datenerhebung, die Vertretung von Partikularinteressen sowie undemokratische Entscheidungsprozesse sind hier nur der Anfang. Seit langem kritisieren Forscher und Journalisten den wachsenden Einfluss von privaten Geldgebern, Stiftungen und die Nähe zur Industrie.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Detlev Spangenberg erklärt dazu:
"Die WHO hat schon lange ihre Grundprinzipien aus den Augen verloren. Es scheint nicht mehr darum zu gehen, die Umstände in denen Menschen leben zu verbessern, wie zum Beispiel die Trinkwasserversorgung sicherzustellen oder flächendeckende medizinische Versorgung zu etablieren. Man gewinnt den Eindruck, dass der hauptsächliche Fokus auf Impfprogrammen liegt.
Durch den Ausstieg der USA ist die Bill und Melinda Gates Stiftung nun der mit Abstand größte Geldgeber der WHO und zugleich auch bedeutendster nicht-staatlicher Akteur. Auf Platz drei befindet sich die Impfallianz Gavi, die ebenfalls von der Bill und Melinda Gates Stiftung mitfinanziert wird.
So wundert es einen auch nicht, wenn eine Frau Susan Silbermann, abseits ihrer Rolle im Gavi-Vorstand, aktuell auch General Manager für Impfstoffe bei Pfizer, dem zweitgrößten Pharmaunternehmen der Welt, ist.
Unter diesen Finanzierungsbedingungen fällt es schwer noch an die Unabhängigkeit der WHO zu glauben. Eine Reform der WHO, die insbesondere den Entwurf eines neuen Finanzierungsmodells beinhaltet, sowie die Offenlegung von Entscheidungsprozessen und Datentransparenz sowie das Überprüfen von WHO-Personal auf Industrieverbundenheit, soll und muss angestrebt werden, um die Beitragszahlungen Deutschlands weiterhin zu legitimieren."
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Krankenhäuser in den Regelbetrieb zurückkehren lassen
12.06.2020
Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus führte dazu, dass deutsche Krankenhäuser dazu angehalten wurden, Betten für Corona-Patienten freizuhalten. Die befürchtete Überlastung des deutschen Gesundheitssystems traf jedoch nie ein.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg, erklärt dazu:
"Wegen der frei gehaltenen Betten wurden geplante Operationen abgesagt. Zusätzlich ist anzunehmen, dass eine Vielzahl von Patienten gar nicht den Arzt aufgesucht haben. Auch zurückgehende Einsatzzahlen im Rettungsdienst und der Rückgang der Fallzahlen schwerer Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall in den Krankenhäusern stützen diese Annahme.
Hinzu kommen noch die vielzähligen abgesagten elektiven Diagnostiken und konservativen Interventionen sowie Verluste durch angeordnete Schließungen teilstationärer Maßnahmen im somatischen und psychiatrischen Bereich. Die freigehaltenen Betten werden durch den Rettungsschirm des Bundes finanziert.
Diese Kompensationszahlungen setzen Fehlanreize für Schließungen in Bereichen, in denen diese Kompensationszahlungen oberhalb der bei Normalbetrieb zu erzielenden Einnahmen liegen, in anderen Bereichen - vor allem in solchen, die im Normalbetrieb einen hohen Auslastungsgrad aufweisen - sind sie nicht auskömmlich und decken den Erlösausfall bei weitem nicht.
Wie lange dies Träger durchhalten können, ist fraglich. Das bedeutet, dass schnell Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Krankenhäuser nicht in Gänze zu riskieren. Dies ist im Sinne der Kranken geboten. Krankenhäuser sind aber darüber hinaus auch sowohl wichtige Arbeitgeber als auch Auftraggeber für die Privatwirtschaft gerade im ländlichen Raum, wo in wirtschaftlich schwächeren Regionen Alternativen fehlen.
Die Krankenhäuser müssen deshalb zur Vermeidung weiterer gesundheitlicher und wirtschaftlicher Schäden sofort in den Regelbetrieb zurückkehren. Die derzeitigen Covid-19-Fallzahlen erfordern nicht das Freihalten von Betten. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall eines schnellen Anstiegs der Zahl Covid-19-bedingter Krankenhaus- oder Intensivstationsaufenthalte könnten für diese Kranken aus dem Regelbetrieb heraus schnell Kapazitäten frei gemacht werden.
Wie schnell das möglich ist, hat sich nach dem entsprechenden Aufruf von Bundes- und Landesregierungen schließlich schon gezeigt."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-krankenhaeuser-in-den-regelbetrieb-zurueckkehren-lassen/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Heilpraktiker - Berufsbild schützen und weiterentwickeln
11.06.2020
Das in Deutschland in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts eingeführte Berufsbild des Heilpraktikers sieht sich Bestrebungen ausgesetzt, diese Tätigkeit grundsätzlich zu negieren bzw. den "Heilpraktiker" abzuschaffen. Der EuGH hat bereits im Jahre 2002 das grundsätzliche Verbot der Berufsausübung in Österreich als im Einklang mit europäischem Recht stehend bestätigt.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg sagt dazu:
"Eine Abschaffung oder wesentliche Beeinträchtigung durch europäische Institutionen ist abzulehnen. Das Berufsbild des Heilpraktikers in Deutschland ist zu schützen und weiterzuentwickeln.
Es gilt, dem Bürger nicht die Behandlungsmöglichkeiten seiner Wahl zu nehmen. Letztlich ist der Patient selbst dafür verantwortlich, von wem er sich behandeln lässt. Das umfasst auch die Behandlung durch Heilpraktiker. Eine Kostentragungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung ist hiermit nicht verbunden.
Das deutsche Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) muss aber nachgebessert werden, insbesondere was die Einheitlichkeit sowie die Qualitäts- und Prüfungsstandards der Ausbildung anbelangt.
Die AfD-Bundestagsfraktion wird ein entsprechendes Konzept in den Deutschen Bundestag einbringen."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-heilpraktiker-berufsbild-schuetzen-und-weiterentwickeln/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Bewegungsfreiheit für Bewohner von Seniorenheimen auch in Coronazeiten sicherstellen
11.06.2020
"Bewohner dürfen wieder draußen spazieren gehen" meldet die MOZ am 8. Juni 2020 über ein Seniorenheim in Angermünde im Land Brandenburg (https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1807584/).
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg sagt dazu:
"Was hier als Erleichterung gemeldet wird, ist aber ein Grundrecht, das Bewohnern von Seniorenheimen grundsätzlich in gleichem Maße zusteht wie allen anderen Bürgern auch.
Zwar wurden die Grundrechte durch die Eindämmungsverordnungen der Länder bezüglich der Covid-19-Pandemie allgemein eingeschränkt. Gerade dort, wo die Eindämmungsverordnung - wie im Fall Brandenburg - aber keine Sonderregelung für Seniorenheim vorsieht, seien Spaziergänge für Bewohner aber genauso wenig antrags- oder genehmigungspflichtig oder von Dritten einzuschränken, wie für jeden anderen Menschen auch.
Die Betonung der puren Selbstverständlichkeit, dass Spaziergänge wieder erlaubt seien, lasse befürchten, dass entsprechende Schlechterstellung von Bewohnern von Seniorenheimen gegenüber anderen Menschen auch andernorts aufgetreten sind. Das müsse unterbunden und für die Zukunft ausgeschlossen werden.
Bewohner in Seniorenheimen dürfen solchen Einschränkungen nicht unterworfen sein. Das gelte auch in Coronazeiten", so Spangenberg weiter.
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Sicherheit für Blutkonserven-Empfänger geht vor
27.05.2020
Berlin, 27. Mai 2020. Am 27.05.2020 wurde im Bundestag über die Anträge der Fraktion der FDP "Einfach Leben retten - Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abschaffen" und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Diskriminierung bei der Blutspende beenden - Transfusionsgesetz ändern" im Bundestag debattiert.
Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt dazu:
"Beide eingebrachten Anträge haben einen falschen Ansatz. Es gibt kein Verbot für diese genannten Gruppen, sondern allein eine Einschränkung für ein bestimmtes Sexualverhalten von Personen.
In der ,Richtlinie Hämotherapie', aufgestellt gemäß §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut heißt es:
,Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV, birgt, heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, Personen, die Sexualverkehr gegen Geld oder andere Leistungen (z. B. Drogen) anbieten ., Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten.'
In dem Antrag der Grünen heißt es, es sollen ,tatsächliche Risiken nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen rational abgewogen werden, anstatt ganze Gruppen pauschal auszuschließen'. Allerdings nennt man im Antrag keine einzige Quelle, die solche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse darlegt.
Die FDP begründet ihre Forderung mit der sicheren Bereitstellung von Blutkonserven, das kann aber nicht zum Ignorieren der Sicherheit der Patienten führen.
Solange ein Restrisiko besteht, das im Verhalten bestimmter Personen eine Gefahr für Spenderblut bedeutet, geht die Sicherheit der Empfänger vor, nicht eine ideologische Ausrichtung der Antragsteller."
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Die AfD-Fraktion im Bundestag - Aktuelle Stunde am 15.05.2020 zum Corona-Bericht aus dem BMI (Bundesministerium des Innern)
16.05.2020
Abgeordnete der Alt- Parteien sprechen hochrangigen Wissenschaftlern die Kompetenzen ab.
Ein Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums (BMI) hat am Freitag, den 8. Mai, einen mehr als 80-seitigen Bericht und eine Analyse zu den Folgen zu Kollateralschäden der "Schutzmaßnahmen gegen das neue CORONA-Virus" erstellt, diese mit mehreren Anlagen versehen und ohne Autorisierung durch seine Vorgesetzten per E-Mail im eigenen Hause wie auch an Ministerien der Länder an zahlreiche Empfänger verteilt.
Dazu der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg und Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion:
"Die arbeitsrechtliche Bewertung ist nicht Gegenstand meiner Kommentierung. Aber aus gesundheitsrechtlicher Bewertung ist dieser Bericht vergleichbar mit einem Paukenschlag:
Es werden Folgeschäden bezüglich Krankheitsverläufen und Todesfällen hochgerechnet. Hervorgerufen durch etwa 2,5 Millionen abgesagte oder verschobene Operationen und mehrere Millionen abgesagter oder unterbrochener Behandlungen von Schwerkranken durch die `CORONA-Maßnahmen`.
Die Feststellung ist nicht grundsätzlich neu; die Hochrechnungen zeigen allerdings die Dimensionen, um die es als Folgen der CORONA-Maßnahmen wahrscheinlich geht. Wie methodisch hätte gehandelt werden sollen, wird ausführlich im Bericht dargelegt. Außerdem wird auf negative Folgen durch Beschränken von Pflegebedürftigen, wie nicht ausreichende Betreuung und Kontaktarmut eingegangen, was auch vorzeitige Sterbefälle hervorrufen kann. Die mögliche Zunahme von Suiziden (Selbsttötung), die psychischen Folgen für zahlreiche Menschen die nicht an, sondern durch Corona begründet sind, werden erläutert und welche Folgen es voraussichtlich hat, dass Herzinfarkte und Schlaganfälle nicht oder zu spät behandelt werden konnten, weil Betroffene aus überzogener Sorge vor einer CORONA-Virus-Infektion Krankenhäuser nicht aufgesucht haben.
Mit dem Kobert-Koch-Institut (RKI) geht der Bericht ausgesprochen kritisch um (ab Seite 45 von 83) und stellt diesem kein gutes Zeugnis aus.
Das Zustandekommen von Daten und Statistiken über Infizierte oder Erkrankte ist undifferenziert, lässt Raum für Vermutungen oder bietet keine hilfreichen Anhaltspunkte zur Abschätzung der Gefährlichkeit des Virus. Vor allem hätte man schon früh anhand von systematischer Datenerhebung und Analyse Risikogruppen herausfinden können und Konzepte besonders für deren Schutz erarbeiten und gezielt anwenden müssen, statt dauerhaft Einschränkungen für die breite Bevölkerung durchzusetzen. Maßnahmen hätten auf früh bekannt gewordene bestimmte Eigenschaften des Virus gezielt abgestimmt werden können. Die Konzentration auf die Reproduktionszahl sei ein unsicheres und wenig dienliches Abstraktum. Dies gelte besonders, weil diese Zahlen in ihrer Aussage unsicher seien und auf Zahlen beruhen, die selbst unsicher sind. Es wird außerdem darauf verwiesen, dass keine Prognosen für die "Alternativstrategie der schnellen Durchseuchung" vorliegen.
Die Ergebnisse des "RKI-Surveillance-Systems" und die Risikobewertung durch das RKI werden mit Blick auf die Gefahreneinschätzung zur Krisenbewältigung als nicht verwertbar angesehen.
Die Bundesregierung hätte sich vom RKI nicht zureichend mit nützlichen Daten versorgen lassen sollen und ist von Professor Drosten (Charité Berlin) obendrein einseitig beraten worden. Sehr zahlreiche anderslautende Ansichten von Fachleuten oder gar Forschungsergebnisse sind anscheinend unerwünscht.
Nun will man vonseiten der Bundesregierung wegen der arbeitsrechtlichen Art und Weise des Zustandekommens und der Verbreitung den Bericht aus dem BMI völlig verwerfen und erklärt ihn inhaltlich für nicht maßgeblich. Die Kanzlerin hat das hier bei der Regierungsbefragung am Mittwoch auf die Frage des Abgeordneten Spangenberg hin selbst erklärt.
Allerdings wird diese Studie bekräftigt dadurch, dass neun hochkarätige Wissenschaftler beziehungsweise Mediziner von den Universitäten Mainz, Heidelberg, Bremen, Eppendorf, Universität Schleswig-Holstein, Heidelberg, Wien und Witten-Herdecke ihre Expertise hierzu beisteuerten, sich gemeinsam öffentlich hinter diese Arbeit stellten. Dazu gaben sie sogar am 11. Mai eine "Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des CORONA-Papiers aus dem BMI" heraus.
Besonders pikant daran ist, daß die Wissenschaftler davon ausgingen, daß dieser Bericht ein offizieller aus dem Haus des BMI ist.
Als bald bekannt wurde, daß dies nicht der Fall ist, wurden Äußerungen laut, dass, wenn man es gewußt hätte, keine derartig Stellungnahem abgeben hätte.
Dies zeigt erschreckend, daß auch die Wissenschaft sich nicht mehr frei fühlt bei der Abgabe Ihrer Einschätzung.
Offenbar haben sich die Bundesregierung und die meisten Fraktionen im Bundestag, zum Schaden des Landes, in eine Sackgasse verrannt.
Die AfD-Fraktion brachte schon ab Mitte Februar Anträge ein, um besonnen und weitsichtig der aufkommenden Verbreitung des Virus maßvoll und gezielt begegnen zu können. Diese wurden abgelehnt, wie üblich. Unkonkret und unausgewogen sind auch die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Entscheidungsgrundlagen nicht-pharmakologischer Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie Drs.-Nr. 19/18844.
Die Regierung handelte spät, aber dann panisch und überzogen.
Peinlich, primitiv und erschreckend ist, daß Abgeordnete der Altparteien während der aktuellen Stunde den Wissenschaftlern die Kompetenzen absprachen - aber dieses Niveau von einigen Vertretern dieser Parteien ist ja nichts Neues."
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Antrag der Linken „Sechs-Stunden-Schichten retten Leben - Arbeitszeitverkürzung in der Pflege“ am 15.05.2020 im Plenum
15.05.2020
Dazu erklärte Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Da wird ein sogenannter typischer „Schaufenster Antrag“, ohne Substanz in die Debatte eingebracht.
Eine Verbesserung bei den Arbeitsbedingungen beim Pflegepersonal ist zwar dringend geboten, aber die Ausnahmeregelungen in der Arbeitszeitverordnung sind für gesellschaftliche Gefahrensituationen unbedingt notwendig, kann dies doch alle Lebensbereiche betreffen. Eine Abschaffung geht somit völlig an der Realität vorbei.
Die Forderung der Linken, die Arbeitszeit zu verkürzen, ist bestimmt ein überlegenswerter Ansatz, allerdings hätten sie auch etwas zur Finanzierung sagen sollen. Aber auch hier - Fehlanzeige.
Der absolute Widerspruch besteht aber darin, dass sie die entlastenden Maßnahmen erst nach der derzeitigen angespannten Situation fordern, also dann, wenn keine Belastung mehr vorliegt.
Das auch noch andere Berufsgruppen unter großen Belastungen stehen, scheint die Linken nicht zu interessieren, verständlich, denn den Bereich Pflege kann man derzeit genüsslich populistisch bedienen.“
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Merkel ignorant gegenüber wissenschaftlicher Ausarbeitung
14.05.2020
Aus dem BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) wurde am 25.04.2020 ein insgesamt etwa 190 Seiten umfassender Bericht, einschließlich Anlagen, der Einschätzung zu den Maßnahmen in Bezug zur Corona-Krise veröffentlicht.
Dieser umfassende Bericht wurde von einem leitenden Beamten aus dem BMI verschickt. Er bestätigt Positionen der AfD-Fraktion zur derzeitigen Lage weitgehend.
Nach offizieller Stellungnahme durch das Ministerium handelte der namentlich bekannte Mitarbeiter nicht im Auftrage, sondern in Eigeninitiative. Durch vermeintliche Schutzmaßnahmen so der Bericht, entstünden täglich weitere schwere Schäden und es bestünde ein Kontrast zwischen dem politischen Handeln zu dem sachlichen Befund seiner Analyse. Es wird dem Krisenmanagement gravierende Fehlleistung bescheinigt und die Corona-Krise als "Fehlalarm" bezeichnet.
Neun Wissenschaftler, vorwiegend aus den Bereichen Medizin und Sozialwissenschaft, deren Expertise als externe Berater zur Erstellung des Analyseberichtes herangezogen wurde, stellen sich hinter diesen Bericht mit seinen Schlussfolgerungen und fordern eine Stellungnahme der Regierung zu diesen aus ihrer Sicht politischen und wirtschaftlichen Aussagen.
Im Rahmen der Regierungsbefragung richtete der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg folgende Frage an Kanzlerin Merkel:
"Wie erklären Sie den Tausenden wirtschaftlich Geschädigten in Deutschland die offenbar unnötigen Einschränkungen der Grundrechte und diese Fehleinschätzung der Regierung, und welche personellen und politischen Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?"
Die Kanzlerin erklärte darauf, dass sie diese Expertise nicht anerkennt.
Spangenberg dazu:
"Deutlicher kann die Ignoranz gegenüber wissenschaftlicher Ausarbeitung in solch einem Falle kaum sein. Statt die umfangreiche Ausarbeitung eines Fachmannes des Ministeriums einzubeziehen, wird mit der Arroganz der Macht geantwortet, weil das Ergebnis nicht passt.
Gegen den Mitarbeiter wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet und von Seiten der Regierung erklärt man, dieser Bericht würde nicht berücksichtigt, da es sich um dessen Privatmeinung handele."
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: AfD-Fraktion stellte ihren Antrag "Verordnungsmacht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einschränken - Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben" vor
07.05.2020
In der verbundenen Debatte am 07.05.2020 wurde in einer ersten Beratung der Gesetzentwurf der Regierungskoalition "Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und der Antrag der AfD-Fraktion hierzu behandelt.
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag erklärt:
"Am 25. März 2020 wurde im Bundestag über das von der Bundesregierung eingebrachte "Erstes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" abgestimmt und dieses beschlossen. Gleichzeitig wurde auch nach dem somit geänderten § 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), im Zusammenhang mit dem Virus SARS-CoV-2, eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt.
Damit wurde dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach dem IfSG eine hohe Anordnungs- und Verfügungsmöglichkeit eingeräumt, und es erhielt Befugnisse zur Einschränkung von zahlreichen Bürgerrechten.
Es fehlen jedoch sowohl in diesem Ersten Gesetz wie auch in der Gesetzesbegründung Definitionen, woran eine derartige Notlage festzustellen ist. Am 17. April hat der Bundesgesundheitsminister auf einer Pressekonferenz erklärt, dass das Wachstum der Neuinfektionen nun linear und der Ausbruch inzwischen beherrschbar sei. Namhafte Virologen erklärten, dass rasche und deutliche Lockerungen der Einschränkungen und eine neue Strategie im Umgang mit dem neuen CORONA-Virus nötig seien und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Notwendigkeit nicht besteht. Gegen die Einschränkung der Freiheitsrechte friedlich stattfindende Demonstrationen werden mit massiven Polizeieinsätzen aufgelöst. Kanzlerin Merkel möchte den jetzigen Zustand der Einschränkungen von Bürgerrechten und Sondermaßnahmen am liebsten noch lange beibehalten. Würden die Bundesländer nicht in großen Schritten voran gehen, kämen keine Lockerungen und Erleichterungen für die Bürger zustande.
Nun stellt die Regierungskoalition ein "Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vor, kurz Bevölkerungsschutzgesetz.
Darin sind wieder zahlreiche verschiedene Gesetzesänderungen geplant, unter anderem nochmals im Infektionsschutzgesetz.
Schon im ersten Gesetzentwurf ist der Versuch enthalten, dass die Bundesregierung selbst die Feststellung einer epidemischen Lage treffen kann ohne Bundestag und Bundesrat.
Besonders umstritten ist bekanntermaßen der nunmehr zweifache Versuch, damit einen Immunitätsnachweis und damit eine gesetzliche Ungleichbehandlung von Immunisierten und Nicht-Immunisierten einzuführen und eine indirekte Nötigung sich impfen zu lassen, um keinen Nachteil zu erfahren.
Das wurde von der einbringenden Koalition zwar zurückgenommen nach erheblichem Widerstand.
Spangenberg: Wir beantragen hiermit, dass der Deutsche Bundestag feststellt, dass nach § 5 des IfSG, die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen und nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Satz 2 IfSG die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder aufgehoben wird.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, die Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte sofort zu beenden.
Eine Grundrechtseinschränkung wird es mit der AfD nicht geben, auch wenn dies immer wieder versucht wird."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-einschraenkungen-der-grund-und-buergerrechte-sofort-beenden/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Die Absichten der Bundesregierung faktische Impfzwänge durchzusetzen, gefährden die Bevölkerung anstatt sie zu schützen
05.05.2020
Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, warnt vor den Bestrebungen der Bundesregierung, die Selbstbestimmungsrechte der Bürger mit Impfzwängen zu verletzen.
Die Bundesregierung hat jetzt die gesetzlichen Planungen für einen Immunitätsnachweis zurückgenommen, welcher die staatsbürgerlichen Grundrechte von Impfungen hätte abhängig machen können. Spangenberg sieht aber darüber hinaus die Gefahr, dass mit den anhaltenden Covid-19-Maßnahmen Druck auf die Bevölkerung ausgeübt wird, sich unnötigen oder schädlichen Impfungen zu unterziehen.
Spangenberg erklärt hierzu:
"Die Bundesregierung hatte letzte Woche in ihrem Entwurf für das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz einen Immunitätsnachweis vorgesehen, durch den Impfungen gegen Infektionskrankheiten wie Covid-19 hätten verpflichtend werden können, um Grundrechtseinschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz zu entgehen. Dies hätte die ganze Bevölkerung betroffen, da sich Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz grundsätzlich auch gegen Personen richten können, die nicht selbst ansteckungsverdächtig sind. Durch das im letzten Jahr beschlossene Masernschutzgesetz, die geplante Immunitätsdokumentation und die zermürbenden Anti-Corona-Verordnungen, wird zunehmend die unverhältnismäßige Bestrebung der Regierung deutlich, den Bürgern Impfungen aufzunötigen. Der Arbeitskreis Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion sieht hierbei die Gefahr, dass nicht nur Grundrechte in unangemessener Weise eingeschränkt werden, sondern womöglich auch die Gesundheit der Bevölkerung eher gefährdet statt geschützt wird. So hat der Umgang mit der Schweinegrippe vor zehn Jahren gezeigt, dass vorschnell eingesetzte Impfstoffe gravierende Impfschäden verursachen können.
Fazit: Die Covid-19-Pandemie wird dazu missbraucht, die Einschränkung der Grundrechte zu erleichtern und der ganzen Bevölkerung unnötige oder gar gefährliche Impfungen aufzunötigen. Wir werden uns auch weiterhin gegen eine solche Politik und für eine seriöse Impfpraxis sowie die Grundrechte der Bürger einsetzen!"
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Weitere Erleichterungen im öffentlichen Leben - abgelehnte Forderungen der AfD werden nun umgesetzt
05.05.2020
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
"Es ist immer wieder das gleiche Spiel. Die AfD als größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag forderte in ihrem Antrag vom 23.04.2020, die Einschränkungen für die Bürger und die Wirtschaft unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen zu beenden.
Die übliche Reaktion der Altparteien im Plenum war nicht nur Ablehnung, sondern gipfelte in der Feststellung, der Antrag wäre menschenfeindlich.
Auch die weiteren Forderungen der AfD, wie die Durchführung von Obduktionen derer, die als Corona-Verstorbene definiert werden, wurden jetzt viel zu spät aufgegriffen.
Selbst die WHO benennt Schweden jetzt als Vorbild, für eine Sichtweise, für die auch die AfD schon länger argumentierte. Besonders makaber aber ist die Erkenntnis, nun endlich die besonders Gefährdeten besser zu betreuen, eine Forderung, die auch und wieder die AfD als erste Fraktion immer wieder formulierte, um gerade diesen Betroffenen den bestmöglichen Schutz zu gewähren.
Es stellt sich die Frage: Sind die Erleichterungen im öffentlichen Leben, die jetzt auch von unseren politischen Gegnern gefordert bzw. umgesetzt werden, ebenfalls menschenfeindlich?
Die Antwort ist nein, denn sie kommen ja nicht von der AfD.
Fazit:
Abgeordnete, die selbst in solch einer besonderen Situation nicht im Sinne einer vernünftige Lösung für die Bürger des Landes, sondern allein ideologisch motiviert handeln, vertreten nicht die Interessen der eigenen Bevölkerung."
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-weitere-erleichterungen-im-oeffentlichen-leben-abgelehnte-forderungen-der-afd-fraktion-werden-nun-umgesetzt/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Corona-Masken - Auswirkungen auf Psyche und soziales Miteinander
05.05.2020
Masken begleiten unsere Gesellschaft seit jeher. Politextremisten tragen Masken, um einerseits anonym zu agieren und andererseits ein Gefühl der Gruppensolidarität herzustellen. Kriminelle maskieren sich, um ihre Identifizierung zu erschweren. Masken können auch ein Gefühl der Sicherheit und des Schutzes herstellen. Hierzu gehören auch die „Atemschutzmasken“, die uns jetzt in der Corona-Zeit ständig begegnen.
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:
"Was passiert aber, wenn eine ganze Gesellschaft sich vermummt durch den öffentlichen Raum bewegt? Wenn es sich nicht mehr um einzelne Proteste oder Demonstrationen handelt, sondern die Identität eines ganzen Volkes partiell verschleiert wird?
Die Psychologie kennt hierzu Tatsachen – zum Beispiel folgende: Masken verbergen Emotionen. Sie erzeugen beim Träger das Gefühl der Abkoppelung zum eigenen Selbst und zum selbstverantwortlichen Verhalten. Masken tragen dazu bei, Schuld und Scham zu vermeiden, Seiten der Persönlichkeit, die im unmaskierten Zustand nie zum Vorschein kommen würden.
Studien der Psychologie zeigen, wie gefährlich wahrgenommene Anonymität wirken kann.
Der Mensch ist nicht nur die Summe seiner Einzelteile. Körper und Psyche gehören zusammen und so wie wir an Impfungen arbeiten, um unsere Körper zu schützen, dürfen wir nicht vergessen, dass wir auch eine Psyche haben, die von all diesen Geschehnissen gebeutelt wird. Denn nonverbale Kommunikation hilft uns, im Alltag ohne größere Konflikte auszukommen und der Gesichtsausdruck des anderen wird von unseren Augen bereits geprüft, bevor das erste Wort gesprochen ist.
Sie führt dazu, dass wir die Mimik unseres Gegenübers nicht mehr wahrnehmen, eines der wichtigsten Kommunikationsmittel, welches wir als Menschen haben. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird nicht nur die physische Distanz zwischen den Menschen fördern.
Jedoch ist Kommunikation das, was uns auch in schweren Zeiten zusammenhält. Die Maskenpflicht wird unweigerlich dazu führen, dass es zu vermehrt sozialpsychologischen Konflikten in unserer Gesellschaft kommen wird.
Zu guter letzt ist auch an die mentale Entwicklung der Kinder und möglicher pathologischer Spätfolgen zu denken. Kinder lernen bekanntlich durch das Beobachten und Imitieren von Verhalten, welches sie an anderen Menschen beobachten. Die Gesichtsmimik zeigt dem Säugling bereits, ob er sich sicher fühlen kann oder nicht.
Die Auswirkungen der sozialen Isolierung und Vermummung im öffentlichen Raum müssen durch Studien begleitet und untersucht werden. D. h. diese Maßnahme darf nur das äußerste und kurzzeitig begrenzte Mittel sein."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
AfD-Fraktion richtet „Bürgertelefon Grundrechte“ ein
28.04.2020
Die AfD-Bundestagsfraktion richtet mit sofortiger Wirkung ein Bürgertelefon ein, an dem betroffene Bürger ihre Grundrechtseinschränkungen melden können. Am Telefon werden Ansprechpartner unserer Fraktion zur Verfügung stehen, die die Einschränkungen protokollieren und in unsere politische Arbeit einfließen lassen.
Der Jurist und Bundestagsabgeordnete Tobias Matthias Peterka erklärt:
„Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass wir der Regierung diese massiven und vor allem unverhältnismäßigen Einschränkungen nicht ohne weiteres durchgehen lassen. Deshalb stehe ich Ihnen zusammen mit Mitarbeitern am Telefon gerne für Ihre Fragen zur Verfügung!“
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sebastian Münzenmaier ergänzt:
„Wir wollen den Bürgern dieses Landes ihre Freiheit zurückgeben. Jegliche Einschränkung der Grund- und Bürgerrechte sehen wir äußerst kritisch. Diese werden von uns überprüft und wachsam beobachtet."
Das „Bürgertelefon Grundrechte“ ist werktäglich von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030/227 571 41 oder 43 erreichbar.
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Spangenberg/Schlund: Bundesregierung hat sich in der Coronakrise durch Ignoranz in den "Lock-Down" treiben lassen
23.04.2020
Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, und Dr. Robby Schlund, stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, fragten Gesundheitsminister Jens Spahn in der Regierungsbefragung am 22.04.2020, warum die Regierung sich so einseitig hat beraten lassen und warum kein ausgewogener Beraterstab gebildet wurde.
Detlev Spangenberg:
"Die Bundesregierung hat sich in der Corona-Pandemie durch Horrormeldungen aus dem Ausland in Panik versetzen lassen und Deutschland dann den Ausnahmezustand verordnet. Argumente von Experten außerhalb des Robert-Koch-Institutes (RKI) blieben ungehört. Dadurch sind nicht nur das soziale und wirtschaftliche Leben, sondern auch die Grundrechte in Deutschland drastisch eingeschränkt worden, die gesellschaftlichen Folgen unabsehbar.
Namhafte Experten hatten bereits zu Beginn der Corona-Pandemie vor Panikreaktionen gewarnt und eine ausgewogene Regierungsberatung angeregt. Warum wurde nicht ein Experten-Team unter Berücksichtigung auch solcher Wissenschaftler gebildet, die schon frühzeitig nüchternere Einschätzungen vertreten haben als die ausgewählten Fachleute, die der Öffentlichkeit immer wieder auf den Pressekonferenzen präsentiert wurden? Deutschland hat nicht nur das RKI aufzubieten, sondern viele hochkarätige Forscher unterschiedlicher Fachrichtungen. Durch eine wissenschaftlich differenzierte Fundierung der Lageeinschätzung und daraus gezielt abgeleitete Maßnahmen hätte der ausgedehnte ,Lock-Down' des Landes abgewendet werden müssen. Wir fordern nach wie vor einen Beraterstab verschiedener und voneinander unabhängiger Experten, um Deutschland vor weiteren unheilvollen Fehlentscheidungen zu bewahren!"
Dr. Robby Schlund:
"Die solidesten Studien mit den Daten aus Heinsberg und Island zeigen zum Beispiel, dass tödliche Folgen der Infektion mit dem neuen Coronavirus ungefähr so selten sind wie bei einer schweren Grippe. Bei einem bevölkerungsbezogenen Test in Island zeigte sich zudem, dass keine Kinder unter 10 Jahren eine Infektion hatten und in China nur ca. 0,7-0,8 Prozent der Kinder unter 10 Jahren. Wie kann Herr Spahn als Gesundheitsminister es auf dieser Basis verantworten, die Schulen noch immer bis zur 3. Klasse geschlossen zu halten?"
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Demokratische Gepflogenheiten im Bundestag ein Fremdwort.
23.04.2020
Der Bundestag hatte am Donnerstag, 23. April 2020, über die Wahlvorschläge der fünf Bundestagsfraktionen zur Wahl von Mitgliedern in den Deutschen Ethikrat abzustimmen. Dies ist ein üblicherweise formeller Vorgang, da hierbei alle Fraktionen Vertreter Ihrer Wahl in bestimmte Gremien entsenden. Nach dem vom Bundestag angewandten Zählverfahren stehen der AfD-Fraktion hierfür zwei Vertreter-Plätze im Gremium Deutscher Ethikrat zu.
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
Wurden jeweils einstimmig die Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD, FDP-Fraktion, Fraktion Die Linke sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen, so fand der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion keine Mehrheit. SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen sowie eine Minderheit in der CDU/CSU-Fraktion hatten dagegen gestimmt. Die Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion enthielten sich.
Die beiden von der AfD benannten Professoren, einmal ein Experte für Pharmakologie, tätig an mehreren Universitäten wie z. B. auch an der Johns-Hopkins Universität, der andere Benannte ein ausgewiesener Experte für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, ebenfalls an mehreren Universitäten im In- und Ausland tätig, beide keiner Partei zugehörig.
Wieder wurde bei diesem Wahlverfahren bestätigt, daß Ideologie und fehlendes demokratisches Verhalten aller anderen Parteien im Deutschen Bundestag demonstriert wurde.
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Corona Krise bewältigen. Soviel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen als nötig
23.04.2020
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, Detlev Spangenberg, sprach am 23.4.2020 zum Antrag der AfD-Faktion "Corona Krise bewältigen. Soviel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen als nötig".
"Die Bundesregierung handelte beim Aufkommen der COVID-19-Pandemie zu spät, dann aber panisch-überzogen.
Offenbar fand keine Auswertung der für die Bundesregierung erstellen Studie "Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012" statt.
Darin wird ein treffendes, detailliertes Szenario entworfen, wie ein SARS-ähnlicher CORONA-Virus, von Asien ausgehend, sich pandemisch verbreitet. Mehrere Infizierte Personen reisen danach zunächst ein, und die WHO warnt zu spät.
Genau das ist ab Dezember 2019 eingetreten. Und die WHO hat zu spät gewarnt und abgewiegelt. Wahrscheinlich hat sich die Bundesregierung einseitig beraten lassen und sich zu lange von der anfänglich abwartenden Haltung von WHO leiten lassen.
Einige andere Länder ergriffen rasch erste Schutzmaßnahmen, vor allem die Einreise betreffend. Als 1. Fraktion stellen wir schon am 12. Februar unseren Antrag "Bekämpfung der Seuchenausbreitung im Flugreiseverkehr" im Plenum vor, der sechs Punkte als erste Maßnahmen forderte; dieser wurde abgelehnt.
Es ist jetzt bekannt, dass die Basisreproduktionszahl seit dem 22.3.2020 unter 1 liegt. Trotzdem halten Sie die Einschränkungen der Freiheitsrechte und der Wirtschaft im Wesentlichen weiterhin aufrecht.
Wir fordern mit unserem vorliegenden Antrag unter anderem, dass Hotel- und Gastronomiebetriebe, Handelsunternehmen, unabhängig von der Größe - sowie Dienstleister und Kulturbetriebe, unter Beachtung von Hygienemaßnahmen, wieder tätig werden dürfen sowie Maßnahmen zum Schutze der Risikogruppen und die Forschung und Untersuchungen zum Virus SARS-CoV-2 durchzuführen.
Die Unternehmen benötigen endlich einen klaren Zeitrahmen der Wiederinbetriebnahmen für ihre betriebliche Planung, wenn nicht ein absoluter wirtschaftlichen Kollaps die Folge sein soll.
RKI und G-BA sollen Handlungsanweisungen für Pflegeheime, Reha-Einrichtungen und Pflegedienste erarbeiten.
Die Grenzschutzmaßnahmen müssen grundsätzlich auch für Asylsuchende gelten, und wenn möglich, müssen Schnelltests an Grenzübergängen durchgeführt werden.
Sobald wie möglich müssen systematisch Seroprävalenztest durchgeführt werden, zur Untersuchung von Antikörpern bei vielen Menschen, um die sogenannte Durchseuchung in der Bevölkerung zu ermitteln.
Die jetzt bestehenden Grundrechtseinschränkungen sind klar zu befristen. Es darf keine Einschränkungen der Grundrechte durch die Hintertür mit einem vorgeschoben Grund geben."
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Ursachen für Todesfälle mit Corona eindeutig definieren
10.04.2020
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:
"Es ist immer noch nicht gängige Praxis, die genaue Todesursache der mit Corona infizierten Verstorbenen mittels einer Obduktion festzustellen.
Nur eine Obduktion auf wissenschaftlicher Basis kann genau erklären, woran jemand verstorben ist. Laut Aussage des Rechts-Mediziners Prof. Püschel, Institut für Rechts-Medizin Hamburg, sterben die Patienten mit Corona aber nicht an Corona. Eine ähnliche Statistik weisen die Zahlen aus Italien aus. Von den als Corona-Tote definierten Patienten hatten 98 % Vorerkrankungen, davon über 60 % zwei oder drei Vorerkrankungen.
Die AfD bekräftig ihre Forderung, daß jeder Verstorbene, bei dem als Todesursache Corona festgestellt wird, obduziert wird, um daraus auf wissenschaftlicher Basis Schlußfolgerungen ziehen zu können, um diesen Virus erfolgreich eindämmen zu können. Dies vor allem, um die Risikogruppen sicher vor einer Ansteckung zu schützen. Die Regierung wird aufgefordert, alle materiellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Pathologischen Institute diese Aufgabe erfüllen können.
Panik, die von manchen verbreitet wird, ist immer ein schlechter Ratgeber.
Dies vor allem, wenn wir mit derartigen Problemen immer leben müssen, so Dr. Streeck, Virologe an der Universität in Bonn."
Detlev Spangenberg,
Leiter des Arbeitskreises Gesundheit der AfD und Obmann im Gesundheitsausschuß im Deutschen Bundestag
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion: Die AfD fordert eine schnelle und entschiedene Revision der Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte in der Corona-Krise.
03.04.2020
In Deutschland herrscht Ausnahmezustand. Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung vorschnell einschneidende nicht-pharmakologische Eindämmungsmaßnahmen beschlossen, die das soziale und wirtschaftliche Leben in Deutschland drastisch einschränken und unser Land in eine bedrohliche Wirtschaftskrise stürzen können. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat daher einen Antrag ins Parlament eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, von den Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte abzurücken und alternative Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Problematik zu ergreifen.
Die Bundesregierung hat in der Corona-Krise, mit Unterstützung des AK-Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion, zunächst besonnen auf die Herausforderungen reagiert. Dann aber hat die Kanzlerin die Nerven verloren und unser Land durch die überzogenen nicht-pharmakologischen Maßnahmen in ernste Gefahr gebracht. Dabei gab es keine ausreichende Datengrundlage für diese Eingriffe in Wirtschaft, Sozialleben und Grundrechte. Kritische und zur Mäßigung aufrufende Experten aber gab es genug. Die Regierung hat sich jedoch leider zu einseitig beraten lassen und dann panisch reagiert. Die Kanzlerin hat maßlose Entscheidungen getroffen und sich damit als ebenso unfähig zum Krisenmanagement erwiesen, wie in der Euro- und Flüchtlingskrise. Die Bundesregierung ist mit Euro-Rettungsschirm, Asyl-Grenzöffnung und Corona-Kontaktsperre impulsiven Stimmungen, aber nicht nüchternen Analysen gefolgt und hat damit Deutschland in Gefahr gebracht sowie unserem Land nachhaltigen Schaden zugefügt. Das wird uns in einer drohenden Rezession oder gar Depression alles auf die Füße fallen!
Dabei liegen angemessene Handlungsoptionen durchaus nahe: Um Kontaktsperren für die ganze Bevölkerung zu vermeiden und zu verhindern, dass das soziale und wirtschaftliche Leben in Deutschland lahmliegen, hat die AfD-Bundestagsfraktion den Bundestag in einem Antrag aufgefordert, umsichtigere Maßnahmen zu beschließen.
Spangenberg: "Wir fordern sicherzustellen, dass eine nüchterne wissenschaftliche Datengrundlage für politische Entscheidungen genutzt werden kann und genutzt wird. Wir fordern die gezielte Aufklärung und Fürsorge zum Schutz besonders gefährdeter Menschen und keine Abwägung wer behandelt wird und wer nicht. Wir fordern die Aufhebung des Kontaktverbots für alle Bürger. Zudem fordern wir, nach Ostern die Einschränkungen der Grundrechte in allen Bundesländern aufzuheben."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
AK Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion: Wirksamer Schutz vor Ausbreitung des Coronavirus, aber keine Massen-Panik!
27.03.2020
Als die Folgen des Coronavirus, ausgehend aus der chinesischen Provinz Wuhan immer dramatischer wurden, hat die Bundesregierung lange Zeit den Eindruck erweckt, dies ist so weit von uns entfernt, dass wir nicht betroffen sind. Das dies auch Deutschland treffen könnte, hielt man offensichtlich für unwahrscheinlich mit der Folge, dass umfassende Maßnahmen in Deutschland nicht angegangen wurden.
Anders die AfD-Bundestagsfraktion, der Arbeitskreis Gesundheit: Mit dem Antrag „Bekämpfung der Seuchenausbreitung in Deutschland“ (19/17128) hat diese umgehend praktische, wissenschaftlich basierte Maßnahmen vorgeschlagen. Umgesetzt hat die Bundesregierung davon nichts!
Im Einzelnen:
Der Ausbruch des neuen Corona-Virus (SARS-CoV-2) in der chinesischen Metropole Wuhan sorgte für weltweites Aufsehen. Doch wie bedrohlich ist dieser Virus eigentlich und welche Schutzmaßnahmen können wir in Deutschland treffen?
Der Präsident des Robert-Koch-Institutes, Prof. Dr. Wieler, antwortete am 29.01.2020 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages auf die Frage des gesundheitspolitischen Sprechers der AfD, Detlev Spangenberg, ob und wann ein Impfstoff zur Verfügung stehe, eindeutig: Die Einführung eines solchen Impfstoffes ist vor Ablauf von ca. 15 Monaten Entwicklungszeit zuzüglich einer Erprobungszeit von einem Jahr bis zur Freigabe nicht zu erwarten.
Er ergänzte: Zwar müsse mit dem Import einzelner Fälle nach Deutschland gerechnet werden, die Bedrohung für die deutsche Bevölkerung sei aber sehr gering.
Der Großteil der Betroffenen steht im Zusammenhang mit der Stadt Wuhan, wo der Virus wahrscheinlich durch die Tier-zu-Mensch Übertragung ausgebrochen ist. Die Übertragung von Mensch-zu-Mensch ist möglich. Die meisten Infektionen gehen leichten grippeartigen Beschwerden einher, einige offenbar auch ohne Symptome.
Prof. Dr. Christian Drosten, Leiter des Instituts für Virologie der Charité und Mitentdecker des SARS- Coronavirus am 28.01.2020: „Für den normalen Bürger, der sich fragt, ob er sich im Alltag infizieren kann, gibt es also im Moment keinen Grund zur Sorge.“ Drosten weiter: „Wenn es so ist, dass der durchschnittliche Patient relativ mild krank ist, dann werden wir auch geringere Sterblichkeitszahlen haben. Dann wäre die Erkrankung harmloser, als sie im Moment aussieht.“
Fragen die uns häufig erreichen:
• Welche Symptome werden durch Coronaviren ausgelöst?
Coronaviren verursachen meist eine milde Erkältungssymptomatik mit Husten und Schnupfen. Manche Coronaviren, so auch das neue SARS-CoV-2, können aber auch schwere Infektionen der unteren Atemwege verursachen, und zu Lungenentzündungen führen. Die Erkrankung die durch das SARS-CoV-2 hervorgerufen wird, heißt COVID-19. Todesfälle traten allerdings bisher vor allem bei über 60-jährigen Männern auf, die bereits zuvor an schweren Grunderkrankungen litten.
• Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?
Um die Ausbreitung respiratorisch übertragbarer Krankheiten zu vermeiden, sollten gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten gehalten werden. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle ohnehin überall und jederzeit angeraten.
• Was sollten Betroffene tun, die fürchten, am neuartigen Coronavirus erkrankt zu sein?
Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Kontakt mit einer sicher an COVID-19 erkrankten Person hatten und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, sollten ihren Arzt aufsuchen. Wichtig ist vorher anzurufen.
Kündigen Sie Ihren Praxis-/Krankenhaus-Besuch an und schildern Sie, dass Sie in der betroffenen Region waren oder Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten und entsprechende Symptome (z.B. Fieber) haben.
Weil die Einführung eines Impfstoffes vermutlich erst in vielen Monaten erfolgen wird, haben Hygienemaßnahmen und die frühzeitige Erkennung von Fällen die oberste Priorität.
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen sind Hygienemaßnahmen: Hände waschen, korrekte Nies- und Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. ein Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.
Wie auch andere Länder, hat die Bundesregierung eine organisierte Rückführung ausreisewilliger deutscher Staatsbürger aus Wuhan durchgeführt.
Für Ärzte und Kliniken besteht eine Meldepflicht für Verdachts- und Krankheitsfälle. Ein Verdachtsfall ist nur gegeben, wenn die oben beschriebenen Umstände zutreffen.
Versäumnisse der Bundesregierung und Behörden:
Nationale Aufklärungskampagne:
Hygiene ist das wichtigste Mittel, um die Seuchenausbreitung zu bekämpfen und um selbst gesund zu bleiben. Dazu gehört das richtige Händewaschen, das Befolgen von Nies- und Hustenetikette, die Vermeidung von Körperkontakt und Abstand zu Kranken.
Wie das geht, darüber müssen die Menschen informiert und aufgeklärt werden. Davon ist bisher im Land nichts zu sehen.
Die AfD-Bundestagsfraktion fordert eine nationale Aufklärungskampagne.
Desinfektionsspender:
Bis dato sind in öffentlichen Gebäuden, Ämtern, Transportmitteln und Behörden mit Publikumsverkehr flächendeckend keine Spender mit Lösungen zum Desinfizieren der Hände vorzufinden, wie es beispielsweise in vielen Teilen der USA schon längst der Fall ist. Die Händedesinfektion schützt vor den meisten Keimen und Erregern. Wir fassen Türen an, schieben Einkaufswagen, halten uns in U- und S- Bahnen fest – und jedes Mal übertragen sich unter Umständen auch Krankheitserreger mit.
Grippe-Impfung:
Das Robert-Koch-Institut fordert die Menschen dazu auf sich gegen die Grippe (Influenza), welche ähnliche Symptome wie das Coronavirus hervorruft, impfen zu lassen. Dies ist eine wichtige Maßnahme um das deutsche Gesundheitssystem im Falle einer COVID-19-Pandemie zu entlasten.
Die Grippe-Impfung dient in erster Linie dem Schutz der Bevölkerung. In zweiter Linie entlastet sie die Labore, die auf das Coronavirus testen, weil sie die Zahl der Verdachtsfälle drastisch reduziert.
In der Praxis sind aber keine Bemühungen der Regierung wahrzunehmen, wirklich vermehrt zu impfen – von Impfkampagnen keine Spur.
Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung von China, Arzneimittellieferengpässe:
Bereits jetzt gibt es in Deutschland Arzneimittel-Lieferengpässe, die durch die Abhängigkeit von China bedingt sind. Aus Zentralchina importiert Deutschland 48 versorgungsrelevante Wirkstoffe, 17 davon werden in Wuhan (Ausbruchsort des Coronavirus) hergestellt. Bei weiterem Andauern der angespannten Lage, wird sich die Situation weiter verschlechtern. Es stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sich die Bundesregierung die Arzneimittelversorgung der Bürger in einigen Monaten vorstellt.
Der Arbeitskreis Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion hatte dazu bereits einen Antrag eingebracht, um zumindest einen Teil der Produktion nach Deutschland zurückzubringen. Ohne Rücksicht auf die medizinische Versorgung der Bürger wurde der AfD-Antrag abgelehnt. Verantwortungsvolle Gesundheitspolitik sieht anders aus.
Um die Situation unter Kontrolle zu bringen, ist eine integrierte Seuchenbekämpfung unverzichtbar. Dies bedeutet, verschiedene Maßnahmen miteinander zu kombinieren, die im Zusammenspiel ihre volle Wirkung entfalten. Hierzu gehören zum Beispiel das Monitoren von Flugsteigen mit Wärmebildkameras, um Flugreisenden mit Fieber eine medizinische Beratung anzubieten, eine nationale Aufklärungskampagne, die systematische Installation von Desinfektionsspendern in Gebäuden des öffentlichen Lebens, die Ausstattung von Flugpersonal mit speziellen Erste-Hilfe- Sets, sodass Erkrankte so früh wie möglich isoliert werden können.
Auch müssen alle relevanten Einrichtungen des Bundes bei der Entwicklung eines Impfstoffes gegen den neuen Coronavirus bestmöglich unterstützen und jetzt schon dafür Sorge tragen, dass dieser sofort nach Einführung für die ganze Bevölkerung in Deutschland zur Verfügung steht. Zudem muss eine ausreichende Anzahl von Isolierbetten für die Unterbringung von Verdachtsfallpatienten vorgehalten werden.
All das hat der Arbeitskreis Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion schon vor Wochen gefordert. Diese AfD-Forderungen müssen endlich umgesetzt werden!
Detlev Spangenberg
Leiter des Arbeitskreises Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion
Leitfaden
Wie wäscht man sich die Hände richtig?
1. Nass machen:
Anfeuchten der Hände unter fließendem, sauberem Wasser
2. Rundum einseifen:
Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Handflächen und Handrücken
3. Zeit lassen:
Gründliches Einschäumen der Hände, mindestens 20-30 Sekunden
4. Gründlich abspülen:
Abwaschen von Seife, Schmutz und Krankheitserregern unter fließendem Wasser
5. Sorgfältiges Abtrocknen mit einem sauberen Tuch:
Das Abtrocknen der Hände – auch der Fingerzwischenräume – gehört zum wirksamen Händewaschen dazu. Durch das Abtrocknen werden Keime entfernt, die noch an den Händen oder im restlichen Wasser an den Händen haften.
Was ist eine Husten- und Niesetikette?
➢ Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg.
➢ Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
➢ Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!
➢ Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich dabei ebenfalls von anderen Personen abwenden.
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Notversorgung der Zahnarztpraxen gewährleisten
26.03.2020
Zur ärztlichen Notversorgung während der Corona-Krise teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Detlev Spangenberg, mit:
Die Verantwortung der Ärzte in der Corona-Krise ist kaum dramatischer zu beschreiben. Auf ihnen ruht die Hoffnung der Menschen und gleichzeitig müssen gerade Ärzte und medizinisches Personal sich im Interesse der Bevölkerung besonders schützen, denn wenn sie ausfallen, ist jede Hilfe unmöglich.
Die Forderung der AfD-Fraktion: Die ärztlichen Standesvertretungen sind in Verbindung mit den zuständigen Gesundheitsämtern gefordert, die Notversorgung zu gewährleisten. Das gilt insbesondere für die Zahnärzte, die eines der höchsten Ansteckungsrisiken bei der Behandlung ihrer Patienten tragen. Das heißt, in Zahnarztpraxen müssen alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sein, wie die optimale Schutzkleidung und andere Sicherheitsstrukturen. Im Gegenzug sind - wie bei anderen Ärzten auch - alle nicht akuten Behandlungen auszusetzen, um allein die Notversorgung sicherzustellen.
Detlev Spangenberg, MdB
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-notversorgung-der-zahnarztpraxen-gewaehrleisten/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Rede zu Antrag LINKE: "Bedarfsgerechte Personalbemessung in Krankenhäusern einführen"
12.03.2020
Die Linke fordert ein bürokratisches Monster zur Personalbemessung für die Pflege in stationären Einrichtungen
Zum Antrag der LINKEN Drs.-Nr. 19/17544 erklärt der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg:
"Die Fraktion der LINKEN hat einen Antrag eingebracht, der etwas fordert, was so nicht nötig scheint: Schon Mitte Januar wurde offiziell die Pflegepersonalregelung - PPR 2.0 - im Rahmen der "Konzertierten Aktion Pflege" (KAP) vorgestellt. Das Ministerium für Gesundheit hat bereits eine Überprüfung dieses Instrumentes auf Nutzbarkeit erklärt.
Die Linke wünscht die Umsetzung dieser Pflegepersonalregelung in unveränderter Weise und fordert dabei im vorliegenden Antrag die PPR 2.0 per Verordnungsermächtigung des Bundesgesundheitsministeriums einzuführen.
Die Einführung der PPR 2.0 würde voraussichtlich mehr Pflegepersonal erfordern, was entweder zur Folge hat, dass bei der gleichen Anzahl von Patienten mehr Pflegepersonal eingestellt werden muss, oder, im Umkehrschluss, bei der gleichen Anzahl von Pflegepersonal, weniger Patienten behandelt werden können. Nachteile der jetzigen Untergrenzen-Regelung würden wahrscheinlich bestehen bleiben. Es kann kein benötigtes Personal eingesetzt werden, wenn es auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden ist.
Eine zeitnahe Umsetzung der Personalbemessung nach dem PPR 2.0 wäre mit Vorbehalt zu betrachten. Die Einführung einer generellen Personalbemessung in den Kliniken wäre nur stufenweise umzusetzen, um den Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, Personal neu gewinnen zu können oder bedarfsgerecht auszubilden.
Sieht man sich das geplante PPR 2.0 an, drängt sich der Eindruck auf, dass ein erheblicher Teil der Arbeitszeit des Pflegepersonals hierbei für bürokratische Formalien beziehungsweise hoher Aufwand für Dokumentationspflichten aufgewendet werden müsste. Wünschenswert wäre ein System, welches weniger Bürokratie erfordert.
Die AfD forderte bereits mit Drs.-Nr. 19/15790 vom 11.12.19 die "Aufgabengerechte Personalvorgaben für alle im KH tätigen Berufsgruppeneinführen" die Lösung dieses Problems. Unser Antrag wurde jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Mit der Kritik an der von der Bundesregierung bisher bevorzugten Lösung, dem Mangel an Pflegefachkräften mit ausländische Arbeitskräften zu begegnen, steht die AfD nicht alleine da. Erfahrungen zeigen aber, dass diese scheinbare Lösung nicht hält, was sie bringen soll. Man sollte bedenken, dass die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland einen Pflegekräftemangel in denjenigen Ländern hervorrufen kann, aus welchem die Pflegekräfte angeworben werden, beispielsweise im Kosovo. Wir dürfen unsere Probleme nicht auf Kosten anderer Länder beheben. Durch bessere Arbeitsbedingungen und Ausbildung in Deutschland müssen wir dem Mangel an Pflegepersonal begegnen. Es hätten schon längst wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden müssen; die demographische Herausforderung war seit vielen Jahren vorauszusehen."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Forderungen an die Bundesregierung zum Umgang mit dem Coronavirus
11.03.2020
Trotz der Problematik von Covid-19 in Deutschland sind Panikreaktionen keine Lösung. Lt. Meldungen aus China klingt die Pandemie sogar bereits ab. Das ist kein Grund für eine Entwarnung für uns in Deutschland, auch wenn das RKI mit Hochdruck an einem Impfstoff arbeitet. Die von dort täglichen Analysen über den Verlauf der Pandemie sollen uns helfen, alle Maßnahmen zu ergreifen, die für den persönlichen Schutz und anderer Personen notwendig und möglich sind.
Um die hohe Dynamik der neuen Infektion mit SARS-CoV-2 im März zu begegnen, fordern wir, zusätzlich zu den Empfehlungen des RKI, die folgenden Maßnahmen durchzusetzen:>
1. Eintreffende Passagiere an Flughäfen und Bahnhöfe sollen mithilfe einer Wärmebildkamera auf Fieber untersucht werden. Reisende mit auffälliger Temperatur soll eine ärztliche Beratung am Flughafen durchgeführt werden. Bei Einreisenden aus Gefährdungsgebieten soll eine Quarantäne von bis zu zwei Wochen und ggf. Geldstrafen bei Nichtbeachtung verhängt werden. (wird an den Grenzen von Süddeutschland teilweise schon umgesetzt)
2. Alle Deutschland anfliegenden Fluggesellschaften für Flüge aus Gefährdungsgebieten, sollen mit sogenannten "Universal Precaution Kits 16" ausgestattet werden, um Crew-Mitglieder zu schützen, potentiell Infizierten zu helfen, potentiell verseuchtes Material sicher zu entsorgen und die Umgebung sicher zu reinigen.
3. Dass eine ausreichende Anzahl von Isolierbetten in entsprechenden Gefährdungsgebieten für die Unterbringung von Verdachtsfallpatienten vorgehalten wird.
4. Dass in Pandemiegebieten die geeigneten Arzneimittel in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
5. Alle Einrichtungen des Bundes die Entwicklung eines Impfstoffes gegen den neuen Coronavirus (2019-nCov) bestmöglich unterstützen und jetzt schon dafür Sorge tragen, dass dieser sofort nach Einführung für die ganze Bevölkerung in Deutschland zur Verfügung steht und
6. sofort eine nationale Hygieneaufklärungskampagne initiiert wird, um die Ausbreitung respiratorisch übertragbarer Krankheiten einzudämmen. Diese soll die Bevölkerung auf überall und jederzeit angeratene allgemeine Vorsorgepraktiken wie richtige Händehygiene, Husten- und Niess-Etikette etc. hinweisen.
7. Einheitlich bundesweites Handbuch zum Umgang mit Coronavirus für die allgemeine Bevölkerung, Sanitäter & Ärzte.
8. Einrichtung einer einheitlichen Auskunftsstelle (Bsp. HOTLINE) in jedem Landkreis-/ Landeshauptstadt, die auch ausreichend besetzt sind.
9. Einrichtung einer Taskforce für jedes Bundesland.
10. Grenzkontrollen (mit Temperaturmessung sowie bei Einreise aus "gefährdeten" Staaten, Verhängung einer Quarantäne bis zu zwei Wochen).
11. Prüfen, ob die NATO-Übung "DEFENDER" abgesetzt werden kann.
12. Besondere Fürsorge für Menschen über 60 Jahre, Aufklärung in Pflege-Seniorenheimen einschließlich Pflegepersonal/Lieferanten.
13. Mittelständischen Unternehmen Geldmittel zur Verfügung stellen, um ggf. eine Produktionsumstellung für Medizinprodukte zu erreichen (z. B. Schutzmasken, Schutzanzüge).
14. Anfrage durch die Bundesregierung/Landesregierungen an nicht betroffene Länder, um ggf. Medizinprodukte erwerben zu können.
15. Stoßzeiten im Berufsverkehr / ÖPNV vermeiden.
16. Großraumbüros überprüfen, ob Heimarbeit möglich ist.
17. Fonds des Bundes zum Ausgleich von finanziellen Schäden durch die Absage von Veranstaltungen.
Zudem schlagen wir vor, zumindest die Osterferien dieses Jahr früher beginnen zu lassen und diese Zeit zu nutzen, um die sanitären Anlagen überall auf einen Standard zu bringen, der der derzeitigen Bedrohungslage angemessen ist. In vielen Schulen gibt es noch nicht einmal ausreichend Seife und Papierhandtücher, von Desinfektionsgeräten ganz zu schweigen.
Die auf der Hand liegende Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Medikamenten, Lebensmitteln und für die Gesundheit der Menschen wird ebenfalls breit diskutiert und sollte zu einem entsprechenden Schwerpunkt der Forschungspolitik werden, was die Regierung aber bisher ignoriert hat. Das war und ist fahrlässig. Und wir müssen dieses Land hier besser aufstellen.
Des Weiteren wäre eine priorisierte Betreuung von Kindern medizinischen Personals, die Reaktivierung medizinischen Personals aus dem Ruhestand, eine unkomplizierte Vergabe der Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Sicherstellung der Liquidität der Unternehmen (z.B. Stundung von Steuervorauszahlungen) sinnvoll.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Wir brauchen in der Gesundheitsversorgung Angebotsvielfalt durch Medizinische Versorgungszentren
04.03.2020
Zur Öffentlichen Anhörung "Kaptalinteressen in der Gesundheitsversorgung" im Gesundheitsausschuss, am 4. März 2020, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg:
"Die Anhörung hat bestätigt, dass die deutsche Gesundheitspolitik vor großen Herausforderungen steht. Veränderungen in der Arbeitswelt für medizinisches Fachpersonal und am Arbeitsmarkt, ein wachsender Bedarf an medizinscher Versorgung sowie künftig drohender Versorgungsmangel kennzeichnen die Sachlage. Hohe Summen am internationalen Kapitalmarkt drängen außerdem in das lukrativ erscheinende deutsche Gesundheitssystem. Dies ruft von verschiedenen Seiten Sorgen und auch Ablehnung hervor. Klare Regelungen, Grenzen und Transparenz sind hier vonnöten, wenn man diese Investitionen zulassen möchte.
Im ländlichen Raum und in Kleinstädten werden die großen Investoren jedoch kaum tätig, sondern hauptsächlich in Städten mit hoher Renditeaussicht. Deshalb können gerade außerhalb der Ballungszentren durch kommunale Trägerschaft betriebene Medizinische Versorgungszentren (MVZ) dazu beitragen, den medizinischen Mehrbedarf abzufangen. Kommunale MVZ sollen keine Konkurrenz zu bestehenden Arztpraxen sein, sondern im Gegenteil, gerade dort wo Arztpraxen nicht neu besetzt werden oder schon fehlen, können MVZ in Trägerschaft der Öffentlichen Hand eine Versorgung sicherstellen.
Über ihre Struktur sind sie zudem in der Lage, auf die Bedingungen am Arbeitsmarkt zielgerichtet zu reagieren. Wir als AfD-Fraktion fordern daher in unserem Antrag - Drs. 19/17130 - die Prüfung finanzieller Unterstützung für kommunale MVZ aus Bundesmitteln sowie fachübergreifende Gesprächsforen, um über die Gründung von MVZ zu informieren sowie mehr Rechtssicherheit bei der Gründung von kommunalen MVZ herbeizuführen. Dies soll selbstverständlich alles in einem Rahmen verwirklicht werden, der nicht als Verdrängungswettbewerb, sondern zur Sicherstellung und Erweiterung des Angebotes zu verstehen ist."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Urteil zu Sterbehilfe- Maßgeblich sollte immer die eigene Wahrnehmung des Betroffenen sein!
03.03.2020
Berlin, 3. März 2020. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 erklärt der Gesundheitspolitische Sprecher der AFD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg:
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 wird das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, auch über sein Leben frei zu entscheiden, gestärkt. Somit beinhaltet das allgemeine Persönlichkeitsrecht eben auch das Recht seinem Leben ein Ende zu setzen.
Das bewertet der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg folgendermaßen:
"Grundsätzlich sollte immer die eigene Wahrnehmung des Betroffenen maßgeblich gelten, nicht die Bewertung von außerhalb. Kein Mensch kann in eine Lebensform gedrängt werden, die in einem unauflösbaren Widerspruch zum eigenen Selbstbildnis und Selbstverständnis steht. Es wird klargestellt, dass das selbstbestimmte Sterben nicht auf fremd- definierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände beschränkt sein kann. Trotzdem dürfen auch die mit dem Urteil verbundenen Risiken nicht ungeachtet bleiben. Das BVerfG würdigt zwar die Bestrebungen, unkontrollierte Praktiken zu verbieten, die gewerbsmäßig durchgeführt, problematisch bei der Selbsttötung mit verbunden sein können, erklärt aber deutlich, dass mit der Vorschrift des § 217 StGB der Gesetzgeber über das Ziel hinausgeschossen ist. Bleibt noch die Problematik der (Muster-)Berufsordnungen der Ärzte: hier ist natürlich festzustellen, dass es keinen Anspruch geben kann, von einem Arzt Unterstützung zur Selbsttötung zu verlangen. Die Ärzte, die dies tun müssen nun auch sicher sein, dass sie nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Insofern sollte auch die Berufsordnung der Ärzte angepasst werden. Der Staat darf den Suizid zwar regulieren, dies muss sich aber an den Betroffenen ausrichten, an einem geistig-sittlichen Wesen, dass die Freiheit hat über sich selbst zu bestimmen."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Arzneimittelproduktion in Deutschland und Europa sichern
13.02.2020
Auf der Bundestagssitzung am 13. Februar wurden der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) Drucksache 19/15662 und die Anträge der AfD zur Beschlussempfehlung des Gesundheitsauschusses zu diesem Entwurf beraten.
Detlev Spangenberg. Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
"Drei Anträge der AfD wurden ins Plenum eingebracht." Zum 1. Antrag "Arzneimittelversorgung in Deutschland sichern" hatte Spangenberg bereits am Vortag im Rahmen einer aktuellen Stunde zu dem hochaktuellen Thema "Coronavirus" gesprochen.
So forderte er heute nochmals eindringlich:
"Sichern Sie endlich wieder die Arzneimittelproduktion in Deutschland und in Europa! - Sichern Sie endlich den Standort Deutschland und Europa bei dieser Produktion, sonst erleben wir weitere solche Fiaskos wie in China! Wir können uns auf solche Wackelstaaten wie Indien und China bei der Medizinproduktion nicht verlassen. Holen Sie die Produktion nach Europa und Deutschland zurück.
Im zweiten Antrag bezog sich Spangenberg auf die Einführung einer `Personaluntergrenze für das Pflegepersonal in Krankenhäusern` Drucksache 19/15790. Einseitige Personaluntergrenzen schaffen eine problematische Schieflage innerhalb der Krankenhäuser zu den Abteilungen, in denen diese Personaluntergrenzen nicht bestehen. So sieht es auch die Stellungahme des Deutsche Krankenhausinstitut (DKI).
Dieses stellte erhebliche Umsetzungsprobleme bei den Pflegepersonaluntergrenzen fest, ganze Stationen werden zeitweise geschlossen oder Kliniken melden Bereiche bei der Leitstelle des Rettungsdienstes ab. Auch dass die Pflegepersonaluntergrenzen zu Einschränkungen bei der Versorgung führen, beklagt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gaß, ähnliches erklärt der Verband der Krankenhausdirektoren. Beide sprechen sich für ein bedarfsorientiertes Personalbemessungssystem in einer Ganzhauskonzeption aus, um die nötige Flexibilität für den Einsatz der Pflegekräfte zu ermöglichen.
Der dritte AfD-Antrag behandelte das Problem eines Versicherungswechsels innerhalb der Privat-Krankenkassen. Die AfD bezieht sich dabei auch auf die Empfehlung der Monopol-Kommission, diesen Wechsel ohne finanziellen bzw. Leistungsverlust durchführen zu können, d. h. unter Mitnahme ihrer Alters-Rückstellungen. Damit würde sich der Wettbewerb zugunsten der Versicherten besser entwickeln können und die Privatkassen nicht mehr allein um die junge Bevölkerung konkurrieren, da auch die älteren Versicherten eine ´Verhandlungsmacht` besitzen würden, wenn diese einen Wechsel anstreben."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg/Schlund: Aktuelle Stunde - "Strategie zur Vorbeugung gegen das CORONA-Virus"
12.02.2020
Auf Verlangen der Koalition wurde am 12. Februar eine Aktuelle Stunde "Strategie zur Vorbeugung gegen das CORONA-Virus" im Bundestag anberaumt.
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion:
"Das neue Virus hat bislang innerhalb weniger Wochen, seit Ende Dezember, in etwa 30 Ländern zu mehr als 43.000 Erkrankten geführt; über 1000 Infizierte sind gestorben. Etwa 4300 Menschen sollen die Erkrankung überstanden haben. Die neue Viruserkrankung hat sich durch den heutigen vielfachen weltweiten Reiseverkehr bedingt durch globalisierten Handel und verlagerte Produktionsstandorte - rasend schnell auf der Welt verbreitet. Somit sind Kontrollen und wirkungsvolle Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung notwendig.
Unmittelbar dazu hat die AfD-Bundestagsfraktion einen Antrag eigereicht, der Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz vor der Verbreitung der Krankheit in Deutschland vorsieht."
Robby Schlund, Mitglied im Gesundheitsausschuss:
"Um die Ausbreitung der Epidemie zu verhindern, empfehlen wir der Regierung, zusätzliche Maßnahmen für Prävention zu ergreifen und einen weltweiten Maßnahmenplan auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik für solche Katastrophen zu erarbeiten."
Spangenberg weiter: "Wegen der verlagerten Produktionsstandorte hat das neue Virus aus Sicht der Gesundheitspolitik noch eine weitere sehr bedenkliche Bedeutung.
Durch die Verlagerung der Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe nach China und Indien entwickelte sich schon seit vielen Jahren eine zunehmend schwieriger werdende Medikamenten- beziehungsweise Wirkstoffversorgung. Wir stehen hier in unverantwortlicher Abhängigkeit von asiatischen Herstellern, die durch globalen Preiskampf beinahe eine monopolartige Stellung haben. Krankenkassen und viele Vertreter aus der Politik leugnen es, aber die derzeitige Ausgestaltung der Rabattverträge trägt in der Hauptsache, zusammen mit der Importquote, zu der Importabhängigkeit bei.
Nun wird wegen des neuen Virus in einigen Werken Chinas die Wirkstoffherstellung auf unbestimmte Zeit eingestellt, was schon bald tiefgreifende Folgen für die Medikamentenversorgung in Deutschland haben kann. Zahlreiche Medienberichte widmen sich inzwischen der Frage, wie dem drohenden bzw. verschärften Lieferengpass begegnet werden kann. Derzeit sind 48 Wirkstoffe, die in China hergestellt werden, betroffen.
Detlev Spangenberg, MdB
https://www.afdbundestag.de/spangenberg-schlund-aktuelle-stunde-strategie-zur-vorbeugung-gegen-das-corona-virus/
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Thüringenwahl am 5.02.2020 – Antidemokraten offen entsetzt - Verharmlosung des Nazibegriffes durch Altparteien
05.02.2020
Thüringen hat gewählt, jedoch nicht so wie es das „politisch korrekt Ergebnis“ hätte sein sollen. Die Kommentare der Verlier ergeben nun die einmalige Chance, insbesondere den Wählern der CDU vor Augen zu führen, was für eine Politik die Bundesspitze der CDU vertritt.
Die CDU Chefin, Frau Kramp-Karrenbauer, ist entsetzt. Sie hätte lieber einen linken Ministerpräsidenten gehabt, einen Mann, der für eine Partei steht, deren Vorgänger-Partei eine Diktatur reinster Güte war. 100.000 politische Gefangene, Todesschützen an der Grenze, Berufsverbot und Gesinnungsschnüffelei. All dies wäre der CDU-Chefin lieber gewesen als das Ergebnis einer korrekten Wahl mit Unterstützung einer demokratischen Partei, der AfD.
Der Ruf nach einer Neuwahl wird laut, dies ist das typische Verständnis von Antidemokraten. Wenn ein Wahlergebnis nicht paßt, dann wird solange gewählt, bis das gewünschte Ergebnis, hier Rot, Rot, Grün erreicht wird. Toleranz anderer Meinungen bedeutet für Rot-Rot Grün ausschließlich Toleranz für sich selbst. So schmiss die Landes- und Fraktionschefin der Linken den für Ramelow gedachten Blumenstrauß dem demokratisch gewählten Kemmerich vor die Füße.
Und wieder wird mit Haß, Hetze und Häme gegen die AfD zu Felde gezogen, und das gerade von den Parteien, die nicht müde werden, Haß und Hetze zu verurteilen. Die Äußerungen von Politikern, von allen sogenannten Altparteien und auch vom Zentralrat der Juden in Deutschland, zeigen deutlich, wie verkommen der demokratische Gedanke in unserem Land schon ist.
Selbst vor solchen Begriffen wie Nazi und Faschist schreckt man nicht zurück, meist von denen geäußert, die die Schrecken vor 1945 nicht nachvollziehen können, denn sonst würden sie nicht mit diesen Äußerungen gegen Andersdenkende diese Verbrechen geradezu verharmlosen. Hier kann man sich nur noch angewidert abwenden.
Bezugnehmend auf die Äußerung von SPD-Chefin Esken, die Wahl wäre ein abgekartetes Spiel gewesen, so soll man eher einen Rückblick nehmen auf die Bürgermeisterwahl in Görlitz, wo sich angeblich demokratische Parteien offen im Vorfeld verabredeten und zusammenschlossen, nur um einen Kandidaten der AfD zu verhindern.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Männerhass im Bundestag – Yasmin Fahimi stellt Qualität des Bundestages in Frage
29.01.2020
Die eigentlich sachlich zu führende Debatte bei der Aktuellen Stunde am 29. Januar „Für eine schnelle Einigung bei der Wahlrechtsreform“, hervorragend begründet von den beiden Rednern der AfD Albrecht Glaser und Tobias Peterka, benutzte Frau Fahimi als streitbare Feministin, um zu betonen, daß nur eine Quotenregelung die Qualität des Deutschen Bundestag sicherstellt.
Frau Fahimi sollte sich zuerst an ihre Geschlechts-Genossinnen wenden mit der Aufforderung, doch auch einmal Energie, Zeit und Interesse für politische Arbeit aufzubringen, wie es zurzeit eben mehrheitlich nur Männer tun. Aber Abgeordnete zu sein ist, zugegebener Maßen, anstrengend und nicht geeignet für Feministinnen, diese wollen lieber mit Unterstützung und ohne eigene Leistung in Funktionen gehoben werden.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg: Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit überprüfen - Durchbruch für Patientensicherheit, Erfolg für AfD
28.01.2020
Berlin, 28. Januar 2020. Das Bundesgesundheitsministerium greift den Antrag der AfD zur klinischen Überprüfung der Wirksamkeit von Apps (Drucksache 19/16057) auf und übernimmt AfD Forderungen in den Referentenentwurf „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)“.
Der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg teilt dazu folgendes mit:
„Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung damit so gut wie alle Kritikpunkte und Lösungsansätze der AfD in Sachen Patientenschutz bei Gesundheits-Apps aufgegriffen hat.“
Auch neue Versorgungsmethoden in der Medizin müssten schließlich definierte Qualitätskriterien erfüllen. Der Nachweis von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit müsse auch in der digitalen Welt gelten, erst recht, wenn die neuen Maßnahmen von der GKV bezahlt werden.
Was die geforderten „positiven Versorgungseffekte“ eigentlich sind müsse genauso klar sein, wie die Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachweis von Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit.
„Insbesondere begrüßen wir das unsere Forderung aufgegriffen wurde, dass für jede neue App die Wirksamkeit gegenüber einer Kontrollgruppe in einer Studie belegt werden muss.“
Nicht aufgegriffen wurde leider die Forderung die Erprobungsphase, in der die Apps noch ohne ausreichenden Wirksamkeitsnachweis zur Lasten der GKV eingesetzt werden können, zu streichen.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Schutz für Politiker vor politischer Gewalt und Hass – aber nicht für Politiker der AfD?
22.01.2020
Der SPD-Generalsekretär, Lars Klingbeil, plant laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ ein parteiübergreifendes Spitzentreffen gegen die zunehmende Gewalt gegen Politiker. Er hat dazu Generalsekretäre oder Bundesgeschäftsführer aller Bundestagsparteien angeschrieben, allerdings mit Ausnahme der AfD.
Der einseitigen Sichtweise der Sozialdemokraten nach geht es ihm dabei alleinig um die Gefahr und die Gewaltandrohungen gegen Politiker, die „von rechts“ ausgehe. Er erklärt, es müsse beraten werden, „welche gemeinsamen politischen und gesellschaftlichen Initiativen es braucht, um der Verrohung und dem offenen Hass gegen diejenigen, die Verantwortung übernehmen, offensiv entgegen zu treten". Damit bezieht er sich gezielt ausschließlich auf die sogenannten etablierten Parteien.
Anlass für diesen Aufruf sind Schäden am Fenster des Bürgerbüros des Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby, in Halle (Saale), die am Mittwoch, 15. Januar, entdeckt wurden. „Dabei handelte es sich offenbar um Einschusslöcher, die womöglich mit einer Soft-Air-Waffe verursacht worden waren. Auch an zwei weiteren Gebäuden in der Nachbarschaft wurden Spuren eines möglichen Beschusses festgestellt.“, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es wurden weder Ermittlungen abgeschlossen, noch Täter oder Motive ausfindig gemacht, aber voreilige Schlüsse ziehen und auf dem linksextremen Auge blind sein, ist die sofortige Folge.
Welche Botschaft vermittelt damit die SPD? - Es gibt angeblich nur Extremismus von rechts; linker Extremismus und dessen Gewalt wird unter den Teppich gekehrt! Dass Angriffe und Körperverletzungen gegen Wahlkämpfer und Politiker der AfD und deren Büros in großer Zahl durch Linksextremisten verübt wurden, ist für die SPD offenkundig nicht von Bedeutung. – Auch dass diese Tätergruppe Politiker anderer Parteien angreift, ist der SPD gleichgültig. - Gegen die AfD kann man also Gewalt anwenden; das ist Klingbeil womöglich ganz recht.
So und nicht anders ist diese Vorgehensweise, nur nach rechts zu schauen und andere Parteien einbeziehen zu wollen, nicht aber die AfD, zu verstehen.
Damit stellt sich Klingbeils SPD klar gegen rechtsstaatliche Normen, fördert indirekt linken Hass, Einschüchterung und Gewalt durch Tolerierung und schreitet weiter voran auf dem Weg zur Missachtung eines demokratischen Rechtsstaates, da es für ihn „Gewalt von der guten Seite“ gibt und die angeblich allgegenwärtige rechte Gewalt, die man selbstverständlich bekämpfen muss, aber nur mit den Richtigen gemeinsam.
Er gibt damit linken Gewalttätern und Hass-Ideologen ein klares Signal: „Gewalt gegen die AfD wird toleriert, macht euch keine Sorgen, wir stehen hinter euch!“ Die Sozialdemokratie zeigt ein hässliches totalitäres Gesicht, was offenbar von der Jugendorganisation der SPD, den Jungsozialisten (JUSOS), auf die Gesamtpartei übergeht.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Spangenberg/Schlund: Kein staatlicher Zwang zur Organspende - Ablehnung der doppelten Widerspruchslösung ist zu begrüßen
17.01.2020
Berlin, 16. Januar 2020. Auf der Bundestagssitzung am 16.01. wurde zu Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Organspende namentlich abgestimmt. Dabei votierten die Abgeordneten mehrheitlich gegen die "doppelte Widerspruchslösung" und für den konkurrierenden Entwurf zur "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende". Die AfD-Fraktion plädierte für ihren Antrag "Mehr Vertrauen in die Organspende - Vertrauenslösung" (BT-Drucksache 19/11124) und damit für die Freiheit der Entscheidung zur Organspende, insbesondere gegen den Spahn/Lauterbach-Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz.
Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
"Aus ethischen und rechtspolitischen Gründen ist die sogenannte ,Widerspruchslösung' der falsche Weg. Schweigen kann nach unserem Rechtsverständnis - bei so weitreichenden Eingriffen in die Rechte eines Bürgers wie bei der Organentnahme/-spende - niemals ein 'Ja' bedeuten. Schweigen gilt in Deutschland als keine Willenserklärung, heißt in unserem Rechtssystem grundsätzlich Nein. Dass die von Spahn und Lauterbach favorisierte ,doppelte Widerspruchslösung' heute klar abgelehnt wurde, ist daher zu begrüßen.
Vertrauen ist das Wichtigste bei diesem hochsensiblen Thema. Grundlage für ein funktionierendes Organspende-System ist das Vertrauen der Menschen in die geltenden Regelungen. Die AfD-Fraktion will eine Lösung, die auf Vertrauen und Aufklärung aufbaut und nicht auf Zwang. Niemand ist an dem Leid der auf ein Organ Wartenden schuld, und es kann daraus auch keine Forderung an fremde Dritte abgeleitet werden, bei allem Verständnis für das Leid. Die Patientenverfügung muss immer Vorrang vor anderen Entscheidungen haben.
Leider wurde der Antrag der AfD-Fraktion nicht mehr zu Abstimmung gestellt, sodass wichtige Elemente des Antrags wie zum Beispiel dass die Organisationsstruktur nicht in privater Hand liegen darf, dass die Patientenverfügung grundsätzlich Vorrang hat und dass die Einwilligung zur Organspende erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt ist nicht mit einfließen in ein neues Gesetz. Ebenfalls fehlt der wichtige Punkt der Aufklärung der Spender über die Grundzüge des Transplantationsgesetzes."
Dr. Robby Schlund, Mitglied im Gesundheitsausschuss:
"Die Freiheit der bewussten Entscheidung des Einzelnen ist ein hohes Gut in Deutschland, das es immer und immer wieder zu verteidigen gilt. Es muss das Für und Wider, im ganz persönlichen, familiären, gesellschaftlichen und religiösen Kontext gesehen und abgewogen werden. Diese Entscheidung kann und darf von keinem Dritten abgenommen werden, ob nun als Lebendspende oder Organentnahme nach dem Hirntod. Deshalb ist die Widerspruchslösung absolut inakzeptabel und ein Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte unserer Bürger dieses Landes. Den Menschen hier wäre die selbstverantwortliche Bestimmung über ihr Leben und ihren Körper nach dem Tod weggenommen und durch Fremdverantwortung des Staates ersetzt worden. Die Menschen haben in der Vergangenheit das Vertrauen in die Organspende verloren. Dieses Vertrauen in die Institutionen der Organspende muss wiederhergestellt werden durch verbesserte, einheitliche Qualitätsstandards an den Entnahmekrankenhäusern und einheitliche QM-Systeme für Transplantationsbeauftragte. Eine erweiterte problemorientierte Entscheidungs- oder Zustimmungslösung, in unserem Antrag auch Vertrauenslösung genannt, gäbe den Menschen die Sicherheit, sich klar selbstverantwortlich, für eine Organspende zu entscheiden."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2020 Pressemitteilung Bundestag
Antrag der AfD-Fraktion „Gesundheits-Apps auf klinische Wirksamkeit prüfen“ sowie die EU-Medizinprodukteverordnung
22.12.2019
Am 25. Mai 2017 trat die europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) formell in Kraft. Dadurch werden nationale Regelungen und Eigenständigkeiten beseitigt und durch eine EU-Verordnung ersetzt. Ab dem 26. Mai 2020 erlangt diese volle Gültigkeit und die Übergangsfrist läuft ab.
Der Bundestagsabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg, erklärte dazu am 19. Dezember im Bundestag:
Infolge eines Skandals mit Brustimplantaten in Frankreich, im Jahr 2010 wurde vonseiten der EU eine schwierig umzusetzende, komplizierte und realitätsferne Verordnung ersonnen – das ist an sich nichts Neues angesichts der EU-Bürokratie.
Als europäische Verordnung ist die „Medical Device Regulation (MDR)“ innerhalb der angegebenen Frist als europäisches, übernationales Recht anzuwenden. Im Rahmen der MDR sind neue Zertifizierungsstellen für Medizinprodukte zuzulassen. Die bisherigen nationalen Zertifizierungsstellen verlieren ihre Zulassung. Nun stehen allerdings bis jetzt EU-weit gerade einmal acht benannte Zertifizierungsstellen zur Verfügung, davon drei in Deutschland. Gebraucht würden Dutzende! Es sind allerdings noch viele Fragen bezüglich Prüfverfahren sowie Arbeitsweise und Zulassung der Prüfstellen unbeantwortet. Außerdem sollen bereits zertifizierte und in Anwendung befindliche Produkte nachzertifiziert werden.
Die Folge davon ist, dass Hersteller die Zertifizierung von medizinischen Produkten nicht in einem kurzen Zeitraum realisieren können. Besonders hart trifft es kleine und mittelständische Unternehmen. Es besteht die Gefahr, dass in Krankenhäusern oder Arztpraxen ab Mai 2020 dringend benötigte Medizinprodukte fehlen. Durch diesen unausgereiften EU-Irrsinn drückt man der wichtigen Medizintechnik-Branche - einem großen und zukünftig noch weiterwachsender Wirtschaftsfaktor Deutschlands, der einen Jahresumsatz von etwa 30 Milliarden aufweist, die Luft ab. Die Bundesregierung hat dieser Entwicklung bislang nicht entgegengewirkt und will nun mit einem Gesetzentwurf handeln. Wirkliche Abhilfe ist dadurch nicht zu erwarten. Die AfD-Fraktion hat bereits zum 14. November einen Antrag mit dem Titel „Nationaler Notfallplan zur Sicherstellung der Patientenversorgung – Patientenbehandlung nicht durch die EU-Medizinprodukteverordnung gefährden“ - Drucksache 1/15070 - zur ersten Lesung eingebracht.
Zu Medizinprodukten sollen ab 2020 auch sogenannte „Gesundheits-Apps“ gehören, Gesundheits- und Diagnoseprogramme für Smartphones. Wir sehen das Problem, dass Apps mit einem geringeren Risikopotenzial bewertet werden und somit keine entsprechenden Studien dazu gefordert sind. Eine Probezeit von 24 Monaten kann aus unserer Sicht als unfreiwilliges Probandentum auf dem Rücken der Patienten verstanden werden. Diese „Apps“ werden zwar mit dem CE- Gütersiegel zertifiziert, aber ohne wissenschaftlich fundierte Grundlage an die Patienten weitergegeben. Eine Prüfung oder Zertifizierung findet nicht statt.
Die AfD fordert deshalb: 1. als Voraussetzung für die Aufnahme einer Gesundheits-App in das Verzeichnis des BfArM mindestens eine randomisiert kontrollierte Studie durchzuführen;
2. Gesundheits-Apps, die zum Zeitpunkt der Antragstellung beim BfArM keine positive Wirkung evidenzbasiert nachweisen können, nicht auf die Liste der digitalen Anwendungen zu setzen. Aus unserer Sicht fehlt hier ein systematischer Überblick zu den mehr als 300.000 Apps.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Systemfehler beseitigen – Betriebliche Altersvorsorge attraktiver gestalten
12.12.2019
Das Thema GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, die unfaire Doppelverbeitragung von Betriebsrenten, war Thema am 12. Dezember im Deutschen Bundestag. Zum Antrag der AfD, Drs.-Nr. 19/15788, sprach Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. Spangenberg erklärte:
"Das Gesetz beinhaltet keine eindeutige, vollständige Abkehr von einer möglichen Doppelverbeitragung.
Der Freibetrag von 159,25 Euro und die Freigrenze von 155,75 Euro sind ein richtiger Ansatz, aber die AfD ist für eine Erhöhung des Freibetrags auf 200 Euro, um mehr Beitragszahler zu erreichen und damit zu entlasten.
Das Problem bei Einmalauszahlung wurde nicht aufgegriffen, denn weiterhin soll in diesen Fällen die Verbeitragung über 120 Monate erfolgen, statt einmalig. Dies vor allem kritisieren die ca. 6 Millionen Versicherten.
Das Gesetz erwähnt überhaupt nicht die Betroffenen, die auf die bestehenden Verträge vor 2004 gebaut hatten, deren finanzielle Lebensplanung vielfach zerstört und die Rückzahlung von Krediten für Wohneigentum durch den unfairen Eingriff in Verträge gefährdet wurde und wird. Das Thema Entschädigung für Doppelverbeitragte wird überhaupt nicht angesprochen. Die Betroffenen sehen sich getäuscht. Hätten die Versicherten gewusst, wie mit ihren Geldern umgegangen wird, hätten sie die Verträge gar nicht erst abgeschlossen.
Nicht nachvollziehbar ist die Begründung für das umstrittene Rückwirkungsverbot, für die nachträgliche Verbeitragung.
Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, dass der Arbeitnehmer Beiträge bezahlt, der Arbeitgeber aber nach Beendigung des Arbeitsvertrages Versicherungsnehmer bleibt, der Arbeitnehmer jedoch in der Auszahlphase auch den AG-Beitrag übernehmen muss.
Ich frage daher: Wer garantiert denn den Leuten, die heute Verträge der betrieblichen Altersvorsorge abschließen, dass wieder ihr Recht gebrochen wird, dass ihnen wieder Freibeträge und Freigrenzen weggenommen werden, wenn es bestimmten Parteien gerade passt. Sie haben schon einmal das Vertrauen der Bürger enttäuscht."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Sächsische Strategie ist wegweisend für Bundespolitik
08.12.2019
MdB Detlev Spangenberg, der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Meißen erklärt anlässlich des BPT in Braunschweig: AfD- Landesverband Sachsen und Kreisverband Meißen erhalten verdiente Anerkennung
Wieder liegt der Landesverband Sachsen der Alternative für Deutschland ganz weit vorn. Schon ein Jahr nach der Gründung 2013 startete die AfD mit dem Einzug in den sächsischen Landtag. Der Landesverband Sachsen schaffte das bundesweit als erste Fraktion. So begann der Erfolgskurs auf dem Weg zur Volkspartei.
Jetzt setzen sowohl der LV Sachsen als auch der KV Meißen dies richtungsweisend fort. Mit Tino Chrupalla, stellen wir nun einen der zwei Bundessprecher. Dies ist eine verdiente Anerkennung der Leistungen des Landesverbandes Sachsen. Noch wichtiger ist aber die Tatsache, dass mit Tino Chrupalla nun ein Vertreter des Mittelstandes - des Handwerks - die Richtung der AfD entscheidend mitbestimmt. Denn, es ist wichtig zu sagen, dass sich allein die AfD konstruktiv, inhaltlich und überzeugend für das Handwerk, den Motor der deutschen Wirtschaft einsetzt. Mit der Wahl von Carsten Hütter als stellvertretendem Bundeschatzmeister wurde auch hier verdientermaßen ein Zeichen gesetzt. Damit wurde Hütters langjährige Arbeit auf diesem Gebiet gewürdigt. Der Kreisverband Meißen stellt zurzeit vier Landtagsabgeordnete und einen Bundestagsabgeordneten.
Mit der Wahl von MdL Carsten Hütter rückt der Kreisverband Meißen noch weiter in den Blickpunkt der hervorragenden parteipolitischen Arbeit. Der Kreisverband Meißen ist stolz auf das Erreichte und sieht die sächsische Strategie als wegweisend für die Politik der AfD.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Lücken in der Gesundheitsversorgung - Milliarden gehen ins Ausland
28.11.2019
Für die Haushaltsplanung 2020 der Bundesregierung sind laut Einzelplan 15 des Bundesministeriums für Gesundheit 125,5 Millionen Euro für die Gesundheitspolitik vorgesehen. Der Bundestagsabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg erklärt dazu:
Während Arzneimittelknappheit, die zweithöchsten Arzneipreise weltweit, der Investitionsstau in Krankenhäusern sowie Ärztemangel auf dem Land die Hauptprobleme im Gesundheitswesen sind, klafft im Gesundheitsfond eine Finanzierungslücke von 10 Milliarden Euro. Diese muss allein von den Beitragszahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeglichen werden.
Dem gegenüber zahlt Deutschland Milliarden Entwicklungshilfe an Atom- und Raketenmächte wie Indien - das ist die siebtgrößte Weltwirtschaftsmacht, China - die größte Weltwirtschaftsmacht - und Pakistan, ebenfalls Atommacht.
Die Summe der offiziellen Entwicklungshilfe, die so genannten ODA-Mittel, die ins Ausland geht, beläuft sich auf fast 45 Milliarden Euro. Das heißt, Deutschland ist der zweitgrößte Geldgeber der Welt. Die Liste der Nehmerländer umfasst etwa 150 Nationen. Beim Nachweis über die Verwendung der Mittel durch diese Länder liegt das Geberland Deutschland jedoch nur auf Platz 22. Die Hälfte der Gelder geht an supranationale Organisationen, die ihrerseits selbst entscheiden, wie die Mittel verwendet werden.
Die Wähler der dafür verantwortlichen Parteien sollten wissen, wie mit ihrer Arbeitsleistung umgegangen wird!
Detlev Spangenberg, MdB
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MdB Detlev Spangenberg beim AfD-Stammtisch in Großenhain - 19. November 2019
19.11.2019
Über 30 Sympathisanten, AfD-Mitglieder und politisch interessierte Gäste besuchten am 19. November den Stammtisch von MdL Mario Beger. Die Großenhainer Regionalleiterin, Carona Köhler, hatte den Bundestagsabgeordneten Detlev Spangenberg dorthin eingeladen. Er informierte über die derzeitige Bundespolitik und seine Arbeit in Berlin.
Spangenberg, der auch Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Meißen ist, wurde kürzlich zum Leiter des Arbeitskreises Gesundheit gewählt und als Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion eingesetzt. In dieser Eigenschaft konnte der Bundestagsabgeordnete kompetent über die Haltung der AfD zur - kürzlich beschlossenen - Impfpflicht informieren. „Wir sind nicht gegen das Impfen, nur gegen dessen Pflicht, denn das ist Zwang!", erklärte er. Die Anwesenden befragten Spangenberg unter anderem auch zu Themen wie Innere Sicherheit, die „Wirtschaftshilfe" für die Atommacht Indien, Bildung und Jugend sowie den Dauerbrenner Rente. Der „Mythos" 5 G kam ebenfalls zur Sprache. Spangenberg kritisierte, übereinstimmend mit der Meinung der Gäste, die Desinformationspolitik der großen Koalition sowie der Verantwortlichen aus Wirtschaft und Industrie. Er erklärte abschließend in seiner typischen Art die Dinge auf den Punkt bringend: „Ich wundere mich darüber, dass sich die Leute wundern, dass es in Deutschland nicht demokratisch zugeht." Gleichzeitig verwies er in diesem Zusammenhang darauf, dass über 70 Prozent der Bevölkerung diese Regierung gewählt hat.
Detlev Spangenberg, MdB
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Entschließungsantrag der AfD-Fraktion - geplantes Masernschutzgesetz der Bundesregierung
15.11.2019
Zum Entschließungsantrag der AfD und zum Masernschutzgesetz der Bundesregierung erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg in seiner Rede im Deutschen Bundestag:
Ohne Zweifel ist die Möglichkeit, gegen bestimmte Krankheiten impfen zu können, eine große Errungenschaft der modernen Medizin.
Jetzt will die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden, welches allerdings eine Impfpflicht gegen Masern für bestimmte Bevölkerungsgruppen vorsieht, obwohl man von einer drohenden Masern-Epidemie - die so etwas rechtfertigen könnte - keinesfalls reden kann. Von dieser Impfpflicht betroffen wären Kinder und Beschäftigte in Gesundheitsberufen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen.
Um dieses Vorhaben durchzusetzen, wird von Seiten der Bundesregierung mit der Behauptung argumentiert, die Zahl der Masernerkrankungen in Deutschland stiege an oder hätten eine dramatische Höhe. Jedoch, weder die Zahlen der Erkrankungen noch die hohen Impfraten an Kindern rechtfertigen einen Eingriff in die Grundrechte. Der, von Minister Jens Spahn behauptete Anstieg an Masernerkrankungen kann nicht festgestellt werden.
Durch den vorgesehenen Zwang, Kinder gegen Masern impfen zu lassen, werden Eltern unnötig in Entscheidungs- oder Gewissenskonflikte gedrängt. Einige wehren sich. Man darf dies nicht außer Acht lassen!
Erhebliche Impflücken gibt es derzeit bei Erwachsenen im Alter bis etwa 50 Jahren. Die Masse der Erwachsenen wird allerdings mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erreicht. Dazu wären Aufklärung und organisatorische Verbesserungen nötig.
Darauf zielt der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Masernschutzgesetz ab. Maßnahmen, die freiwilliges Handeln fördern, sind sinnvoller als dieses Gesetz der Bundesregierung, das sogar Bußgelder vorsieht.
Das Problem ist vor allem die Invasion oder Re-Invasion von Masern durch Asylsuchende. Das erklärt auch die Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln beim Robert Koch-Institut – NAVKO‘ in ihren Jahresberichten. Größere Ausbrüche gingen laut NAVKO häufig von Sammelunterkünften von Asylsuchenden aus. Die Untersuchung von Virenstämmen hat gezeigt, dass diese vielfach aus Ländern mit größeren Krankheitsvorkommen eingeschleppt wurden. Die Versäumnisse der Bundesregierung liegen darin, dass nicht die in Sammelunterkünften für Asylbewerber Untergebrachten konsequent untersucht, deren Impfstatus erfasst und wo nötig, Impfungen durchgeführt wurden. Ähnliches hat auch die STIKO (Ständige Impfkommission) schon gefordert.
Man gewinnt den Eindruck, das Bundesgesundheitsministerium, wie auch Minister Spahn sind getrieben, die Vorgaben der WHO zu erfüllen, sodass sie über das Ziel hinausschießen. Die Bundesregierung scheint zu verdrängen, dass durch aufgebürdete Zwänge und Pflichten Unmut, Ablehnung und Misstrauen erzeugt werden.
Detlev Spangenberg, MdB
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Rede am 8.11.19 zu Antrag LINKE: Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen
11.11.2019
Der Antrag der LINKEN richtet sein Augenmerk auf internationale Investorengesellschaften, sogenannte "Private Equity-Gesellschaften", die im deutschen Gesundheitswesen Einrichtungen erwerben und gründen, um damit kurzfristig Erträge zu erwirtschaften.
Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Detlev Spangenberg:
"Grundsätzlich sind Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die den Polikliniken der DDR ähneln, eine attraktive Einrichtung des Gesundheitswesens.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt hierbei auf eine Erscheinung unserer Zeit, eine Auswirkung der Globalisierung. Investoren ohne fachlichen Bezug, mit alleiniger Gewinnerzielungsabsicht, erwerben häufig Krankenhäuser oder - oft zu hohen Kaufsummen - Arztsitze und gründen, darauf aufbauend, MVZ. Im Landtagswahlprogramm für Sachsen wie auch im Europa-Wahlprogramm hat die AfD deutlich gemacht, dass sie die steigende Zahl von renditeorientierten Einrichtungen im Gesundheitswesen problematisch sieht, dass die Trägervielfalt erhalten bleiben soll und die Öffentliche Hand gefordert ist, um, wo nötig auch mit MVZ, die Versorgung aufrecht zu erhalten.
Viele jüngere Ärzte bevorzugen heute eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis, was die Zieldurchsetzung o. g. Investoren erleichtert. In der Hauptsache richten die Investitionsgesellschaften ihr Augenmerk auf städtische Gebiete.
Die Zahnärzte, die schon länger große Befürchtungen in Bezug auf o. g. globale Investoren hegten, haben sich erfolgreich in das Gesetzgebungsverfahren zum Schutz der zahnärztlichen Versorgung eingebracht. Es ist zu überlegen, ob vergleichbare Bestimmungen für alle MVZ angewendet werden können."
Detlev Spangenberg, MdB
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Detlev Spangenberg: Redebeitrag zum MDK-Reformgesetz
07.11.2019
Zum Entwurf eines „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)“ der Bundesregierung und zum Entschließungsantrag der AfD-Faktion „Begründungsregelung bei Krankenhausabrechnungsprüfungen“ sprach Detlev Spangenberg, MdB und Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion im Plenum am 07.11.2019.
Spangenberg erklärt: "Die Änderung der Rechtsform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung soll den Einfluss der Krankenkassen auf den Medizinischen Dienst deutlich reduzieren, dem vorgeworfen wird, im Sinn der Krankenkassen für diese günstigere Prüfungsergebnisse erzielt zu haben, das z. B. in 2018 zu Rückforderungen gegenüber den Krankenhäusern in Höhe von 2,8 Mrd. € führte. Ebenfalls kritisiere ich die geplante Einführung von Prüfquoten. Wenn mehr Prüfungen unrichtige Abrechnungen aufdecken, kann es nicht das Ziel sein, die Prüfmenge zu reduzieren. Das führt im Umkehrschluss zu mehr unentdeckten fehlerhaften Abrechnungen. Letztendlich geht es hier um die Beiträge der Versicherten, nicht um eine versteckte Finanzierung von Krankenhäusern. Um unmissverständliche Abrechnungsmodalitäten zu erreichen, muss über eine Reformierung des derzeitigen DRG-Systems dringend nachgedacht werden. Auch die Krankenhaus-Verantwortlichen kritisieren den derzeitigen Zustand, indem sie die fehlende Flexibilität beanstanden, sie z. B. die Bettenverweildauer nach dem DRG anführen, die teilweise ohne kompetente Betrachtung durch den MDK zu erheblichen Rückforderungen für die Krankenkassen führte.
Er kritisierte auch heftig die ideologische Einführung einer Geschlechterquote, die sogar dazu führen kann, dass wenn keine Parität erreicht wird, die Anzahl der in das Gremien zu sendenden Mitglieder reduziert wird. D. h. die Quote könnte somit bewirken, dass nur eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit möglich ist."
Erfreut nahm Spangenberg zur Kenntnis, dass offenbar auf seine Kritik in seiner Rede vom 26.09.2019, in der er das Verbot der Aufrechnung von Forderungen beanstandete, durch einen Änderungsantrag der Regierungskoalition wieder aufgehoben wurde.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Entschädigung und Rehabilitierung von Opfern des DDR-Unrechts
28.10.2019
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sprach der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg am 24.Oktober im Deutschen Bundestag: Dieser Gesetzentwurf hält leider nicht ganz das, was der Titel verspricht. Auch darin werden Menschen, die von der Zonengrenze in andere Teile der DDR zwangsumgesiedelt wurden, nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt auch für die damit verbundenen Enteignungen.
Mit menschenverachtender Bezeichnung wie „Aktion Ungeziefer“ wurde durch die Vertreibungen, manche sprechen gar von Deportation, erhebliches Unrecht verübt. Entschädigungen oder Rückübertragungen - vor allem für Enteignungen von Haus und Hof – sind bis heute nur unzureichend erfolgt.
Auch die Anrechnung von heutigem Einkommen früherer DDR-Häftlinge bei Entschädigungsleistungen stellt eine Benachteiligung vieler Opfer politischer Haft dar.
Auch werden DDR-Langzeitgefangene, Menschen - die aus politischen Gründen in der DDR mehrere Jahre inhaftiert waren - nach wie vor nicht angemessen für erlittenes Leid entschädigt. Alle von politischer Haft Betroffenen werden gleichermaßen durch die Opferentschädigung behandelt, sofern sie wenigstens 180 Tage in Haft waren, Langzeitgefangene eingeschlossen.
Mit dem eigenen Antrag will die AfD-Fraktion auch erreichen, dass ein Gedenktag für die Opfer von DDR-Willkür festgelegt wird. Dieser soll die Erinnerung an die Menschen wachhalten, die durch die DDR-Diktatur großes Leid erfahren mussten. Dieser Gedenktag sollte in Abstimmung mit den Opferverbänden benannt werden.
Außerdem gibt es noch eine andere Benachteiligung einer großen Anzahl von Bürgern der DDR: von über Hunderttausenden wurde durch die Staatssicherheit (STASI), Akten angelegt, die heute noch zentral verwahrt werden. Diese unrechtmäßig gesammelten Angaben über Opfer des Spitzelapparates der DDR sollten den betreffenden Menschen im Original übereignet, nicht aber weitere Jahrzehnte staatlich verwahrt werden. Keiner hat das Recht, über Dossiers zu verfügen, die unrechtmäßig zustande kamen. Dazu kommt außerdem, dass die Sicherheit dieser Unterlagen nicht gewährleistet ist, sodass Dritte über persönliche, private sowie intime Daten - die vor Jahrzehnten gesammelt wurden - Kenntnis erlangen können.
Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig.
https://www.afdbundestag.de/gedenktag-fuer-die-opfer-des-sed-regimes-einfuehren-detlev-spangenberg-afd-fraktion/
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Detlev Spangenberg ist neuer Leiter des AK Gesundheit und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion
17.10.2019
Stehend applaudierend und mit ausdrücklicher Würdigung seiner bisher geleisteten Arbeit entband die AfD-Bundestagsfraktion am 15. Oktober ihren bisherigen gesundheitspolitischen Sprecher, Professor Dr. med. Axel Gehrke von seinen Verpflichtungen. Er gab sein Amt auf Grund einer längerfristigen Erkrankung auf eigenen Wunsch ab.
Im Ergebnis der dadurch notwendig gewordenen Neuwahl wurde MdB Detlev Spangenberg - bisher schon Mitglied im Ausschuss für Gesundheit - mit großer Mehrheit zum neuen Leiter des Arbeitskreises Gesundheit, als gesundheitspolitischer Sprecher und Obmann im Ausschuss für Gesundheit gewählt. Die dadurch frei gewordene Positionen im Arbeitskreis sowie im Ausschuss für Gesundheit wird künftig von MdB Uwe Witt übernommen, der auch schon Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales des deutschen Bundestages sowie arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion ist.
Detlev Spangenberg erklärte nach seiner Ernennung:
"Ich werde die hervorragende Arbeit von Prof. Gehrke in seinem Sinne weiterführen und bleibe meinem Wahlspruch treu:
Bewährtes bleibt, Neues wird angegangen!"
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Artikel in DNN v. 4.10.19 - Spitze der Grünen für Enteignungen
08.10.2019
Die Grünen bedienen wie alle links orientierten Parteien gern den Neidkomplex einiger Menschen.
Enteignungen sind für sie das Allheilmittel, um ihre Ideologie, die Abkehr von der Leistungsbereitschaft, umzusetzen. Schon unmittelbar nach der Landtagswahl in Sachsen sprechen die Grünen nun vom Abschöpfen der Wertsteigerung von Grund und Boden, wenn dieser auf Grund von einer neuen Infrastruktur neu zu bewerten ist. Was heißt das in der Realität, in der Praxis?
Ein Hausbesitzer, der z. B. vor langer Zeit ein Häuschen erworben hat, mit kleinem Geld, in preiswerter Wohngegend, erfährt auf einmal eine ideelle Wertsteigung seines Grundstückes, allein deshalb, weil er auf einmal in einer bevorzugten Gegend wohnt, der Staat durch Infrastrukturmaßnahmen eine Wertsteigerung der Wohngegend geschaffen hat.
Aber was nützt dem Eigentümer diese prognostizierte Wert-Steigerung, wenn er den dort festgestellten höheren Wert des Grundbesitzes durch die dann höhere Grundsteuer, Abgaben etc. nicht bezahlen kann? Er muß entweder sein Eigentum veräußern, um die von den Grünen angedachte Abschöpfung zu bezahlen, oder sich mittels Kredit ungerechtfertigt verschulden, nur um die Gier grüner Enteignungs-Fantasien zu bedienen.
Fazit: Die Umsetzung dieser Grünen-Politik kann bedeuten, daß man sein Geburtshaus, seinen Alterssitz oder einfach seine Heimat verlassen muß. Man kann nur eindringlich davor warnen, wenn diese Partei einmal die absolute Macht in diesem Land hat. Die Borniertheit einiger Zeitgenossen will dies einfach nicht zur Kenntnis nehmen.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Von der Uni in den Landtag Lucie Hammecke - Artikel in DNN v. 02.10.2019
08.10.2019
Kreißsaal, Hörsaal, Plenarsaal, diese als verächtlich gedachte Formulierung über Abgeordnete, die nichts, aber auch nichts vom Leben wirklich kennen und nun über andere bestimmen können, ist im Sächsischen Landtag bei den Grünen wieder wahr geworden.
Die 22-Jährige Lucie Hammecke rühmt sich auch nicht zu wissen, was sie eigentlich zu tun hat, aber eines weiß sie genau, niemals einen AfD-Abgeordneten als Landtags-Vizepräsidenten zu wählen, auch wenn diese Partei die größte Oppositionspartei ist. Das ist eigentlich auch vernünftig, denn die Vertreterin einer diktatorischen Gängelpartei, die mit Verboten und Schikanen eine Gesellschaft aufbauen will, kann keinen demokratischen Abgeordneten wählen. Sie ist, wie sie sagt, auch viel näher an den Lebensrealitäten der jungen Generation, als es die älteren Kollegen sind. Nun wissen wir es. Nur mit 22 Jahren kann man richtige Politik machen, nur wenn man noch nie im Leben seinen Lebensunterhalt selbst verdient hat, noch nie mit wenig Geld auskommen mußte, dann ist man die richtige Politikerin.
Daß sie nebenbei auch die dümmliche, sogenannte Gleichstellungs-Politik, die Bevorzugung von Frauen in der Gesellschaft vertritt, ist hierbei nur folgerichtig.
Wir von der AfD bekräftigen noch einmal deutlich unsere Vorstellungen für die Ausübung eines politischen Amtes, mindestens fünf Jahre mit eigener Arbeit seinen Lebensunterhalt verdient zu haben. Dann, aber auch nur dann ist die Chance groß, daß der gewählte Politiker auch die Lebenswirklichkeit seiner Wähler nachempfinden kann und in deren Sinn seine Entscheidungen fällt.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Renate Künast - Beschwerde gegen Urteil des Landgerichts Berlin - Verunglimpfungen sind keine Beleidigungen
08.10.2019
Renate Künast, Spitzenfrau der Grünen, ehemalige Bundesministerin und derzeit Mitglied des Bundestages, wurde mit Verunglimpfungen überschüttet, die wirklich nicht die „feine englische Art“ sind. Alles was dort geschrieben war, ist wirklich unter der Gürtellinie und nicht zu tolerieren. Das ist das Eine. Aber was sind die Ursachen dieser Beschimpfungen?
Und hier muß sich gerade Frau Künast fragen lassen, ob nicht gerade ihre Partei, die Grünen, als ein Musterbeispiel für Haß und Verleumdungen, Lügen und Unterstellungen gegen andere politische Meinungen verantwortlich zeichnet. Nun wurde sie selbst verbal angegriffen, gedemütigt, so wie es üblicherweise zur Standard-Politik der Grünen gehört.
Die deutschfeindliche Haltung der Grünen wird auch der Grund sein, daß sie ein altes deutsches Sprichwort nicht kennt: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.“
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Bundesregierung setzt bei Lösung des Hebammenproblems auf Akademisierung
27.09.2019
Die AfD-Fraktion im Bundestag hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Hebammenreformgesetz), zur akademischen Umgestaltung der Hebammenausbildung, einen eigenen Antrag zur Sicherstellung der Geburtshilfe hinzugestellt.
Detlev Spangenberg, AfD-Fraktion und Mitglied im Gesundheitsausschuss, erklärte dazu am 27. September im Plenum:
Wer sich für Kinder entscheidet, hat Anspruch auf die bestmögliche Unterstützung von Anfang an. Wir haben allerdings Mängel in der Versorgung werdender Mütter; es fehlen in einigen Regionen Hebammen zur Schwangerenbetreuung und vor allem bei der Geburtshilfe. So zum Beispiel eine unnötig hohe Rate an Kaiserschnitten und Interventionen bei der Geburt; Schließungen von Geburtsstationen zwingen zu langen Fahrten und verursachen Engpässe in der Versorgung. Außerdem gibt es in Deutschland Finanzierungsmängel für Geburtsabteilungen in Kliniken. Die Verbesserung der Situation darf nicht an der Finanzierung scheitern.
Wir fordern mit unserem Antrag Abhilfe in vielen Punkten. Allerdings ist dieser vom Bundestag abgelehnt worden.
Der verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung möchte eine Akademisierung der Hebammenausbildung. Aus Sicht der AfD, so Spangenberg, lassen sich dadurch Probleme für die Berufsgruppe der Hebammen und Entbindungspfleger kaum beseitigen. Einer Akademisierung ganzer Berufsgruppen steht die AfD ohnehin kritisch gegenüber. Der vorliegende Gesetzentwurf weist dazu einige Mängel auf. So im Bereich Studiendauer, der Praxisausbildung, Berufsbezeichnung, Zulassungsbedingungen an den Hochschulen etc.
Dem Antrag konnte die AfD-Fraktion somit nicht zustimmen.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz
27.09.2019
Zu diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung sprach am 26.09.2019 der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg.
Er stellte in seinem Redebeitrag fest, dass die Krankenkassen als Vertragspartner der Krankenhäuser durchaus das Recht haben, die eingereichten Rechnungen zu prüfen. Daran ändere auch der Wechsel der Rechtsform des MDK nichts, auch nicht seine Umbenennung. Die einzigen Auftraggeber des MDK sind und bleiben die Krankenkassen. Wenn mehr Prüfungen mehr falsche Abrechnungen ergeben, ist es unlogisch, die Prüfmenge zu reduzieren. Eine versteckte Finanzierung der Krankenhäuser durch Beiträge der Versicherten kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Ziel sollte es sein, über eine Konkretisierung der Abrechnungsmodalitäten nachzudenken oder sogar eine Abschaffung des DRG-Systems.
Spangenberg: "Der MDK hat festgestellt, dass die Vertragspartner der Krankenkassen nicht ganz sauber gearbeitet hatten. So wurden in 2018 Rückzahlungen von Vergütungen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro von den Krankenhäusern festgestellt."
Nicht nachvollziehbar ist es, dass mit dem Ausschluss, Forderungen aufrechnen zu dürfen, gegen den Paragrafen 387 BGB verstoßen wird. Selbstverständlich muss eine Aufrechnung möglich sein. Kurios ist auch die Aussage, dass der MDK seinen Vertragspartnern Anreize geben soll, damit diese regelkonform, sprich eine korrekte Abrechnung durchführen.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Religion versus Tierschutz
19.09.2019
Offener Brief an Stefan Laurin und Michael Fürst, Vorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen, in Bezug auf deren Artikel in der JÜDISCHEN ALLGEMEINEN, Ausgabe
vom 22. August 2019:
Sehr geehrter Herr Fürst, sehr geehrter Herr Laurin,
hiermit beziehe ich mich auf Ihrer beider Artikel, erschienen in der JÜDISCHEN ALLGEMEINEN, Ausgabe vom 22. August 2019.
Man muss es zweimal lesen, um es glauben zu können. Da entrüsten sich Vertreter des jüdischen Glaubens in Deutschland, wenn Menschen hierzulande das Schächten von Tieren – also betäubungsloses Schlachten, konsequent ablehnen. Der Vorstoß, das Schächten nicht mehr zuzulassen, kam von der CDU-Landtagsfaktion in Niedersachsen. Offenbar traut man vonseiten der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland der CDU keine eigene Fähigkeit zur Meinungsbildung zu. Von Ihnen, Herr Laurin, wird der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, wiedergegeben, wonach die niedersächsische CDU-Fraktion damit lediglich der AfD folge. Könnte es nicht sein, dass die niedersächsischen CDU-Abgeordneten aus Gewissensgründen und eigener Einsicht nicht damit einverstanden sind, dass Tieren ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten wird, unabhängig von der AfD?
Jeder der sich gegen diese Tierquälerei ausspricht, handelt angeblich nur aus niederen Gründen der Feindseligkeit gegenüber bestimmten Religionen. Dass einige Leute, ob Politiker von der CDU, der AfD und andere Menschen den im Grundgesetz verankerten Tierschutz gewahrt sehen wollen beziehungsweise ihre eigenen Werte verteidigen, wird von den Vertretern dieser Religionen hartnäckig geleugnet. Sie stellen damit die eigenen religiösen Vorstellungen über die Werte anderer. Das ist nicht hinnehmbar.
Dass es Menschen gibt, die kein Verständnis dafür haben, dass Gottes Geschöpfe in einer barbarischen, nicht nachvollziehbaren Handlung unnötigerweise misshandelt zu Tode kommen, wird bewusst übersehen.
Wenn man selbst keine vernünftigen Erklärungen auf seiner Seite hat, wird gerne, wie nun in Ihrer Darstellung, Herr Laurin, auf den Nationalsozialismus und die Zeit ab 1933 Bezug genommen; das ist billig. Sie tun das, indem Sie auf Volker Beck verweisen, der wiederum in Erklärungsnot sein muss, da er als Bündnis-Grüner und somit als Mitglied einer Umwelt- und Tierschutzpartei auf andere Weise nicht rechtfertigen kann, weshalb der Tierschutz weniger Gewicht haben soll als das vorgebliche „Recht“ von Religionen. In so einem Falle holt man das abgewetzte Schwert des Nationalsozialismusbezuges hervor, um Menschen anderer Ansicht das Wort zu nehmen oder sie aus dem Diskurs auszuschließen – ein altbekanntes Muster.
Religion kann und darf sich bei uns nicht über Tier- oder Menschenrechte oder die allgemeinen Sitten hinwegsetzen. Dies gilt ebenso für die Verstümmelung männlicher Säuglinge und Kinder, die „Genitalbeschneidung“. Derartige Akte der Grausamkeit haben nach der Ansicht human denkender Menschen, ebenso wie das Schächten, nichts mit Religionsausübung zu tun, sondern sind schlichtweg ethisch nicht vertretbar und verletzen verfassungsgemäße Grundrechte. Weil diese Grundrechte wertvolle Errungenschaften unserer Zivilisation darstellen und wir in einem säkular ausgerichteten Staate leben, können wir Sonderregelungen für Religionen, die gegen unsere Grundwerte verstoßen, konsequenterweise nicht hinnehmen. Dies bedeutet auch, dass es keine Ausnahmeregelungen geben darf, denn jede grausame Handlung ist eine zu viel, und Ausnahmen verbieten sich somit von selbst.
Herr Fürst, Sie erklären, betäubungsloses Schächten sei „gerade keine Tierquälerei“; dies wird von Tierärzten und anderen Beobachtern ganz anders gesehen.
Dass in Schlachthöfen Missstände herrschen und häufig nicht ordentlich gearbeitet wird, finde ich ebenfalls nicht hinnehmbar, und es gibt auch hier vieles dringend zu verbessern. Aber damit sollte nicht von der eigentlichen Frage des Schächtens abgelenkt werden.
Wäre es nicht an der Zeit, dass die Religionsgemeinschaften, die hier in Deutschland Freiheit erleben, dabei aber objektiv mit ihrem Religionsverständnis teilweise humanistische Vorstellungen und die hiesigen Werte missachten, darüber nachdenken, bestimmten überkommenen Ritualen eine klare Absage zu erteilen und somit weiteres Leid verhindern? Viele furchtbare religiöse Sitten und Gebräuche wurden im Laufe der Jahrhunderte abgeschafft oder gemildert.
Unsere Forderung kann nur lauten: Es ist an der Zeit, dass einige Religionen daran arbeiten, sich weiter zu reformieren und ihre Vorschriften und Gepflogenheiten ändern!
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Schwerer Brandanschlag auf AfD-Fahrzeugpark in Meißen
15.09.2019
Am frühen Morgen des 14. September wurde auf den Fahrzeugpark der AfD-Meißen ein schwerer Brandanschlag verübt. Die Fahrzeuge befanden sich auf dem Privatgrundstück eines AfD-Mitglieds, in unmittelbarer Nähe eines Tierheims. Der Sachschaden an privaten sowie parteieigenen Kfz beträgt, laut Angaben des AfD-Kreisverbandes Meißen, 40 bis 50.000 Euro.
Welches Täter-Motiv kann hier angenommen werden? Zum einen „normale Kriminelle“? Das ist eher unwahrscheinlich, denn es gibt keine Hinweise auf beabsichtigten Raub oder Diebstahl. Zum zweiten militante Tierschützer? Ebenfalls unwahrscheinlich, denn dieser Anschlag gefährdete die Tiere im Tierheim und Versuche, diese freizulassen, sind nicht nachgewiesen. Bleibt nur eine dritte Variante: militante
Gegner der AfD! Die werden immer dreister und gefährlicher, wie der feige Brandanschlag am Samstagmorgen auf Teile unseres Fuhrparkes in Meißen zeigt. Nicht nur die Zerstörung von Sachwerten, sondern auch Verletzung und Tod werden billigend in Kauf genommen. Die enorme Gefährdung von Mensch und Tier zeigt, welche Dimension die kriminelle
Energie nach der Wahl annimmt. Die Altparteien nutzen diese Aktionen für ihre politischen Zwecke, da ihr Machterhalt in Gefahr ist; sie distanzieren sich nicht klar und deutlich von solchen Gewalttaten. Im Gegenteil: diese Aktionen werden durch ihr Verhalten verharmlost.
Das Grundstück ist bewohnt und wird unter anderem als Tierheim genutzt. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Anschlag auszugehen, da der Zaun hinter dem Tatort aufgeschnitten wurde. Dies alles erinnert fatalerweise an das Vorgehen der SA Anfang der 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Was danach folgte, ist hinreichend bekannt. Nur diesmal kommt die Gewalt vermeintlich von
Linksextremisten. Durch Verniedlichung und Duldung dieser kriminellen Handlungen machen sich die Regierungsparteien zu Komplizen der Täter.
Die AfD verurteilt jegliche Art von Gewalt, unabhängig, von welcher Seite diese initiiert wird. Wir erwarten, dass Polizei, Feuerwehr und Staatsschutz die Täter ermitteln und diese hart bestraft werden!
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Tag der Ein- und Ausblicke des Deutschen Bundestages
08.09.2019
Großen Zuspruch fand der Tag der Ein- und Ausblicke des Deutschen Bundestages am 8. September 2019. Zahlreiche Besucher nutzten die Gelegenheiten zum direkten Gespräch mit Vertretern der AfD-Bundestagsfraktion wie MdB Detlev Spangenberg.
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Neue Sächsische Regierungskoalition - CDU offen für Multi-Kulti
07.09.2019
Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern, soll Konrad Adenauer einst gesagt haben. Leider ist das alles, was die Nachfolge-Strategen der CDU von diesem großen Politiker übernommen haben.
Die AfD hat vor der Wahl klar prognostiziert, wer CDU wählt damit auch Multi-Kulti, wählt mit den Grünen im Regierungsbündnis Verbote, Schikanen, Gängelei. Wann darf wer Autofahren, was darf man essen, was darf man sagen und gar denken, wie muß man schreiben, und so weiter...
Alles was Grün-Rot verlangt, muß die CDU liefern, sonst ist es aus mit der Machtstruktur der angeblich konservativen CDU. Was werden wir aufgrund dieses Machtstrebens noch erhalten? Verstärkte Einwanderung - aus Erfahrung auch in die sächsischen Gefängnisse - ein buntes erlebnisreiches Straßenbild mit schwerbewaffneten Polizisten, die üblichen Betonpoller vor Veranstaltungen, und natürlich milliardenschwere Kosten für die deutsche Noch-Mehrheitsbevölkerung.
Aber, und das muß auch klar gesagt werden, wenn etwa 70 Prozent der Wähler diese Zukunft, diese Entwicklung durch ihr Wahlverhalten gutheißen, wenn 70 Prozent einer dieser Einheitsparteien ihr Votum gegeben haben, dann ist es so. Ja, als demokratische Partei ist dies von uns zu respektieren.
Die Zukunft wird dieses Land verändern, jeder der dies nicht wollte oder will, muß sich sein eigenes Wahl-Verhalten immer vor Augen halten. Für ein Meckern ist es erst einmal zu spät.
Die AfD steht dafür, dieses Land mit seiner Kultur, Geschichte und Tradition zu erhalten. Wir streiten auf demokratische Weise dafür, aber wir brauchen die Mehrheit der Bevölkerung, wenn wir diese Gefahr stoppen wollen.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Bürgerfest des Bundespräsidenten im Park von Schloß Bellevue
02.09.2019
Zum traditionellen Bürgerfest hatte der Bundespräsident am 30. August in den Park von Schloss Bellevue eingeladen.
Zahlreiche AfD-Bundestagsabgeordnete zeigten Präsenz, darunter Dr. Roland Hartwig (Vorstand der AfD-Bundestagsfraktion), die MdBs Detlev Spangenberg, Jens Maier, Prof. Axel Gehrke und Johannes Huber.
Die oft geäußerte Meinung auch von Seiten der AfD, derartige Veranstaltungen zu ignorieren, sei der falsche Ansatz, so Dr. Hartwig. Da die AfD gerade auch am politischen Ablauf und an Gepflogenheiten teilhaben soll, da sie den Anspruch hat, eine Partei der Mitte zu sein.
Die Rede des Bundespräsidenten, so Spangenberg, war unterschwellig so formuliert, dass es wohl auch deutlich als Kritik gegenüber den Wählern der AfD verstanden sein sollte. Alles in allem ist dieses Bürgerfest eine gute Tradition, um allen Bürgern die Gelegenheit zu geben, die Repräsentanten des Staates näher kennen zu lernen.
Beeindruckend war auch die Vielfalt internationaler Stände, die mit verschiedenen kulinarischen Angeboten die Gäste begeisterten. Nicht unerwähnt sein sollte hierbei der selbstlose Einsatz der vielen Ehrenamtlichen, von Feuerwehr über Ordnungsdienste, ohne die dieses Bürgerfest so nicht möglich wäre.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Dank für fremde „Wahlhilfe“ für die Alternative für Deutschland
30.08.2019
Die politischen Gegner der AfD versuchen, in ihrer schwer angeschlagenen Position, die stetig steigende Akzeptanz der Alternative für Deutschland facettenreich, mit unlauteren, gar gesetzeswidrigen, Mitteln zu schwächen.
Anfang dieser Woche tauchte vermeintliche AfD-Werbung in Meißen und
Großenhain auf. Diese suggeriert unter anderem, dass die AfD mit
nationalsozialistischer Propaganda Wähler zu gewinnen versucht.
Angriffe auf Mitglieder und Sympathisanten, Parteibüros, Wahlplakate und
-stände zeigen eindeutig, welchem Niveau diese Handlungen entspringen, als
auch wie hilflos und weidwund diese so genannten „Aktivisten“ sein müssen.
Da die Ahndung dieser kriminellen Taten eher der Verabreichung von
Leckerlies ähnelt, fühlen diese sich sicher und forcieren ihr Tun im Schutze
der Staatsmacht. Wir haben es aber nicht nötig zu diffamieren oder uns mit
fremden Federn zu schmücken! Wir praktizieren auch nicht die Fälschung von
Logos! Wir haben es auch nicht nötig, unseren Mitbewerbern im Kampf um die
Sitze im nächsten Sächsischen Landtag etwas zu unterstellen, die Fakten
sprechen ohnehin für sich! Somit schießen sich die Initiatoren dieser
Aktionen stets Eigentore, denn sie werden dadurch unsere besten Wahlhelfer -
die Bürger sind nicht so dumm, wie sie von diesen Lügnern eingeschätzt
werden.
Wir behalten uns rechtliche Schritte vor, um den Verantwortlichen die
Grenzen aufzuzeigen.
Auch dieses zeigt uns wieder, dass der politische Gegner alles versucht,
demokratische Strukturen außer Kraft zu setzen.
Dagegen hilft nur eines: Am Sonntag AfD wählen!
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Wahlhelfer aus dem Rems-Murr-Kreis zu Gast beim AfD-KV Meißen
24.08.2019
Am 23. August empfing der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Meißen, Detlev Spangenberg (MdB), fünf Gäste aus Baden-Württemberg, die sich bereit erklärt hatten, bis zum 25. August Wahlunterstützung im Kreis Meißen zu geben.
Die Direktkandidaten Carsten Hütter und Thomas Kirste nahmen die Unterstützung gern an und stellten auch die Übernachtungen zur Verfügung.
Zu Beginn ihres Aufenthaltes lud Spangenberg die Gäste zu einer einstündigen Führung in das Stasi-Untersuchungsgefängnis Bautzner Straße in Dresden ein. Er und MdL Mario Berger, waren politische Gefangene in dieser Einrichtung. Beide erläuterten den Gästen eindrucksvoll die schrecklichen Bedingungen, denen die Häftlinge damals ausgesetzt waren.
Anschließend fand ein gemeinsames Abendessen im Restaurant „Waldschlösschen“ statt. Der AfD-Kreisvorsitzende des Rems-Murr-Kreises, Daniel Lindenschmid und die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Meißner Kreistag, Angelika Meyer-Overheu nutzten dieses Zusammentreffen zu einem Erfahrungsaustausch über ihre Kreistagsarbeit.
Weitere Teilnehmer des Treffens waren die Kreisräte Gottfried Stiegler, Mirco Herrmann, der Radebeuler Stadtrat Johannes Albert, der Direktkandidat des Wahlkreises 40 René Hein, die Leiterin des Bürgerbüros Riesa, Bianca Stark sowie die Leiterin des Berliner Büros des Bundestagsabgeordneten Detlev Spangenberg, Isolde Altenburger.
„Ich danke den Gästen aus Baden-Württemberg recht herzlich für ihre Unterstützung“, erklärt Detlev Spangenberg am Abend.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
DNN vom 07.08.2019: Nach Messerattacken: Sachsen will härter durchgreifen
11.08.2019
Die Worte höre ich wohl, allein es fehlt der Glaube, läßt Goethe in seinem „Faust“ sagen. Hierzu wäre zuerst festzustellen, daß es eines härteren Durchgreifens gar nicht erst bedürfte, wenn man die kriminelle Bereicherung bereits an den Grenzen abgewiesen hätte.
Interessant ist die statistische zu Tatbeschreibung in diesem
Presseartikel auf Seite 1.
Justizminister Gemkow teilt mit, und hier beachte man den Beginn
seiner Meldung: „Jeder zweite der rund 1000 Täter besitzt die
deutsche Staatsangehörigkeit.
Literarisches Geschick ohne Zweifel, es werden zuerst die deutschen
Täter genannt, suggeriert, aha die die Hälfte sind deutsche Täter.
Statistisch bedeutet dies aber etwas ganz anderes. Nämlich, daß 500
Täter auf 4,4 % Nichtdeutsche kommen und die anderen 500 Täter auf
95,6 % der deutschen Bevölkerung in Sachsen zuzurechnen sind.
Dies ist zusätzlich noch bemerkenswert, da bei den 500 deutschen
Tätern diejenigen mit Migrationshintergrund immer den Deutschen
zugerechnet werden. Wie geschehen in dem Fall der beschuldigten
Vergewaltigung auf Mallorca, wo die Beschuldigten, wie es sich an
deren Namen erkennen läßt, als Deutsche mit Migrationshintergrund
zu identifizieren sind.
Nun gibt es immer noch viele deutsche Bürger, die einfach nicht
glauben wollen, daß wir einen massiven Kriminalitätsimport haben.
Wenn dieses Problem angesprochen wird, heißt es immer, die AfD
behauptet, Ausländer wären krimineller als Deutsche. Hierzu noch
einmal eine klare Stellungnahme der AfD: Die Kriminalität ist weltweit
gleich verteilt, d.h. alle Nationen haben mit diesen Problemen zu
kämpfen. Das heißt weiter, Ausländer sind natürlich nicht krimineller,
wenn wir den Durchschnitt im Ländervergleich betrachten. Aber, und
dies wollen die sogenannten Gutmenschen nicht wahrhaben. Zu uns
kommen nicht die durchschnittlichen Ausländer, sondern in vielen
Fällen (s.o.) der Bodensatz, kriminelle Elemente, Glücksritter und
sprachlich eben die Strauchdiebe, die unsere kriminelle Landschaft
bereichern. Genau dies ist die Kritik der AfD. Während sich andere
Staaten ihre Straftäter vom Hals halten, nimmt Deutschland diese
bereitwillig, zum massiven Schaden der Opfer und der Gesellschaft,
auf.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Rebell oder Steigbügelhalter? - Maaßen bei CDU-Veranstaltung in Radebeul
02.08.2019
Der Bundestagsabgeordnete der „Alternative für Deutschland“ und Vorsitzende des Kreisverbandes Meißen, Detlev Spangenberg, bemerkt zur Wahlkampfveranstaltung der CDU: Gut besucht war der "Goldene Anker" in Radebeul am 1. August 2019. Viele kamen um zu hören, was der geschasste ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen zu seinem eigenen politischen Schicksal, zur Situation in Deutschland sagen wird. Was man vernehmen konnte, war weniger als erhofft. Selbstverständlich bekam Maaßen Applaus, als er die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung sowie die schleppende Abschiebungspraxis kritisierte.
Eine klare Meinung zur aktuellen Politik vermisste man allerdings bei dem mit hoher Erwartung begrüßten Gast. Ausgerechnet der einzigen Partei, die damals gegen seine Entlassung protestierte und diese deutlich kritisierte - der AfD - bescheinigte er noch keine Koalitionsfähigkeit. Warum? Die angegebenen Gründe waren nebulös: „Es gäbe Tendenzen…“ Maaßen stellte sich dar wie ein Mann, der die Quadratur des Kreises versucht. Als Mitstreiter der unionsinternen „Wert-Union“ schickte er sich an, die CDU in kleinen Teilen zu kritisieren. Hingegen schien er die gesamte CDU als linksorientiert Partei, die links-grüne, anti-deutsche Politik trägt, aber nicht wahrnehmen zu wollen.
So folgte der Eindruck, dass diese Veranstaltung, abgestimmt mit Parteistrategen aus Berlin, eine bescheidene, gesteuerte Kritik an der CDU wurde, allein um den Wählern etwas vorzuspielen und so Sachsen am 1. September 2019 nicht der AfD zu überlassen - aber nicht, um das Ruder herumzureißen für eine Politik im nationalen Interesse.
Die CDU ist die größte Gefahr für unsere Demokratie, für den Rechtsstaat und die innere Sicherheit, da sie, im Gegensatz zu den offenkundig radikalen, deutschfeindlichen Parteien, den Menschen immer noch vorgaukeln will, die Unionsparteien würde eine konservative, wertorientierte Ausrichtung vertreten. Dieser falsche Eindruck wird durch den, bestimmt ehrlich gemeinten Einsatz der sogenannten Werte-Union aus der CDU heraus unterstützt. Sie dient somit - ob bewusst oder unbewusst - weiterhin als Rettungsanker einer antidemokratischen Politik, zum alleinigen Machterhalt der CDU. Hans-Georg Maaßen hat sich bei der Veranstaltung der „Werte-Union“ nicht als Vertreter einer Opposition gegen zerstörerisches Handeln gezeigt, sondern als vorsichtig-kritisches CDU-Mitglied.
Es bleibt dabei, die einzige wirkliche Alternativ zu dieser zerstörenden Politik ist und bleibt die AfD!
Detlev Spangenberg, MdB
-Kreisvorsitzender-
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Die drei Gegner des Hitlerattentats vom 20. Juli 1944
21.07.2019
Hildegard Hamm-Brücher - ehemals Galionsfigur der FDP - begrüßte 2004 in einer Pressemitteilung das Scheitern des Putsches vom 20. Juli 1944. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, weil viele Millionen Menschen diesen Krieg überlebt hätten, wenn das Attentat geglückt wäre.
Aus politischer Sicht ist dies besonders schlimm, weil in dem Kürzel „FDP" die Worte Freiheit und Demokratie enthalten sind, die mit dieser Haltung kaum in Zusammenhang zu sehen sind.
Der Putsch hatte neben dem Naziregime zwei weitere wichtige Gegner.
Zum Ersten die Westalliierten, denen mit dem Tode Hitlers und der Entmachtung der Naziführung das Feindbild abhandengekommen wäre, sie somit Schwierigkeiten gehabt hätten, ihrer Bevölkerung klarzumachen, warum der Krieg im Stile eines „Bomber-Harris" mit der Vernichtung von Städten wie Dresden, Hamburg, Magdeburg und deren Zivilbevölkerung bis zur Beseitigung des wirtschaftlichen Konkurrenten Deutschland weiter gehen musste.
Zum Zweiten die deutschen Linken unter Führung der Sowjetunion, denen damit die Macht in Ostdeutschland und die Ausbreitung der kommunistischen Ideologie nach Westeuropa nicht gelungen wäre.
Natürlich haben die Widerstandskämpfer des 20. Juli nicht die demokratischen Strukturen heutiger Prägung im Auge gehabt, welche vor 75 Jahren auf der ganzen Welt noch nicht bekannt waren.
Aber allein die Wiederherstellung des Zustandes vor 1933 wäre Erfolg genug gewesen, denn das Deutsche Reich war bis zu diesem Zeitpunkt genauso gut oder schlecht wie die damaligen westlichen Demokratien und hätte dann mit Sicherheit die gleiche demokratische Entwicklung genommen.
Immer wieder wird der Kampf der Linken gegen die Nazis in den Vordergrund gestellt, obwohl der Kommunismus die gleiche, wenn auch geschickt verschleiert, menschenverachtende Politik betrieb wie die Nationalsozialisten. Somit wird der Verdienst der Widerstandskämpfer des 20.Juli - weil sie eben keine Linken waren - abgewertet. Ihr Verdienst wird auch nicht kleiner, weil einige von ihnen „belastet" waren und erst später ihr Gewissen erkannten und aktiv wurden. Dies zeigt beispielhaft die Rolle des ehemaligen Kommunisten Herbert Wehner in der Politik der Bundesrepublik.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Stellungnahme zur Entscheidung des Landeswahlausschusses, nur die Plätze 1-18 als Listenkandidaten zu bestätigen
10.07.2019
Liebe Mitglieder, Förderer und Sympathisanten der AfD, was wir hier mit dieser Entscheidung erleben, reiht sich nahtlos in die Versuche ein, die AfD als einzige demokratische Partei in Deutschland zu verhindern. Die Presselügen von 2014, unterstützt von allen im damaligen Sächsischen Landtag vertreten Parteien, verhinderten, daß die AfD den Sächsischen Landtag eröffnen konnte, um stattdessen einem ehemaligen SED-Mitglied das Amt des Alterspräsidenten zukommen zu lassen.
Auch zeigt dies die undemokratische Handlung im Deutschen Bundestag, indem eine seit dem 19. Jahrhundert geltende Tradition aufgehoben wurde: die Neueröffnung des Bundestages durch den ältesten Abgeordneten, ein AfD Mitglied. Und dies nur, um die Eröffnung des 19. Deutschen Bundestags durch die AfD zu verhindern. Es folgt die Weigerung, das der AfD zustehende Amt des Vizepräsidenten zuzugestehen. Wie groß muß doch die Angst dieser Demokratiefeinde sein, wenn sie ihre Positionen ausnutzen, um einen politischen Gegner zu diffamieren.
Was sind nun die einzelnen Vorwürfe des Landeswahlausschusses:
1. Es handelte sich um 2 selbständige Veranstaltungen.
Falsch: Die erste Aufstellungs-Versammlung wurde vorschriftsmäßig unterbrochen (nicht beendet) und zum 2. Termin fortgesetzt.
2. Die Abänderung des Wahlverfahrens wäre ein Verstoß gegen die Chancengleichheit.
Falsch: Die Abänderung wurde einstimmig beschlossen, von denen, die beim Wahlverfahren anwesend waren. Kein einziges Mitglied hat dem widersprochen, somit gilt der oberste Wille, nämlich der der anwesenden Wahlberechtigten.
3. Der Versammlungsleiter wäre nicht immer derselbe gewesen, deshalb ungültig.
Falsch: Es ist nie möglich, bei einer Unterbrechung einer Veranstaltung und dann bei einer Fortsetzung zu gewährleisten, daß es immer dieselbe Versammlungsleitung ist. Begründung: Es können Gewählte verstorben sein, im Urlaub sein, krank sein. All diese Möglichkeiten würden somit jede Fortsetzung einer Versammlung unmöglich machen. Jede Versammlungsleitung wird somit immer neu gewählt werden müssen, wenn die vorherigen Personen nicht mehr zur Verfügung stehen.
4. Das gleiche gilt für die Vertrauensleute und die Personen, die die Richtigkeit an Eides Statt erklären. Auch diese Personen können bei einer Fortsetzung aus den vorher genannten Gründen neu gewählt werden müssen. D.h., die Gewählten sind nur für den Versammlungs-Zeitpunkt verantwortlich, an dem sie teilgenommen haben. Auch dies wurde eingehalten.
5. Fazit: Es handelt sich hier allein um den traurigen Versuch, eine demokratische Partei zu verhindern, Millionen Bürgern ihr Recht auf eine demokratische Willensbildung zu nehmen, und als Schlußpunkt, die Demokratie in unserem Land insoweit einzuschränken, wenn nicht sogar abzuschaffen.
Detlev Spangenberg, MdB
-Kreisvorsitzender-
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
28.06.2019
In der Plenarsitzung des Bundestages am 28. Juni standen in einer verbundenen Debatte zur Rehabilitation von begangenem DDR-Unrecht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Tagesordnung.
Dazu erklärt Detlev Spangenberg, AfD-Bundestagsabgeordneter:
„Die Folgen der verschiedenartigen Repressalien durch das DDR - Regimes wurden bisher nur in einem geringen Umfang ausgeglichen.
Die Anerkennung von Opfern und deren Leid durch die DDR-Willkür sind zu würdigen, dies entspricht den Ansprüchen, die wir an einen freiheitlichen und demokratischen Staat haben.
Daraus folgt, dass der Antrag der Bundesregierung zur Entfristung die beste Lösung ist.
Ein Antrag der Grünen-Fraktion fordert, Ausgleichszahlungen an Opfer, die eine Rente beziehen, diese nicht mit der Entschädigung zu verrechnen. Diesem ist zuzustimmen.
Zusätzlich ist es zu überlegen, ob nicht generell alle Entschädigungszahlungen aus Gründen der politischen Verfolgung, ohne Anrechnung anderer Einkünfte bzw. der persönlichen Verhältnisse, ausgereicht werden sollten. Ich denke hierbei an die Haftentschädigung nach § 17a StrRehaG in Höhe von 300 EUR monatlich. Diese Haftentschädigung wird nicht gewährt, wenn das Monatseinkommen über 1.272,00 EURO liegt, mit Ausnahme von Renten.
Die Opfer der SED-Willkür haben, schon Jahre vor dem Untergang der DDR, zum Zerfall des DDR-Regimes beigetragen. Dies ist uneingeschränkt anzuerkennen.
Ganz wichtig ist es mir noch, darauf hinzuweisen, dass die Opfer der menschenverachtenden Willkürmaßnahme der sogenannten „Aktion Ungeziefer“ endlich Anerkennung finden und entschädigt werden. Hierbei handelt es sich um Menschen, meist Familien, die im Grenzbereich oder grenznahen Dörfern lebten und in Nacht-und-Nebel-Aktionen, meist nur mit einem Teil ihrer Habe, aus ihren Häusern und Höfen geholt, zwangsumgesiedelt und /oder enteignet wurden.
Das SED-Regime hat mit Hetze und Propaganda politisch unliebsame Bürger verunglimpft, zermürbt und inhaftiert.
Was wir allerdings gestern im Plenum des Deutschen Bundestages von Sigmar Gabriel (SPD) im Zusammenhang mit dem Mord am Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Plenum hören mußten, war ungeheuerlich. Die AfD mit diesem Verbrechen nicht nur in Verbindung zu bringen, sondern auch in einer Hasstirade dafür verantwortlich zu machen, unterscheidet sich in nichts von den Methoden der SED, den politischen Gegner zu diffamieren.
MdB Detlev Spangenberg
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Antrag der AfD-Fraktion und Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Hebammenausbildung
12.06.2019
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, der einen Gesetzentwurf fordert, welcher die Erreichbarkeit von Geburtsstationen in höchstens 40 Auto-Minuten sicherstellt - analog zum Gemeinsamen Bundesausschuss, G-BA. Wo nötig, sollen Geburtsstationen wieder geöffnet werden. Außerdem fordern wir eine Eins-zu-Eins-Betreuung von Gebärenden durch eine Hebamme sowie die Übernahme von Haftpflichtbeiträgen durch den Auftraggeber für Beleghebammen, die regelmäßig in Geburtsstationen beschäftigt sind.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Hebammenausbildung in ein duales Studium mit Praxisausbildung umgewandelt werden soll. Grund dafür ist in der Hauptsache eine EU-Richtlinie (2005/36/EG), welche die Akademisierung der Hebammenausbildung vorgibt.
Vom Grundsatz her lehnt die AfD die Einmischung der EU in die Angelegenheiten des Staates ab, daher sehen wir den Anlass für diesen Gesetzentwurf kritisch. Außerdem ist aus Sicht der AfD die zunehmende Akademisierung von Berufen nicht unbedingt sinnvoll. Allerdings kann die Änderung der Hebammenausbildung für diesen Beruf, und damit auch für Schwangere und Gebärende, eine Verbesserung bedeuten. Hebammenverbände befürworten die geplanten Neuerungen aus verschiedenen Gründen. Außerdem ist Deutschland das einzige Land der EU, in dem die Hebammenausbildung nicht akademisch erfolgt. Viele Schwierigkeiten für Hebammen und damit auch für die schwangeren Frauen, die auf eine Hebamme angewiesen sind, würden jedoch durch diese Neuerungen noch nicht behoben.
Zu dem Gesetzentwurf haben wir Änderungsvorschläge beziehungsweise Kritikpunkte, die wir zur Sprache bringen. Beide Anträge stehen heute zur ersten Lesung im Bundestag auf der Tagesordnung.
Die genannten Schwierigkeiten für die Hebammen ziehen starke Beeinträchtigungen für Schwangere nach sich. So ist es in vielen Regionen schwierig eine Hebamme zu finden, sowohl für die Geburtsvorbereitung, als auch für die Geburtshilfe selbst. Die freie Wahl des Geburtsortes oder der Geburtsbedingungen werden stark eingeschränkt oder unmöglich, in einigen Regionen finden Frauen keine Betreuung für das Wochenbett, häufig erfolgen unnötige Interventionen während der Geburt oder gar Kaiserschnitte. Die Senkung der hohen Kaiserschnittrate in Deutschland sollte ein Ziel sein. Gegen die weiter steigende Haftpflichtversicherung muss baldmöglichst eine Lösung gefunden werden. Die Zahl der Hebammen ist in den vergangenen Jahren zwar etwas gestiegen, aber viele von ihnen arbeiten in Teilzeit oder haben sich wegen der hohen Haftpflichtversicherungsbeiträge von der Geburtshilfe zurückgezogen.
Eine Kuriosität ist in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten: Der bisher gebräuchliche Begriff „Entbindungspfleger“ für Männer, die in der Schwangerenbetreuung und Geburtshilfe tätig sind, soll entfallen. Diese Männer würden künftig auch die Berufsbezeichnung „Hebamme“ tragen. Das ist sprachlich unsinnig, denn eine Amme und damit auch eine Hebamme ist vom Wortsinn her eine Frau. Diese Änderung soll ausgerechnet in einer Zeit erfolgen, in der zunehmend weibliche und männliche Bezeichnungen genutzt werden.
MdB Detlev Spangenberg
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Verbesserung der Arzneimittelsicherheit durch Abschaffung der Importquote und Verbot des Versandhandels verschreibungspflichtiger Arzneimittel
12.06.2019
Der Bundestag beschäftigte sich in der Debatte am 6. Juni mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ und den dazugestellten Anträgen der Fraktionen.
Die AfD-Fraktion hat dazu drei Anträge gestellt, welche die Abschaffung der Importquote, das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie die Untersuchung aller Arzneimittel beziehungsweise Rückstellmuster auf krebserregende Verunreinigungen durch Nitrosamine fordern.
Hintergrund des Regierungsentwurfes sind im letzten Jahr bekannt gewordene Arzneimittelskandale wie der Fall Lunapharm, der Fall Valsartan, mit krebserregenden Verunreinigungen eines chinesischen Herstellers oder die Abgabe stark verdünnter Krebsinfusionstherapeutika mit dem Ziel, mehr Profit auf Kosten kranker Menschen zu erlangen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, erklärt dazu:
Anlass für den Gesetzentwurf der Regierung ist das Versagen hoheitlicher Pflichten im Bereich der Arzneimittelkontrolle. Für eine wirkliche Verbesserung der Arzneimittelsicherheit geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug. Die Importförderklausel ist nicht gerechtfertigt. Durch diese sind Apotheken zur bevorzugten Abgabe preisgünstig importierter Medikamente verpflichtet. Diese Medikamentenimporte verursachen für die Apotheken nicht nur einen erheblichen bürokratischen Aufwand, sondern sie gefährden vor allem die Patientensicherheit und schaffen eine Abhängigkeit von Wirkstoffen, die im Ausland hergestellt werden. So erklärt selbst das Brandenburger Gesundheitsministerium, dass Importe als Zugangswege für qualitativ minderwertige, gestohlene oder gefälschte Medikamente dienen.
Abzulehnen ist weiterhin der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Versandhändler aus dem europäischen Ausland sind nicht an die in Deutschland einheitlichen Festpreise gebunden. Dies gefährdet die deutschen Präsenzapotheken, besonders in dünn besiedelten Gebieten. Die Möglichkeit für ortsansässige Apotheken Botendienst anzubieten, ist auszubauen, damit den Menschen die Möglichkeit erhalten bleibt, sich Medikamente von ihrem Apotheker vor Ort an die Haustüre liefern zu lassen.
Morgen, am 7. Juni, ist der Tag der Apotheke. Die AfD-Fraktion misst der örtlichen Apotheke und den deutschen Apothekern mit ihrer hochwertigen Ausbildung eine außerordentliche Bedeutung zu.
Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen einige Gesetze geändert werden, unter anderem das Arzneimittelgesetz, das Transfusionsgesetz, das Sozialgesetzbuch SGB V und das Betäubungsmittelgesetz. Wir lehnen den Gesetzentwurf der Regierung ab, vor allem, weil die Importquote bestehen bleiben soll.
Spangenberg schließt seine Bundestagsrede mit den Worten: „Patienten sind Menschen, die einen besonderen Vertrauensschutz benötigen. Sie müssen darauf bauen können, dass der Staat seiner Verantwortung nachkommt und die Sicherheit der in den Verkehr gebrachten Arzneimittel garantiert. Das ist die Forderung der AfD“.
MdB Detlev Spangenberg
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Demokratieverständnis bei den Studenten der Hochschule für bildenden Künste Dresden?- Fehlanzeige!
30.05.2019
Studenten der HfBK haben seit Mittwochvormittag die Hochschulbibliothek besetzt. Der Grund für den Protest: Leiterin Barbara Lenk hatte für die Kommunalwahl in Meißen als Parteilose auf der Liste der AfD kandidiert. Das allein genügte, um den antidemokratischen Protest loszutreten. “…Die Besetzung soll auch in der Nacht fortbestehen“, meldet die DDN am 29.Mai.
MdB Detlev Spangenberg, Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Meißen - für den Barbara Lenk für den Kreistag kandidiert - erklärt:
Ich bin entsetzt darüber, was die jungen Leute sich hier herausnehmen. Es ist eine große Schande, mit welch fragwürdigem Demokratieverständnis hier marodiert wird. Frau Lenk hat für eine demokratische Partei kandidiert, die als zahlenmäßig größte Oppositionspartei sowohl im Bundestag, als auch in den Landesparlamenten sowie Kreis- und Gemeinderäten vertreten ist.
Diese Bedrohungen durch die Studenten spiegelt eine gefährliche, diktatorische, menschenverachtend hinweisende Grundhaltung wider. Ist es Erpressung, Mobbing, Nötigung? Die Staatsanwaltschaft wird es klären müssen. Ob es Hausfriedensbruch, oder Hausbesetzung ist, dies wird wohl auch die Institutsleitung beschäftigen. So sieht demokratischer Protest jedenfalls nicht aus. Stellt sich die Frage, sind das die gleichen Linksradikalen die schamlos am 13. Februar die erneute Zerstörung Dresdens fordern? Sehen so die Toleranz und der Humanismus dieser Generation aus? Vor dieser Zukunftsvision sollte man Angst haben.
Der Rektor der Hochschule, Matthias Flügge, Kanzler Jochen Beißert und Bibliothekskomissarin Constanze Perez betonen, dass sie hinter Lenk und zu ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber stehen. Auch wir als AfD-Meißen werden unsere Kandidatin unterstützen, verbunden mit der Hoffnung die jungen Leute überzeugen zu können, ihren Protest friedlich zu beenden, denn die psychische Belastung, die die Mitarbeiterin durch diese Aktion erfährt, sollte auch beim politischen Gegner Beachtung finden.
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
AfD erhält das Mandat für eine neue Politik im Landkreis Meißen
29.05.2019
Der Kreisverband Meißen hat, wie alle Kreisverbände in Sachsen, die Bürger überzeugen können, dass die AfD mit den Ergebnissen der Kommunalwahl vom 26. Mai eine wirkliche Alternative für Sachsen und damit für Deutschland ist. Die Ergebnisse sind überwältigend. Grundsätzlich ist die AfD die Nummer 2 in der Parteienlandschaft, in vielen Orten wurde die AfD sogar stärkste Partei. In allen Gemeinden, in denen die AfD mit Kandidaten angetreten ist, befindet sich die Partei nun in den Parlamenten, meist mit einer doppelten, gar dreifachen Stimmenanzahl als ihre Mitbewerber.
Im Meißner Kreistag ist die AfD nun die zweitstärkste Fraktion mit 26 von 86 Kreisräten. Das heißt für uns, wir werden unsere Politik für Sachsen, im Kreis Meißen, deutlicher als bisher vertreten können.
Im Hinblick auf die Landtagswahl am 1. September bereitet sich die AfD nun konzentriert auf die Regierungsübernahme vor. Für unsere Mandatsträger auf Gemeinde- und Kreisebene beginnt jetzt der Ernst des politischen Lebens. Sie haben einerseits das Privileg, die Menschen in den Räten vertreten zu dürfen, gleichzeitig die Pflicht, ihre selbst gesteckten Ziele zum Wohle der Bürger - über Parteigrenzen hinweg - zu erfüllen.
Das Ergebnis der Wahlen hat auch sofort zu den Reaktionen geführt, die genau ein Grund dafür sind, weswegen die sogenannten etablierten Parteien abgestraft wurden. So möchte die CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer die Meinungsfreiheit einschränken, um derartige Wahlniederlagen zu verhindern. Wer sich darüber aufregt, hat offensichtlich noch nicht gemerkt, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland gerade von dieser Partei schon lange massiv behindert wird.
Das erleben wir täglich im Bundestag sowie im Sächsischen Landtag. Die Aggressionen der Altparteienfront gegen uns sind aber gleichzeitig ein Kampf gegen das eigene Volk, sowie die Angst vor dem Machtverlust. Das haben die Wähler erkannt und sehen folgerichtig die AfD als ihre politische Alternative zu einer verfehlten Politik.
Eine besondere Wertschätzung durch die Bürger von Görlitz erfuhr die AfD mit ihrem Kandidaten für den Posten des Oberbürgermeisters Sebastian Wippel. Er konnte dort die meisten Stimmen auf sich vereinigen (36,4 Prozent). Für die nun folgende Stichwahl wünschen wir ihm viel Erfolg, Wippel wäre der erste AfD-Oberbürgermeister in Deutschland!
Auch bei der Wahl zum Europaparlament leuchtet der Osten wohltuend blau. Unser Sachse für Europa, Dr. Maximilian Krah, wird demnächst in Brüssel dafür sorgen, dass sich die EU zu einem vernünftigen Zusammenschluss unabhängiger Nationalstaaten entwickelt.
Wir danken allen Unterstützern, Sympathisanten und Mitgliedern für ihren Beitrag an dem großen Erfolg unserer Partei. Nur durch diesen enormen Zusammenhalt ist es möglich, solch grandiose Erfolge zu erzielen.
MdB Detlev Spangenberg
Vorsitzender AfD-Kreisverband Meißen
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Der Petitionsausschuß - ein zahnloser Papiertiger?
16.05.2019
Am 15.05.19 wurde im Deutschen Bundestag der Jahresbericht 2018 des Petitionsausschusses vorgestellt.
Dazu der stellvertretende Obmann im Petitionsausschuß Detlev Spangenberg:
Alle Redner bemühten sich, die Bedeutung des Art. 17 des Grundgesetzes - das Petitionsrecht, als wichtiges Grundrecht herauszustellen.
Viele Bürger setzen ihre letzte Hoffnung in die Entscheidung dieses grundgesetzlich fixierten Gremiums, um doch noch Hilfe, Unterstützung oder Gerechtigkeit für ihre Anliegen zu erhalten.
Das höchste Votum, die härteste Forderung des Petitionsausschusses an die Regierung ist das Votum: "Wird zur Berücksichtigung an die Regierung überwiesen". D.h. hier besteht Handlungsbedarf, die Regierung soll handeln.
Leider, so Spangenberg, wurde die Meinung des Petitionsausschusses in 2018 bei Empfehlungen mit diesem höchstem Votum (zur Berücksichtigung) an die Regierung, nicht ein einziges Mal erfüllt.
Spangenberg machte dies an einer besonderen Petition fest, der sogenannten Petition "Kurze Südabkurvung" (Flughafen Leipzig/Halle).
Bereits seit 2007 bitten die Bürger der vom Fluglärm betroffenen Region, die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses einzuhalten, nämlich die Beschränkung des Startgewichtes der Flugzeuge und die Häufigkeit der Starts. Leider ohne Erfolg. Selbst das Votum des Petitionsausschusses und der gleichlautende Beschluß des Bundestages konnten die Regierung bisher nicht zum Handeln bewegen.
"Ich fordere die Regierung hiermit auf, den Petitionsausschuß endlich ernst zu nehmen. Warum beschließen wir etwas, wenn Sie unsere Beschlüsse nicht umsetzen? So Spangenberg am Schluß seiner Rede.
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
AfD-Abgeordneter Detlev Spangenberg beim Parlamentarischen Abend der "Sanofi-Aventis Deutschland GmbH", Thema: Drogensubstitutionsbehandlung in Haft
10.05.2019
Am 8. Mai fand in Berlin ein parlamentarischer Themenabend zur Suchtproblematik und Drogensubstitutionstherapie von Gefängnisinsassen statt. Das Thema lautete: "Initiative zur Verbesserung der Substitutionsbehandlung in Haft".
Als Referenten erläuterten Professor Scherbaum und Professor Lehmann, beide als Mediziner im Justizvollzug tätig, anschaulich die Probleme, die mit drogenabhängigen Häftlingen in den Gefängnisse bestehen.
An der nachfolgenden Podiumsdiskussion nahmen Vertreter der Fraktionen Die Linke, Bündnis90/Grüne, FDP und Detlev Spangenberg für die AfD teil. Von den Fraktionen der CDU und SPD fand kein Vertreter den Weg zu dieser Veranstaltung.
Als Lösungsvorschlag für eine Wiedereingliederung Drogenabhängiger in die Gesellschaft wurde die Substitutionstherapie vorgestellt und favorisiert. Substitution bedeutet, mittels pharmazeutischer Drogenersatzstoffe, die dem Suchtkranken langfristig verabreicht werden, diesen zu therapieren beziehungsweise durch diese Ersatzstoffe von Drogen fernzuhalten. Das Ziel hierbei ist, die Heilungschancen zu verbessern und nach der Haftentlassung eine Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Als Mangel wurde vor allem benannt, dass es zu wenige Substitutionsmediziner gibt und darüber hinaus die fehlende Weiterbildung dieser Ärzte sowie die nicht ausreichende Einbindung und Ausbildung des Personals im Strafvollzug in die besondere Problematik mit suchtkranken Gefangenen und deren Behandlung.
Kritisiert wurde die sogenannte "abstinenzorientierte Behandlung", welche zum Ziele hat, dass die Gefangenen im Laufe der Haft nach vollständigem Entzug weder Ersatzmittel noch Drogen nehmen, also suchtfrei sind. Ein Argument, das gegen diese Behandlung spricht, so die Referenten, sei die große Rückfallquote bei diesem Verfahren, während die Substitutionstherapie erfolgreicher sein soll, vorausgesetzt, nach der Haftentlassung erfolgt weiterhin eine ausreichende Betreuung. MdB Detlev Spangenberg äußerte Zweifel an der langdauernden Substitution und hätte es begrüßt, die Gründe für die Ablehnung des Abstinenzverfahrens wären ausführlicher untermauert worden.
Die Initiative "Gesundheit in Haft" stellte sechs Forderungspunkte vor, um die Behandlung nach der Substitutionstherapie erfolgreich durchführen zu können.
Spangenberg schilderte seine Erlebnisse mit der Sucht-Abhängigkeit ehemaliger Haftkollegen in Stasi-Gefängnisse der DDR, bezogen allerdings auf Alkohol und Tabak. Probleme mit anderen Drogen gab es in der DDR nicht.
Weiterhin sprach er sich in diesem Zusammenhang nochmals gegen die vonseiten der GRÜNEN gewünschte Legalisierung von Cannabis aus und erinnerte daran, dass bereits vor der Sucht vorbeugend dagegen angegangen werden muss, damit diese Probleme gar nicht erst entstehen können.
Insgesamt war dies eine gelungene Veranstaltung, mit klaren Zielvorgaben durch die Veranstalter. Die AfD wird alles unterstützen, was Suchtprobleme bekämpfen und Suchtkranke von ihrer Sucht zu befreien hilft.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
AfD-Bundestagsfraktion zum Hebammentag
05.05.2019
Am 5. Mai war der Internationale Tag der Hebammen. Dieser wichtigen Berufsgruppe gehört mit ihren Leistungen für die Gesellschaft mehr Beachtung geschenkt, als das zurzeit der Fall ist. Da ist zum Beispiel die Debatte um die Haftpflichtversicherungsbeiträge, welche für Hebammen eine außerordentliche Belastung darstellen und ihre Berufsausübung kaum noch durchführbar macht. So beläuft sich ab dem 1.Juli 2019 der Jahresbeitrag auf über 8.600 €. Zwar gibt es seit 2014 den sogenannten „Sicherstellungzuschlag“, zu beantragen beim GKV-Spitzenverband, dieser ist aber nur ein Notpflaster, auch ist die Beantragung mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Zudem ist fraglich, ob es ab 2021 überhaupt noch Versicherer geben wird, die diesen Berufszweig absichern.
Derzeit ist man vonseiten der Regierung damit beschäftigt, eine EU-Verordnung bezüglich der Hebammenausbildung umzusetzen. Ab Januar 2020 soll die Hebammenausbildung akademisiert werden, was auch im Sinne der Berufsfachverbände ist. Grundsätzlich steht die AfD einer umfassenden Akademisierung einer gesamten Berufsgruppe kritisch gegenüber. Im Fall der Hebammen allerdings ist diese Initiative zu befürworten. Damit bekommt die Geburtshilfe einen Status, der ihrer Verantwortung entspricht, denn: eine natürliche Geburt darf ohne Arzt erfolgen, nicht jedoch ohne Betreuung einer Hebamme. Es sollten die jetzt tätigen Fachkräfte an der Ausarbeitung des Hebammenreformgesetzes beteiligt werden, um auch deren Erfahrungen mit einfließen zu lassen. Wir benötigen die Einrichtung einer ausreichenden Anzahl an Studienplätzen, möglichst mehr als die derzeit etwa 2000 Ausbildungsplätze. Diese sollten auf zahlreiche Standorte und Bundesländer verteilt werden. Denn es ist ein unhaltbarer Zustand für das deutsche Gesundheitssystem, dass Frauen mit Wehen wegen Hebammenmangels am Kreißsaal abgewiesen werden und ihre Geburt schlimmstenfalls im Auto erleben müssen oder in einigen Regionen nachgeburtliche Versorgung nur für einen Teil der jungen Mütter stattfinden kann.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
AfD-Bundestagsfraktion vor Ort im Gespräch
17.04.2019
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Rechtssicherheit für unheilbar Erkrankte schaffen
13.04.2019
Zum Antrag der FDP-Fraktion im Bundestag, mit dem Titel „Rechtssicherheit für schwer und unheilbare Erkrankte in einer extremen Notlage schaffen“, wurde am 11. April im Bundestag beraten.
Ein Urteil des BVerwG vom 2. März 2017, welches im Konflikt mit §217 Strafgesetzbuch steht und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, die Rolle zukommen ließ, Betäubungsmittel, die zur Selbsttötung geeignet sind, abzugeben, steht in dem FDP-Antrag im Mittelpunkt. Der Bundesgesundheitsminister, zunächst Hermann Gröhe, nun Jens Spahn, hat durch einen umstrittenen Nichtanwendungserlass das BfArM angewiesen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig nicht anzuwenden.
Dazu erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, Detlev Spangenberg:
Wir reden hier über die Lage von schwerkranken und leidenden Menschen, ein Drama, das von anderen kaum nachvollzogen werden kann. Als maßgeblich sollte die eigene Wahrnehmung des Betroffenen gelten, nicht die Bewertung von außerhalb.
Es wird von einigen Sachverständigen die Ansicht vertreten, Palliativmedizin, also medizinische Bereuung für unheilbar Kranke, sei nicht die zwingende Alternative zum Wunsch das eigene Leben zu beenden, sondern kann auch parallel als Möglichkeit betrachtet werden, den Suizid zu verlangen.
Eine rechtliche Ungereimtheit ergibt sich aus der Gesetzeslage. Es ist zwar nicht verboten, sich selbst zu töten, aber es ist - durch den 2015 in Kraft getretenen
§ 217 StGB einem sterbewilligen schwerkranken und hilflosen Menschen kaum möglich, Hilfe zu erhalten, um schließlich das eigene Leben zu beenden. Wohlgemerkt geht es hierbei nicht um Tötung auf Verlangen durch einen anderen, sondern darum, die Voraussetzung zur Selbsttötung mittels bereitgestellter Medikamente geschaffen zu bekommen, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Ein Konflikt für Ärzte sind die Musterberufsordnungen: Viele Landesärztekammern haben es Ärzten verboten, für Selbsttötungen Möglichkeiten zu schaffen.
Dazu ist die Abwägung mit den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes schwierig: die Würde des Menschen und das Persönlichkeitsrecht, welches auch bedeuten kann, zu entscheiden ob und wie jemand sein Leben beenden kann. Voraussetzung ist immer der freie Wille, der deutlich geäußert werden muss.
Verschiedene europäische Nachbarländer und deren Gesellschaften haben sehr unterschiedliche Arten mit solchen heiklen ethischen Fragen umzugehen, häufig sehr freizügige. Jährlich wählt eine steigende Anzahl von Deutschen die assistierte Selbsttötung im benachbarten Ausland.
Die AfD-Faktion enthält sich bei der Abstimmung zu diesem Antrag, weil in Kürze Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes und dem § 217 StGB erwartet werden. Kennen wir die Haltung des BVG, haben wir für den Bundestag wahrscheinlich eine Grundlage für das weitere Handeln. Die AfD-Fraktion ist bereit, fraktionsübergreifend an einem Antrag für einen Gesetzesentwurf mitzuwirken.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Der AfD-Kreisverband Meißen eröffnete am 5. April seine neue Kreisgeschäftsstelle am Roßmarkt 13 in Meißen.
10.04.2019
Diese befindet sich direkt über dem Bürgerbüro des Bundestagsabgeordneten Detlev Spangenberg, der gleichzeitig Vorsitzender des Kreisverbandes Meißen ist.
Über 70 Mitglieder, Sympathisanten und interessierte Gäste waren der Einladung gefolgt und nahmen die neue Geschäftsstelle in Augenschein. Jörg Urban, der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, ließ es sich nicht nehmen, persönlich vorbei zu schauen und dem Direktkandidaten für den Wahlkreis Meißen für die Landtagswahl, Thomas Kirste, alles Gute zu wünschen. Kirste ist außerdem Spitzenkandidat der AfD für die Kommunalwahl am 26. Mai. Er und die anderen Kandidaten für einen Sitz im Stadtparlament stellten sich vor und beantworteten die Fragen der Besucher. Jörg Urban lobte die sehr gute Lage der Geschäftsstelle direkt im Zentrum der Kreisstadt. "Der Kreisverband Meißen ist mein `scherzhaft´ liebster, da ich hier geboren bin und mich der Region sehr verbunden fühle", erklärte er und ergänzte: "Der stetige Aufstieg der AfD erfordert eine flächendeckende Präsenz unserer Partei." Gemeinsam mit Detlev Spangenberg stieß Jörg Urban mit den Gästen auf die kommenden Erfolge sowohl bei den Europa- und Kommunal-, als auch den Landtagswahlen an. Die offiziellen Sprechzeiten der Geschäftsstelle sind jeweils mittwochs 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 12 bis 15 Uhr Telefon: 03521 / 4921828 - FAX: 03521 / 4921829 - Mail: geschaeftsstelle at afdmeissen.de
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Antrag zur Arzneimittelsicherheit im Bundestag
05.04.2019
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg sprach am 4. April zum Antrag der AfD-Faktion "Alle Arzneimittel auf die krebserregende Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin untersuchen", Hintergrund war verunreinigtes Valsartan von einem chinesischen Hersteller, sowie zum Entwurf eines "Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" der Bundesregierung.
Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss, erklärte:
Hierbei haben wir es mit einem vielleicht noch nicht abschätzbaren Problem zu tun, nämlich der Verunreinigung von blutdrucksenken Mitteln durch Nitrosamine, welche als krebserregend eingestuft werden und DNA-Mutationen hervorrufen können.
Wenn nun gefordert wird, dass die Hersteller strengere Kontrollen durchführen müssen, dann ist es nicht nachvollziehbar, dass den Herstellern eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt wird, um die Auflagen zu erfüllen.
Die AfD-Fraktion fordert im Antrag eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass pharmazeutische Unternehmen ihre Rückstellmuster auf Verunreinigungen mit Nitrosaminen untersuchen müssen und die Untersuchungsergebnisse den zuständigen Überwachungsbehörden vorzulegen haben.
Im Weiteren fehlt im Gesetzentwurf der Bundesregierung die Streichung der Importquote für Arzneimittel.
Die Streichung dieser Importquote ist dringend geboten. Die AfD-Fraktion hat dies bereits in einem Antrag vom Dezember 2018 gefordert. Dieser Importzwang schafft mehr Nachteile als Kosteneinsparung bewirkt wird, bedeutet eine gesetzlich auferlegte Benachteiligung von deutschen Pharmazeutikaherstellern, es werden internationale kriminelle Machenschaften bezüglich Medikamentenbeschaffung und -handel gefördert, wie der Fall Lunapharm aus Brandenburg zeigt, und die Importquote führt uns in der Medikamentenversorgung, gesetzlich verordnet, in die Abhängigkeit von Billigproduzenten aus dem Ausland.
Außerdem sollen sich durch das 2011 eingeführten AMNOG-Verfahren Preisreduzierungen ergeben, womit die Billigimporte ohnehin an Bedeutung verlieren. Der Bundesrat stellt die Beibehaltung der Importquote ebenfalls in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich infrage.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Zerstrittene CDU-SPD-Koalition hat keine Lösung für den Ärztemangel auf dem Lande
27.03.2019
Die Torgauer Zeitung berichtete am 20. März über das Debakel im Sächsischen Landtag bei der Umsetzung einer Landarztquote für Studienanfänger
Dazu erklärt Detlev Spangenberg, AfD-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger sächsischer Landtagabgeordneter:
Ich finde es für den Zustand der sächsischen Regierungskoalition von CDU und SPD bezeichnend, wie der dramatisch zu nennende Mangel an Landärzten in Sachsen zerredet wird. Wieder einmal zeigt sich drastisch, wie das Geplänkel der etablierten Parteien auf allen Ebenen zum Versagen führt. Während die SPD die überaus mangelhafte Kommunikation beklagt, hat CDU-General Dierks den Ernst der Lage offensichtlich schon erkannt, wenn er nun frühere Überlegungen der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag aufgreift. Ob er damit wirklich die gesundheitliche Absicherung der Menschen in den unterversorgten Gebieten meint, oder den zu erwartenden Verlust des Einflusses der Union ab September nach der Landtagswahl befürchtet, ist hier die Frage. Dass man in dieser Sache nicht zu einem Konsens gelangt, zeigt erneut auf, wie zerstritten die sogenannte Große Koalition in Sachsen ist.
Ich pflichte meinem Kollegen André Wendt bei, wenn er sagt, dass die Staatsregierung vier Jahre ihrer Regierungszeit bei diesem wichtigen Thema vertrödelte. Die "Alternative für Deutschland" wird den Ärztemangel auf dem Land konsequent bekämpfen.
Detlev Spangenberg, MdB
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MdB Detlev Spangenberg und MdB Lars Herrmann bei Bürgersprechstunde des Bundestages auf Leipziger Buchmesse
24.03.2019
Während der Leipziger Buchmesse am 24.03.19 hatten Besucher wieder Gelegenheit, am Pressestand des Bundestages in einer Bürgersprechstunde Fragen zu stellen.
Spangenberg und Lars Herrmann für Fragen zur Verfügung. Großes Interesse fand u.a. die Problematik der teilweisen geringen Anwesenheit der Abgeordneten im Parlament. Diese, so Spangenberg, erkläre sich durch die Mitgliedschaft in Ausschüssen, die zeitgleich zu den Plenarsitzungen tagen. Spangenberg erklärte, dass es für Abgeordnete auch empfindliche finanzielle Nachteile bedeute, wenn sie in Sitzungswochen nicht in Berlin präsent sind bzw. nicht an Abstimmungen während der Plenarsitzungen teilnehmen. Weitere Fragen waren, wie ein Überhangmandat zustande kommt und ob der Bundestag sich eventuell auch noch vergrößern könnte.
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„Wolfsattacke im Tiergehege Schöna“, so der Beitrag in der LVZ Ausgabe Torgau 9./10. März 2019 von Frank Hörügel
10.03.2019
Die Meldung besagt das, was viele Menschen mittlerweile feststellen: Der Wolf ist kein Kuscheltier. Für fundamentale Tierschützer sind zerfetze Nutztiere oder auch, wie hier, Tiere aus dem Tiergehege kein Grund, ihre mitleidlose Haltung zu ändern. „Was interessiert mich das Leid dieser Tiere, wenn ich nur meiner Ideologie folgen kann.“
Es ist nicht zu verstehen, warum wir nun unbedingt den Wolf wieder in unserem dichtbesiedelten Deutschland haben müssen. Zurück zur Natur kann wohl kaum die Antwort sein, denn dann musste, dieser Logik folgend, Meister Petz auch wieder die Gelegenheit haben durch unsere Wälder zu streifen.
Wie groß wird erst der Aufschrei sein, wenn nicht nur Tiere Opfer eines solchen Wolfsrisses wären. Aber die Antwort ist bestimmt schon bei den militanten Befürwortern der Ausbreitung des Wolfes festgelegt: Es wären dann diejenigen Schuld, die sich in die Gefahr begeben, ihre Aufsichtspflicht verletzen, Wölfe provozieren oder ähnliches.
Fazit: In unserer Kindheit gab es ein Abkürzung DbddhkP. Vielleicht trifft dies auch auf die Spezis-Wolfsliebhaber zu.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Wohnungsmangel und hohe Mietkosten - Neidanträge der Linken und Grünen im Bundestag
15.02.2019
Zu den Anträgen der LINKEN-Fraktion "Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen, Zwangsräumungen verhindern" und von B90/DIE GRÜNEN " Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen - Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen", die am vergangenen Donnerstag im Bundestag behandelt wurden, äußert sich der Abgeordnete Detlev Spangenberg:
Daß die beiden Parteien selbst ein Teil des Problems sind, indem sie zur Verteuerung der Mietkosten, wie auch der Mietnebenkosten mit beitragen, wollen sie offenbar nicht wahrhaben.
Gesetze und Verordnungen, wie etwa die Energieeinsparverordnung, als Auflagen beim Bauen, was die Kaltmieten nach oben treibt wie auch die Verteuerung der Nebenkosten durch erhebliche Steuern und Abgaben auf Energie, die teilweise mehr als die Hälfte der Gesamtnebenkosten ausmachen, gehören ebenfalls zu der Problematik.
Stattdessen lösen die Fraktionen von LINKEN und Bündnis90/Die Grünen mit ihren Anträgen im Bundestag sowohl eine Neiddebatte wie auch eine Spaltung aus, die das Klischee mit dem "bösen Vermieter und dem ausgebeuteten Mieter" bedient.
Vermietern, ob private oder gewerbliche, soll die Möglichkeit der Mieterhöhungen erschwert werden, wenngleich die Politik das Bauen und Renovieren verteuert, Zwangsräumungen sollen laut DIE LINKE auch bei mehrmonatigen Mietrückständen unmöglich werden, auch wenn das Unterlassen einer Räumung den Ruin privater Vermieter bedeuteten kann. Mieter sollen nicht mehr an den Vertrag gebunden sein.
Daß die Bereitschaft zu bauen und zu vermieten natürlich zurückgeht, wenn die Auflagen die Rentabilität eliminieren, dadurch weniger Wohnung angeboten werden, ist für die Fraktionen Linke und Grüne offenbar nicht von Bedeutung.
Dies insbesondere dann, wenn die Mieteinnahmen einer privaten Altersversorgung dienen und das vermietete Wohneigentum oftmals mit Verpflichtungen gegenüber Kreditunternehmen belastet ist.
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze kann man auch als Beitrag dazu ansehen, daß der Zuzug in die überfüllten Städte attraktiv bleibt, bei gleichzeitigem voranschreitenden Wegzug aus dem ländlichen Raum und dortigem Strukturabbau. Natürlich billigen LINKE und GRÜNE allen Menschen zu, auch aus EU-Staaten, in Deutschland das Recht auf eine Wohnung und gegebenenfalls Wohngeld zu haben, wenn diese hier nicht arbeiten. Daß diese Leistungen durch die deutsche Bevölkerung mittels ihrer Arbeitskraft finanziert werden muß, scheint der LINKEN-Fraktion unwesentlich.
Die LINKEN fordern, daß der Bestand an Sozial- und Kommunalwohnungen in Laufe der kommenden zehn Jahren durch ein 100-Milliarden-Programm erhöht wird, und die LINKEN im Abgeordnetenhaus sprechen sich sogar für Enteignungen von Wohnungsgesellschaften in Berlin aus. Aber ist es redlich, wenn man feststellen muß, daß einige linke Stadträte 2013 in Dresden mit dafür gestimmt haben, daß der kommunale Wohnungsbestand für 1,7 Mrd. an einen US-amerikanischen Investor verkauft wurde?
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Gibt es den legitimen Hass? Gedenktag der Schoa im Parlament
04.02.2019
Sie setzt Lügen in die Welt, provoziert und diffamiert Andersdenkende. Charlotte Knobloch äußerte sich entgegen der üblichen Sensibilität und Achtung einer Gedenkveranstaltung, in unanständiger Weise im Bayrischen Landtag sowie auch schon 2016 im Sächsischen Landtag gegen die anwesenden Abgeordneten der AfD sowie gegen die ganze Partei.
Kultusgemeinde München und Oberbayern war von 2006 bis 2010 auch Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland. Gegen wen richtet sich diese Polemik? Gegen die AfD, ihre Mitglieder, ihre Abgeordneten und gegen Millionen ihrer Wähler. Abgeordnete der AfD verließen in der Folge den Plenarsaal, sowohl damals in Dresden, als auch in der vergangenen Woche in München.
Ist diese Anstandslosigkeit schon politische Übung? Es stellt sich die Frage, warum niemand diese Ausfälle kritisiert. Warum wird diese Verunglimpfung der gewählten Vertreter einer demokratischen Partei von den betreffenden Landtagspräsidenten so hingenommen, von der Gesellschaft nicht erkannt und durch niemanden verurteilt?
Die Antwort ist einfach: Charlotte Knobloch wird als Vertreterin der im Dritten Reich Verfolgten wahrgenommen. Somit scheint jede Ausfälligkeit gegen politisch Andersdenkende tolerierbar. Aber auch Vertreter bestimmter Volks- oder Glaubensgruppen haben - bei uneingeschränkter Anerkennung dessen - was ihnen angetan wurde, nicht das Recht, nachfolgende Generationen herabzuwürdigen. Diese nachfolgenden Generationen haben nichts damit zu tun und dürfen deshalb auch nicht pauschal verurteilt werden. Man kann dieser Frau sogar vorwerfen, sie nutze das Leid der im Dritten Reich Verfolgten, um heute ohne Scham ihrer Hetze freien Lauf zu lassen. Sie greift mit den Mitgliedern und Wählern der AfD ohne Rücksicht auch Menschen an, die - aus politischen Gründen - in den Zuchthäusern der DDR lange Haftstrafen verbüßten. Sie greift die Menschen an, deren Väter in den Internierungslagern der Siegermächte umkamen und zahlreiche andere, die in ihren Familien zivile Opfer des Zweiten Weltkrieges und seiner langjährigen Folgen für unser Land zu beklagen haben.
Jeder von uns trägt Verantwortung alles dafür zu tun, damit Krieg und solche Verbrechen nie wieder geschehen. Dazu trägt Charlotte Knobloch nicht bei, sie trennt, spaltet und vergiftet die Atmosphäre.
Es steht ihr auch nicht zu, sich auf dem Rücken der Opfer des Nationalsozialismus zu profilieren, indem sie sich als unangreifbar in dieser Gesellschaft mit ihren unsäglichen Äußerungen platziert.
Die Wähler und Mitglieder der AfD stehen auf dem Boden des Grundgesetzes, achten und verteidigen dessen Grundwerte. Dabei benötigen wir keine Belehrung von Charlotte Knobloch, die die Regeln von Anstand und Würde, wie auch demokratische Grundlagen offenbar nicht verinnerlicht hat.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zur Organspende greift zu kurz
17.01.2019
Beim Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes -„Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ - handelt es sich um einen weiteren umfangreichen Antrag aus dem Hause des Gesundheitsministers Jens Spahn, zu dem am 17. Januar 2019 im Bundestag die erste Beratung stattfand.
Das System bleibt im Wesentlichen bestehen und die umfangreiche, vom Bundesgesundheitsminister geplante Gesetzesänderung enthält kaum eine Maßnahme, welche das Vertrauen in das derzeitige System stärkt und die Organspendebereitschaft erhöhen wird.
Eine Änderung ist die Stärkung der Person des Transplantationsbeauftragten, die jedes Krankenhaus benennen muss. Diese Beauftragten erhalten weitergehende Befugnisse und damit auch mehr Verantwortung, aber die Anforderung an deren Qualifikation, die sie für diese Aufgabe mitbringen müssen, soll offenbar weiterhin nicht in ausreichender Weise und bundeseinheitlich geregelt werden, sondern dies bleibt - nach dem vorliegenden Gesetzentwurf - bei den Ländern.
Nicht eindeutig geklärt ist außerdem die Problematik, welche Bedeutung und rechtliche Würdigung in diesem Zusammenhang die Patientenverfügung besitzt, die grundsätzlich einer Organentnahme entgegenstehen kann, da vor einer Transplantation organerhaltene intensivmedizinische Maßnahmen erfolgen müssen, die einer Patientenverfügung widersprechen können. Denn erst bei der Entnahme von Organen werden diese intensivmedizinischen Maßnahmen eingestellt.
Wenn darüber geklagt wird, dass in Deutschland die Organtransplantationszahlen wesentlich niedriger sind als etwa in Spanien, was diesbezüglich häufig als Musterland genannt wird, sollten wir auch darauf eingehen, dass es nicht nur die Organisation oder die Spendenbereitschaft in einem Land sind, welche Einfluss auf Transplantationszahlen haben, sondern auch die Tatsache, dass in Deutschland ausschließlich nach dem festgestellten „Hirntod“ Organe entnommen werden dürfen, wenn der Körper noch durch organerhaltende intensivmedizinische Maßnahmen am Leben erhalten wird.
In Spanien wiederum, wie auch in zahlreichen anderen Ländern, ist die Organentnahme auch nach dem Herztod möglich, nach erfolgloser Reanimation, ohne gesonderte Feststellung des Hirntodes. Damit verfügt man über eine deutlich höhere Zahl potentieller Organspender, beziehungsweise kommt in weit mehr Fällen eine Organentnahme in Frage. Dies ist zu berücksichtigen, wenn man Vergleiche mit anderen Ländern anstellt.
Ein zentrales digitales Spenderregister, dass zugleich Verzeichnis von Patientenverfügungen sein sollte und auf das durch alle Krankenhäuser zugegriffen werden kann, ist von Nöten. Ein solches unabhängiges Verzeichnis kann rasch Erkenntnis über eine Spendenbereitschaft und eine Patientenverfügung ermöglichen.
Wir müssen weg von der Vielzahl von „Entnahmekrankenhäusern“, also Krankenhäusern, die Explantationen - Organentnahmen - durchführen, hin zu Transplantationszentren, welche die gesamte Transplantation vornehmen können. Spezialisierte Transplantationszentren wären im Besonderen darauf eingerichtet, haben die Spezialisten vor Ort und verfügen über die Organisation und Routine in der Durchführung der Organentnahme wie auch der Implantation. Außerdem sollten Finanzierung oder finanzielle Aspekte einzelner Häuser keinen Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Dies stärkt auch das Vertrauen in das System. Universitätskliniken eignen sich besonders für diese Aufgabe. Sie sollten dafür entsprechende pauschale Geldzuweisungen erhalten, ohne dass sich diese Geldzuwendungen an der Anzahl der Transplantationen ausrichten.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Attentat auf AfD-Bundestagsabgeordneten in Bremen - Die Saat des Hasses und der Gewalt ist aufgegangen
09.01.2019
Nun ist der Damm gebrochen, der vorsätzlich kriminelle Angriff auf einen AfD-Politiker des Deutschen Bundestages ist das Resultat einer seit 2014 gewollten oder ignorierten Politik der sogenannten etablierten Parteien.
Frank Magnitz, er ist auch Vorsitzender der AfD Bremen, wurde von mehreren Ver-mummten angegriffen und liegt mit schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus.
Bereits mit Einzug der AfD in das erste Landesparlament, den Sächsischen Landtag, ging eine beispiellose Hetz -und Hasskampagne gegen die Vertreter der AfD los. Mit Lügen und Verleumdungen von allen Parteien wurde die Akzeptanz der Gewalt eingeleitet, die sich jetzt ungebremst entlädt.
Hetze und Haß gegen Andersdenkende, zerstörte Einrichtungen und Büros, Körperverletzung billigend in Kauf genommen und nun die direkten Angriffe auf Personen.
Hauptverantwortlich für diese Straftaten sind die, die diese Entwicklung jahrelang verharmlosten und tolerierten.
Wo war die Stimme der CDU, als Linke und Grüne ausdrücklich nur gegen Gewalt gegen rechts aufriefen und sich somit bewußt nicht gegen Gewalt von links positionierten und diese damit gesellschaftsfähig machten?
Beide Gewaltorgien, die von Seiten krimineller Ausländer und die von fanatischen Linksterroristen, für beide Richtungen ist die CDU hauptverantwortlich, denn sie hätte es verhindern können, wenn sie nicht ideologisch blockiert wäre.
Die CDU-Wähler sollten darüber nachdenken, in wieweit diese Partei ihre Verantwortung ignorierte, indem sie beiden krimi-nellen Strömungen die Möglichkeit der Entwicklung gab bzw. nicht Einhalt gebot.
Die CDU hat aufgehört, Verantwortung für dieses Land zu übernehmen bzw. zu gewähren.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Antwort auf den geistigen Erguss der Frankfurter Rundschau-Redakteurin Katja Thorwarth, veröffentlicht am 20. Dezember 2018
04.01.2019
Anti-Feminismus a la AfD – Redebeitrag von Detlev Spangenberg, gehalten am 14. Dezember 2018 im Deutschen Bundestag
Man kann ja diese Dame verstehen, denn wer trennt sich gern von Privilegien, noch dazu, wenn man weiß, dass diese mittlerweile zum Alltag in Deutschland gehören. Vielleicht hat Frau Thorwarth auch auf Grund einer Quotenregelung, einer Frauenbeauftragten, einer Gleichstellungsbeauftragten Ihre Stelle bekommen. Falls dies so sein sollte - wer möchte schon daran erinnert werden?
Nun muss bei der Stellungnahme gegen den Redner, den AfD-Abgeordneten Spangenberg, auch gleich die Stasi-Keule und auch indirekt die Nazi-Keule geschwungen werden, denn diese kommen gerne zum Einsatz, wenn man für die eigene Ideologie unbequeme Zeitgenossen abwerten will und eigene Argumente versagen. Natürlich kein Wort davon, dass Spangenberg in den 1970er Jahren 1 Jahr und 3 Monate in Stasi-Gefängnissen verbrachte, kein Wort dazu, dass der Bewertungsausschuss des Sächsischen Landtages Vorwürfe gegen Spangenberg wegen Stasi-Tätigkeit als unbegründet ansah. Das würde der unsachlichen Darstellung von Frau Thorwarth nicht dienen. Da wird doch lieber zusätzlich die Erfindung in die Welt gesetzt, Spangenberg wäre bei der „Bürgerbewegung pro Deutschland“ aktiv gewesen.
Aber wen wundert es? Mit journalistischer Sorgfalt nimmt es Frau Thorwarth nicht so genau: Sie gibt Spangenberg bezüglich des Leistungsgedankens der Frauen verzerrt wieder; sie wandelt die in der Rede genannten 95 Prozent tödlichen Arbeitsunfälle von Männern in zwei Drittel um und kommentiert die Vielzahl verunglückter Männer kurz spöttisch-gleichgültig.
Sie ist sich auch nicht zu schade, gleich dazu mit dem Begriff „Blitzkrieg“ und einer absurden Nennung von „Wehrmachtsdokus“ einen Bogen zum Nationalsozialismus zu schlagen. Was Wehrmachtsdokumentationen mit dieser Debatte und dem heutigen Feminismus zu tun haben, bleibt ein Geheimnis dieser Streiterin für den aggressiven Feminismus.
Bleibt die Frage, wenn Frau Thorwarth im dritten Absatz ihres Beitrags spöttisch der Energie der Männer gedenkt, die sich in die Funktion hochgearbeitet haben: Was, wenn das alles nicht zählt, was will man dann als Feministin? Doch nicht etwa auch an die angeblichen Fleischtöpfe? Wo bleibt die weibliche, Feministen-Moral?
Viele Fragen, jedoch keine Antworten von Frau Thorwarth.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2019 Pressemitteilung Bundestag
Neujahrsempfang im Sächsischen Landtag
31.12.2018
Zum Neujahrsempfang hatte der Präsident des Sächsischen Landtages Dr. Matthias Rößler am 7. Januar 2019 eingeladen. Auch die Landtags- und Bundestagsabgeordneten der AfD aus Sachsen nutzten die Möglichkeit zur Kontaktpflege vor Ort. Das Foto zeigt (von links) Jens Maier (MdB), Detlev Spangenberg (MdB), Dr. Harald Weigand (MdL), Dr. Heiko Heßenkemper (MdB) und Tino Chrupalla (MdB). In seiner Rede verwies der Landtagspräsident auf das besondere Verdienst der Sachsen, die vor 30 Jahren mit der Friedlichen Revolution ihr Wahlrecht zurückeroberten.
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
GRÜNE fordern Frauenquoten in Führungspositionen im Gesundheitswesen - gesellschaftlich anerkannter, gefährlicher Unsinn
14.12.2018
Berlin, 14. Dezember 2018. Der Bundestag beschäftigte sich in der Debatte am 13.12.2018 mit dem Antrag von B90/Die Grünen „Mehr Frauen in Führungspositionen zur Organisation des Gesundheitswesens“. Durch entsprechende Repräsentanz von Frauen in den Führungsstrukturen der Selbstverwaltung wollen sie die Wahrung der Interessen von weiblichen Versicherten und Beschäftigten sicherstellen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags, erklärt dazu:
„Nach Artikel 3 GG darf keine Bevorzugung wegen des Geschlechts erfolgen; jede einseitige Bevorzugung bedeutet selbstverständlich eine Benachteiligung der anderen Seite. Genau dies verfolgt der Antrag der GRÜNEN allerdings. Es gibt neben unzähligen Fördermaßnahmen für Frauen wie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Trotzdem fühlen sich zahlreiche Frauen offenbar benachteiligt.
Im Jahre 2016 wurde das "Gesetz für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen" auf den Weg gebracht, mit dem Großunternehmen gezwungen werden, eine festgelegte Frauenquote von 30 Prozent in Führungspositionen in Aufsichtsräten zu erfüllen. Hier wird das Leistungsprinzip in unverantwortlicher Weise ausgehebelt.
Dieser gefährliche Unsinn soll nun mit dem Antrag der Grünen auf die Organe der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens ausgeweitet werden, auf Bundes- und Länderebene. Welchen Wert hat aber eine Position, in die eine Frau aufgrund einer Quote hineingehoben wurde.
Übrigens, auch Männer müssen sich ihren beruflichen Erfolg hart erkämpfen, vollen Einsatz zeigen, um die gewünschte Positionen zu erreichen. Wer Erfolg haben will, muss ihn sich erarbeiten – egal, ob Mann oder Frau.“
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: Video 2018 Pressemitteilung Bundestag
Fachliche Eignung ausländischer Ärzte - Patientensicherheit hat Priorität
13.12.2018
Der Bundestag beschäftigte sich in der Debatte am 13. Dezember 2018 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der das Problem der langen Wartezeiten vor allem bei Fachärzten verbessern soll. In dem umfangreichen Gesetzentwurf sollen die Aufgaben der Terminservicestellen erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte erhöht werden. Im Rahmen dieser Debatte hat die AfD den Antrag "Einheitliches Prüfverfahren zur fachlichen Eignung ausländischer Ärzte aus Drittstaaten" eingebracht.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags, erklärt dazu:
"Überprüfungen haben bestätigt, dass teilweise unzureichende medizinische Kenntnisse bei ausländischen Ärzten vorliegen. Es gab mehrere Fälle, in denen ausländische Studienbescheinigungen gefälscht waren sowie Qualifikationen nicht den deutschen Anforderungen genügten. Das hatte Behandlungsfehler und sogar nachgewiesenen Todesfällen zur Folge."
Fazit: Auch der Deutsche Ärztetag hat festgestellt, dass die Qualifikationen und Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte oft nicht ausreichend sind. Dadurch sind die Betreuung und Behandlung von Patienten nach deutschen Standards nicht mehr gewährleistet. Gerade durch unzureichende sprachliche Fähigkeiten kann weder eine psychologische Betreuung noch die Aufklärung des Patienten über seine Erkrankung und die folgende Behandlung angemessen erfolgen. Das führt zu Unsicherheiten auf beiden Seiten; Patienten verlieren so das Vertrauen in ausländische Ärzte. Nötig ist eine bundeseinheitliche Überprüfung von medizinischen Kenntnissen und Fähigkeiten, nicht eine Zulassung von ausländischen Ärzten nach Aktenlage.
Für eine gesicherte medizinische Versorgung der Bevölkerung sollte die Attraktivität des Arztberufes gerade im ländlichen Raum gesteigert werden; ebenso ist die deutliche Erhöhung der Anzahl der Studienplätze im Fach Medizin nötig, um dem Mangel an Ärzten entgegen zu wirken. Ein unzureichendes Verfahren für die Zulassung ausländischer Ärzte ist auf jeden Fall abzulehnen.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Eine unnötige Erklärung – CDU Generalsekretär Alexander Dierks lehnt Zusammenarbeit mit der AfD ab
04.12.2018
Alexander Dierks, der Generalsekretär der sächsischen CDU, erklärte am 29. November 2018, die Sachsen-CDU lehne eine Zusammenarbeit oder Koalition mit der AfD ab. Dies zu erklären war allerdings vollkommen unnötig. Die AfD wird nicht mit einer Partei, die sich präsentiert wie die CDU, zusammenarbeiten. Eine Partei, die für ungesetzliches Handeln, Vertrauensbruch und Polarisierung im Volk steht, ist für die AfD kein Partner.
Die CDU, die sich um alles kümmert, nur nicht um das Wohl der deutschen Bevölkerung und die Zukunft dieses Landes, eine Partei, die zulässt, dass Migranten schwerste Gewaltstraftaten und Eigentumsdelikte begehen, kann für die Alternative für Deutschland allenfalls ein politischer Gegner sein und wird dies auch bleiben.
Parteien, darunter auch die angeblich christliche und demokratische Union, die bei jedem Mord an Deutschen davor warnt, dies nicht politisch zu instrumentalisieren, will die Zustände hierzulande nicht erkennen. Dabei tragen die Unionsparteien – also CDU und CSU – die maßgebliche Schuld an dem, was sich in Deutschland an Ausländerkriminalität ereignet und dass wir hierzulande islamischen Terrorismus haben.
Wieder haben wir den Mord an einem Mädchen in Sankt Augustin, in Nord-Rhein-Westfalen, zu beklagen, begangen von einem Kenianer mit kenianischer und deutscher Staatsangehörigkeit, der in einer Unterkunft für Obdachlose und Asylanten lebte und die Tat gestanden hat.
Es stellt sich die Frage, wer hier unverhältnismäßig polarisiert, hetzt und aufwiegelt – und wie will man mit dem sich weiter ausbreitenden Problem der gewaltigen Ausländerkriminalität umgehen, wenn nicht dadurch, dass man die Gleichgültigen darauf aufmerksam macht, dagegen demonstriert, die Schuldigen in der Politik benennt? Ja, das polarisiert, und dies ist leider in einem Land mit einer weit verbreiteten ideologischen Verblendung sowie medial verbreiteten Verharmlosungen nicht zu vermeiden.
Und gerade dies ist der richtige Weg, um zu zeigen, wie desinteressiert die CDU mit den Betroffenen in unserem Land umgeht. Wer CDU wählt, wählt Verharmlosen der Ausländerkriminalität, wählt Verharmlosen der gewaltigen finanziellen Belastung für die deutsche Bevölkerung, wählt ein Land, in dem man nicht mehr gut und gerne leben kann.
Nein, mit der CDU, wie sie sich derzeit darstellt, werden wir nicht zusammenarbeiten können. Mit Spannung werden wir allerdings beobachten, wie die CDU in Sachsen nach der kommenden Landtagswahl, wahrscheinlich mit einer Dreier-Koalition, versuchen muss, die Regierung zu bilden.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Der Bundestag beschäftigte sich am 29.11.2018 in der Aktuellen Stunde mit dem Thema "Steuerbetrug in Deutschland durch Cum-Fake-Geschäfte unterbinden".
29.11.2018
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg erklärt dazu:
Hier trifft das Sprichwort zu: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Eine Serviererin müsse dem Finanzamt gegenüber beispielsweise nachweisen, dass Arbeitsbekleidung, um steuerlich als abzugsberechtigt anerkannt zu werden, nicht für den außerdienstlichen Gebrauch geeignet ist. Jedoch Wertpapier-Transaktionen in Millionenhöhe können in betrügerischer Weise zum Schaden des Staates und damit aller Steuerzahler vorgenommen werden.
Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent ist nur von Privatanlegern zu entrichten, nicht aber von Unternehmen. Im Falle von Cum-Ex-Transaktionen werden mit Hilfe von sogenannten Leerverkäufen um den Zeitpunkt der Dividendenausschüttung und dem Verschieben von großen Aktienpaketen die Eigentumsverhältnisse verschleiert. Somit unrechtmäßigerweise Kapitalertragssteuer durch Unternehmen, meist Banken, vom Fiskus "zurückgefordert", für die allerdings in Wirklichkeit nie real Steuer gezahlt wurde. Bei "Cum-Fake-Geschäften" werden mit Hinterlegungszertifikaten (Amerikan Depository Receipt) "Steuererstattungen" für vorgebliche Dividendenerträge von Aktienvermögen vom Finanzamt geleistet. Das kann sogar mehrfach geschehen. Damit handelt es sich bei diesen Betrügereien nicht um sogenannte Steuervermeidung, sondern um illegitime Auszahlungen vom Finanzamt an organisierte Betrüger. Dem deutschen Fiskus entsteht so ein Schaden in Milliarden-Höhe und beim Bürger führt dies zu zunehmenden Vertrauensverlust. Die Zusammenarbeit innerhalb Deutschlands zwischen den Länder-Finanzämtern wie auch zwischen Bund und Ländern hat offenbar kläglich versagt.
Spangenberg appelliert, mehr Personal in den Finanzämtern einzustellen, um diesem Missstand abzuhelfen.
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Bundestagsdebatte zur „Widerspruchslösung“ bezüglich Organspende
28.11.2018
Bei dieser Debatte ging es am Mittwoch um eine ethisch heikle Frage; vom Bundestagspräsidium wurden die Abgeordneten lediglich namentlich aufgerufen, nicht aber mit ihrer Fraktionszugehörigkeit.
Anlass zu der Debatte war der Vorstoß des Bundesgesundheitsministers, Jens Spahn, der für Deutschland zur Organspende die sogenannte Widerspruchslösung einführen möchte, ähnlich wie in einigen anderen europäischen Ländern. Dies würde bedeuten, dass jeder, auch wenn man sich nicht zur Spendenbereitschaft geäußert hat, als möglicher Organspender behandelt würde; lediglich ein ausdrücklicher, registrierter Widerspruch gegen die Organentnahme, oder der Widerspruch von Angehörigen, könnte diese im Falle des Sterbens verhindern. Derzeit haben wir in Deutschland die Zustimmungsregelung: Durch die Zustimmung im Organspenderausweis kann man erklären, dass man im Falle des Ablebens mit einer Organentnahme einverstanden wäre.
Unabhängig von Fraktionszugehörigkeiten lehnte die Mehrzahl der Redner eine solche Widerspruchslösung ab, die genannten Gründe waren vielfältig.
Auch bezüglich der Definition des „Hirntodes“ gibt es zunehmend kritische Stimmen, auch von Medizinern, die diese Art der Todesdefinition als nicht genügend wissenschaftlich untermauert ansehen.
Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss der AfD-Fraktion im Bundestag erklärt in seiner Rede:
„Eine fehlende Willenserklärung ist eben keine Erklärung, somit läge auch kein Einverständnis vor. Dies im Gegensatz zum Spenderausweis, der eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die der Empfänger, hier die Transplantationsklinik, annehmen kann oder nicht.
Fazit: Die Widerspruchslösung erfordert eine umfassende Aufklärung,
die die Spendenbereitschaft sogar zurückgehen lassen könnte, da jemand im Zweifelsfalle eine Ablehnung formuliert, die er später – und unter anderen Umständen - vielleicht nicht erklärt hätte. Mit Einführung der Widerspruchslösung könnte man nicht mehr von einer Organspende sprechen, denn die Spendebereitschaft wurde nicht erklärt. Vielmehr handelt es sich hier um eine allgemeine staatlich und gesetzlich angeordnete Organentnahme, der man widersprechen kann. Bleiben wir bei einer eindeutigen Einverständniserklärung zur Organspende, diese ist rechtlich sauber und berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen. Die Widerspruchsregelung ist somit abzulehnen.“
Die Abgeordneten der AfD-Fraktion sind sich darin einig, dass die uneingeschränkte Freiwilligkeit und die Entscheidung dafür Grundlage zur Organspende sein sollte.
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
MdB Spangenberg ist neuer Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Meißen.
26.11.2018
Am 24. November 2018 fanden sich 70 Mitglieder der Alternative für Deutschland und Gäste zum Kreisparteitag der AfD Meißen in Klipphausen ein, um für die kommenden zwei Jahre einen neuen Kreisvorstand sowie die Delegierten für die Landesparteitage zu wählen.
Die Rechenschaftsberichte des Kreisvorsitzenden René Hein und des Schatzmeister Mario Aßmann spiegelten den Erfolg der letzten Wahlperiode wieder. Für den bisherigen Kreisvorsitzenden René Hein aus Radebeul, (Direktkandidat für die Landtagswahl 2019 im Wahlkreis 40, Radebeul), der nicht mehr für dieses Amt antrat, wurde der Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg - ebenfalls aus Radebeul - gewählt. Er ist Gründungsmitglied des KV Meißen und war 2015 schon einmal Kreisvorsitzender. Als Schatzmeister wählten die Mitglieder den Landtagsabgeordneten Mario Beger aus Großenhain (Direktkandidat für die Landtagswahl 2019 im Wahlkreis 37 und ebenfalls Gründungsmitglied des KV Meißen). Als stellvertretender Vorsitzender fungiert nun Thomas Kirste aus Meißen, (Direktkandidat für die Landtagswahl im Wahlkreis 38, Meißen). Weitere Vorstandsmitglieder sind Dr. Stephan Waidmann aus Radebeul, Heiko Weder aus Meißen, Ines Hartdorf aus Schönfeld sowie Johannes Albert aus Radebeul. Als wichtigste Aufgabe bezeichnete Spangenberg die kommenden Kommunalwahlen und die Landtagswahl 2019, die Information über die derzeitige Politik der Regierungsparteien und als Zielvorgabe der AfD für 2019, in Sachsen stärkste Partei zu werden. Spangenberg kündigte an, den Kreisverband wie bisher als einen der erfolgreichsten im Landesverband Sachsen weiterzuführen.
Detlev Spangenberg (MdB)
- Kreisvorsitzender -
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Deutschland bei der internationalen Hilfe im Gesundheitswesen ganz weit vorn
22.11.2018
Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag über den Gesundheitsetat, Detlev Spangenberg (AfD) Mitglied im Gesundheitsausschuss
In ihrem Videopodcast vom April 2018 erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass Deutschland jähr-lich 750 Millionen Euro für die globale Gesundheit ausgibt, auch für die Bekämpfung von Krankheiten wie Ebola, Malaria und TBC.
Diese enormen Summen müssen in Deutschland von unserer Bevölkerung erwirtschaftet werden. Hilfe ist etwas Großartiges, aber wieso muss diese Hilfe immer überproportional von Deutschland kommen, ohne die Bedürfnisse der eigenen deutschen Bevölkerung ausreichend und angemessen zu beachten? Diese Hilfen haben sich zu einer dauernden Zahllast für Deutschland entwickelt. Wo bleiben die Rechte derer, die diese Leistungen erbringen? In diesem Zusammenhang sei auf das Problem der 4,4 Millionen Kinder hingewiesen, die in Deutschland von Armut betroffen sind, sowie die sechs Millionen älteren Bürger, die unter den Begriff "Altersarmut" fallen.
Mit dem nun angestrebten Migrationspakt wird Zuwanderern eine unkontrollierte Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme gestattet, deren Ausmaße heute kaum zu überblicken sind. Es werden wohl wieder Milliarden sein, die von der deutschen Bevölkerung aufgebracht werden sollen. Wer diesen Pakt unterzeichnet, handelt nicht zum Wohle des eigenen Landes.
Dies haben mittlerweile auch viele andere Staaten erkannt und werden diesem Pakt nicht beitreten.
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Der UN-Migrationspakt - Die Fortsetzung der gefährlichen und zerstörerischen Politik – gegen die Völker Europas gerichtet
14.11.2018
Der Angriff auf heimische Strukturen fand 2015 seinen vorläufigen, traurigen Höhepunkt, als hunderttausende Wirtschaftsflüchtlinge, Kriminelle und islamische Extremisten mit einigen wenigen Schutzberechtigten rechtswidrig nach Deutschland einreisten und die Bundesregierung dies billigte.
Unser Land war diesem Ansturm schutzlos ausgeliefert mit den schwerwiegenden Folgen für Deutschland und auch Europa.
Die Fortsetzung dieses zerstörerischen Werkes ist nun der sogenannte UN-Migrationspakt, dieser gut 30 Seiten umfassende Vertrag soll am 11. Dezember, im Rahmen der „Zwischenstaatliche Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“, in Marrakesch, von allen Vertragsstaaten unterzeichnet werden, darunter selbstverständlich auch die Bundesrepublik Deutschland. Um den Protest gegen dieses Machwerk zu verhindern, hat man bewusst vermieden, diesen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Bemerkenswert dabei ist, dass selbst die Chefredakteure von ARD und ZDF bei einer Medienveranstaltung in Dresden, am 25.10.2018, davon nichts zu wissen schienen.
Es ist geradezu grotesk, wenn hochrangige Vertreter der deutschen Politik – aus Parlament und Regierung - behaupten, damit würde eine weltweite Lösung für Flucht und wirtschaftliche Not angeboten.
Eine der dümmsten und gefährlichsten Aussagen ist es immer wieder, wenn verlangt wird, dass wir wegen eines bestehenden oder drohenden Fachkräftemangels hierzulande Migranten benötigen. Diese Forderung, die eindeutig als Neo-Kolonialismus bezeichnet werden kann, bedeutet, man entzieht den Entwicklungsländern, und um diese geht es hier, ihre eigenen benötigten wenigen Fachkräfte, sofern von dort welche nach Europa kämen. Es ist geradezu einfältig und boshaft, um der massenhaften Einwanderung hierzulande Zustimmung zu verschaffen, uns zu erklären, wir sollten es begrüßen, Entwicklungs- und Schwellenländern ihre wenigen Leistungsträger abzuwerben. Abenteuerlich und auch eine die eigene Bevölkerung diskriminierende Aussage in typischer CDU-Manier ist auch die Bestätigung meines Parlamentskollegen Marian Wendt aus Nord-Sachsen (CDU) in der Presse. Darin wird sich auf den UN-Pakt bezogen, worin behauptet wird, Migration sei die Quelle von Wohlstand und Innovation. Eine größere Verhöhnung der Leistung des eigenen Volkes und deutscher Bildungstradition kann man wohl kaum aussprechen. Millionen Menschen, die in ein anderes Land einströmen, weil sie die Strukturen und den Wohlstand ihres Fluchtziels anstreben, was sie im eigenen Land nicht erreichen können, sollen auf einmal die Quelle des Wohlstands und der Innovation ihre Ziellandes sein.
Wenn wir, wie im UN-Migrationspakt gefordert, einen gemeinsamen Standard in allen Ländern und Lebensbereichen benötigen, um eine Lösung bei Flucht und Vertreibung zu erreichen, wäre dies auch ganz einfach möglich, indem Deutschland seinen Standard an Sozialleistungen für Ausländer den durchschnittlichen, international üblichen anpasst. Dann würde Deutschland für den Strom der Migranten nicht mehr der Anziehungsmagnet sein; sie würden sich globaler orientieren, oder gegebenenfalls doch ihr Bemühen um einen höheren Lebensstandard auf ihre Heimatländer richten. Dies aber ist nicht im Sinne dieser Zerstörer nationaler Identitäten, welche die weltweiten Wanderungsbewegungen schüren. Ihr Ziel ist es, ein ganz anderes Deutschland zu schaffen, den Heimatgedanken und das Bewusstsein für das Eigene zu tilgen, das Gesicht der europäischen Nationen unwiderruflich zu verändern, oder, wie es der linke, antideutsche Publizist Michael Bittner formuliert: Das Ziel ist es, „Deutschland als Völkergemisch“ zu betrachten und dies umzusetzen.
Der Pakt für globale Migration dient vor allem den Bestrebungen derer, die Globalisierung in allen Bereichen vollständig umsetzen wollen, dazu gehört es auch, Völkervermischungen, Wanderungsbewegungen und den Verlust nationaler Identität voranzutreiben, koste es, was es wolle.
Die AfD-Fraktion im Bundestag hat in der vergangenen Woche einen Antrag, „Keine Unterzeichnung des Global Compact for Migration“, im Plenum beraten lassen und somit als einzige Fraktion auf die Problematik dieses Unterfangens hingewiesen.
Die Reaktionen der Redner aus den anderen Fraktionen, vor allem vonseiten der CDU-CSU-Fraktion, waren vorhersehbar; einerseits wurden die Ziele und Forderungen dieses UN-Vertrages gelobt, andererseits die Folgen für uns verharmlost und die völkerrechtliche Verbindlichkeit in nicht nachvollziehbarer Weise infrage gestellt.
Detlev Spangenberg, MdB
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Linke „Demokraten“ haben eine andere Definition für Wahrheit und Gewalt
13.11.2018
Die SZ informierte ihre Leser am 05. November darüber, dass die „Alternative für Deutschland im Januar nächsten Jahres ihren Bundesparteitag in der Sachsenarena Riesa durchführt. Die städtische Tochtergesellschaft FVG, der Betreiber der Halle, beruft sich dabei auf einen Stadtratsbeschluss, wonach städtische Einrichtungen für Veranstaltungen an politische Parteien und Wählervereinigungen „diskriminierungsfrei“ zur Verfügung zu stellen sind. Soweit ein kurzer Auszug aus dem ersten Beitrag.
Schon einen Tag später musste Christoph Scharf wieder zur Feder greifen, um den Aufschrei der „wahren“ Demokraten zu dokumentieren, denn es kam so, wie es kommen musste: Stefan Schwager, der Vorsitzende der Fraktion Freie Wähler/Bürgerbewegung im Stadtrat, gibt der CDU die „Schuld“ am Kontrakt und wirft der FVG vor, dass sie zu wenig „Kreativität“ entwickelt habe, diesen zu verhindern: Er kritisiert also, dass OB Müller den Stadtratsbeschluss umgesetzt hat und sich keiner fadenscheinigen Lügen bediente. Aber dem nicht genug. Berufstolerist Andreas Näther (SPD) „wundert“ sich auch darüber, dass es in der Stahlstadt nicht möglich ist, Veranstaltungen von rechten Parteien in städtischen Räumen zu verhindern. Er nimmt dabei auch gleich noch unverfroren alle Riesaer mit in die Verantwortung, denn von ihnen allein hänge es ab, welches Bild im Januar von Riesa bundesweit vermittelt werde. Aufforderung zur Lüge sowie Schuldverschreibung an andere - welcher Moral folgen einige Riesaer Räte? CDU-Fraktionschef Helmut Jähnel macht sich dagegen richtigerweise weniger Sorgen wegen der Teilnehmer am Parteitag, sondern viel mehr um mögliche Ausschreitungen von gewalttätigen Chaoten, die extra dafür anreisen. Die so genannten Gegendemonstranten sind aber zumeist SPD-nahe Linksextremisten, genauer auch als Linksfaschisten bezeichnet. Er hat also durchaus recht, wenn er gleichzeitig befürchtet, dass Riesas Ruf durch Extremistengewalt leidet, weil die Stadt durch undifferenzierte Berichterstattung in eine rechte Ecke gestellt wird. Damit meint er bestimmt nur die falschen Medienberichte, denn die Demonstrationsgewalt kommt von links.
Unparteiisch und fair berichtete dagegen SZ-Journalist Christoph Scharf, den wir gern beim AfD-Parteitag begrüßen würden.
Mario Beger, Pressesprecher KV Meißen
https://www.sz-online.de/nachrichten/afd-plant-bundesparteitag-in-riesa-4043978.html
https://www.sz-online.de/nachrichten/sicherheitsrisiko-beim-afd-parteitag-4044532.html
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Thomas Kirste ist Direktkandidat der AfD im Wahlkreis 39
10.11.2018
Landtagswahl 2019 in Sachsen der AfD
Klipphausen. Bei der vierten Aufstellungsversammlung der AfD im Landkreis Meißen wurde am 9. November der Direktkandidat des Wahlkreises 39, Meißen 3, für die Landtagswahl 2019 in Sachsen bestimmt. 68 interessierte Gäste waren nach Klipphausen gekommen, 39 von ihnen waren wahlberechtigt. Prominente Teilnehmer waren unter anderem Andreas Kalbitz, der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg. Er ist auch Landtagsabgeordneter dort, Jan Zwerg, der Generalsekretär des Landesvorstandes der AfD Sachsen, Mike Moncsek, Mitglied des Landesvorstandes der AfD Sachsen sowie MdL Mario Beger aus Großenhain.
Als Bewerber für das Mandat des Direktkandidaten traten Dr. Joachim Keiler aus Dresden und Thomas Kirste aus Meißen an. Sie erhielten vom Versammlungsleiter Detlev Spangenberg (MdB) jeweils zehn Minuten Redezeit zur Vorstellung. Danach konnten die Gäste fünf Fragen an beide Bewerber stellen. Thomas Kirste aus Meißen konnte sich klar mit 31 Ja-Stimmen gegen Dr. Joachim Keiler aus Dresden durchsetzen. In seiner Dankesrede versicherte der 41jährige Kirste, dass er weiterhin seine ganze Kraft für die Alternative für Deutschland und ihre politischen Ziele einsetzen werde.
AfD-Kreisverband Meißen
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
BILD vom 09.11.2018, Bei Gedenkfeier zum 9. November: Eklat am Holocaust-Denkmal - AfD das Mit-Trauern verweigert
09.11.2018
In der Parlamentarischen Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am 9. November wies Bundespräsident Steinmeier mit Recht darauf hin, dass Hass keinen Platz in unserer Gesellschaft haben darf. Diese Aussage, so richtig sie ist, darf aber nicht als Einbahnstraße gesehen werden, sondern gilt auch für die, die für sich in Anspruch nehmen, selbst zu definieren, was Hass ist.
In diesem Zusammenhang muss man sich empören über den Eklat am 9. November am Holocaust-Denkmal. Hier wurde mit Georg Pazderski, immerhin Abgeordneter im Berliner Abgeordnetenhaus und Oberst der Bundeswehr a.D., von der Mahnmal-Initiatorin Lea Rosh verhindert, dass ein AfD-Abgeordneter Namen aus dem Buch der Shoa-Opfer vorliest, um damit sein Mitgefühl und Trauer für diesen Abschnitt der deutschen Geschichte auszudrücken.
Wörtlich sagte sie zu ihm: „Wenn Sie es wagen, auf das Podium zu gehen, dann gibt es hier einen Kampf zwischen uns.“
Wir können es nicht hinnehmen, dass eine bestimmte Gruppe für sich in Anspruch nimmt zu definieren, was Hass ist und wann er legitim ist.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Der angekündigte Abgang von Merkel - verliert die AfD ihr Feindbild?
02.11.2018
Hierzu erklärt Detlev Spangenberg, MdB
Schon triumphiert die Presse - der AfD geht ihr Feindbild verloren, und der Ruf von der Straße „Merkel muss weg“ zieht nicht mehr, scheint überholt.
Die hämischen Kommentare, dieses angeblich verlorene Feindbild betreffend, sind vom politischen Gegner hoffungsvoll, aber voreilig formuliert. Nicht Frau Merkel in Person war das wesentliche Angriffsziel der AfD, sondern diese nur stellvertretend für die CDU, einer Partei, die den konservativen Anspruch ihrer Mitglieder und Wähler täglich verrät und somit für Deutschland schon lange eine gefährliche Entwicklung vorgab und diese unbeirrt beibehält, mit oder ohne Angela Merkel.
Es ist ganz gleich, ob Frau Merkel an der Spitze steht oder jemand anderes aus der CDU: es bleibt dabei, dass die CDU im Ganzen eine Partei ist, welche die Interessen von uns Deutschen verrät und die Situation in Deutschland maßgeblich zu verantworten hat. Eine Politik zum Wohle Deutschlands ist von dort schon lange nicht mehr wahrzunehmen.
Die AfD tritt für eine unabhängige, auf das Wohl Deutschlands ausgerichtete Politik ein, die sich eindeutig von der CDU unterscheidet, unabhängige davon, wer der CDU vorsteht.
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Erneute Triumph der Grünen ebnet Weg zur links-antideutschen Republik
29.10.2018
Das Wahlergebnis in Hessen ist eindeutig: CDU und SPD - die sich immer noch als Volksparteien bezeichnen - verlieren zu Gunsten der linksradikalen BÜNDNIS-GRÜNEN gravierend an Zustimmung.
Es mutet schon befremdlich an, wenn der hessische CDU-Ministerpräsident, Volker Bouffier, nach der Wahl erklärt, er sehe die CDU als Wahlsieger, weil sie die stärkste Partei in Hessen geblieben ist. Daraus leitet er seinen Anspruch auf die Regierungsbildung ab. So erbärmlich und realitätsfern kann der Verlust von mehr als 11 Prozent der Wählerstimmen und der damit verbundene Niedergang der Union kommentiert werden. Mit dem katastrophalen Nachbeten links-grüner Dogmen haben SPD und CDU der grünen Verbots- und Schikane Partei den Weg geebnet. Die GRÜNEN predigen antieuropäischen Rassismus, hetzen gegen Andersdenkende, verunglimpfen diese und verbreiten Hass. Mit gesätem Misstrauen und absurden Verboten wollen sie ihre totalitären Wahnideen durchsetzen.
Dass etwa ein Fünftel der Wähler in Hessen, wie zuvor in Bayern, den Grünen ihre Stimme gibt, stimmt nachdenklich - es muss sogar beängstigen! Allerdings wurden die GRÜNEN von den bisherigen Volksparteien schon seit 30 Jahren aufs Schild der bundesdeutschen Politik gehoben. Das rächt sich nun bitter!
Im Hintergrund geben sich schon lange die Jungendorga-nisationen von GRÜNEN, SPD und den LINKEN über linksextreme und antideutsche Terrorgruppen die Hand. Das wird nicht nur von den Unionsparteien gebilligt, sondern sogar noch staatlich geschützt und gefördert. Die Kirchen spielen das unwürdige Spiel in Anpassung an diesen „Zeitgeist“ mit.
In diesem Klima gedeihen Ideologien, die Übergriffe auf Frauen und Mädchen, Gewalttaten mit Messern und Fäusten durch sogenannte Schutzsuchende als hinzunehmende Kollateral-schäden bagatellisieren. Es wird uns auferlegt, tausende dieser „Einzelfälle“ klaglos hinzunehmen.
Ein altes Zitat besagt: „Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient.“ Diese Feststellung muss uns zum Handeln zwingen, bevor es endgültig zu spät ist!
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
MdB Detlev Spangenberg warnt vor der Gewöhnung an die derzeitigen Zustände in Deutschland
23.10.2018
AfD-Politiker beim Bürgergespräch in Zschepplin am 23.10.18
Auf Einladung des AfD-Kreisverbandes Nordsachsen nahm der - für die Region zuständige - Bundestagsabgeordnete der „Alternative für Deutschland“ Detlev Spangenberg an einem Bürgergespräch in Zschepplin teil. Ein Hauptgesprächsthema war die Politik der derzeitigen Bundesregierung, die viele als eine Politik gegen die eigenen Bürger bezeichneten. So zum Beispiel die aktuelle Rentenpolitik als auch die ständig zunehmende Gewalt in Deutschland. Auch dass antidemokratische Gruppierungen aus dem linken Spektrum zum Teil mit Steuergeldern finanziert werden, wurde kritisiert.
Aber, betonte Spangenberg in diesem Zusammenhang, ein Großteil der Bevölkerung hat diese Regierung gewählt und stellt nun erstaunt fest, welche Zustände in Deutschland herrschen. Es hatte bei der letzten Bundestagswahl eine klare Alternative gegenüber den Altparteien gegeben. Auch warnte die AfD als einzige Partei vor diesen Missständen und ihren Folgen. Spangenberg sieht in jedem AfD-Mitglied einen Botschafter für den Erhalt eines demokratischen Deutschlands, gegen Überfremdung, gegen Gender-Politik und gegen die Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass sich in Deutschland etwas tun muß.
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Staat muss seinen Verpflichtungen gegenüber den Krankenkassen nachkommen!
19.10.2018
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheits- und Petitionsausschuss, erklärte in seiner Rede am 18.10.18 im Deutschen Bundestag zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz:
"Es gibt eine Deckungslücke von 8,7 Milliarden Euro, die den Krankenkassen zur notwendigen Versorgung der ALG II-Empfänger fehlen. Das heißt, nicht einmal ein Drittel der Aufwendungen der Kassen werden durch Steuermittel gedeckt. Den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen von 12,7 Milliarden Euro für diese Personengruppe werden nur rund 4 Milliarden Euro gegenübergestellt, die aus Steuermitteln hierfür vom Staat in den Gesundheitsfond eingezahlt werden. Damit ergibt sich eine nicht zu rechtfertigende Lastenverteilung auf Kosten der GKV-Versicherten. Es ist nicht einzusehen, dass die gesetzlich Versicherten eine Leistung aufbringen müssen, die eigentlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist."
Obwohl auch Krankenkassenverbände gleiches fordern, wurde der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.
"Wenn der Staat seinen Verpflichtungen gegenüber den Krankenkassen nachkommen würde", so Spangenberg, "könnte sogar der Zusatzbeitrag für AN und AG komplett entfallen."
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: Video 2018 Pressemitteilung Bundestag
Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten
11.10.2018
Kategorie: Video 2018 Bundestag
DNN vom 29./30.09.2018, Seite 5 - AfD Sachsen boykottiert Tag24.de und Morgenpost
02.10.2018
Hierzu meine eindeutige Stellungnahme: Dieser Schritt war aus meiner Sicht schon längst überfällig. Ich habe bereits 2015 meinen Kollegen im Sächsischen Landtag geraten, in dieser Weise zu verfahren.
Hintergrund meiner Forderung von damals: Im Zuge des Einzugs der AfD in den Sächsischen Landtag wurden unwahre Behauptungen über meine Person, wie Besuch gemeinsamer Veranstaltungen mit der NPD und dass ich die Grenzen von 1937 anstreben würde, verbreitet.
Beides wurde zwar nach heftiger Intervention durch die AfD von der Morgenpost zurückgenommen, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Denn man bezog sich auf das sogenannte Agentur-Prinzip, welches vereinfacht aussagt, wenn eine Mitteilung von einer Agentur kommt, muß diese nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden.
Wer so schlampig und oder ideologisch im Nachrichtenbereich arbeitet, kann sich aus meiner Sicht nicht auf die Pressefreiheit berufen. Wenn angeblich die AfD an den Grundpfeilern der Demokratie sägt, wie Kuhn behauptet, sollte zuerst zur Kenntnis nehmen, daß es auch in der Demokratie nicht üblich ist, Falschmeldungen zu verbreiten. Oder anders gesagt mit dem alten deutschen Sprichwort,
“Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.“
Fazit: Berichten Sie wahrheitsgemäß, dann werden Sie auch wieder eingeladen.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Mangelhafte Analyse: Ostbeauftragter der Bundesregierung stellt Bericht für Mitteldeutschland vor
27.09.2018
Am 26.09.18 stellte Christian Hirte, der Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, kurz der Ostbeauftragte, den neuen „Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2018“, der von der Bundesregierung beschlossen wurde, vor. Darin werden unter anderem Strukturschwächen, Kleinteiligkeit der Wirtschaft und Fachkräftemangel in den Neuen Bundesländern hervorgehoben, wie auch mangelnde Internationalisierung der Wirtschaft.
Besonders der letzte Punkt ist in Anbetracht der Tatsache, dass ein Teil der ausländischen Wirtschaftspartner durch die Russlandsanktionen gezwungenermaßen weggefallen ist, dem Leser nicht zu vermitteln. Jeder Unternehmer weiß, wenn ein Vertrag einmal aufgekündigt wurde und der bisherige Partner sich einen neuen Vertragspartner suchen musste, dann ist die vertragliche Bindung der bisherigen Partnerschaft meist für immer verloren. Auch dies ist ein Grund dafür, dass einige Branchen in Mitteldeutschland schwächeln.
Ein großer Teil der anderen genannten Schwierigkeiten der Wirtschaft in den neuen Bundesländern ist ein Erbe des unerbittlichen Kahlschlags an den ehemaligen DDR-Betrieben, den die Treuhandgesellschaft vollführte. Die Scherben dieses CDU-Erbes, aus dem Jahrzehnt nach der Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten, will die Union heute aufkehren und erklärt: „Die Bundesregierung wird deshalb auch in Zukunft daran arbeiten, vorhandene Strukturschwächen durch geeignete Rahmenbedingungen und Maßnahmen abzubauen“.
Des Weiteren muss man allerdings infrage stellen, ob die Kleinteiligkeit der Wirtschaft, wie wir sie beispielsweise in Sachsen haben, tatsächlich ein Hemmnis und ausschließlicher Nachteil für eine Region darstellt. Das kann man bezweifeln. Gerade die kleinen und mittelständigen Unternehmen sind gegen große internationale Krisen und Wirtschaftsschwankungen meist besser gewappnet, können flexibler reagieren und bilden in der Fläche die meisten jungen Leute aus.
Selbstverständlich kommt auch diese Studie nicht ohne Kapitel aus wie „Integration von Migranten“, „Extremismus und Rassismus“ oder „Stärkung der Demokratie“.
Hier will man wieder einmal die Leute in Mitteldeutschland darüber belehren, wie sie zu denken haben und welche Identifikation sie sich zu Eigen machen müssen. Es wird gesagt „...auch Rassismus, rassistische Diskriminierung, Stereotype, Vorurteile und Gewalt gibt es in Deutschland. Angriffe auf Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit stellen den Staat und die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit vor vielfältige Herausforderungen“. Mit anderen Worten: Diejenigen, die das Regierungshandeln und damit verbundene Zwangsmultikulturalisierung nicht hinnehmen, würden Demokratie, Freiheit und die Rechtsstaatlichkeit angreifen, weil sie lediglich dumpfe Vorurteile hegten. Offenbar stellt man hier, einmal mehr, Erkenntnisverweigerung zur Schau. In wirtschaftlicher Hinsicht haben viele Mitteldeutsche erfahren, wie sie in den neunziger Jahren aus dem Westen überrollt wurden, und nun sollen sie tatenlos mit ansehen, wie ihre Heimat den verhängnisvollen Beispielen aus den alten Bundesländern folgen sollen, was Überfremdung und Verdrängung durch Ausländer betrifft.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Raschke bleibt Oberbürgermeister in Meißen
24.09.2018
Linke und Grüne kritisieren demokratischen Wahlerfolg!
Die Grünen-Politikerin Katja Meier regt sich über die angeblich fehlende Abgrenzung Raschkes gegen Rechtspopulisten auf. Der Grünen-Politiker Wolfgang Günther zweifelt ebenfalls an einer klaren Distanzierung zur AfD...
Ein Statement von MdL Rico Gebhard (Linke) fällt genauso deutlich aus: Man hat gefälligst gegen die AfD zu polemisieren, sonst ist es - im Sinne dieser Politstrategen – auf keinen Fall richtiges Verhalten!
Eine klare Ansage zweier Vertreter undemokratischer, ideologisch-bürgerfeindlicher Parteien!
Nur wenn Linke oder Grüne gewählt werden, ist das eine richtige, demokratische Entscheidung für sie zu stimmen. Demokratie verstehen beide Parteien nämlich nur so, wie diese in der DDR angewandt wurde: es darf nur gesagt und getan werden, was die Partei - damals die SED - heute Linke und Grüne, erlaubt.
Das Erschreckende ist, dass solche „Volksvertreter“ in unsrem Lande Einfluß haben. Bei Herrn Günter ist es besonders schade, da er damit seine gute und konsequente umweltfreundliche Arbeit, die er im sächsischen Landtag leistet, selbst torpediert.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Bei der Unterbringung von Flüchtlingen werden Millionen vergeudet
21.09.2018
zu http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/DNN/20180921/bei-unterbringung-von-fluechtlingen/doc71zcoovi54l14og39ml2.html
Die Handlungen vieler Behörden sind als unverantwortlich und im Grunde kriminell zu bewerten. In Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise kostet das der sächsischen Bevölkerung 70 Millionen Euro zusätzlich. Zu den Gesamtkosten, die als Folge der Duldung hunderttausender illegal Eingereister entstehen, kommt noch die fahrlässige, vielleicht auch ideologisch begründete oder dem vorauseilenden Gehorsam geschuldete, Behördenarbeit hinzu.
Für den Landkreis Meißen sei hier konkret ein Beispiel aufgeführt, bei dem allein für nicht benötigte Möbel und Hygieneartikel 1,5 Millionen Euro verschwendet worden sind.
Das passt auch zu einem anderen Sachverhalt im Kreis Meißen: obwohl inzwischen ausreichend Unterkünfte für „Flüchtlinge“ zur Verfügung stehen, hat sich der Landkreis Meißen einem Investor - über eine vertraglich zugesicherte Belegungsgarantie - zur Zahlung einer Summe von etwa 4 Millionen EURO verpflichtet! Mit diesem Geld wurde die kreiseigene Flüchtlingsunterkunft in Naundorf bei Radebeul nach einem Brand saniert. Der Investor hat diese Immobilie vom Kreis für einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren gepachtet.
Die AfD-Fraktion im Kreistag Meißen sprach sich in einem Antrag gegen dieses Vorhaben aus und forderte die Aufhebung des geschlossenen Vertrages. Dieser AfD-Antrag wurde, wie alle Anfragen - selbstverständlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion im Kreistag - abgelehnt. Dies bedeutet, dass die CDU auch auf Kreisebene ihrer Linie treu bleibt. Sie verschwendet lieber Geld in Millionenhöhe für eine verfehlte Flüchtlingspolitik, als die erarbeiteten Steuergelder zum Wohle der eigenen Bevölkerung im Landkreis zu verwenden.
Detlev Spangenberg, Kreisrat und MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Deutschland muss nicht immer die Spendierhosen anhaben!
14.09.2018
Kategorie: 2018 Video Bundestag
Unsere älteren Menschen haben Anspruch auf Anerkennung und Würde im Alter
13.09.2018
Bürgergespräch Pflege am 9. September beim Tag der Ein- und Ausblicke im Deutschen Bundestag
Beim Tag der Ein- und Ausblicke am 9. September hatte der Bundestag auch zum Bürgergespräch Thema: „Wie weiter mit der Pflege“ eingeladen. Für die AfD stand MdB Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss, Rede und Antwort.
356,8 Milliarden Euro beträgt der Gesamthaushalt des Bundes 2019, davon entfallen auf den Bereich Gesundheit 15,3 Milliarden. Etwa 1 Milliarde Euro pro Jahr sollen für ein Sofortprogramm Pflege, für die Schaffung von 13000 Stellen bereitgestellt werden. Aufzubringen ab 2019 durch Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags.
Spangenberg: „Ein Schwerpunkt der AfD bei diesem wichtigen Thema besteht darin, eine Sensibilisierung der Jugend für alte Menschen zu erreichen.“ Spangenberg weiter: Wie ich heute die alten Menschen behandle, so wird es mir selbst im Alter gehen. Er habe Bauchschmerzen, erwidert er auf eine Bürgerfrage zur Entwicklung der Privatisierung der Pflege, weil Gewinnerzielung oft mit Kosteneinsparung beim Fachpersonal verbunden und mit ungenügender Aufmerksamkeit für die zu Pflegenden ist. Eine Bürgerin ergänzt, Renditen würden auf dem Rücken der Pflegekräfte erwirtschaftet, oft durch unterdurchschnittliche Bezahlung.
Zur Forderung einer höheren Akademisierung in der Pflegeausbildung erklärt Spangenberg: „Wir brauchen nicht nur Häuptlinge, sondern auch Indianer, die die einfacheren Tätigkeiten ausführen. Wir müssen auch denen eine Chance geben, die nicht die Karriereleiter anstreben oder können. Diese Arbeitnehmer stellen ein großes Potential für den Bereich Pflege dar.
Er plädiere auch für mehr gesetzliche Kontrolle bezüglich angesprochener Missstände. Wer Kenntnis davon hat, solle auch den Mut aufbringen dies mitzuteilen.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Die Organspende wird zur Organentnahme
10.09.2018
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn führt mit seinem Vorstoß, eine doppelte Widerspruchslösung zur Organspende einzuführen, den gerade erst vorgelegten Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums ad absurdum. Statt der bisherigen - im Koalitionsvertrag festgeschriebenen - sogenannten Einwilligungslösung will Spahn eine Widerspruchslösung, um das - seiner Meinung nach - vorhandene Desinteresse an diesem Thema anzugehen.
Detlev Spangenberg MdB „Alternative für Deutschland“ sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss der AfD-Fraktion im Bundestag erklärt:
Problematisch hierbei ist, dass im Gegensatz zur allgemeinen Rechtsauffassung hier Schweigen als Zustimmung gewertet würde. Schweigen ist aber - mit wenigen Ausnahmen im Handelsrecht - grundsätzlich als Ablehnung definiert. Somit würde die Organspende zur würdelosen Organentnahme.
Der Rückgang der Spendenbereitschaft ist nicht der Gleichgültigkeit der Menschen geschuldet, sondern durch die immer wiederkehrenden Skandale/ Unregelmäßigkeiten bei der Organspende begründet.
Nicht ein neues Prozedere ist somit die Lösung, sondern das Herstellen von Vertrauen bei diesem sensiblen Thema. Es muß z B. sichergestellt sein, dass die Institution, die die Organe verpflanzt nicht selbst über die Organe verfügen kann. Dagegen muss die Vergabe durch eine völlig unabhängige, nicht von eigenen Interessen geprägten Behörde gesichert sein.
Wenn ein Grundrecht, wie die freie Entscheidung, ausgehebelt werden soll, müssen immer die Alarmglocken läuten.
Wehret den Anfängen!
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
PM „Chemnitz - eine Stadt in Aufruhr“ DNN vom 28.08.2018
30.08.2018
Verkehrte Welt in Chemnitz - verhätschelte Ausländerkriminalität
Der Aufschrei nach den Ereignissen vom 27. August in Chemnitz kommt ausgerechnet von denen, die die Gewalt in unser Land geholt haben. Aber in ihren Reaktionen geht es nicht gegen die Kriminellen, den angeblich in ihren Herkunftsländern verfolgten „Flüchtlingen“! Massiv verurteilt werden dagegen allein die Bürger, die sich die Ausländerkriminalität nicht länger bieten lassen!
Sie wollen sich mit diesen Zuständen - verständlicherweise - nicht abfinden und gehen deshalb auf die Straße.
Da erklären doch selbsternannte Innenexperten wie ein Herr Lischka (natürlich SPD-Mitglied) in den Staatsmedien, dass rechte Gruppen das Verbrechen instrumentalisieren. Man kann aber nur instrumentalisieren, wenn ein Instrument - hier die Ausländerkriminalität - da ist! Alle Aktionen derer, die zurzeit den Staat repräsentieren, richten sich grundsätzlich gegen die eigene Bevölkerung, gegen den im Grundgesetz genannten Souverän, nicht aber gegen kriminelle Ausländer.
Herr Malchow, von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), kritisiert die geringe Zahl an Polizeikräften. Auf die Idee, die Ursachen anzugehen, nämlich den ungebremsten Import von kriminellen Ausländern, durch konsequente Ausweisung und Sicherung der Grenzen zu verhindern, kommen die Realitätsverweigerer nicht.
Malchow fordert dagegen, dass „Straftaten“ wie die Teilnahme an Trauerkundgebungen und Demonstrationen hart zu ahnden seien. Auf die Erklärung, die Kriminalität der Nichtdeutschen hart zu ahnden, warten die Bürger vergebens.
Die Linken-Landesparteichefin Antje Feiks wird mit der Aussage in der DNN zitiert, dass ein marodierender Mob - in pogromhafter Manier - Jagd auf Menschen macht. Eine Verurteilung der kriminellen Ausländer, die gezielt Gewalt ausüben, erfolgte bisher von ihr auch nicht.
Es bleibt dabei: verantwortlich für jede durch Nichtdeutsche verübte Straftat sind die Politiker, die diese Kriminellen ins Land ließen, beziehungsweise sogar holten, nicht aber die Bürger, die in Folge der Ausländergewalt ihren Ärger friedlich auf der Straße kundtun.
Es ist absolut nicht richtig und auch unentschuldbar, wenn im Rahmen von Kundgebungen oder Versammlungen Gewalt ausgeübt wird. Im Artikel der DNN werden aber Ursache und Wirkung vertauscht.
Ebenso fehlt in der Erklärung von Regierungssprecher Seibert jegliche Erwähnung des zuvor von Ausländern mit Messern zu Tode traktierten Opfers! Lediglich von Hetzjagden, Zusammenrottungen und Gewaltbereitschaft ist die Rede – durchgeführt von Deutschen und ausschließlich von Deutschen.
Fazit: Dies ist erneut ein Beispiel der einseitigen ideologisch geprägten Berichterstattung, gerichtet gegen die eigene Bevölkerung, der sich so präsentierenden Parteien. Diese wurden immerhin legal und rechtsstaatlich gewählt. Das sollte sich jeder vor Augen halten, wenn er entscheidet, wem er bei einer Wahl seine Stimme gibt.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Pressemitteilung DNN vom 06.07.2018
06.07.2018
DDN enthüllt: War Hans Modrow ein Widerstandskämpfer?
Geschichte wiederholt sich oft. Nach dem Scheitern einer Diktatur stellt sich meist heraus, dass viele Funktionäre nur Mitläufer, wenn nicht gar Widerstandskämpfer waren. So auch nach dem Ende der DDR. Die DNN enthüllt: viele in der Staatsführung waren geheime Oppositionelle gegen ihre eigene Partei.
Veröffentlichungen ergeben, dass in diesem Zusammenhang nun auch das Verhalten des SED Bezirkschefs Hans Modrow gegen die offizielle Parteilinie hervorgehoben wird. Dies erscheint dem Betrachter von heute sehr zweifelhaft, denn es stellen sich berechtigte Fragen,
Diese lauten: Warum hat der mächtigste Mann des Bezirkes Dresden der „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“ nicht erkennbar gegen die Einheitspartei opponiert?
Warum ist er nicht - als formaler Vorgesetzter der Staatssicherheit - gegen deren Machenschaften und Methoden vorgegangen?
Warum hat er nicht die absolute Allmacht der Staatssicherheit begrenzt. Die SED war dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) übergeordnet. Die Staatssicherheit hat nur ausgeführt, was ihr von der SED befohlen, bzw. was von ihr geduldet wurde.
Hans Modrow wird zu Unrecht als Widerstandskämpfer bezeichnet, er war auch nicht nur ein kleines Rädchen im Getriebe der DDR, er war ein wichtiges Bauteil dieses Unrechtssystems. Ohne solche Leute wie Hans Modrow wäre es nicht möglich gewesen. Er ist direkt mit verantwortlich, für den weitverzweigten Überwachungsapparat der Staatssicherheit. Ohne die SED, ohne solche Leute wie Hans Modrow wäre auch dies nicht möglich gewesen, er ist mitverantwortlich für die Mauertoten, welche die politische Führung der DDR billigend in Kauf nahm. Der Uneinsichtige behauptet bis heute, dass die Verantwortung für die Toten die Verantwortlichen auf beiden Seiten tragen.
So sieht keine Opposition aus!
Detlev Spangenberg MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit
28.06.2018
Kategorie: 2018 Video Bundestag
Die Grünen sind eine Verbotspartei!
07.06.2018
Kategorie: 2018 Video Bundestag
Gesundheitspolitische Tagung der AfD-Fraktionen im Bundestag
30.05.2018
Für den 29. und 30. Mai 2018 lud der Arbeitskreis Gesundheit der AfD-Fraktion im Bundestag AfD-Parlamentarier aus allen Landtagsfraktionen und als zusätzliche Fachleute zwei Vertreter aus dem Bundesfachausschuß Gesundheit (BFA 8) zu einer fraktionsübergreifenden „Gesundheitspolitischen Tagung der AfD-Fraktionen“ nach Berlin ein.
Vertreter aus elf Bundesländern nahmen an der Veranstaltung teil, um sich über wesentliche gesundheitspolitische Fragen auszutauschen und bisherige Initiativen vorzustellen.
Vonseiten der Bundestagsfraktion nahmen teil der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Professor Dr. med. Axel Gehrke und Detlev Spangenberg, der auch die Moderation übernahm. Organisatorisch und inhaltlich wurde die Veranstaltung unterstützt durch die Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten, Frau Bettina Keuthen, Frau Bettina Meyer und Herrn Kai Mader.
Nach einleitenden Worten von Professor Gehrke, worin er sich auch zur aktuellen Haushaltsplanung äußerte, diskutierte man den „Pflegenotstand“ in Alten- und Krankenpflege, die Digitalisierung und Telemedizin sowie die unzureichende medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Auch Geburtsbetreuung und die Lage des Hebammenberufes, Verwaltung und Bürokratie wie auch die Budgetierung für ärztliche Leistungen wurden ausführlich diskutiert. Dabei wurde die gesamte Struktur des jetzigen Gesundheitssystems, vor allem die Abrechnung nach Fallpauschalen (DRG-Punktesystem) infrage gestellt. Den Schluß bildetet neben den Themen Prophylaxe und Drogenmißbrauch auch die strikte Forderung nach Einhaltung der Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetzes.
Die Teilnehmer stellten einhellig und einstimmig fest, daß es niemandem, auch keiner Religionsgemeinschaft, in Deutschland gestattet sei, diese Grundrechte zu mißachten. Dies gilt insbesondere, wenn gegen die körperliche Unversehrtheit der Schwächsten in der Gesellschaft, die der Kinder, verstoßen wird.
Zu den Themenbereichen wurden Arbeitsgruppen gebildet, die im Laufe der kommenden Monate hierzu Ausarbeitungen erstellen werden. Einigkeit bestand darin, daß allein eine Zusammenarbeit aller AfD-Fraktionen zu gesundheitspolitischen Themen der künftige Weg sein kann.
Die Teilnehmer verständigten sich darauf, diese erfolgreiche Tagung in Kürze wieder einzuberufen um die Ergebnisse der Arbeitsgruppen auszuwerten.
Kategorie: 2018 Bundestag Pressemitteilung
Bekommen Deutsche auch im Ausland die Leistungen, die Ausländer hier erhalten?
28.04.2018
Kategorie: 2018 Video Bundestag
Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur „Doppelverbeitragung von Direktversicherungen“, eingeladen vom Ausschuß für Gesundheit des Deutschen Bundestages.
27.04.2018
Am 25. April fand unter Hinzuziehung von Vertretern verschiedener Verbände und Sachverständiger zu diesem Thema eine 90-minütige Öffentliche Anhörung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages statt.
Betroffen sind etwa sechs Millionen Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer, die über ihren Arbeitgeber eine Direktversicherung als Betriebsrente abgeschlossen haben, oft Jahrzehnte zurückliegend. Durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2004 müssen sie rückwirkend, also auch für Verträge, die davor abgeschossen wurden, bei der Auszahlung dieser Altersrente Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen, auch wenn sie die Beiträge aus dem Netto-Einkommen leisteten, wofür also auch schon Sozialabgaben zu erbringen waren. Die Betroffenen fühlen sich, so deren Vertreter, von der Politik benachteiligt oder gar „abgezockt“; die Krankenkassen sind gesetzlich legitimiert, berechtigt auf Auszahlungsbeträge Beitrage zu berechnen, womit die Versicherten nicht rechnen konnten. Rückwirkende Gesetzesänderungen während der Laufzeit eines Vertrages und mangelhafte Aufklärung beim Vertragsabschluß bilden kein Vertrauen, um Leute dazu zu bewegen, mit betrieblichen Zusatzrentenversicherungen für das Alter vorzusorgen.
Es hat sich während dieser 90 Minuten deutlich gezeigt, daß es das erklärte Ziel der CDU/CSU-Fraktion ist, die mehrfache Verbeitragung beizubehalten.
Ein Einzelsachverständiger äußerte sich sinngemäß: Die Vielzahl von Gesetzen und Gesetzesänderungen im Laufe der Jahrzehnte und die damit im Zusammenhang entstandenen unterschiedlichen Fälle ergeben eine komplexe Gesamtlage, die kaum noch zu durchschauen ist und sich nicht mehr vollständig, gerecht entwirren läßt. Es besteht das totale Chaos.
Auf der Strecke bleibt, so waren sich viele eingeladene Sachverständige einig, das Vertrauen der Bürger in Angebote für Rentenzusatzversicherungen und in die Politik. Auch das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ und seine Reform haben nicht das erbracht, was der Gesetzestitel verheißt.
Die Begründung für eine Beibehaltung der bestehenden Praxis und der Gesetzeslage ist aus Sicht der AfD-Bundestagsageordneten im Gesundheitsausschuß nicht nachvollziehbar. Als Gründe werden vonseiten der Unionsfraktion dafür genannt, daß die Kosten einer Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen in die Kranken- wie auch Pflegekasse für die Kassen eine zu große Belastung darstelle, auch gebe die Leistungsfähigkeit der Betroffenen dies her.
Detlev Spangenberg MdB
Kategorie: 2018 Bundestag Pressemitteilung
Ungleiche Partner im Gleichschritt
27.04.2018
Zu DNN vom 27.04.2018:
Ein Herr Köpke schreibt im Leitartikel, in Bezug auf den militärischen Einsatz in Syrien „... mit der Hypothek zweier verschuldeter Weltkriege hat sich Deutschland mehr Zurückhaltung auferlegt“.
Erstens ist es absurd, die Lage in Bezug auf Syrien mit der Rolle Deutschlands in den Weltkriegen in Verbindung zu bringen und zweitens scheinen Geschichtskenntnisse nicht die Stärke dieses Herrn Köpke zu sein, sonst wüßte er, daß Deutschland den I. Weltkrieg weder verschuldet noch hervorgerufen hat. Der Erste Weltkrieg wurde ausgelöst durch den serbisch-österreichischen Konflikt und ein damals bestehendes Geflecht von Bündnissen innerhalb Europas. Anlaß war der bekannte Mord an dem österreichischen Thronfolger-Ehepaar in Sarajewo. Das Deutsche Reich war als Bündnispartner Österreichs in diesen Krieg mit hingezogen worden; als fraglich kann höchstens gelten, ob die deutsch-österreichische Bündnispflicht in diesem Falle hätte gelten müssen.
Daß Deutschland diesen Ersten Weltkrieg verursacht haben soll, ist eine bekannte Mär, damals vertreten und verbreitet durch die westlichen Siegermächte - Frankreich, England, USA - um die Ausplünderung Deutschlands nach der Kapitulation zu legitimieren. Das Deutsche Reich, als wirtschaftlich stärkstes Land in Europa, mit den größten Kohlevorkommen Europas sowie einer herausragenden Industrie, war den Westmächten ein Dorn im Auge. Den besiegten deutschen Gegner bis an die Grenzen des wirtschaftlichen Ruins auszuplündern, im Innern zu destabilisieren und politisch zu schwächen sowie militärisch für immer auszuschalten, allein das war das Ziel.
Der „Diktatfrieden von Versailles“, vom Juni 1919, der die Unterstellung der Alleinschuld enthielt, wurde von deutscher Seite nur unterzeichnet, weil die völlige militärische Einnahme Deutschlands durch die Siegermächte bis hin zum Verlust der Souveränität drohte und eine Seeblockade gegen Deutschland fortbestand, die zu einer Hungersnot führte. Es handelte sich bei dieser Unterzeichnung um einen Akt der Erpressung, nicht um einen Vertrag.
Die „Pariser Vorortverträge“, nach dem Waffenstillstand von November 2018 – auch Österreich-Ungarn und verbündete Staaten mußten in verschiedenen Verträgen Friedensbedingungen unterzeichnen – mit den extremen Härten gegen Deutschland und den zahlreichen Folgen sowie der völligen völkerrechtlichen Mißachtung deutscher Rechte, gab wenig später den Nationalsozialisten die Argumentation für ihre Ideologie und den von ihnen ausgelösten Zweiten Weltkrieg. Daß die Schuld des Reiches für den Ersten Weltkrieg, sowohl im Westen wie auch im Osten, eine nützliche Standartlüge war, macht diese Geschichtsfälschung nicht zur Wahrheit.
Der Verfasser eines Leitartikels sollte dies eigentlich wissen. Ideologische Verblendung und Unwissenheit ist leider in deutschen Medien häufig anzutreffen.
Detlev Spangenberg MdB
Kategorie: 2018 Bundestag Pressemitteilung
Die Deutschen werden schlechter gestellt
23.03.2018
Kategorie: 2018 Video Bundestag
Die Angst vor dem Verlust der Fleischtöpfe – Geheimdienste der Länder wollen AfD beobachten
09.03.2018
Mi., den 07.03.2017. Medienberichten ist zu entnehmen, daß die
Geheimdienste der Länder kein Verständnis dafür haben, daß ihr
oberster Chef, der Präsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, keinen Anlaß sieht, die
AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen.
Die Länder-Geheimdienste warnen vor angeblichen
extremistischen Zusammenschlüssen, gar vor „einem
bedeutenden Gefahrenpotential“, welches von der AfD ausgehe.
Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen, Stephan J.
Kramer, wird zitiert mit, „wenn ein AfD-ler wegen
Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt würde, dann hätte das
Einfluß auf die Frage der Beobachtung“. Hier kann man die
Hoffnung direkt spüren, wie diese angeblichen
Demokratieschützer eine Gelegenheit herbeisehnen, die eine
Beobachtung ermöglichen könnte.
Kramer ist selbst Mitglied der SPD, vorher Mitglied der JU, der
CDU und dann der FDP, ist Mitglied des Stiftungsrates der
„Amadeu-Antonio-Stiftung. Auch beschimpfte und beleidigte
Kramer Thilo Sarrazin aufs Übelste, als dessen erstes Buch
„Deutschland schafft sich ab“ erschien.
Ebenfalls am 07.03.18 wird über einen Gerichtsprozess zu einem
Verbrechen berichtet:
Vier junge Asylbewerber aus Afrika vergewaltigten, im August
2017, in Dessau gemeinschaftlich eine 56-jährige Frau. Das Alter
der Täter von etwa 20 Jahren ist nicht sicher festgestellt; den
genauen Tathergang gilt es noch zu ermitteln. Die Beteiligung der
vier ist sicher und die Brutalität des Verbrechens offenkundig.
Es ist nicht bekannt, ob sich Geheimdienstler der Länder ereifern
wegen solcher sich mehrender Verbrechen und der Brutalität
gegen die heimische Bevölkerung.
Es ist nicht bekannt, ob die Geheimdienstler hier eine Gefahr
sehen, für die Gesellschaft initialisiert durch eine
unverantwortliche Migrationspolitik.
Nein, die Gefahr sieht man allein bei einer Partei, die diese
katastrophalen Zustände im Lande deutlich anspricht und die
Schuldigen dafür benennt. Die AfD soll gebrandmarkt werden.
Diese Abwehrreaktion gegen die AfD ist in gewisser Weise
nachvollziehbar: Die Kriminellen aus allen Ländern stellen für
die Polit-Strategen der etablierten Parteien keine Gefahr dar,
denn sie schaden lediglich der Bevölkerung, was viele offenbar
billigend in Kauf nehmen. Die einzige Gefahr, die diese Leute im
Verbund von schwarz, tiefrot bis grün sehen, ist der Verlust von
Einfluß, und hier ist ihnen wirklich allein die AfD gefährlich. Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Bundestag Pressemitteilung
Antrag der Linken zur finanziellen Entlastung von Pflegebedürftigen beim Eigenanteil in Pflegeheimen - BT-Drucksache 19/960
06.03.2018
Siehe: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/009/1900960.pdf
Der Antrag der Linken ist zwar als ehrenhaft zu bezeichnen, aber
er ist - wie so oft – unvollständig, teilweise so nicht durchführbar
und muss dringend nachgebessert werden. Pflegebedürftige
dürfen finanziell nicht entmündigt werden; dies kann aber nicht
auf Kosten der Pflegeleistungsanbieter geschehen. Denn nur mit
ausreichenden Pflegedienstleistungsangeboten kann eine
ausreichende Pflege sichergestellt werden. Der Pflegebedarf wird
sich in den nächsten Jahren drastisch erhöhen, wie bereits in den
Medien und verschiedenen Studien (z. B. Bertelsmann-Stiftung)
festgestellt wurde.
Private Pflege-Einrichtungen sind - wie jedes Unternehmen -
darauf angewiesen, Erlöse zu erzielen, die die Betreiber
befähigen, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Der Vorschlag der
Linken, eine Deckelung der Angebotspreise zu verlangen, ist
betriebswirtschaftlicher Unsinn. Der Staat ist in der Pflicht, da
die hohen Kosten, hier insbesondere die Nebenkosten, durch den
Staat (Auflagen / Gesetzesänderungen) verursacht worden sind.
Die Pflege-Einrichtungen sind damit gezwungen, diese Kosten an
die Bewohner weiterzugeben.
Ein großer Kritikpunkt für uns ist das sogenannte „Taschengeld“
für pflegebedürftige Sozialleistungsempfänger, die ihre
Heimkosten mit eigener Rente und Leistungen der
Pflegeversicherung nicht sicherstellen können. Für ein „Land, in
dem wir gut und gerne leben“ ist dieser Betrag in höchstem Maße
unanständig für die ehemaligen Leistungsträger dieser
Gesellschaft! Selbst ein Asylbewerber, der hier sämtliche
Leistungen bezahlt bekommt – einschließlich der Leistungen für
Fahrten mit dem Taxi oder öffentlichen Nahverkehr,
Zahnsanierungen, Krankenversorgung, Geburten, Anwaltskosten
bis in die höchste Instanz und vieles mehr – bekommt ein
höheres „Taschengeld“ als unsere pflegebedürftigen Menschen?!
Die Pflegebedürftigen müssen von diesen (derzeit) 112 Euro sogar
noch ihre nicht verschreibungspflichtigen Arzneien und
(verschreibungspflichtigen) Arzneikostenanteile sowie alle
möglichen anderen Zuzahlungen (bei Heil- und Hilfsmitteln,
Zahnersatz, Brillen ... ) bezahlen.
Bei den hohen Überschüssen der Krankenkassen müsste es eine
Selbstverständlichkeit sein, diese zu verpflichten, den
medizinischen Pflegeaufwand in den Pflegeheimen zu
übernehmen und somit die Pflegekassen zu entlasten. Eine
Lösung bzgl. Pflegenotstand wäre auch die finanzielle
Gleichbehandlung von pflegenden Angehörigen im Vergleich zur
Pflege durch ambulante Pflegedienste. Die ambulanten
Pflegedienste erhalten fast das Doppelte an Geldleistungen wie
pflegende Angehörige. Dies ist nicht zu vermitteln. Auch böte
dieselbe Vergütung eine Alternative, um zahlreiche Betroffene so
lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld versorgen zu
können. Das reduziert die immer weiter steigende Nachfrage
nach Pflegeplätzen, sichert die Einkünfte der pflegenden
Angehörigen und hätte gute Auswirkungen auf den Wettbewerb
am Markt, verbunden mit niedrigeren Kosten für die
Heimbewohner.
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Bundestag Pressemitteilung
Linke fordert Senkung der Eigenanteile an Pflegeheim-Kosten
01.03.2018
Kategorie: 2018 Video Bundestag
Politischer Aschermittwoch der AfD Sachsen
14.02.2018
Kategorie: 2018 Video Bundestag
Aktuelle Stunde zu Abgasversuchen an Menschen und Affen
02.02.2018
Kategorie: 2018 Video Bundestag
Zum vorgesehenen Gesetzesänderungsantrag von Detlev Spangenberg, AfD: Abschaffung des § 1631d BGB (Beschneidungsparagraph); Schutz männlicher Kinder auch in § 226a StGB
25.01.2018
Mit rechtskräftigem Urteil vom 7.5.2012 hat das LG Köln die Beschneidung (Zirkumzision) eines vierjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung festgestellt. Das Gericht hat die aus religiösen Gründen mit Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern vorgenommene Beschneidung als gegen das Kindeswohl gem. § 1627 S. 1 BGB verstoßend angesehen. Die Einwilligung der Eltern war aus Sicht des Gerichts „unbeachtlich“.
Dieses Urteil basiert auf dem Rechtsgrundsatz, daß jeder aus nicht medizinischen
Gründen vorgenommene Eingriff eine Körperverletzung und damit eine Straftat
darstellt. Dies hat den Deutschen Bundestag veranlaßt, eine Gesetzesänderung
zulasten der männlichen Säuglinge und Kinder zu formulieren. Erschreckend dabei: auch
im Rechtsausschuß des Bundestages votierte der überwiegende Teil der
Sachverständigen für eine Verstümmelung von Kindern und Säuglingen, verharmlosend
„Beschneidung“ genannt. Bezeichnenderweise wurden Betroffene nicht gehört! Mit der
gültigen Fassung des § 1631d BGB wird eine ausdrückliche Erlaubnis zur Verstümmelung
männlicher Kinder im Genitalbereich erteilt.
Eine Verstümmelung des Genitals eines Kindes – ohne medizinische Notwendigkeit – ist
immer als eine Körperverletzung und Kindeswohlgefährdung einzustufen. Dabei ist es
ohne Bedeutung, ob es sich um männliche oder weibliche Kinder handelt, denn beide
sind vor dem Gesetz gleich; unser Grundgesetz ist dazu eindeutig und nicht auslegbar
formuliert! Darüber sind sich auch Mediziner, Juristen, Vereinigungen und
Betroffenengruppen einig.
Aufseiten des Kindes bleiben nach der jetzigen Formulierung des „Beschneidungs-
paragraphen“ unberücksichtigt: dessen Menschenwürde nach Art. 1 Grundgesetz und
seine körperliche Unversehrtheit nach Art. 2, Abs. 2 Grundgesetz sowie die UN-
Kinderrechtskonvention. Kollidierende Grundrechte müssen nach ihrer Verhältnis-
mäßigkeit untereinander abgewogen werden. Da das nicht entscheidungsfähige,
minderjährige Kind in dem Dreiecksverhältnis Staat – Eltern – Kind das schwächste Glied
ist, unterliegt es dem besonderen Schutze des Staates.
Durch den Inhalt des § 1631d BGB wird das (männliche) Kind zum bloßen Objekt
herabgewürdigt. Als subjektiver Grundrechteträger muß das Kind allerdings in seiner
Individualität berücksichtigt werden. Es muß die Möglichkeit haben, für sich selbst zu
entscheiden. Die Beschneidung stellt einen irreversiblen Eingriff dar; das Kind ist für die
Zukunft gezeichnet. Körperliche Eingriffe an einem Kind sind zwingend auf medizinische
Notwendigkeit zu beschränken!
Unbestritten haben Eltern das Recht, ihre Kinder nach eigenen Überzeugungen zu
erziehen. Aber das Recht der Eltern endet dort, wo die Rechte des Kindes, insbesondere
auf Unversehrtheit seines Körpers oder auf gewaltfreie Erziehung, mißachtet werden.
Die Beschneidung beziehungsweise Genitalverstümmelung von weiblichen Kindern ist,
obwohl durch den § 223 StGB bereits als Rechtsfolge klar definiert, klarstellend
nochmals durch den § 226a StGB verboten. Das heißt, während bei Mädchen das
allgemeine Verbot nochmals bekräftigt wird, wird bei männlichen Kindern die
Verstümmelung im BGB ausdrücklich erlaubt. Die Beschneidung von Mädchen und
Jungen sind miteinander vergleichbar, denn es geht um ihre Sexualorgane, um die
Wahrung des Naturzustandes des kindlichen Körpers. Die Schmerzen dieses Eingriffs
gleichen denen einer Folter! Aber auch die Folgen einer Zirkumzision in späteren Jahren
sind teilweise dramatisch. Lebenslange Beeinträchtigungen, Traumatisierung und selbst
Todesfälle sind möglich.
Weiteres dazu unter:
http://flexikon.doccheck.com/de/Komplikationen_der_Zirkumzision
Der § 1631d BGB ist Ausdruck einer menschenverachtenden Gesinnung, spottete jeder
humanistischen Lebenseinstellung und ist barbarisch. Jeder Tag, an dem der § 1631d
noch Geltung besitzt, bedeutet Leid für weitere männliche Kinder.
Siehe auch:
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/eschelbach-franz-scheinfeld-beschneidung
Detlev Spangenberg MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Die Internet Plattform „Amazon“ bietet Werkzeug und Übungsmaterial zur Verstümmelung von Menschen an
23.01.2018
Einer der entsetzlichsten Paragraphen im BGB ist der § 1631 d, in welchem ausdrücklich die Genitalverstümmlung, allgemein verharmlosend Beschneidung genannt, von männlichen Säuglingen und Kindern erlaubt ist.
Als logische Folge, in Übereinstimmung mit diesem inhumanen Gesetz, bietet der Internetversender „Amazon“ als „STERILES BESCHNEIDUNG SET - 18 Stück“, hergestellt in England, die Folterinstrumente an, mit denen diese Verstümmelung durchgeführt werden kann. In einem Kästchen bekommt der Besteller für knapp 20 EURO verschiedene Klemmen, Verbandsschere, ein zweischneidiges Skalpell und Verbandmaterial; allerdings sucht man in der Produktbeschreibung vergebens ein Betäubungsmittel. Wenn man es nicht lesen würde, es wäre nicht zu fassen, daß in einem Rechtsstaat, einem Kulturland, einer angeblich aufgeklärten Gesellschaft so etwas möglich ist. Wie weit wird es noch kommen?! Es gibt noch genug andere bestialischen Riten in der Welt, denen man Tür und Tor öffnen könnte. Hier kann man nur sagen: Wehret den Anfängen! Diesem abnormalen Angebot, was Amazon hier vorstellt, sollte der Widerstand der ganzen Gesellschaft entgegengebracht werden!
Als sei das aber noch nicht genug der Geschmacklosigkeit, bietet AMAZON ebenfalls ein „Übungsset für die Beschneidungen von Menschen im jungen Erwachsenenalter“ an und ein weiteres „Übungsset zur Beschneidung von Babies“, für 348,19 EURO - „Produktbeschreibungen: Vollständiger Satz für alle Beschneidungs-Übungsanforderungen. Es umfasst einen Babytorso, sechs Eicheln mit befestigten Vorhäuten, Instrumente (Skalpell, Mikropinzette, Präzisionssonde, Iris-Forschungsscheren, eine gerade Halstead-Mosquito-Pinzette, eine gebogene Halstead-Mosquito-Pinzette, Ethicon-Nähfaden mit Nadel, Instrumententasche und Nylontasche).“ Im Vereinigten Königreich hat Amazon wegen des Widerstandes bereits den Verkauf solcher Artikel eingestellt. Sie dürfen auch nicht aus den USA importiert werden.
(bei AMAZON eingesehen am 20.1.2018)
Detlev Spangenberg, MdB
Kategorie: 2018 Pressemitteilung Bundestag
Entschließungsantrag der AfD zur Abschaffung des Sächsischen Ministeriums für Gleichstellung und Integration (SMGI)
18.12.2017
In der Plenarsitzung am 14.12.17 unternahm die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag den Vorstoß, mit einem Entschließungsantrag das sogenannte „Staatsministerium für Gleichstellung und Integration“ abzuschaffen und die wenigen sinnvollen Tätigkeitsbereiche wieder als Ressorts in das Sozialministerium einzugliedern. Der umfangreiche AfD-Antrag basiert auf einer Großen Anfrage (Drs. 6/9555), welche die Tätigkeit des SMGI durchleuchtet. Dazu der AfD-Abgeordnete Detlev Spangenberg:
Um 3 wesentliche Punkte geht es hier insbesondere:
1. Steuerverschwendung
2. ausufernde Frauenförderung
3. Ausreichung von Fördergeld an demokratiefeindliche Organisationen
Es hat den Anschein, daß zu Beginn der laufenden Legislaturperiode dieses Ministerium als Koalitionsgeschenk von der CDU an die SPD geschaffen wurde. Es vertritt lediglich linke Zielsetzungen, wie etwa die radikal-feministische Gleichstellungsideologie und Projekte, um Homosexualität und Geschlechtervielfalt zu propagieren.
Unterstützt werden vonseiten des SMGI lediglich Projekte von linken Vereinen und sogenannte Demokratieprojekte, allesamt gegen vorgeblichen Rechtsextremismus und Rassismus gerichtet, aber Maßnahmen gegen linken Extremismus oder religiösen Fanatismus sucht man vergebens.
Ein weiteres wesentliches Betätigungsfeld stellt die Ausländerintegration dar, bei der, so Spangenberg, die Bringschuld des Integrationswilligen im Vordergrund stehen muß.
Die Kritik Spangenbergs am „Sächsischen Frauenförderungsgesetz vom 31. März 1994“, mit seiner einseitigen Stoßrichtung gegen den Grundsatz der Geschlechtergleichberechtigung im Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung, wurde von Valentin Lippmann (B90/ DIE GRÜNEN) hysterisch zurückgewiesen, tatsächliche Argumente waren aber nicht zu hören. Wie zu befürchten, wurde von allen Fraktionen der Altparteien unser Antrag abgelehnt. Damit haben die Sachsen weiterhin jährlich mehr als 60 Millionen EURO für ein überflüssiges Ministerium und unsinnige und einseitige Projekte zu bezahlen, die eine Spaltung in der Gesellschaft vorantreiben.
Kategorie: 2017 Pressemitteilung Landtag
Rückkehr-Prämie für abgelehnte Asylbewerber – Belohnung für illegalen Grenzübertritt“
05.12.2017
Wir können in gewisser Weise stolz sein auf die Leistungsfähigkeit unseres angeschlagenen Landes, haben wir doch die meisten Asylbewerber aufgenommen, mehr als alle anderen europäischen Staaten zusammen. Können wir auch stolz sein auf andere Meldungen, etwa „Anschlagsopfer des Berliner Weihnachtsmarktes“?
Es sind die Opfer dieser Asylpolitik, Tote und Verletzte und nebenbei ein Schaden in Millionenhöhe. Wann bekennen sich die politisch Schuldigen zu den Folgen dieser und anderer Gewalttaten? Wann leisten sie öffentlich Abbitte bei den Opfern? Nichts dergleichen, im Gegenteil: die Menschen, die unerlaubt nach Deutschland kommen, werden nun gebeten, dieses Land freiwillig wieder zu verlassen, natürlich mit einer großzügigen Abfindung und Startkapital im Heimatland, sollten sie dieser Bitte nachkommen. Man stelle sich vor, wir reisen in ein anderes Land – durch illegalen Grenzübertritt und womöglich ohne Paß, drohen damit, zu bleiben und schon werden wir großzügig abgefunden, wenn wir einer Bitte nach Rückkehr ins Heimatland entsprechen. Richtig - eine völlig absurde Vorstellung, kein anderes Land würde so einen Irrsinn veranstalten. Alters- und Kinderarmut unter der deutschen Bevölkerung sind uninteressant. Hauptsache ist, wir verschleudern die Arbeitsleistung unserer Bevölkerung ins Ausland und setzen falsche Anreize.
Kategorie: 2017 Pressemitteilung Landtag
Handwerkskammer Dresden ehrte seine besten Meister 2017 in der MESSE DRESDEN AfD-Bundes- und Landtagsabgeordnete nahmen an Feier teil
27.11.2017
260 frisch gebackene Meisterinnen und Meister des Handwerks bestanden 2017 ihre Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Dresden. Aus diesem Anlaß hatten Präsident Dr. Jörg Dittrich und Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Brzezinski am 25. November zur Meisterfeier mit Übergabe der Meisterbriefe in die Messe Dresden eingeladen.
Eine besondere Ehrung wurde den besten Absolventen zuteil. Sie erhielten ihren Meisterbrief, flankiert von Vertretern aus Politik und Wirtschaft, auf der Bühne überreicht. Wie in den Jahren zuvor war die Veranstaltung wieder hervorragend organisiert. Für die AfD nahmen die Bundestagsabgeordneten Tino Chrupalla, Detlev Spangenberg, Karsten Hilse und Jens Maier, als Landtagsabgeordnete Mario Beger und Karin Wilke teil. Das diesjährige Motto der Meisterfeier "Grenzübergreifend+regional=gemeinsam" solle vermitteln, so Dr. Dittrich, dass Handwerk Grenzen überwindet ohne nationale Identität zu vergessen. Er bemängelte grundsätzlich, dass ein Auftrag im Handwerk oft zur Schlacht der juristischen Formalitäten wird. Ob das die neue Abfall-Verordnung oder steuerliche Aspekte betrifft, die Kontrollen treffen oft nicht die Richtigen, nicht die in Steueroasen. 27 Prozent aller Auszubildenden absolvierten aktuell eine Ausbildung im Handwerk. Leider beträgt die Quote der danach im Handwerk Verbleibenden nur noch 37 Prozent, betonte Präsident Dittrich. Bei seinem Grußwort "Stellung des deutschen Handwerks in Europa“ sprach sich Rolf-Dieter Krause (ehem. Leiter ARD-Studio Brüssel) für den Erhalt des Meisterbriefes aus. Die Qualität unserer Handwerker ist zugleich die Stärke unserer Wirtschaft. "Wie sollen wir global bestehen, wenn wir die Qualität nach unten korrigieren? Wenn wir Europa wollen, müssen wir Verständnis für die Fremdheit der einzelnen Länder gegeneinander akzeptieren."
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Im Tode sind nicht alle gleich
12.11.2017
An die Ermordung von Marwa el-Sherbini, einer damals im Dresdener Landgericht arbeitenden Ägypterin, erinnert eine Gedenktafel. Seit acht Jahren wird dem Todestag der jungen Frau jährlich mit Blumen gedacht. Nun der Fall der vergewaltigten und getöteten Medizin-Studentin Maria Ladenburger aus Freiburg, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagierte. Ein Jahr nach dem Verbrechen steht nun der Täter vor Gericht: Hussein Khavari, gebürtiger Afghane, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Deutschland lebte aber zur Tatzeit schon über 20 Jahre alt war!
Wie immer liegt der Fokus auf dem Täter. Zum Opfer liest man kaum noch etwas. Die Getötete wird nur noch als „die Studentin“ bezeichnet. Ihr Name, ihr Gesicht, das Leid ihrer Eltern, all das ist nicht erwähnenswert. Am 19.12.2017 jährt sich der Todestag für die Opfer des Weihnachtsmarktanschlags in Berlin. Auch hier ein ähnliches Bild: die Namen wurden in den deutschen Medien sogar ganz verschwiegen, während im ganzen Land der Name und das Gesicht des Mörders Anis Amri bekannt ist. Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert waren die Namen der Opfer bei der Gedenkfeier am 19.01.2017 nicht erwähnenswert. Im Fall Tuğçe Albayrak wurde das Gewalt-Opfer posthum für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Als das abgelehnt wurde, beriet man darüber, nach ihr eine Brücke oder Straße zu benennen. Im März 2013 wird im niedersächsischen Kirchweyhe der 25-jährige Daniel S. von sieben Türken zu Tode geprügelt und getreten; sein Gehirn wurde ihm in einer Gewaltorgie regelrecht zermatscht. Der SPD-Bürgermeister und der Stadtrat verbot einen Trauermahnwache zu seinem Andenken. Stattdessen ruft der Bürgermeister seinerseits mit einem „Runden Tisch gegen rechts“ zu einer Mahnwache auf - gegen RECHTS und für Toleranz. Werden deutsche Bürger beschuldigt, Ausländern gegenüber sich kriminell verhalten zu haben, ist gleich eine ganze Reihe Betroffener aus Medien und Politik zur Stelle und seien die Beschuldigungen noch so fadenscheinig – man denke an den Fall in Sebnitz, wo eine Kleinstadt zur Pilgerstätte für den Betroffenheitskult wurde und eine Tat, die es so wenig gab wie die angeblichen deutschen Täter. Eine Entschuldigung oder Klarstellung im nachhinein erwartete man vergebens. Dies alles sind Beispiele für unzählige weitere Fälle. Ist das Zufall, daß nichtdeutsche Opfer besonders geehrt oder öffentlich betrauert werden? Sind in Deutschland nicht alle Opfer gleichwertig zu beklagen und alle Gewalttaten zu verurteilen? Die Tatsachen lassen Zweifel aufkommen: Deutsche Gewaltopfer ausländischer Täter sind offenbar Opfer zweiter Klasse.
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“Wir konnten die AfD nicht ignorieren“ - DNN vom 4./5. 11.2017
10.11.2017
Der meinungsbildende Journalismus ist gefangen in der eignen ideologischen Falle. Nun entschuldigt sich die Fernsehmoderatorin Maybrit Illner eilfertig dafür, daß sie einer Partei, der AfD, die immerhin bei der Bundestagswahl fast 13 Prozent der Wähler für sich gewinnen konnte, in einigen Bundesländern sogar zweite oder gar stärkste Kraft geworden ist, an Diskussionen beteiligt zu haben.
Womöglich aus Angst vor der Schelte der offiziellen Politik betont sie hastig, daß nur 3 Prozent der von ihr eingeladenen Gäste von der AfD waren – elf von 400, wie sie sagt. Da kann sie stolz auf sich sein, die Frau Illner. Offenbar unfreiwillig und womöglich unbewußt offenbart sich hier ein fragwürdiges Demokratieverständnis. In der selben Erklärung gibt Illner offen zu, „zwischen 'ignorieren' und 'hofieren' liegen ein paar journalistische Möglichkeiten“. Was anderes bedeuten diese Worte, als daß es ihre Absicht – und die ihres Senders, des ZDF – ist, die AfD möglichst in der Darstellung zu unter-repräsentieren? Nur 3 % Medienpräsentation - da kann ihr die Meinungsinquisition aus Politik und Medienlandschaft nun wirklich keinen Strick daraus drehen. Bleibt nur die Frage, wenn sich die AfD so wenig präsentieren konnte, woher kommt trotzdem dieses verhältnismäßig gute Wahlergebnis? Vielleicht liegt es ja doch an den aktuellen, brennenden politischen Themen dieser ungeliebten Partei, Themen, die von Seiten der etablierten Politik totgeschwiegen oder schöngeredet werden. Man stelle sich vor, Frau Illner hätte der AfD paritätisch den gleichen Diskussionsraum eingeräumt, wie den anderen politischen Akteuren? Es wäre nicht auszudenken!
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Haß in Demokratie verpackt: Chef von Friedrichstadt-Palast Berlin, Berndt Schmidt, stigmatisiert Andersdenkende
12.10.2017
06.10.17 Berliner Zeitung: Eine Meldung, die aufhorchen läßt: Der Chef des bekannten Unterhaltungshauses „Friedrichstadtpalast“ in Berlin benutzt seine Stellung, um Menschen, die nicht seiner politischen Überzeugung entsprechen, von seinem Veranstaltungshaus fernzuhalten.
Womöglich aus Angst vor der Schelte der offiziellen Politik betont sie hastig, daß nur 3 Prozent der von ihr eingeladenen Gäste von der AfD waren – elf von 400, wie sie sagt. Da kann sie stolz auf sich sein, die Frau Illner. Offenbar unfreiwillig und womöglich unbewußt offenbart sich hier ein fragwürdiges Demokratieverständnis. In der selben Erklärung gibt Illner offen zu, „zwischen 'ignorieren' und 'hofieren' liegen ein paar journalistische Möglichkeiten“. Was anderes bedeuten diese Worte, als daß es ihre Absicht – und die ihres Senders, des ZDF – ist, die AfD möglichst in der Darstellung zu unter-repräsentieren? Nur 3 % Medienpräsentation - da kann ihr die Meinungsinquisition aus Politik und Medienlandschaft nun wirklich keinen Strick daraus drehen. Bleibt nur die Frage, wenn sich die AfD so wenig präsentieren konnte, woher kommt trotzdem dieses verhältnismäßig gute Wahlergebnis? Vielleicht liegt es ja doch an den aktuellen, brennenden politischen Themen dieser ungeliebten Partei, Themen, die von Seiten der etablierten Politik totgeschwiegen oder schöngeredet werden. Man stelle sich vor, Frau Illner hätte der AfD paritätisch den gleichen Diskussionsraum eingeräumt, wie den anderen politischen Akteuren? Es wäre nicht auszudenken!
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Das Niveau der „Dresdner Neuesten Nachrichten“(DNN) sinkt weiter -30.09.17 Seite 2
02.10.2017
Unter dem Namen „Speaker's Corner“ bringt die Zeitung „DNN“, eine mittelmäßige und insgesamt einseitig ausgerichtete Glosse von einem Wladimir Kaminer heraus, die offenbar das vorrangige Ziel verfolgt, bestimmte Ansichten und politische Meinungen zu diffamieren und Mitglieder und Wähler der AfD herabzusetzen.
So werden hier die AfD und ihre Wähler als „Dumpfbacken“ bezeichnet, die es in jedem Land Europas gebe. Allerding findet er nichts dabei, daß die AfD in den Parlamenten sitze, da, Zitat“ Besser sie sitzen im Plenarsaal, als wenn sie Bomben basteln“ Zitat Ende. Dazu der AfD-Landtagsabgeordnete und neu gewählte Abgeordnete im Bundestag, Detlev Spangenberg: Ratten, Pack, Fresse, Dumpfbacken und nun Bombenleger, dies der Stil, in dem sich sogenannte Demokraten äußern. Ob die Leser – diejenigen, die die DNN noch abonniert haben – derartige Hetztiraden - gerne sehen, sei dahingestellt, aber man sollte sich von Seiten der DNN-Redaktion nicht wundern, daß man bei diesen journalistischen Mißgriffen womöglich weitere Leser verliert. Statt wirklicher sauberer Recherche und ernsthafter Analyse verengt man sich in so mancher Redaktion weiter auf das dumpfe Polemisieren und Absondern einer eigenen Meinung – ordentlicher Journalismus sieht anders aus.
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Liebe Mitglieder, Förderer und Wähler der AfD Nordsachsen!
25.09.2017
Wir haben ein großartiges Wahlergebnis, sowohl absolut wie auch relativ, in unserem Landkreis erreicht.
Das ändert auch nichts daran, daß mein Ziel, den CDU-Kandidaten Marian Wendt als Direktkandidat zu verhindern, nicht erreicht wurde. Mit 26,8% der Erststimmen haben wir ein Traumergebnis erreicht, wofür ich allen Unterstützern herzlich Dank sagen möchte. Der geringe Abstand zu der sieggewohnten CDU ist, bezogen auf die Behinderungen, Verunglimpfungen und teilweise unsachliche Berichterstattungen der Presse, ein großer Erfolg. Ich bedanke mich bei allen Wählern für das Vertrauen und werde meine ganze Kraft, so wie ich es versprochen habe, für Deutschland, für Sachsen und für den Landkreis Nordsachsen im Deutschen Bundestag einsetzen. Darauf können Sie sich verlassen.
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Kirche im ideologischen Blindflug!
18.09.2017
Der AfD-Direktkandidat Nordsachsen, Detlev Spangenberg (MdL) hat den Kirchen angesichts der Eröffnung der Interkulturellen Wochen IKW ideologischen Blindflug vorgeworfen.
„Trotz des Mottos ‚Vielfalt verbindet‘ werden ca. 25 % der sächsischen Wähler quasi ausgeschlossen, ihre Meinung kund zu tun. Die Kirche erhebt sich über die Meinung der Gläubigen, indem sie andere Meinungen ausgrenzt und diffamiert. So heißt es im ‚Gemeinsamen Wort zur IKW 2017‘, dass die Sicherheit der Person Vorrang haben müsse vor migrationspolitischen Erwägung. Sind damit z.B. die 630.000 Straftatsverdächtigen Ausländer (2016) mit all dem verursachten Leid zu akzeptieren? Es passt, dass parallel zur Eröffnung am Leipziger Richard-Wagner-Platz 30 Menschen aneinandergeraten sein sollen, darunter viele Ausländer, wobei auch Schüsse fielen. Ein 22-jähriger Syrer gilt demnach als Rädelsführer und Haupttatverdächtiger. Einerseits jene Demokratie und Meinungsfreiheit feiern und einfordern, die man selbst kaum leben will, während andererseits die Gefeierten ihren gewalttätigen Charakter offenbaren: besser lässt sich die Schizophrenie dieses Landes nicht illustrieren. Daher: AfD!“
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Wölfe müssen bejagt werden!
08.09.2017
Der AfD-Direktkandidat Nordsachsen, Detlev Spangenberg (MdL), hat angesichts des Vorfalls in Döbern die AfD-Forderung bekräftigt, den Wolf wie alle anderen Tiere zu bejagen.
„Der Wolf ist kein Kuscheltier, sondern ein Raubtier, das in Mitteleuropa keine natürlichen Feinde hat. Anscheinend wollen das weltfremde, gutmenschliche Tierschutzromantiker aber nicht zur Kenntnis nehmen. Mitleid mit Tieren – eine gute und selbstverständliche Eigenschaft in unserer Gesellschaft – gilt aber aus Sicht der Wolfsverehrer nicht für gerissene Weide- oder Wildtiere. Womöglich wird dem betroffenen Schafhalter noch mangelnde Sicherheitsvorsorge vorgeworfen. Tierhalter sind aber nicht nur zu entschädigen, sondern die Wolfspopulation ist so einzudämmern, dass solche Vorfälle zur großen Ausnahme gehören. Realitätssinn und Augenmaß sind hier vonnöten, keine verklärte Sicht auf ein Raubtier. Bautzens Kreisjagdverbands-Chef erklärte gar, dass der Wolf nicht nur siene Scheu vor dem Menschen verliert, sondern wie an anderen Stellen Europas auch Menschen reißen wird, wenn wir ihn weiter gewähren lassen. Mit der AfD wird es soweit nicht kommen!“
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Torgauer Merkel-Inszenierung erinnert an die DDR 1989!
07.09.2017
Der AfD-Direktkandidat Nordsachsens, Detlev Spangenberg (MdL), hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vorgeworfen, mit ihrer Torgauer Inszenierung den letzten Jahrestag der DDR nachzuspielen.
„Ein hohe, undurchsichtige, einem Palisadenzaun vergleichbare Absperrung trennt die Bürger von ihrer Kanzlerin. Ein Bild ähnlich der letzten Jubelfeier der DDR im Berliner Palast der Republik. Draußen, hinter der undurchsichtigen Palisade die Bürger, drinnen die Privilegierten, die das Volk vertreten wollen, aber nicht so direkt mit ihm in Kontakt kommen möchten. Was wundert es, wenn lautstarker Protest, zugegebener Maßen nicht immer höflich, die Auftritte der selbsternannten Polit-Elite begleiteten. Auch das wirklich gute Musikprogramm konnte den Unmut der Bürger nicht wirklich bändigen. Der Versuch einiger Medien, die AfD in die Nähe bestimmter Gruppierungen zu rücken, ist ebenso peinlich, wie die Zahl der Protestierenden nach unten zu rechnen. Wir vertrauen auf den 24.09.17, darauf, dass dann eine offenere Politik ohne Abgrenzung, ohne Polemik und ohne Ausschluss der Bevölkerung wieder möglich ist. Die AfD steht dazu.“
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„Wort zum Sonntag“ - DNN vom 2./3.09.17
05.09.2017
Die Christliche Botschaft – gilt nicht für alle! So kann man den Beitrag von Monika Scheidler, ihres Zeichens katholische Theologin und Flüchtlingshelferin, interpretieren. Auch die Würde des Menschen gilt nicht für alle, mindestens nicht für jene Bevölkerung Sachsens, die nicht ihrer Meinung ist, so der Tenor dieser Botschaft.
Nach ihren Worten ist jede Kritik an denen, die zu uns kommen, nicht erlaubt. Mit der Wahrheit nimmt sie es auch nicht so genau, wenn sie behauptet, die AfD akzeptiere keine andere Religionsausübung. Hier sei an das 8. Gebot erinnert, welches diese Dame eigentlich kennen müßte. Es lautet “du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“. Sie hofft auf Gottes Geist, daß er ihr eine Erleuchtung sendet, wen sie wählen soll. Allerdings in Bezug zur AfD hat diese Erleuchtung offensichtlich schon stattgefunden. Auf derartige Theologen, die ihre Ideologie in der Kirche verankert wissen wollen, sollten die Kirchen verzichten. Das meint Detlev Spangenberg (MdL), evangelischer Christ und Mitglied der AfD
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Grüne wollen Intoleranz und linke Gewalt mit noch mehr Steuergeld fördern!
31.08.2017
Zum Antrag der Grünen, „Demokratieförderung ist mehr wert – Schwächung des Programms ‚Weltoffenes Sachsen‘ durch Entgeltobergrenze verhindern“, erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete, Detlev Spangenberg:
„Eigentlich müsste das Programm ‚Weltoffenes Sachsen‘ umbenannt werden in: ‚Programm gegen Toleranz und Demokratie‘. Es sind so viele fragwürdige Vereine darin aufgeführt, dass einem übel wird, wenn man den Antrag liest. Mit diesem Programm reicht die CDU linksgrünen Ideologen die Hand. Die Grünen sind nur scheinbar gegen Gewalt, solange diese von rechts kommt. Gewalt von links wird hingegen sehr stiefmütterlich behandelt. Allein mein Büro ist bereits neunmal von Linksextremisten angegriffen worden – Hilfe aus dem Programm habe ich nicht erhalten. Es sollen nur die ‚Aktivisten‘ gefördert werden, die dem politischen Weltbild der Grünen entsprechen. Dafür will man noch mehr Geld vom Steuerzahler. Zudem sollen Hochschulabsolventen, die in diese intolerante Förderpolitik eingebunden werden sollen, astronomische Gehälter erhalten - linke Klientelpolitik vom Feinsten. Derartig fragwürdige Vereine sollen sich gefälligst selbst finanzieren. Alles andere wäre Steuermittelverschwendung zum Nachteil der arbeitenden Sachsen.“
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Andrang an Delitzscher Tafel – aber Millionen für Flüchtlinge!
31.08.2017
Der AfD-Direktkandidat Nordsachsen, Detlev Spangenberg (MdL), hat die steigende Anzahl von armutsgefährdeten älteren Menschen als Schande für unser Land kritisiert.
„Die Betreiberin der Tafel in Delitzsch bestätigte jetzt in der LVZ die Zunahme der bedürftigen alten Menschen – während für Flüchtlinge in Sachsen über 800 Millionen bereit gestellt und ausgegeben werden. Altersarmut ist nicht hinnehmbar. Wenn ältere Menschen Flaschen sammeln müssen oder sich einen Gaststättenbesuch überlegen müssen, dann läuft etwas grundsätzlich schief in unserem Land. Aber Armut weitet sich auch auf andere Altersgruppen aus: Ein Armutszeugnis für ein angeblich reiches Land; soziale Gerechtigkeit sieht anders aus. Die AfD setzt sich dafür ein, dass Menschen, die ein langes Arbeitsleben hinter sich haben, nicht in Armut enden.“
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Zu DNN 12./13.08.2017, Glosse - Der Rechtsstaat greift mit aller Härte durch – Flüchtling darf die Stadt Bautzen drei Monate nicht mehr betreten
30.08.2017
Warum solch eine harte Strafe gegen einen armen Flüchtling aus Libyen? Was hat er denn eigentlich getan?
Man spricht von einer außergewöhnlichen Häufung von Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Bedrohung. Der bedauernswerte Flüchtling floh bestimmt aus seinem Heimatland, weil er vermutlich dort sein Naturell nicht ausleben durfte. Und nun bestrafen wir diesen armen Menschen mit dieser Härte? Das sollte nicht sein. Amnesty International sollte hier unbedingt eingeschaltet werden. Denn es ist zu befürchten, daß dieser arme Mensch nun in Bautzen keine Straftaten mehr begehen kann. Er muss nun in eine andere Gegend ausweichen. Was für eine Zumutung!
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Gefaßte Dschihadistin Linda (16) - Pulsnitz DNN vom 24.07.2017
24.07.2017
Nun ist offenbar Ratlosigkeit darüber angesagt – bei Eltern, Lehrern, in Teilen der Politik – daß sich eine 16jährige dem islamischen Terror anschloß. Aber so ratlos oder überrascht müßte man nicht sein, wenn man sich den Weg dorthin vor Augen hält, denn: Was sind das für Pädagogen, die nicht wissen, wie leicht sich viele Jugendliche durch Ideologien verführen lassen, wie leicht beeinflußbar sie sind?
Unverständlich muß es einem sein, daß Pädagogen und einigen Eltern bestimmte Gefahren heute nicht erkennen, wo doch gerade immer wieder über die verführte Jugend in der NS-Zeit polemisiert wird. Alle Warnung über die Gefahr des Islam, seine Einflüsse auch hier Deutschland, wurden und werden doch grundsätzlich als fremdenfeindlich, rechtslastig und intolerant dargestellt. Und die links-grünen Strategen in unserem Land fördern mit ihrer Toleranz gegenüber dem seinerseits intoleranten Islam die Ausbreitung dieser gefährlichen Ideologie in Europa und damit eine Ausbreitung von Terror und Gewalt. Die Bürgermeisterin aus Pulsnitz ist angeblich ratlos darüber, wie sich ein junges Mädchen derart radikalisieren konnte. Kann und darf man hier wirklich ratlos sein? Wegschauen und tolerieren oder feige abducken durch die derzeitigen gesellschaftlichen Wortführer, das sind die Ursachen, die es ermöglichen, die Jugendliche in die Fänge der islamischen Ideologie und von Verbrecherorganisationen treiben. Und dann noch die „toleranten“ Eltern, die ihrem Kind einen Koran kaufen, scheinbar ohne die notwendige Aufklärung über die Gefahren dieser Überheblichkeits - und Eroberungsreligion. Wer ist schuld an den verführten Jugendlichen, die sich damit ihr Leben für immer zerstören können und auch eine Gefahr für andere bedeuten? Verantwortlich ist die derzeitige Politik, die alle vernünftig Denkenden stigmatisiert, einen offenen und sachlichen Austausch in der Gesellschaft unterbindet - eben eine verantwortungslose schwarz-rot-grüne Politik.
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Eine „Ersatz-AfD“ ? - Konservative der CDU gründen „Werte Union“ , DNN vom 11.07.2017
12.07.2017
Abgehängte, frustrierte CDU-Anhänger versuchen verzweifelt, den konservativen Teil der CDU neu zu beleben. Sie wollen nach eigenem Bekunden wieder eine WerteUnion, konservativ sein und Gleichgesinnte gewinnen, die der CDU ihr ursprüngliches bürgerliches Gesicht zurückgeben .
Initiatoren sind solche bekannten Namen wie Arnold Vaatz und Andreas Lämmel aus Dresden. Der Ansatz ist löblich, wurde doch gerade die Gründung der AfD auch deshalb notwendig, weil das, wofür die Initiatoren einstehen wollen, von der CDU/CSU verächtlich über Bord geworfen wurde. Den Initiatoren sei aber ein Blick in die Vergangenheit der CDU geraten, wie ebenfalls verdiente konservative CDU-Mitglieder wie Friedrich Merz und Roland Koch knallhart von Frau Merkel abserviert wurden. Zurzeit wird man die Initiative gewähren lassen, hofft man doch, daß einige CDU-Mitglieder und viele Wähler sich blenden lassen von der Vorstellung, mit dieser „WerteUnion“ könnte die CDU ihr altes Profil zurückgewinnen. Diesen CDU-Mitgliedern und Wählern sei gesagt, nur das Original, hier die AfD, ist Garant für eine Wertebeständigkeit in Deutschland. Nur die AfD steht zur Nation und dem Recht der Deutschen, im eigenen Land selbst zu bestimmen. Diese “WerteUnion“ ist entweder naiv oder ein Blendwerk der Bundes-CDU, die Wähler über die eigentliche Politik der CDU zu täuschen. Wer Deutschland erhalten will, so wie wir es kennen und lieben, mit seinen von der ganzen Welt bewunderten Strukturen, der wählt das Original: die AfD. Wer CDU gleich welcher Couleur wählt, bekommt Multi-Kulti: mehr Kriminalität und weniger Rechte für die Bürger im eigenen Land.
Kategorie: 2017 Pressemitteilung Landtag
Deutschland schafft sich ab? Debatte zur Selbstaufgabe einer erfolgreichen Nation!
22.06.2017
Die AfD-Fraktion brachte heute einen Debattenbeitrag unter dem Titel: „Integrationsgipfel – Selbstaufgabe einer erfolgreichen Nation“ in den Sächsischen Landtag ein. Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete, Detlev Spangenberg:
„Allein der Debattentitel sorgte für regelrechte Tumulte im Sächsischen Landtag. Offenbar fühlten sich vor allem die Abgeordneten von Linken, Grünen und SPD provoziert. Ziel unseres Antrages war es, deutlich zu machen, dass es keine positive Diskriminierung durch Integration und Einwanderung in Deutschland geben darf. Etwa durch bevorzugte Anstellung von Migranten in Arbeitsverhältnisse und, dass Integration eine Bringepflicht der Neuankömmlinge ist und sich nicht die deutschen Bürger anzupassen haben, wie es von verschiedensten Migrantenverbänden auf eben diesen, seit 2006 stattfindenden, Gipfeln gefordert und von deutscher Seite, wenn überhaupt, nur schleppend und widerwillig abgelehnt wird.
Die Opposition versuchte, wie so oft, wenn es um ähnliche Themen geht, die AfD-Fraktion in die rechte Ecke zu drängen statt die Fakten aufzugreifen. So unterstellte uns die Linke Geschichtsrevisionismus‘ und kritisierte den Landtag dafür, dass er diese Debatte überhaupt zugelassen habe. Die SPD barmte, wir würden eine ‚mystische Schicksalsgemeinschaft‘ fordern, die Grünen salbaderten von völkischem Verständnis. Kurzum – wir haben in ein Wespennest gestochen und den Gutmenschen-Fraktionen vorgeführt, wie falsch, verlogen und deutschenfeindlich deren aktuelle Politik ist.“
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Wohnungseinbruchskriminalität - Thema des Vortrages von MdL Detlev Spangenberg in Borna
29.05.2017
Etwa 60 Gäste hatten sich auf Einladung von Lars Herrmann, Bundestagskandidat der AfD im Wahlkreis Leipzig-Land, am Mittwoch, den 24. Mai, im Gästehaus der Stadt Borna eingefunden. Detlev Spangenberg referierte mittels Bildschirm-Präsentation über das Thema Ausländerkriminalität und dabei insbesondere die Probleme der Wohnungseinbrüche.
Spangenberg machte deutlich, daß Ausländer per se nicht krimineller als Deutsche sein müssen, aber diejenigen, die sich auf meist ungesetzliche Weise bei uns aufhalten, nicht den Durchschnitt des Landes widerspiegeln, aus dem sie kommen. Außerdem kommen viele mit dem Vorsatz nach Deutschland, hier kriminelle Taten zu begehen. Neben der absoluten Steigerung durch hunderttausende Fremde kommt noch ein besonders gefährliches Potential von Abenteuern und Kriminellen aller Art dazu, was man vereinfacht als Kriminalitätsimport bezeichnen muß. Spangenberg machte klar, daß die AfD die einzige Partei ist, die keine Lösung darin sieht, sich mit Betonklötzen vor terroristischer Gewalt zu schützen, die nicht eine fragwürde Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern praktiziert, mittels „wir lassen uns nicht einschüchtern“, ohne daß deutlich der Kriminalität begegnet wird. Die AfD, so Spangenberg, fordert ein absolutes und rigoroses Abschieben von kriminellen Ausländern, denn, so Spangenberg weiter, wir haben genug eigene Kriminelle, die wir auch nicht anderen Staaten aufs Auge drücken können. Einen besonderen Bezug stellte Spangenberg zu Wohnungseinbruchskriminalität her, die eine besondere, für die Opfer psychisch belastende Straftat darstellt, die meist traumatische Folgen hat. Dazu spielte Spangenberg Ausschnitte aus einem eigenen Debattenbeitrag zu diesem Thema aus dem sächsischen Landtag vom 2. Februar 2017 ein. Ab dem 24.09.2017 wird dieser Kurs der ausufernden Ausländerkriminalität weitergehen, wenn die sogenannten etablierten Parteien weiterregieren können. Deshalb, so Spangenberg, ist jeder aufgerufen, am Wahltag dieses zu verhindern und die Partei zu wählen, die gewillt ist, diese Entwicklung zu stoppen: die AfD. Im Anschluß folgte noch eine lebhafte Diskussion, in der zahlreiche Besucher zum Ausdruck brachten, daß sie große Hoffnung auf die AfD setzen und in ihr die einzige Partei sehen, die diese katastrophale Entwicklung der vergangenen Jahre beenden kann.
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Der türkische Präsident, Recep T. Erdogan, spricht von Nazi-Handlungen in Deutschland, weil er in Deutschland nicht Wahlkampf machen darf
07.03.2017
Warum diese Aufregung von Seiten derer, die uns schon lange, viel zu lange, regieren? Andersdenkende, nicht angepasste Gender - und Multi-Kulti Gegner, Demonstranten für Meinungsfreiheit werden doch hier permanent und unwidersprochen von den sogenannten Etablierten als Nazis bezeichnet.
Auch haben viele Ausländer schon lange gelernt, daß Deutsche sich klein machen, wenn man ihnen mit dem Nazi-Vorwurf begegnet. Was wundert es dann, wenn gewisse Politiker aus dem Ausland diese Verunglimpfung des politischen Gegners oder jemandem, der es wagt eine andere Meinung zu haben, ebenfalls als Nazi bezeichnen. Erdogan hat nur die Vokabel benutzt, die auch hier in Deutschland zur Stigmatisierung andersdenkender üblich geworden ist. Damit ist Erdogans Fehlgriff nicht entlastet, aber es zeigt ganz klar, Deutschland ist im Ausland nur solange angesehen wie es zahlt und kuscht. Und kuschen sollen auch die deutschen Bürger. Fazit: Erdogan hat vom Ausland aus die gleiche Methode angewandt, welche auch in Deutschland üblich geworden ist, nämlich wenn du nicht machst was ich will, bist du eben ein Nazi.
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Einbrüche in Sachsen steigen weiter - Grenzen sichern. Sofort!
08.02.2017
Zum Debattenbeitrag der AfD-Fraktion „Kriminalität – Wohnungseinbrüche und geringe Aufklärungsquoten – Wie sicher sind die Bürger in Sachsen?“, erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete, Detlev Spangenberg:
„Jeder Wohnungseinbruch hinterlässt bei Betroffenen schwere seelische und psychische Belastungen. Den vertrauten Rückzugsraum gibt es mit einem Mal nicht mehr. Ekel, Scham, Verzweiflung, Schlafstörungen, Wut und Ohnmacht bleiben. Der durchschnittlich verursachte Schaden liegt bei 3.250 Euro, persönliche Unterlagen müssen unter großem organisatorischen Aufwand wiederbeschafft werden. 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind danach traumatisiert. 20 Prozent wollen danach umziehen. Die Nichtaufklärung der Taten mit dem damit einhergehenden Schreiben der Staatsanwaltschaft der Verfolgungs-Einstellung tun ihr Übriges. Neben den deutschen Kriminellen, die es schon immer gab und gibt, kommen neue Täter durch die Öffnung der Grenzen und des nichtfunktionierenden Schengen-Abkommens hinzu. Genauso wie durch die fehlgeleitete Asylpolitik. Die CDU-Fraktion warf der AfD-Fraktion übrigens vor, sich mit der Thematisierung dieser Fakten in eine politische ‚Opferrolle‘ zu begeben. Die Grünen meinten, dass die Bürger in Sachsen und Deutschland noch nie so sicher gelebt haben, wie in der gegenwärtigen Zeit und der Innenminister gab indirekt sogar den Opfern eine Mitschuld, weil sie sich nicht besser selber schützen würden. CDU, SPD, Grüne und Linke wiesen zudem einen Zusammenhang zwischen verfehlter Asylpolitik und gestiegener Kriminalität kategorisch zurück – trotz vorliegender Statistiken. Das ist Realitätsverweigerung, die an Schizophrenie grenzt.
Kategorie: 2017 Pressemitteilung Landtag
AfD-MdL Detlev Spangenberg zu Reichsbürgern in Sachsen
09.11.2016
Kategorie: 2016 Pressemitteilung Video Landtag
AfD-MdL Detlev Spangenberg kritisiert Bevormundung von Waffenbesitzern durch Grüne
21.04.2016
In dem Redebeitrag weißt Spangenberg darauf hin, die Argumentation der Grünen zurück, dass von Sportschützen und Jägern eine Gefahr für die innere Sicherheit ausgeht.
Kategorie: 2017 Pressemitteilung Video Landtag
Antrag: Gleichstellungsbeauftragte abschaffen
30.04.2015
Kategorie: 2015 Pressemitteilung Video Landtag